Mittwoch, 31. Mai 2006

Akzenta - der Spuk hat ein Ende

Groß-Razzia bei Akzenta

Seit heute morgen, 08.00 Uhr, durchsuchen rund 100 Kriminalbeamte, Steuerfahnder, sowie 9 Staatsanwälte, 26 Objekte in Bayern und Hessen. Unter Sachleitung der Staatsanwaltschaft München II ermittelt seit Monaten die Kripo Erding (Kommissariat zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität), EG Oberland, gegen Verantwortliche des Akzenta Firmengeflechtes, die im Verdacht stehen, gewerbsmäßigen Kapitalanlagebetrug in organisierter Form zu begehen.


Insbesondere gegen die Mitglieder der Vorstandschaft der Dachorganisation Akzenta besteht der dringende Tatverdacht für die Bildung einer kriminellen Vereinigung, gewerbsmäßigen Bandenbetruges in Millionenhöhe und gewerbsmäßiger Untreue sowie Steuerhinterziehung.


An den Durchsuchungsmaßnahmen beteiligt sind Kräfte des Landeskriminalamtes, Kripodienststellen aus Oberbayern, Unterfranken, München und in Hessen. Den Ermittlern liegen konkrete Erkenntnisse vor, dass viele Tausende von Geschädigten im Rahmen von Umsatzbeteiligungen betrogen wurden. Vertraglich garantierte Ausschüttungen an die Anlieger erfolgten zumeist nur in Form einer Erstauszahlung.


Vielmehr besteht der begründete Verdacht, dass ein Großteil der fälligen Ausschüttungen nicht an die zahlreichen Anleger erfolgten, sondern vertragswidrig zum Großteil unter den am Firmengeflecht beteiligten Personen aufgeteilt wurden.Bei den 26 Objekten handelt es sich um Geschäftsadressen und Privatwohnungen. Der Schwerpunkt der Durchsuchungs- und Festnahmeaktion liegt im Raum Oberbayern, dem Hauptfirmensitz des betroffenen Unternehmens.


Im Vorfeld der abgestimmten Aktion gingen mehrere Strafanzeigen betroffener Geschädigter ein. Neben der Verhaftung der Hauptbeschuldigten Ulrich Chmiel ist es Ziel der Aktion, weitere mutmaßliche Beteiligte, auch Zeugen zur Sache zu vernehmen und Beweismittel sicherzustellen. Vorhandene Vermögenswerte werden eingefroren und damit Ansprüche von Geschädigten gesichert. Gleichzeitig soll die Möglichkeit der Abschöpfung krimineller Gewinne sichergestellt werden. Nach Abschluss der Durchsuchungsaktion wird weiter berichtet.


Vorläufiger Abschlussbericht

Das Kommissariat zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität der Kripo Erding vollzog vier Haftbefehle gegen die Verantwortlichen des Akzenta Firmengeflechtes, die im Verdacht stehen, gewerbsmäßigen Kapitalanlagebetrug in organisierter Form begangen zu haben. Die vier Beschuldigten im Alter von 23, 30, 40 und 55 Jahren wurden am Firmensitz oder auf dem Weg dorthin festgenommen. Unter den Verhafteten befindet sich der Vorstandsvorsitzende und drei weitere Vorstandmitglieder. Eine konkrete Schadenshöhe lässt sich derzeit nicht benennen. In Frage steht die Verwendung von Geldern in mindestens zweistelliger Millionenhöhe.


Das Unternehmen bietet Kunden (Privatleute und Gewerbetreibende) in mehreren Varianten die Möglichkeit, sich an ihrem Umsatz zu beteiligen und daraus sehr hohe Gewinne in Form von Ausschüttungen zu erzielen. Ein entsprechende Auszahlungsprognoserechnung stellt eine enorme Geldvermehrung in Aussicht, beispielsweise innerhalb von 10 Jahren eine Verzehnfachung des investierten Kapitals. Nach Erkenntnissen der EG Oberland waren die vier Hauptbeschuldigten wechselseitig an rund einem Dutzend Tochterfirmen beteiligt. Es liegen Erkenntnisse vor, dass Geschäftsbeziehungen auch international nach Österreich, Italien und nach Dubai aufgebaut wurden.


