Freitag, 29. Juli 2005

Lebensversicherung: Zahlen müssen auf den Tisch !

Der Beitrag der Kapital-Lebensversicherung wird für die Kapitalanlage (Sparanteil), das Todesfallrisiko und die Kosten für Vertrieb und Verwaltung genutzt. Wie die Aufspaltung im Detail aussieht, gilt bislang als Geschäftsgeheimnis.

Das dürfte sich bis spätestens 2008 ändern. Denn das Grundsatzurteil des Bundes-Verfassungsgerichts zur Transparenz bei der Überschuss-Beteiligung enthält auch Hinweise, künftig für mehr Transparenz bei der Verwendung des Beitrages zu sorgen.

Dies ergibt sich schon aus dem höheren Transparenzgebot für den Schlussüberschuss, der auf Basis der Prämienzahlungen zu einem Vermögenswert führt, den die Kunden derzeit überhaupt nicht nachvollziehen könnten. Soll hier mehr Transparenz kommen, muss erst einmal Transparenz bei der Beitragsverwendung vorhanden sein.

Gefordert haben die Karlsruher Richter, Abschluss- und laufende Verwaltungskosten sowie die Risiko-Kosten für die eigentliche Versicherungs-Leistung zu benennen.
Praktiziert würden so genannte Querverrechnungen, insbesondere die Verrechnung der durch Prämienkalkulation nicht gedeckten Kosten mit Überschüssen, die etwa aufgrund günstigerer Risiko- und Kapitalergebnisse entstehen. Diese Ergebnisse gehen bisher nicht in die Ermittlung der Überschüsse ein.

Das Gericht hat dem Gesetzgeber daher im Wortlaut des Urteils gegen die Gothaer Lebensversicherung (Az.: 1 BvR 80/95) empfohlen, den Wettbewerb in der Lebensversicherung zu verbessern, indem “ergänzende Informationen, etwa über Abschluss- und Verwaltungskosten sowie über Möglichkeiten der Querverrechnung und sonstige Konditionen der weiteren Abwicklung des Versicherungsvertrags” vorgeschrieben werden.

Bislang gilt die Beitragsaufteilung als Geschäftsgeheimnis. Lediglich der Allfinanz-Marktinformationsdienst map-report hatte vor längerer Zeit einmal eine Berechnung angestellt, die jedoch seinerzeit kaum Nachfrage ausgelöst hatte.

Ergebnis: Im günstigsten Fall gehen 70 Prozent der Prämie auf das Konto für die Altersvorsorge (Sparanteil), im schlechtesten Fall nur 55 Prozent.

Als Beispiel hatte eine gemischte Kapital-Lebensversicherung auf das Endalter von 63 Jahren für einen Mann (Alter 35, Raucher) gedient, der eine garantierte Versicherungssumme von 46.000 DM wählt (damals noch mit einem veranschlagten rechnungszins von 4 Prozent kalkuliert) und die Beiträge jährlich im voraus bezahlt.
Eine ähnliche deutliche Aufteilung könnte nun in Zukunft vom Gesetzgeber gefordert werden, wobei die Kosten noch nach Abschluss- und Verwaltungs-Aufwendungen aufgeteilt werden dürften. Dass solche sensiblen Daten auch für Rentenversicherungen kommen, gilt unter Fachleuten als sicher.

Hier mangelt es besonders stark an Transparenz“, sagt Manfred Poweleit, Chefredakteur des map-report. Grund: Diese Vertragsvariante spielt im Verkauf erst seit 1990 eine nennenswerte Rolle und somit seien kaum messbare Ablaufleistungen verfügbar.

Dieser Umstand werde aktuell häufig im Vertrieb vernachlässigt. So zeigt auch das neu installierte Vorsorge-Barometer von Clerical Medical dass die fondsgebundene Lebens-/Rentenversicherung von 16,6 Prozent der Deutschen zwischen 14 und 70 Jahren als Instrument der Altersvorsorge akzeptiert werde. Fast 30 Prozent setzen auf Immobilien und 18,8 Prozent der Befragten favorisieren trotz Streichung des Steuerprivilegs und wiederholter Herabsetzung des Rechnungszinses noch immer die klassische Lebensversicherung. Die Untersuchung wurde von der GfK Gesellschaft für Konsum-, Markt- und Absatzforschung AG vorgenommen. Dazu waren im Juni 2005 knapp 1.000 Männer und Frauen ab 14 Jahren aus dem gesamten Bundesgebiet befragt worden.

