Freitag, 8. Oktober 2004

Steuerminderndes Disagio vor dem Aus

Immobilienkäufer könnte eine böse Überraschung erwarten. Das bei Immobilienfinanzierungen übliche Damnum (Disagio) dürfte nach dem Wortlaut eines Gesetzentwurfes für den neuen Paragraf 11 Abs. 2 Einkommensteuergesetz (EStG) nur dann noch steuerlich geltend gemacht werden, wenn die Zinsbindungsfrist des Darlehens fünf Jahre beträgt. “Wegen der derzeit niedrigen Zinsen haben jedoch die meisten Immobilienkäufer die Zinsbindung für zehn Jahre oder länger festgeschrieben”, so Jürgen Michael Schick, Vizepräsident des Immobilienverbandes Deutschland (IVD). “Häufig wurde dabei ein Damnum vereinbart”. Da das von SPD und Grünen formulierte Gesetz, das demnächst im Bundestag eingebracht werden soll, rückwirkend ab dem 1. Januar 2004 in Kraft treten soll, wären auch alle Anleger betroffen, die in diesem Jahr Kreditverträge mit einem Disagio abgeschlossen haben.

Viel Freude bei der Vermehrung der gewonnenen Einsichten,
wünscht Ihnen Ihr Finanzscout

Klaus J. P.-Kilfitt