Dienstag, 21. Oktober 2003

Verbraucherverbände warnen vor Abschluß von Lebens- und Rentenversicherungen

Die Verbraucherzentralen Hamburg, Hessen, Sachsen und der Bund der Versicherten warnen Verbraucher davor, sich wegen der Hinweise auf die künftige Besteuerung neuer Kapitallebensversicherungs- und Rentenversicherungsverträge zum Abschluss von Verträgen verleiten zu lassen, um sich vermeintliche Steuervorteile zu sichern. Auch mit den jetzigen Steuervorteilen sei die Kapitalversicherung ein schlechter Sparvertrag und eine unzureichende Versicherung, meinen die Genannten.

Die wirtschaftlichen Nachteile der Kapitallebensversicherung lägen insbesondere in deren Intransparenz sowie den hohen versteckten Abschluss- und Verwaltungskosten begründet, die bei Abschluss bereits enorme Verluste verursachen, welche für die Verbraucher allerdings erst bei einem vorzeitigen Ausstieg erkennbar werden.

Immerhin werde nahezu jeder zweite Vertrag vorzeitig gekündigt. Zudem sei es nicht sinnvoll, Geldanlage und Versicherungsschutz miteinander zu verknüpfen.

Hintergrund der Warnung sind die Pläne von Bundesfinanzminister Eichel, das Steuerprivileg der Kapitallebensversicherung zu beseitigen und wie bei anderen Geldanlageprodukten eine nachgelagerte Besteuerung vorzusehen, denn Kapitallebensversicherungsverträge seien Geldanlage- und nicht Versicherungsverträge.

Bereits Mitte 1999 hatte Finanzminister Eichel angekündigt, Erträge aus Kapitalversicherungen besteuern zu wollen. Daraufhin schwärmten Heerscharen von Versicherungsvermittlern aus und schwatzten den Verbrauchern mit dem Argument der drohenden Besteuerung kurzfristig Millionen neuer Kapitallebensversicherungsverträge auf. Den unüberlegten Abschluss bereuten viele Verbraucher später und kamen nur mit großer Mühe oder hohen Verlusten wieder aus den Verträgen heraus.

Hierzu darf es nicht wieder kommen !

Viel Freude bei der Vermehrung der gewonnenen Einsichten,
wünscht Ihnen Ihr Finanzscout

Klaus J. P.-Kilfitt

Samstag, 20. September 2003

Offene Immobilienfonds sind nicht rentabel

Von einer nachhaltigen Entwicklung offener Immobilienfonds kann keine Rede sein. Eine Studie der BCA bestätigt nun die bereits seit Jahren von procon e.V. vertretene Haltung zur mangelnden Rentabilität offener Immobilienfonds. Demnach liegen die Renditeobergrenzen für überwiegend in Deutschland anlegende offene Fonds bei gerade einmal 3 – 4 %. In absehbarer Zukunft seien sogar negative Renditen zu erwarten, weil die bisherigen Performancestützen im Ausland wie beispielsweise London und Amsterdam anhaltend schwächer werden.

Die ständig steigenden Leerstandsquoten drohen negative Performancezahlen zu produzieren – mit der Folge massiver Mittelabflüsse. Daneben stellt auch die Vermietung selbst ein Risiko dar: Die Untersuchung der Laufzeitstrukturen ergibt nach BCA-Angaben, daß bei vier der insgesamt 24 offenen Immobilienfonds auf dem deutschen Markt rund 30 Prozent der Mietverträge innerhalb der nächsten drei Jahre auslaufen. Da die Objekte voraussichtlich nur zu geringerem Niveau weiter vermietet werden können, sind sinkende Renditen sehr wahrscheinlich.

Effektive Maßnahmen zur Vermeidung bzw. zumindest Eingrenzung einer derartigen Negativ-Entwicklung, wie sie solide konzipierte und verwaltete geschlossene Immobilien- oder Mischfonds ergreifen können, oder bereits ergriffen haben, sind bei offenen Fonds systemimmanent nicht möglich. Damit wird einmal mehr deutlich, dass es auch und gerade bei der – für den mittel- und langfristigen Vermögensaufbau grundsätzlich empfehlenswerten – Investition in Sachwerte, auf die Auswahl der richtigen Produkte mit einem flexiblen und nachhaltig tragfähigen Konzept ankommt.

Wieder einmal bestätigt daher die Entwicklung der Märkte die bereits seit Jahren von procon progagierte Strategie hinsichtlich der für einen kontinuierlich verlaufenden Vermögenszuwachs geeigneten Produkte.