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Klaus J. P.-Kilfitt

Haustür-Widerruf gilt auch für eingebundene Bank

Ein Kreditinstitut muss den Rücktritt des Kunden vom Kauf einer Kapitalanlage auf Kredit auch dann akzeptieren, wenn sie gar nicht wusste, dass der Kauf in der Wohnung des Anlegers stattgefunden hat. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteil vom 30. Mai 2005 (Az.: II ZR 319/04).

Nach dem Haustür-Widerrufsgesetz haben Verbraucher ein befristetes Widerrufsrecht.
Im Streitfall hatte der Anleger Anteile an einem geschlossenen Immobilienfonds in seiner Wohnung gekauft und mit einem Bankkredit finanziert.

Die Mieteinnahmen blieben in der versprochenen Höhe jedoch aus. Als der Anleger vom Kaufvertrag zurücktrat, wollte die Bank ihn nicht aus dem Kreditvertrag entlassen.
Dies erlaubte ihm der BGH jedoch nun ausdrücklich. Begründung: Die Bank sei in das Vertriebssystem des Fonds eingebunden gewesen. Daher hätte sie sich über die Umstände in Vertrags-Abschlusses informieren müssen. Die Bank muss jetzt dem Käufer die bislang gezahlten Darlehenszinsen erstatten.

Der Anleger braucht auch den Kredit nicht zurückzahlen, sondern der Bank nur Anteile und Ausschüttungen des Fonds überlassen. Damit wird das Urteil des Oberlandesgerichtes (OLG) Karlsruhe vom 8. März 2004 aufgehoben.

Der Anleger hatte für rund 35.000 Euro Anteile an einem geschlossenen Immobilienfonds gezeichnet und in vollem Umfang durch einen Festkredit der Bank finanziert, der unter anderem mit einer Tilgungs-Lebensversicherung besichert war.

Der Anleger stellte seine Zinszahlungen zwischenzeitlich ein und focht den Darlehensvertrag wegen arglistiger Täuschung an. Die Bank verlangte nun die Zahlung von über 54.000 Euro offener Darlehensforderungen.

Der BGH sah das anders. Der Anleger braucht das Darlehen nicht zurückzuzahlen. Nach dem Haustür-Widerrufsgesetz bestehe vielmehr Anspruch auf Rückgewähr der schon gezahlten Darlehens-Raten und -zinsen.

Entgegen der Auffassung des OLG ist die Haustürsituation der Bank zuzurechnen. Insoweit gelten nach der gefestigten Rechtsprechung des BGH die für die Zurechnung einer arglistigen Täuschung (nach § 123 Absatz 2 BGB) entwickelten Grundsätze (Az.: XI ZR 3/02; XI ZR 162/00 und XI ZR 460/02).

Für eine fahrlässige Unkenntnis genügt, dass die Umstände des Falles die Bank veranlassen mussten, sich zu erkundigen, auf welchen Umständen die ihm übermittelte Willenserklärung des Anlegers beruht (BGH-Urteil vom 9. April 1992; Az.: IX ZR 145/91). Dabei komme es allein auf die tatsächlichen Umstände an, nicht aber auf eine Kenntnis oder fahrlässige Unkenntnis der Rechtslage.

Auch wenn die Bank nicht schon gewusst haben sollte, dass die Fondsbeteiligungen und die zugehörigen Finanzierungen in Haustürsituationen vertrieben wurden, war sie nach den BGH-Grundsätzen verpflichtet, sich bei der Fondsgesellschaft oder dem Vermittler über die Umstände der Vertragsverhandlungen zu erkundigen, weil sie in das Vertriebssystem des Fonds eingebunden war.

Das Widerrufsrecht des Anlegers sei nicht durch Fristablauf erloschen. Begründung: Die Frist hatte mangels ordnungsgemäßer Belehrung noch gar nicht zu laufen begonnen.
Die Belehrungen hinsichtlich des Darlehensvertrages enthielten lediglich den Hinweis, dass nach dem Empfang des Darlehens der Widerruf als nicht erfolgt gelte, wenn der Nettokreditbetrag nicht binnen zwei Wochen zurückgezahlt werde. Eine solche Widerrufsbelehrung genüge den Anforderungen nicht, so der BGH.

