Freitag, 29. April 2005

Garantien der Rentenversicherer wackeln

Die Garantien der Rentenversicherer sind ins Gerede gekommen. Schuld sind Anbieter, die sich im Kleingedruckten ein Hintertürchen geöffnet haben, garantierte Leistungen zurückzunehmen, wenn es der jeweiligen Gesellschaft schlecht gehen sollte.

Als ersten Kandidaten hat der Branchendienst “VersicherungsJournal” die Axa Lebensversicherung in Köln ausgemacht. Dort können Garantien von Rentenpolicen gegen laufende Beitragszahlung auch im Bestand gekürzt werden, wenn Umstände eintreten, die die ursprüngliche Kalkulation sprengen und den Versicherer so in Schwierigkeiten bei der Leistungspflicht bringen könnten.

Auch die Continentale in Dortmund und ihre Direktversicherungs-Tochter Europa in Köln haben eine Beitragsanpassungs-Klausel, die mit Treuhänder-Zustimmung greifen könnte.
Die Ansätze zur Aufweichung sind beim Branchenverband GDV bis vor wenigen Tagen noch gar nicht richtig registriert worden. Zumindest gab sich Gerhard Rupprecht, Vorsitzender des Hauptausschusses Leben, noch überrascht: “Davon ist mir nichts bekannt.”
 
Generell nehmen die Fallen im Kleingedruckten der Lebensversicherer zu, ohne dass selbst Profis dies sofort erkennen könnten. Um bösen Folgen zu entgehen, ist die Kenntnis jedoch unentbehrlich und sollte auch zwingend dokumentiert werden.

Viel Freude bei der Vermehrung der gewonnenen Einsichten,
wünscht Ihnen Ihr Finanzscout

Klaus Kilfitt

Deutsche sind Fondsmuffel

Anleger machen in Deutschland weiterhin nur zögerlich von Investmentfonds Gebrauch. Das Pro-Kopf-Vermögen der Deutschen in Fonds ist im letzten Jahr zwar von 5.300,- auf 5.575,- Euro gestiegen, meldet der Branchenverband BVI in Frankfurt/Main. Zehn Jahre zuvor seien es erst 2.307,- Euro pro Kopf gewesen.

Dennoch sind die Deutschen weiterhin Fondsmuffel. Die USA (20.965,- Euro pro Kopf), Frankreich (fast 17.000,- Euro), Kanada (knapp 10.000,- Euro) und Schweden (8.900,- Euro) bringen es auf erheblich höhere Anlagebeträge in Fonds. Lediglich Norwegen (4.900,- Euro pro Kopf) und Japan (2.300,- Euro) schneiden schlechter als die Deutschen ab.

Bei uns wird derweil weiter auf traditionelle Formen gesetzt. Das gesamte Geldvermögen der privaten Haushalte beträgt laut Versicherer-Branchenverband GDV, Berlin, 4,1 Billionen Euro. Davon steckten Ende 2004 rund 15 Prozent in Lebensversicherungen (625 Milliarden Euro), während es Fonds nur auf 460 Milliarden Euro brachten.

Die “aufgeklärten Verbraucher” unserer Republik kommen somit im internationalen Vergleich nicht gerade sonderlich gut weg. Besonders in den USA lacht man über den “dummen deutschen Bausparer” – inzwischen ebenso ein Synonym für uns Deutsche, wie “Krauts” oder der (nicht umsonst stets mit Schlafmütze dargestellte) Michel.

Höchste Teit also, endlich aufzuwachen!

Viel Freude bei der Vermehrung der gewonnenen Einsichten,
wünscht Ihnen Ihr Finanzscout

Klaus Kilfitt

Bundesregierung plant Streichung von Steuervorteilen bei Beteiligungen

Der Bundesverband procon e.V. warnt vor übereilten Abschlüssen !

Nach einigen Tagen der Ungewißheit, in denen die Gerüchteküche bereits heftig brodelte, liegt nun der jüngste Gesetzentwurf der Bundesregierung zu sog. “Steuerstundungsmodellen” vor.

Mit diesem Gesetzesentwurf unter der Überschrift “Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der steuerlichen Standortbedingungen” (u.a. §15b EStG) zeigt die Bundesregierung auch, daß ihr die Arbeitsplätze die durch die Finanzbranche geschaffen wurden, offensichtlich egal sind. Viele Unternehmen – sei es in der Medien-, Schiffs-, Immobilien- oder Windkraftbranche – haben bereits Investitionen in Milliardenhöhe getätigt und werden nun wohl herbe Verluste hinnehmen müssen. Dies kostet selbstverständlich auch Arbeitsplätze.

Für Michael Oehme, Vorstand des ‚Verbandes Deutscher Medienfonds‘, ist gerade die gewählte Überschrift des Gesetzes ein Schlag ins Gesicht vieler mittelständischer Unternehmen. Oehme sieht als Folge eine massive Flucht der Kapitalanlagegesellschaften ins Ausland un geht ferner davon aus, daß viele Anbieter zudem gezwungen sein werden, das Verfassungsgericht anzurufen.

