Montag, 9. Mai 2005

Bundesregierung stoppt Fonds mit Verlustzuweisung

Gesetzentwurf ist ökonomisch unsinnig und verfassungsrechtlich bedenklich

Mit dem am Mittwoch im Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzentwurf ‘Zur Verbesserung der steuerlichen Standortbedingungen’ schafft die Bundesregierung nach Auffassung des Düsseldorfer Informationsbriefes ‘kapital-markt intern’ insbesondere mit dem neu einzufügenden §15b EStG ein verfassungsrechtlich bedenkliches Zwei-Klassen-Steuerrecht. Während durchschnittliche Steuerbürger seit dem 4. Mai nicht mehr in Beteiligungsmodelle investieren werden, bei denen die Verlustzuweisung 10 Prozent des eingezahlten Kapitals übersteigt, weil die Verluste nur noch mit Gewinnen aus der derselben Einkunftsquelle verrechenbar sind, können millionenschwere Einzelinvestoren und Konzerne auf individueller Basis weiterhin unbeschränkt Anfangsverluste geltend machen.

Betroffen sind von der Neuregelung fast alle geschlossenen Fonds, die in Deutschland investieren. Selbst die meisten Immobilienfonds weisen trotz niedriger Abschreibungen nicht zuletzt aufgrund der üblichen teilweisen Fremdkapitalfinanzierung über 10 Prozent Verlustzuweisungen auf. Neben den deutschen Immobilienfonds sind ebenso Medienfonds, Schiffsfonds in Form des Kombimodells, Erneuerbare Energie-Fonds wie z.B. Windkraftfonds, Leasing- und Wertpapierfonds tangiert. Nicht betroffen sind jedoch alle Fonds, die im Ausland versteuern, wie z.B. ausländische Immobilienfonds oder gewerbliche geprägte Auslandsfonds, zu denen die Lebensversicherungs-Fonds gehören. In Zukunft wird also ein erheblicher Teil des Kapitals, der bislang deutschen Projekten zugute kam, ins Ausland fließen. Zwangsläufige Folge sind Steuerausfälle und weiter steigende Arbeitslosenzahlen. Mit der erneut dokumentierten Unberechenbarkeit deutscher Steuergesetzgebung wird das Vertrauen ausländischer Investoren in den Standort Deutschland weiter schwinden. Dieser Vertrauensverlust kann auch durch eine um ein paar Prozentpunkte gesenkte Körperschaftssteuer nicht kompensiert werden.

Viel Freude bei der Vermehrung der gewonnenen Einsichten,
wünscht Ihnen Ihr Finanzscout

Klaus Kilfitt