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Klaus J. P.-Kilfitt



Dienstag, 12. Juli 2005

Endspurt für Steuermodelle bis Ende 2005


Das Regierungsprogramm der Union
Klare Absage für Steuersparmodelle ab 2006

Regierungsprogramm
Die Kanzlerkandidatin der CDU / CSU und aller Voraussicht nach nächste Bundeskanzlerin, Angela Merkel, hat gemeinsam mit dem CSU-Vorsitzenden Edmund Stoiber heute das Regierungsprogramm der Union 2005 bis 2009 vorgestellt.
Das 40-seitige Programm wurde von den Vorständen beider Parteien in einer gemeinsamen Sitzung beschlossen. Es ist in sechs Punkte gegliedert. Ein Kernthema ist die Anhebung des Mehrwertsteuersatzes von 16 auf 18 Prozent, um im Gegenzug den Beitrag zur Arbeitslosenversicherung von 6,5 auf 4,5 Prozent senken zu können.

Steuerpläne
Bereits zum 1. Januar 2006 will die Union erste steuerpolitische Maßnahmen ergreifen, die durch den Abbau von Steuersubventionen und Ausnahmetatbeständen vollständig gegenfinanziert werden sollen. Im Vordergrund der Gegenfinanzierungsmaßnahmen steht das Schließen von so genannten Steuerschlupflöchern.

Zitat aus der Erklärung
"Wir werden Steuerschlupflöcher schließen und Steuersparmodelle abbauen. Insbesondere werden wir die lukrativen Verlustverrechnungsmöglichkeiten bei Fondsmodellen (etwa Medien-, Windkraft-, Schiffs- und Flugzeugbeteiligungen) und Sonderregeln im unternehmerischen Bereich abschaffen.
Damit vereinfachen wir das Steuerrecht und erzielen bereits im Jahr 2006 Mehreinnahmen von rund 3 Milliarden Euro für Bund, Länder und Gemeinden. Wir schaffen damit mehr Gerechtigkeit. Wir sorgen dafür, dass der Spitzensteuersatz nicht länger nur auf dem Papier steht, sondern von den Spitzenverdienern auch tatsächlich bezahlt wird. So erreichen wir wesentlich mehr für ein gerechtes Steuersystem als die SPD, die am geltenden Recht festhält und eine spezielle "Reichensteuer" einführen will. Ohne Steuerschlupflöcher zu schließen, gäbe es mit der "Reichensteuer" der SPD sogar neue Anreize, Steuerumgehungsmöglichkeiten zu nutzen."

Weitere Maßnahmen ab 2007
Mit Wirkung zum 1. Januar 2007 sind weitere Steueränderungen angekündigt. Die Union möchte im Falle eines Wahlsieges den Eingangssteuersatz auf 12 Prozent und den Spitzensteuersatz auf 39 Prozent senken. Für Kinder und Erwachsene soll es einen einheitlichen Grundfreibetrag von 8.000 Euro geben. Dies soll gegenfinanziert werden, indem zum Beispiel die Pendlerpauschale reduziert und die Steuerfreiheit von Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschlägen innerhalb von sechs Jahren abgebaut wird. Außerdem sollen degressive Abschreibungen durch lineare Abschreibungen ersetzt werden. Im Unternehmensteuerbereich wird eine Senkung der Körperschaftsteuer auf 22 Prozent erwogen, die auch im unternehmerischen Bereich gegenfinanziert werden soll. Besondere Bedeutung für die Finanzdienstleitungsbranche hätte noch eine angedachte Abgeltungssteuer auf Kapitaleinkünfte.

Fazit
In einigen Punkten ähneln die Pläne sehr stark der von der SPD bereits eingebrachten Unternehmensteuerreform, die von der CDU/CSU mit ihrer Bundesratsmehrheit verhindert worden ist. Sogar der Gegenfinanzierungsbetrag von rund drei Milliarden Euro, den die Finanzverwaltung auf Basis unserer Marktanalyse der Beteiligungsmodelle 2005 für die SPD-Pläne berechnet hat, taucht wieder auf. Folglich ist es nun das identische Ziel sowohl der Union als auch der Sozialdemokraten, Verlustzuweisungen aus Fondskonstruktionen aller Art künftig nicht mehr zuzulassen. Sehr positiv an der Entwicklung ist die Planbarkeit, die sich daraus ergibt. Reine Steuermodelle wie beispielsweise Medienfonds wird es 2005 letztmalig geben. Ab 2006 müssen alle geschlossenen Fonds endlich ihre Rendite ohne "Steuerturbo" aus eigener Kraft erwirtschaften.