Viel Freude bei der Vermehrung der gewonnenen Einsichten,
wünscht Ihnen Ihr Finanzscout

Klaus J. P.-Kilfitt

Sonntag, 24. August 2003

SCHENKUNGS-/ERBSCHAFTSSTEUER: Risiko bei Gemeinschafts-Konten

Die Finanzämter gehen jetzt verstärkt dazu über, Gemeinschaftskonten von Eheleuten und Lebensgemeinschaften unter die Lupe zu nehmen – denn richtet ein Ehe-/Lebenspartner mit eigenem Geldvermögen zu Gunsten seines Partners ein sog. ‘Oder-Konto’ ein, stellt dies zu 50 Prozent eine Schenkung dar. Ein ‘Oder-Konto’ ist ein Gemeinschaftskonto, bei dem beide Partner Kontoinhaber sind. Wer hier nicht die Freibeträge beachtet, wird schnell zur Zahlung von Schenkungssteuer aufgefordert. Dies wird vor allem bei Ehe-/Lebenspartnern mit unterschiedlichen Einkommen zum Problem, da sich der monatliche Differenzbetrag über die Jahre hinweg zu beachtlichen Summen aufaddiert, welche rüher oder später die geltenden Freigrenzen überschreiten.

Damit reagiert die Finanzverwaltung auf ein Urteil des Hessischen Finanzgerichtes. Das Gericht hatte über folgenden Sachverhalt zu entscheiden: Der Ehemann der Klägerin hatte ein Oder-Konto errichtet und ein Guthaben eingezahlt. Das Finanzamt sah eine freigiebige Zuwendung, also eine Schenkung, zu Gunsten der Ehefrau. Die Ehefrau wurde zur Kasse gebeten. Das Finanzgericht gab dem Finanzamt Recht. Nach Auffassung des Gerichtes liegt eine Schenkung vom Ehemann an die Ehefrau vor, weil die Ehefrau über 50 Prozent des Kontoguthabens frei verfügen kann.

Bei Gemeinschaftskonten, die als so genannte Oder-Konten errichtet werden, kann jeder der Inhaber allein über das auf dem Konto ausgewiesene Guthaben verfügen. Die Kontoinhaber sind im Verhältnis zur Bank Gesamtgläubiger. Das bedeutet, dass beide Kontoinhaber auch einzeln berechtigt sind, die volle Leistung zu fordern. Dies gilt nur im Verhältnis zur Bank, also im so genannten Außenverhältnis. Davon muss jedoch das Innenverhältnis unterschieden werden: Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sieht hier vor, dass die Kontoinhaber zu gleichen Teilen über das Guthaben verfügen können (§ 430 BGB). Daher ist im vorliegenden Fall die Ehefrau in Höhe des hälftigen Guthabens bereichert worden. Sie hat eine Schenkung erhalten und musste Schenkungsteuer zahlen.

Völlig abstrus wird nun die Situation, wenn der eine Partner dem anderen – nachdem er die Problematik dieser Situation erkannt hat – die “Schenkung” wieder zurückerstattet. Das Finanzamt geht in diesem Falle nämlich nicht (wie man mit gesundem Menschenverstand vielleicht annehmen würde) von einer steuervermeidenden “Rückabwicklung” der Schenkung aus, sondern von einer “Rückschenkung” – mit dem Effekt, dass nun sogar ein zweites Mal Schenkungssteuer anfällt ! Ähnlich verhält es sich im Todesfall eines der beiden Kontoinhaber: Neben der einmal angefallenen Schenkungsteuer droht im diesem Falle noch zusätzlich die Erbschaftssteuer. Sollte also z.B. die Ehefrau im o.g. Falle kurz nach Errichtung des Oder-Kontos versterben, würde die zuvor geschenkte Hälfte an den Ehemann zurückfallen. Der Ehemann müsste hier also den Rückfall des hälftigen Guthabens aus dem Oder-Konto versteuern, obwohl es im Wesentlichen von ihm selbst stammt !

Strategie zur Problemlösung
 
Wie kann nun die Folge der Entstehung von Schenkungsteuer vermieden werden? Zu-nächst droht keine Gefahr, wenn die Beträge unter den schenkungssteuerlichen Freibeträgen liegen. Zwischen Ehegatten beträgt der persönliche Steuerfreibetrag 307.000 Euro. Dieser Freibetrag kann alle zehn Jahre aufs Neue ausgeschöpft werden. Problematisch wird es aber dann, wenn Partner einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft ein Oder-Konto errichten. Hier wird nur ein Freibetrag von 5.200 Euro gewährt. Werden die Freibeträge überschritten, sollten die Beteiligten eine vom BGB abweichende Vereinbarung treffen. Diese Vereinbarung müsste klar stellen, dass die Kontoinhaber nicht eine hälftige Aufteilung des Kontoguthabens wünschen, sondern zum Beispiel eine entsprechend den vorgenommenen Einzahlungen. Der „neue“ Kontoinhaber sollte bei Abhebungen zum Ausgleich gegenüber dem „alten“ Kontoinhaber verpflichtet sein. Damit eine derartige Vereinbarung auch Beweiskraft hat, sollte sie schriftlich abgefasst werden. Außerdem sollte geprüft werden, ob nicht der beabsichtigte Zweck durch eine schlichte Kontovollmacht erreicht werden kann, ohne dass der Ehegatte/Lebenspartner gleich Kontoinhaber wird. Unproblematisch ist die Errichtung eines Gemeinschaftskontos nach Auffassung in der Literatur dann, wenn es sich um ein Gehaltskonto handelt, von dem der gemeinsame Unterhalt bestritten wird.