Nach dem neuen Entwurf dürfen Anlaufverluste nur noch in Höhe von max. 10% des investierten Kapitals mit anderen Einkünften verrechnet werden. Damit würden Steuervorteile durch Verlustzuweisungen aus Beteiligungsmodellen aller Art so gut wie völlig eliminiert.

Einen derart gravierenden Einschnitt in “steuerliche Grundrechte” gab es in der Geschichte der Bundesrepublik noch niemals.

Historisch kurz sind auch die Fristen zum Vertrauensschutz:
So sollen gemäß dem aktuellen Entwurf nur noch die Anleger “Vertrauensschutz” genießen, die bis zum 4. Mai 2005 eine Beteiligung an einem Fonds zeichnen, der bereits vor dem 18. März 2005 am Markt angeboten wurde.

Diese Übergangsfrist kann nur als Farce bezeichnet werden, denn sie bedeutet in der Praxis das sofortige Ende dieser Produktlinie, da innerhalb einer derart unverschämt kurzen Frist von nur wenigen Tagen kein Anlagemodell entsprechend angepasst werden kann.
Ebenso schädlich wie die kurzsichtige und dilettantische Vorgehensweise der Bundesregierung ist jedoch auch die panische Überreaktion der Branche !

So wird das ganze Land in den letzten Tagen von eMail- und Faxmailings förmlich überflutet, welche mit dem Hinweis darauf, daß ab dem 05.05.05 alles vorbei ist, zu “last minute”-Abschlüssen aufrufen.

Die Initiatoren dieser “Steuerspar-Mailings” übersehen dabei allerdings, daß sie sowohl ihre dadurch gewonnenen Zeichner wie auch ihre bereits bestehenden Anleger eben durch diese unüberlegten Aktionen jedweden Steuervorteils berauben, da gemäß der bereits seit dem Jahr 2001 geltenden Regelung des §2b EStG, Steuervorteile eben dann gerade nicht gewährt werden, wenn mit Ihnen geworben wurde.

Der ‚Bundesverband verbraucherorientierter Wirtschaftsberatungsunternehmen – procon e.V.‘ warnt daher nachdrücklich davor, auf solche Brandofferten einzugehen, da die Aberkennung der damit verbundenen Steuervorteile – ob nach alter (§2b EStG) oder neuer (§15b EStG) Regelung – quasi vorprogrammiert ist.

Nach Einschätzung von Klaus J. Pitter-Kilfitt, Vorstand des Bundesverbandes procon e.V. ist hinsichtlich der von der Bundesregierung beabsichtigten Neuregelung sowohl inhaltlich als auch betreffend der Übergangsfristen das letzte Wort noch nicht gesprochen. Sollte das Gesetz dennoch im Eilverfahren durch die Instanzen “geprügelt” werden, dürfte dieses letzte Wort ohnehin beim Bundesverfassungsgericht liegen, welches bereits in der Vergangenheit manch ähnlich unausgegorenen Schnellschuß im Nachhinein wieder revidiert hat.

Bevor auch Anleger sich zu einen unüberlegten Schnellschuß hinreißen lassen, sollten Sie unbedingt fachkundigen Hilfe in Anspruch nehmen.

Die Aktiven Mitglieder des ‚Förderclub procon e.V.‘ stehen Ihnen hierbei gerne mit Rat und Tat zur Seite.

Viel Freude bei der Vermehrung der gewonnenen Einsichten,
wünscht Ihnen Ihr Finanzscout.

Montag, 18. April 2005

§15b EStG schadet der Wirtschaft und vernichtet Arbeitsplätze

Die zur Finanzierung der geplanten Absenkung des Körperschaftssteuertarifes beabsichtigte Beschränkung der Verlustverrechnung bei geschlossenen Fonds, würde nach Auffassung des Düsseldorfer Informationsbriefes ‘kapital-markt intern‘ (k-mi) verheerende wirtschaftliche Folgen haben. Mit der letzten Verschärfung der Verlustverrechnung bei geschlossenen Fonds im Jahr 1999, der Einführung des sogenannten Fallstellerparagraphen 2b EStG ins Einkommensteuerrecht, ist die Arbeitslosigkeit in Deutschland – wie von ‘k-mi’ seiner Zeit prognostiziert – um 1 Mio. von 4,3 auf rund 5,2 Mio. Menschen ohne Arbeit gestiegen. Sollten die Pläne der Bundesregierung in die Tat umgesetzt werden, dürften die Auswirkungen nicht weniger verheerend sein als 1999. Für Branchen, die von der Finanzierung durch Fondsgelder abhängig sind, wie etwa die Filmproduktion, die Errichtung von Windkraftanlagen, aber auch die Immobilienbranche, würde die geplante Regelung einen schweren Schlag bedeuten und vermutlich den Verlust Tausender Arbeitsplätze nach sich ziehen. Nur wenn die mit hohen Risiken verbundene Investition in diese Wirtschaftsbereiche steuerlich aufgefangen wird, finden sich genug investitionsbereite Anleger.

Viel Freude bei der Vermehrung der gewonnenen Einsichten,
wünscht Ihnen Ihr Finanzscout

Klaus Kilfitt