Die nunmehr eindeutige Tatsache, daß im Jahr 2005 letztmalig die Möglichkeit genutzt werden kann, hohe Verlustzuweisungen mit anderen Einkünften verrechnen zu können, wird für den Rest des Jahres zu einem absoluten Boom auf dem Beteiligungsmarkt führen.



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Klaus J. P.-Kilfitt

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Freitag, 8. Juli 2005

Lebensversicherungen nicht sicher vor staatlichem Zugriff

Wer ab 2003 mehr als 200 Euro Vermögen pro Lebensjahr besaß, galt nicht als bedürftig. Lediglich in Härtefällen kann er auf Arbeitslosenhilfe hoffen, entschied das Bundes-Sozialgericht (BSG) mit Urteil vom 25. Mai 2005 (Az.: B 11a/11 AL 51/04).

Wie schon in einem anderen Urteil vom selben Tage, bei welchem ein 58-jähriger Mann seinen Bausparvertrag vorzeitig kündigen sollte, ging es um die Kriterien, nach denen eine private Altersvorsorge bei Bedürftigkeit vorzeitig angegriffen werden muss.

Zwei Lebensversicherungen im Feuer
Eine Frau hatte im Februar 2003 Arbeitslosenhilfe beantragt. Da sie zwei Lebensversicherungs-Verträge mit einem Rückkaufswert besaß, der den ab 2003 gültigen Freibetrag von 200 Euro je Lebensjahr überstieg, zahlte das Arbeitsamt nicht.

Sowohl das Sozialgericht Berlin als auch das Landes-Sozialgericht Berlin (LSG) fanden das so in Ordnung. Begründung des LSG: Die Arbeitslosenhilfe-Verordnung besitze den Rang eines formellen Parlamentsgesetzes und sei als Bestandteil des so genannten Hartz-I-Gesetzes verfassungsgemäß.

Härtefall-Prüfung muß nachgeholt werden
Diese Auffassung hat das BSG zurückgewiesen. Die Verordnung sei nicht ermächtigungskonform, weil sie keine allgemeine Härteklausel für die Nichtverwertbarkeit von Vermögen mehr enthält.Die Prüfung von Härtefallen im Einzelfall sei zwingend vorzunehmen.

Das LSG muss diese Prüfung jetzt nachholen. Die Chancen der Frau, ihre KLV als Schonvermögen behalten zu dürfen, stehen nicht schlecht. Immerhin hatte sie ihre Berufstätigkeit rund zehn Jahre für eine neuerliche Ausbildung samt Studium unterbrochen. Daher gebe es für sie deutlich weniger Altersrente, was zusätzlichen Absicherungsbedarf ausgelöst haben könne.

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Klaus Kilfitt


Mittwoch, 6. Juli 2005

Verbraucher unterschätzen ihre Versorgungslücke

Über die eigene Versorgungssituation sind viele Menschen unzureichend informiert.
Zu diesen Ergebnissen kommt die “Frühjahrs-/Sommerstudie 2005 zur privaten Vermögensbildung” einer der führenden deutschen Maklerverbände.
Die Untersuchung basiert auf einer Befragung von 260 Wirtschaftsberatern des Verbandes zu ihren Erfahrungen bei der Beratung von Privathaushalten.

Nach Einschätzung der an der Erhebung beteiligten Berater sind einer überwältigenden Mehrheit von 98 Prozent aller Verbraucher bislang die Folgen des Alterseinkünfte-Gesetzes unklar. Etwas mehr als 83 Prozent wissen nichts über den demografischen Faktor und dessen Auswirkungen und 95 Prozent unterschätzen ihre persönliche Versorgungslücke.

Bestimmt wird die Anlageentscheidung zusehends von dem Wunsch, den eigenen finanziellen und sozialen Status auch unter widrigen Umständen, wie etwa Arbeitslosigkeit und Krankheit, halten zu können. Ihn nannten knapp 53 Prozent aller Verbraucher an erster Stelle.

