Montag, 24. Januar 2005

Volksverarschung mit dem Bundesadler

Das von der Assekuranz gebetsmühlenartig kolportierte Argument der angeblichen Steuerersparnis bei Lebens- und Rentenversicherungen ist reine Augenwischerei.

Wer im letzten Jahr auf Druck von Versicherungen, ihren Vertretern oder Banken und Sparkassen noch schnell “wegen der Steuern” eine Kapital-Lebensversicherung abgeschlossen hat, sollte diesen Vertrag schleunigst auflösen. Das rät die Verbraucherzentrale Hamburg. Der Ausstieg gehe jetzt noch ohne großen finanziellen Schaden.

Die Gründe der Verbraucherzentrale für ihre Empfehlung:

“Verträge, die bis Ende 2004 abgeschlossen wurden, gilt zwar noch das ‘Steuerprivileg’ (steuerfreie Auszahlung der Zinsen). Das hat aber ohnehin nur für diejenigen Bedeutung, deren Zinseinkünfte über dem jährlichen Freibetrag von 1.421 Euro im Jahr liegen (was erst der Fall ist, wenn man rund 45.000 Euro auf z.B. Sparbüchern, Sparbriefen oder als Festgeld angelegt hat). Andere – deutlich bessere – Sparformen sind somit bis zu dieser Grenze ebenfalls ‘steuerfrei’.

Die Kapital-Lebens- und private Rentenversicherung sind in der Regel keine empfehlenswerten Sparformen fürs Alter. Hohe versteckte Abschlusskosten, die die ersten zwei bis drei Jahresprämien vollständig auffressen, bewirken, daß jeder Kunde mit seiner Unterschrift erst einmal ein paar Hundert oder gar Tausend Euro ins Minus rutscht.

Das Abbruch- (und damit Verlust-)risiko ist hoch. Rund 50% aller Verträge werden aus guten oder jedenfalls triftigen Gründen vor dem eigentlichen Ablauf gekündigt – kein Wunder bei Laufzeiten von 30, 40 oder 50 Jahren und immer selteneren geraden Lebenswegen vieler Verbraucher. Der dann gezahlte Rückkaufswert ist in der Regel geringer als die Summe der Einzahlungen – eine Folge der Kostenverrechnung in den Anfangsjahren.
Weitere 30% der Verträge werden irgendwann beitragsfrei gestellt.

Die Rendite ist – auch für Durchhalter (nur jeder 5. Kunde !) – äußerst mager für einen Vertrag mit solch langer Laufzeit. Ein weit verbreiteter Irrtum: „2,75 % (garantierte) Rendite plus Überschüsse sei doch gar nicht so schlecht !“ denken viele. Aber: Der Garantiezins bezieht sich nur auf den Sparanteil in der Prämie (= Prämie minus Kosten minus evtl. Risikoanteil), also bei 100,- Euro monatlicher Prämienzahlung auf vielleicht nur 70,- oder 80,- Euro !

Die Gesamtrendite liegt somit meist nur bei 1% oder 2% p.a., selten bei 4% oder darüber.
Die Verbraucherzentrale rät zu einer besseren Vorsorge:

“Wer den Risikoschutz einer Lebensversicherung braucht, sollte lieber eine reine Risiko-Lebensversicherung abschließen, die kostet wenig. Wer dann noch Geld zum Sparen übrig hat, sollte in Etappen sparen.“

Tipp der Verbraucherzentrale Hamburg: 

“So kommen Sie aus falschen Lebensversicherungsverträgen heraus:
Binnen 14 Tagen nach Erhalt der Police und den vollständigen Vertragsunterlagen können Sie ohne Begründung dem Vertrag widersprechen.
Sehr häufig sind die Informationspflichten verletzt oder die Belehrung über den Widerspruch ist nicht deutlich, z.B. wenn sie im Konvolut der übersandten Vertragsunterlagen untergeht (BGH IV ZR 58/03 v. 28.1.2004). Dann können Sie noch ein Jahr nach Zahlung der ersten Prämie widersprechen.
Jederzeit können Sie durch Kündigung oder Nicht-Zahlung des Beitrags den Vertrag beenden – bloß, dass dann u.U. die bezahlten Beiträge futsch sind. Das kann dennoch Sinn machen, weil man seinem schlechten Geld nicht noch Gutes hinter her werfen sollte!