Fazit: Konsultieren Sie sich grundsätzlich vor Errichtung eines Gemeinschaftskontos ihren Steuerberater, oder schreiben Sie an office@fc-procon.de

Viel Freude bei der Vermehrung der gewonnenen Einsichten,
wünscht Ihnen Ihr Finanzscout

Klaus J. P.-Kilfitt

Dienstag, 19. August 2003

Riester gescheitert

Nach Angaben des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA) wurden im ersten Halbjahr 2003 mehr Verträge zur staatlich geförderten Riester-Rente gekündigt als neu abgeschlossen.

Seit Januar diesen Jahres wurden über 300.000 Riester-Verträge aufgelöst und lediglich 200.000 Verträge neu abgeschlossen – in Minus von 100.000 Policen. Somit erklärte das DIA wohl zurecht: “Die Riester-Reform ist gescheitert.

Es scheint also, als ob die Bevölkerung die riesige Volksverarschung der Regierung Schröder durchschaut hat und ihr Geld lieber in sinnvollere Sparformen investiert, anstatt es in den dunklen Kanälen dubioser Versicherungskonzerne versickern zu lassen.

Viel Freude bei der Vermehrung der gewonnenen Einsichten,
wünscht Ihnen Ihr Finanzscout

Klaus J. P-Kilfitt

Donnerstag, 24. Juli 2003

Lebensversicherungen sind NICHT sicher !

Kaum liegen die ersten Erfahrungen mit der von der deutschen Assekuranz eigens gegründeten Auffanggesellschaft Protektor AG im Falle Mannheimer vor, wird Kritik an dieser Form der Auffanglösung laut. Ein Konkurssicherungsfonds würde die Kunden wesentlich besser absichern, als es jetzt mit dem Protektor-Konzept geschieht, so die Einschätzung von Frank Braun , Geschäftsführer des Bund der Versicherten (BdV). Der BdV fordert seit Jahren einen solchen “Feuerwehrfonds”, nach dem Vorbild der Bankenbranche.

Die jetzt von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gebilligte Lösung sei im Falle von mehreren Pleiten kein wirksames Sicherungsnetz, so der BdV. In einen Konkurssicherungsfonds müssten hingegen alle Lebensversicherer einzahlen, so die Vorstellung. Der Vorteil wäre: Im Insolvenzfall eines Versicherers würden die Kunden ausgezahlt und könnten ihre Geldanlage neu ordnen. Sie wären nicht “auf Gedeih und Verderb” an einen ungünstigen Kapitallebensversicherungsvertrag gebunden. Der enthaltene Versicherungsschutz, etwa von Risikolebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen, könnte in Form reiner Risikoverträge weitergeführt werden, so die Vorstellung des BdV.

Die Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (VZBV) kritisiert Protektor ebenso als “nicht zukunftstauglich”. Angesichts eines Kapitalanlagebestands in der gesamten Lebensversicherungsbranche von 560 Milliarden Euro und einer möglichen Aktienquote von 35 Prozent, sei das nun von der Versicherungsbranche mit Protektor zur Verfügung gestellte Kapital in Höhe von 5,6 Milliarden Euro für eine dauerhafte Lösung viel zu mager, so die Einschätzung des Berliner Bundesverbandes.

Man muss sich jetzt die Frage stellen, für wen es die angekündigte Sicherheit der Policen gibt”, so VZBV-Versicherungsexperte Wolfgang Scholl . Machten mehrere kleine und mittlere Versicherer schlapp, wäre relativ schnell das Kapital von Protektor aufgebraucht. Welche Policen seien aber dann eigentlich in Sicherheit, fragt Scholl zu recht.

Die Kritikpunkte im Einzelnen:
Mit Protektor wird nur ein Zweig innerhalb der Versicherungswirtschaft (Lebensvers.) abgesichert. Laut VZBV sollte es eine unbegrenzt Lösung für alle Versicherungsarten geben – und, es müsste eine klare Regelung vom Gesetzgeber geben, wie Unternehmen zu behandeln seien, die aufgrund der Beteiligung an Protektor selbst in finanzielle Probleme rutschen könnten. Hier müsste ein Gesetz klare Stundungsregeln einführen.

Unmut zeigt man bei der VZBV vor allem aber darüber, dass in keiner Weise transparent gemacht werde, wie das Protektor-Verfahren genau ablaufe. “Konzeptionslos”, so der Vorwurf an die Versicherer.

Einen Konkurssicherungsfonds hält Scholl dagegen nicht für die beste Lösung. Schließlich müsse man dann wieder eine Gesellschaft finden, welche die Risiko-Verträge übernimmt. Fazit: Auch in der schlimmsten Krise seit ihrem Bestehen mauert die Branche, anstatt mit offenen Karten in die (Informations)-Offensive zu gehen.

Wohl dem also, der erst gar keinen ebenso unsicheren wie renditeschwachen Lebens- oder Rentenversicherungsvertrag abgeschlossen hat.

Viel Freude bei der Vermehrung der gewonnenen Einsichten,
wünscht Ihnen Ihr Finanzscout

Klaus J. P.-Kilfitt