Die finanzielle Unterstützung der Kinder folgt mit 49 Prozent an zweiter Position. Überlegungen, mit der Geldanlage Steuern zu sparen, sind für knapp 48 Prozent der Anleger besonders wichtig (Mehrfachnennungen waren möglich).

Der Verbraucher-Wunsch nach unabhängiger Beratung beim Thema Geld und Vermögen ist im Vergleich zur vorausgegangenen Herbst-/Winterstudie 2004 noch einmal deutlich gestiegen.

Genossen unabhängige Finanzberater mit 78 Prozent damals bereits ein besonders hohes Vertrauen, sind es nun 87 Prozent der Verbraucher, die bei ihrem Vermögensaufbau auf den Rat konzernunabhängiger Fachleute setzen.

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Klaus Kilfitt


Run auf Wohnimmobilien

Die Investmentbanken in Deutschland setzen auf das Geschäft mit inländischen Wohn-Immobilien. Neben steigenden Gebühreneinnahmen aus Verkäufen der öffentlichen Hand und von Unternehmen an Finanzinvestoren und Immobilienfonds hoffen sie auf einen Start der Immobilienaktien Reits in Deutschland im nächsten Jahr.

Gerade bei Fusionen und Übernahmen lief das Geschäft in den vergangenen 18 Monaten heiß. Nach Berechnungen des Finanzdatenanbieters Dealogic betrug das Volumen der Transaktionen im Immobilienbereich im vergangenen Jahr 20,4 Mrd. Dollar und hatte damit einen Anteil von rund 14 Prozent an allen Fusionen und Übernahmen. Das war mehr als doppelt so hoch wie 2003. Nach Ansicht von Wolfgang Fuchs, Direktor des Investment-Bankings bei UBS, soll das so weiter gehen. Er erwartet jährliche Wachstumsraten von fünf bis zehn Prozent. In den ersten sechs Monaten addierten sich die Transaktionen schon auf rund 14 Mrd. Dollar.

Insgesamt erwartet Matthias Moser, Deutschland-Chef von Fortress, dass “eine Million Wohnungen in den nächsten drei Jahren auf den Markt kommen“. Neu im Angebot ist durch den Regierungswechsel in Nordrhein-Westfalen die landeseigene Landesentwicklungsgesellschaft (LEG) mit 106.000 Wohnungen. Nach der Koalitionsvereinbarung von CDU und FDP sollen die Immobilien im geschätzten Wert von vier Mrd. Euro an private Investoren verkauft werden. Als Interessenten gelten Cerberus, Fortress und Terra. Diese Finanzinvestoren sind außerbörsliche Beteiligungsgesellschaften, die Milliardenbeträge bei Pensionsfonds und Versicherungen einsammeln und eine zweistellige Rendite versprechen. Außerdem tobt zurzeit ein Bieterwettkampf um die Immobilientochter Nileg der Landesbank NordLB, die rund 30.000 Wohnungen im Wert von etwa eine Mrd. Euro anbietet. Hier kämpfen DB Real Estate, Fortress sowie ein Konsortium aus der Kölner Immobiliengruppe Corpus und der Investmentbank Morgan Stanley um den Zuschlag.

Weiter anstehende Transaktionen sind die städtischen Immobilien der Woba Dresden mit 50.000 Wohnungen. Im Bereich der Unternehmensimmobilien werden nach einer Studie der Deutschen Bank,Volkswagen und Allianz mit zusammen 40.000 Wohnungen als Verkäufer gehandelt. Tobias Just von der Deutschen Bank hält weitere Verkäufe von Wohnimmobilien in Konzernen außerhalb der Immobilienwirtschaft für wahrscheinlich, da insbesondere Aktiengesellschaften ihren Anlegern erklären müssten, warum sie ihr Eigenkapital nicht sinnvoller in ihrem Kerngeschäft investierten.

Den Run auf deutsche Immobilien führt Philippe Tannenbaum, Analyst der Hypothekenbank Eurohypo darauf zurück, dass “die Preise nach einer Stagnationsphase von zwölf Jahren generell als niedrig wahrgenommen werden“. Investoren gehen nach den Worten von UBS-Banker Fuchs von einer langsamen Erholung der Konjunktur aus, von der auch die Immobilienpreise profitieren sollten. Auch liege die Zahl der Neubauten in Deutschland auf einem historischen Tief mit 280.000 Wohnungen im Jahr 2004. Analyst Tannenbaum geht von einer steigenden Nachfrage nach Wohnraum in den nächsten Jahren aus. Das dürfte sich in den Mieterträgen niederschlagen, die nach seiner Ansicht um einen Prozentpunkt auf fünf bis sechs Prozent steigen.