Ziel der Durchsuchungsaktion war die Sicherstellung von Beweismitteln, die weitere Aufdeckung von betrügerischen Geldflüssen und die Vermögens- und Gewinnabschöpfung. Der Schwerpunkt der kriminalpolizeilichen Maßnahmen lag in Oberbayern. Hier befindet sich auch der Hauptfirmensitz des betroffenen Unternehmens. Entsprechende Durchsuchungsbeschlüsse des AG München wurden im Vorfeld eingeholt. Durchsucht wurde vorwiegend im Raum Rosenheim, München und Umgebung sowie in Aschaffenburg und in Hessen.


Insbesondere am Hauptfirmensitz wurden umfangreiche Unterlagen, die rund 200 Umzugskartons füllen, sichergestellt und mit einem bereitgestellten Lastwagen abtransportiert. Neben noch original verpackten Wertgegenständen (z.B. Uhren) wurden hochwertige Fahrzeuge zur Sicherung der Vermögensabschöpfung beschlagnahmt. Als Zufallsfund wurden am Firmensitz vier Gasdruckwaffen sichergestellt, deren Zuordnung für die Kripo noch unklar ist.Die Vernehmung der Hauptbeschuldigten und die Einvernahme von Firmenangehörigen ist in vollem Gange. Die Auswertung der Unterlagen wird Wochen, eher Monate in Anspruch nehmen.

Mittwoch, 10. Mai 2006

Steueränderungsgesetz 2007

Zur heutigen Verabschiedung des Entwurfs eines Steueränderungsgesetzes 2007 durch das Bundeskabinett erklärt das Bundesministerium der Finanzen:


Die Bundesregierung verfolgt mit ihrer Strategie "Sanieren - Investieren - Reformieren" ein finanz- und steuerpolitisches Gesamtkonzept, mit dem die zurzeit drän­gendsten Herausforderungen bewältigt und die Weichen für eine dauerhaft tragfähige sowie zukunftsorientierte Finanzpolitik gestellt werden sollen.


Die Bundesregierung wird auf dieser Grundlage ihren erfolgreich eingeschlagenen Kurs konsequent fortsetzen und auf der Basis des Koalitionsvertrages weitere Schritte zur nachhaltigen Umsetzung der steuer- und finanzpolitischen Gesamtstrategie unternehmen. Dabei steht die zügige und dauerhafte Sanierung der öffentlichen Haushalte auf der steuerpolitischen Agenda ganz oben.


Die Haushaltskonsolidierung ist nicht ohne wahrnehmbare Veränderungen erreichbar. Gleichwohl sind die belastenden Maßnahmen an den Kriterien und Maßstäben der individuellen Leistungsfähigkeit und der Verteilungsgerechtigkeit ausgerichtet und im Ergebnis zumutbar ausgestaltet.


Dementsprechend enthält das Steueränderungsgesetz 2007 u.a. Maßnahmen, die einen weiteren spürbaren Beitrag zur Stabilisierung des Steueraufkommens leisten sollen, zugleich der Steuervereinfachung dienen und das Streitpotenzial im Verwaltungsvollzug begrenzen:




  • Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sollen nur noch dann als Betriebsausgaben oder Werbungskosten steuerlich berücksichtigt werden, wenn es den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bildet (§4 Abs. 5 EStG).

  • Mit der beabsichtigten Änderung des § 32 EStG wird die Altersgrenze für die Gewährung von Kindergeld bzw. kindbedingte Freibeträge für Kinder ab dem Geburtsjahrgang 1983 von vor Vollendung des 27. Lebensjahres auf vor Vollendung des 25. Lebensjahres abgesenkt, für Kinder des Geburtsjahres 1982 auf vor Vollendung des 26. Lebensjahres. Neben einer Verbreiterung der Bemessungsgrundlage trägt diese Maßnahme auch der künftig veränderten Bildungsstruktur mit schneller zu erreichenden Schulabschlüssen Rechnung. Sie vermittelt zudem einen Anreiz, ein aufgenommenes Studium zügiger zu beenden.

  • Zukünftig sind Aufwendungen für die Wege zwischen Wohnung und Betriebsstätte bzw. Arbeitsstätte nicht mehr als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehbar. Zur Vermeidung von Härten für Fernpendler wird die Entfernungspauschale in Höhe von 0,30 Euro in Zukunft ab dem 21. Kilometer wie Werbungskosten oder Betriebsausgaben berücksichtigt. Mit dieser Regelung soll bei Fahrtkosten grundsätzlich dem sog. "Werkstorprinzip" Geltung verschafft werden. Danach wird ausschließlich die Arbeitsstätte der Berufssphäre zugeordnet und das Wohnen dem Privatbereich.