So gehen Sie vor:
Gehen Sie zu Ihrem Geldinstitut und lassen Sie so viele Beiträge wie möglich zurückbuchen (geht ohne Problem für 6 Wochen rückwirkend).
Lassen Sie sich von objektiven Beratern über andere, bessere Formen der Geldanlage fürs Alter beraten – diese überprüfen auch den aktuellen Versicherungsvertrag.”

Viel Freude bei der Vermehrung der gewonnenen Einsichten,
wünscht Ihnen Ihr Finanzscout


Klaus Kilfitt

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Montag, 3. Januar 2005

Wichtige Veränderungen ab 1. Januar 2005

Neben Hartz IV tritt ab 01.01.2005 nun auch die 3. Stufe der Steuerreform in Kraft.
Danach wird der Eingangssteuersatz von 16 % auf 15 % reduziert. Der Spitzensteuersatz verringert sich ab diesem Zeitpunkt von 45 % auf 42 %.

Die Besteuerung von Alterseinkünften und Altersvorsorgeaufwendungen wird ebenso ab Beginn diesen Jahres neu geregelt. Es kommt zu einem schrittweisen Übergang zur nachgelagerten Besteuerung der Renten beginnend mit einem steuerpflichtigen Anteil von 50 % im Jahr 2005. Bis zum Jahr 2040 wird die vollständige Steuerpflicht erreicht werden.
Als quasi Gegenleistung werden die Beiträge zur Altersvorsorge beginnend mit 60 % in 2005 schrittweise bis zum Jahr 2025 bis zu einer Höchstgrenze von 20.000 EUR pro Jahr gänzlich steuerfrei gestellt. Da die Freistellung der Altersvorsorgebeiträge bereits im Jahr 2025 vollständig umgesetzt sein wird, die nachgelagerte Besteuerung der Alterseinkünfte dagegen erst ab 2040 vollständig greift, rechnet man mit einer erheblichen Entlastung der Bürgerinnen und Bürger.

Erträge aus Kapitallebensversicherungen sind nur noch steuerfrei, wenn der Versicherungsvertrag vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurde.
Die Erträge aus Kapitallebensversicherungen, die nach dem 31. Dezember 2004 abgeschlossen werden, unterliegen zur Hälfte der Besteuerung, wenn sie nach Vollendung des 60. Lebensjahrs des Steuerpflichtigen und mindestens zwölf Jahren seit dem Vertragsabschluss ausgezahlt werden.

Zum 1. Januar 2005 wird die letzte der durch das Kraftfahrzeugsteueränderungsgesetz geregelten Steuersatzerhöhungen für Pkw wirksam, mit denen die Vergünstigungen für besonders emissionsreduzierte Pkw finanziert wird. Hiervon sind etwa 12 Mio. wenig schadstoffreduzierte Fahrzeuge betroffen. Steuerbefreiungen für besonders emissionsreduzierte Pkw enden spätestens am 31. Dezember 2005 und werden bei erstmaliger Zulassung zum Verkehr ab dem 1. Januar 2005 nur noch für so genannte 3-Liter-Autos gewährt, deren Kohlendioxidemissionen 90 g/km nicht übersteigen. Das bedeutet z.B., dass Fahrzeuge, die in die Schadstoffklasse Euro 1 fallen, ab Januar rd. 4 Euro pro 100 Kubikzentimeter Hubraum teurer werden.

Diejenigen von Ihnen, die noch “steuerehrlich” werden wollen, sollten sich beeilen. Eine strafbefreiende Erklärung nach dem Steueramnestiegesetz kann noch bis zum 31. März 2005 abgegeben werden. Bei in der Zeit vom 1. Januar 2004 bis 31. Dezember 2004 bereits abgegebenen strafbefreienden Erklärungen waren 25 % der Summe der erklärten Einnahmen als pauschale Steuer zu entrichten. Wird die strafbefreiende Erklärung nach dem 31. Dezember 2004, aber vor dem 31. März 2005 abgeben, sind 35 % der Summe der erklärten Einnahmen zu entrichten.

Da es in Zukunft ein noch deutlich engeres Netz zur umfassenden Kontrolle der Kapitaleinkünfte durch die Verwaltung geben wird, ist zu überdenken, ob die Möglichkeit einer noch relativ günstigen Nacherklärung nicht in Anspruch genommen werden sollte.

Viel Freude bei der Vermehrung der gewonnenen Einsichten,
wünscht Ihnen Ihr Finanzscout

Klaus Kilfitt