Zudem achten Finanzinvestoren bei ihren Käufen auf Effizienzsteigerungen durch aktives Management und nutzen die niedrigen Zinsen, um durch einen hohen Fremdkapitaleinsatz – laut Fuchs in der Regel 70 bis 85 Prozent – die Rendite auf ihren Kapitaleinsatz nach oben zu hebeln. Ein Start von Immobilienaktien im nächsten Jahr würde für Werner Humbert, Managing Director bei UBS, den Markt noch einmal beleben und Anlegern attraktive Alternativprodukte zu Aktien und Anleihen bieten.

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Klaus Kilfitt

Dienstag, 5. Juli 2005

Renditeschwund bei Lebensversicherungen

Die Garantie der Lebensversicherer wird immer kleiner

Der Garantie- oder Rechnungszins der deutschen Lebensversicherung wird voraussichtlich zum 1. Januar 2007 von 2,75 Prozent um 0,5 Prozentpunkte gesenkt.
Die Verringerung des Garantiezinses um einen halben Prozentpunkt sei weitgehend unstrittig, meldete die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) am 2. des Monats nach einem Gespräch mit Norbert Heinen, dem neuen Präsidenten der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV).

Schon länger angedacht

Diese Vorhersage hatte bereits Gerhard Rupprecht, Vorstandsvorsitzender der Allianz Lebensversicherungs AG , auf der Bilanzpressekonferenz des Marktführers im März des Jahres gemacht.

Auch die Bundesanstalt für die Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hält den derzeitigen Rechnungszins angesichts der anhaltenden Niedrigzinsphase für zu hoch.
Eine noch tiefere Absenkung auf zwei Prozent ist laut FAZ zumindest im Gespräch. Unter vier Augen haben Aktuare einen radikalen Befreiungsschlag dieser Art schon vor der Reduzierung des Rechnungszinses von 3,25 auf 2,75 Prozent zum 1. Januar 2004 gefordert.

DAV kann nur empfehlen

Das Sagen haben hierbei aber weder die Versicherungsunternehmen selbst noch die DAV. Die vereinigten Aktuare können zwar entsprechende Vorschläge bei der BaFin machen. Und das soll auch im Herbst dieses Jahres geschehen.

Doch selbst die Aufsicht kann diese nur befürworten. Die Entscheidung trifft das Bundesministerium der Finanzen in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Justiz.

Bundesfinanzminister hat das Sagen

Der Bundesfinanzminister muss sogar aktiv werden und den Rechnungszins per Verordnung zurückfahren, wenn die Umlaufrendite staatlicher Wertpapiere dauerhaft im Keller ist.

Nach Paragraf 65 des Versicherungsaufsichtsgesetzes muss er dabei vom jeweiligen Zinssatz der Anleihen des Staates ausgehen, auf dessen Währung der Versicherungsvertrag lautet. Mehr als 60 Prozent dieses Anleihezinssatzes darf der Rechnungszins für Lebensversicherungen nicht betragen.

Garantiezins ist eine Höchstmarke

Dabei ist der gesetzlich festgelegte Garantiezins für die Lebensversicherung eine Höchstmarke, die nicht über-, aber selbstverständlich unterschritten werden darf.
Lebensversicherer, die Schwierigkeiten haben, diesen Zins zu erwirtschaften, können ihn also für Neuverträge ohne staatlich Beihilfe verringern. Doch aus Wettbewerbsgründen ist der Höchstzins zu einer Art von Mindestzins geworden.

Renditeschwund immer deutlicher

Die Senkung des Rechnungszinses ist jedenfalls ein eindeutiges Indiz dafür, dass die Lebensversicherer insgesamt mit ihren Kapitalanlagen weniger Geld verdienen, was die Überschussbeteiligung natürlich auf Dauer nicht ungeschoren lassen kann.

Der jeweilige Rechnungszins gilt i.d.R. für Jahrzehnte und lag fast durchweg bei 3 Prozent. Lediglich zwischen 1900 und 1941 sowie ab 1987 bis 2003 war er höher. Mit 2,75 Prozent hat er inzwischen ein historisch niedriges Niveau erreicht.


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Klaus Kilfitt