Freitag, 25. November 2005

Verlustausgleichsverbot nach 15b greift rückwirkend

Auf der ersten Arbeitssitzung des neuen Kabinetts wurde über die Verlustausgleichbeschränkung für Steuermodelle beraten. Entsprechend der ursprünglichen Ankündigung des neuen Finanzministers Peer Steinbrück, greift die Neuregelung rückwirkend: “Die Verlustausgleichsbeschränkung Paragraph 15b Einkommensteuergesetz gilt für Verluste aus Steuerstundungsmodellen, denen ein Steuerpflichtiger nach 10. November 2005 beigetreten ist oder für die nach dem 10. November 2005 mit dem Außenvertrieb begonnen wurde. Die Bestimmung dieses Stichtages ist zur Vermeidung eines negativen Ankündigungseffekts verfassungsrechtlich zulässig und sachlich geboten.” Die Neuregelung wird also nicht, wie von führenden Vertretern der CDU/CSU gefordert, erst mit der heutigen Bekanntgabe des Kabinettsbeschlusses gültig.

Ausgestaltung
Vom neuen Kabinett verabschiedet wurde der vom alten Finanzminister Hans Eichel noch im Umlaufverfahren in das alte Kabinett eingebrachte Gesetzesentwurf. Danach bleiben Fonds mit Verlustzuweisung bis zu zehn Prozent von dem Ausgleichsverbot verschont. Bei höheren Anfangsverlusten können Zeichner die Anfangsverluste nur noch innerhalb der Einkunftsquelle vortragen.

Auswirkungen
Für Medienfonds, Wertpapierfonds und Gamefonds ist damit das Spiel aus. Nur noch in Einzelfällen wird es gelingen, Anleger ohne Verlustzuweisungen von solch einem Fonds zu überzeugen. New Energy Fonds und unternehmerische Leasingfonds werden es zukünftig ebenfalls deutlich schwerer im Vertrieb haben. Deutschlandimmobilienfonds haben schon länger keine nennenswerten Verlustzuweisungen mehr produziert. In Rendite ausgedrückt wirkt sich deshalb bei dieser Fondsart ein Vortrag der Anfangsverluste und eine Verrechnung mit späteren Gewinnen nur unwesentlich aus.

Ergebnis
Unabhängig von verfassungsrechtlichen Bedenken hat das neue Bundeskabinett die Verlustverrechnungsmöglichkeit rückwirkend zum 10. November 2005, 24.00 Uhr abgeschafft. Anleger, die seit dem 11. November 2005 einem steuerorientierten Fonds wegen der Anfangsverluste beigetreten sind, sollten deshalb schnellstmöglich ihre Beteiligung widerrufen. Nicht betroffen sind Auslandsimmobilienfonds oder andere Modelle ohne Verlustzuweisung.

Viel Freude bei der Vermehrung der gewonnenen Einsichten,
wünscht Ihnen Ihr Finanzscout

Klaus J. P.-Kilfitt