  • Zum weiteren Abbau von Steuervergünstigungen wird durch die Änderung des § 20 Abs. 4 EStG der Sparer-Freibetrag auf 750 Euro für Ledige bzw. 1.500 Euro für zusammenveranlagte Ehegatten abgesenkt.

  • Für private zu versteuernde Einkommen über 250.000 Euro
    (zusammenveranlagte Ehegatten: 500.000 Euro) sieht der Gesetzentwurf einen Zuschlag von 3 Prozentpunkten auf den ESt-Spitzensteuersatz vor. Damit sollen finanziell leistungsstärkere Bevölkerungsschichten entsprechend stärker als bisher zur Finanzierung öffentlicher Leistungen und zur Konsolidierung der öffentlichen Haushalte herangezogen werden. Das entspricht dem verfassungsrechtlich verankerten Prinzip der Besteuerung nach Leistungsfähigkeit. Für Gewinneinkünfte (Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit) wird ein Entlastungsbetrag eingeführt, der bis zum Inkrafttreten der Unternehmenssteuerreform am 1. Januar 2008 gewährt wird. Sollte die Unternehmenssteuerreform nicht wie vorgesehen zum 1. Januar 2008 in Kraft treten, wird durch ein geeignetes Gesetzgebungsverfahren die Verlängerung der Tarifbegrenzung bei Gewinneinkünften sichergestellt. Durch die geplante Unternehmenssteuerreform erfolgt eine Entlastung in anderer geeigneter Weise.

  • Neuregelungen im Bergmannsprämiengesetz sollen zu einer zeitlich gestuften und ab 2008 endgültigen Abschaffung der Bergmannsprämie führen. Vor allem die arbeitsmarktpolitische Zielsetzung der 50 Jahre alten Bergmannsprämie, die Attraktivität des Bergmannsberufs zu steigern, ist - nicht zuletzt wegen der gegenüber seinerzeit deutlich verbesserten Arbeitsbedingungen für Bergleute - inzwischen überholt. Vor diesem Hintergrund ist diese Vergünstigung nicht mehr zu rechtfertigen: die Bergmannsprämie wirkt angesichts des notwendigen Personalabbaus in dieser Branche sogar kontraproduktiv.

  • Außerdem werden durch Änderungen im Bereich der beschränkten Steuerpflicht (§ 49 EStG) bestehende Besteuerungslücken geschlossen. Dies betrifft die Ausdehnung der beschränkten Steuerpflicht auf die verbrauchende Überlassung von Rechten und die Besteuerung der inländischen Einkünfte des nur beschränkt steuerpflichtigen Bordpersonals von Flugzeugen.

  • Weitere Rechtsänderungen betreffen die Umsetzung des EU-Zinsabkommens mit der Schweiz in nationales Recht und Änderungen des Gesetzes über Steuerstatistiken.


Die Änderungen zur Umsetzung des EU-Zinsabkommens sowie die Änderungen des Gesetzes über Steuerstatistiken treten am Tag nach der Verkündung in Kraft. Im Übrigen tritt das Gesetz am 1. Januar 2007 in Kraft.


Viel Freude bei der Vermehrung der gewonnenen Einsichten,
wünscht Ihnen Ihr Finanzscout

Klaus J. P.-Kilfitt

www.klaus-kilfitt.de
www.klaus-kilfitt.blogspot.de

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Steueränderungsgesetz 2007

Zur heutigen Verabschiedung des Entwurfs eines Steueränderungsgesetzes 2007 durch das Bundeskabinett erklärt das Bundesministerium der Finanzen:

Die Bundesregierung verfolgt mit ihrer Strategie “Sanieren – Investieren – Reformieren” ein finanz- und steuerpolitisches Gesamtkonzept, mit dem die zurzeit drän­gendsten Herausforderungen bewältigt und die Weichen für eine dauerhaft tragfähige sowie zukunftsorientierte Finanzpolitik gestellt werden sollen.

Die Bundesregierung wird auf dieser Grundlage ihren erfolgreich eingeschlagenen Kurs konsequent fortsetzen und auf der Basis des Koalitionsvertrages weitere Schritte zur nachhaltigen Umsetzung der steuer- und finanzpolitischen Gesamtstrategie unternehmen. Dabei steht die zügige und dauerhafte Sanierung der öffentlichen Haushalte auf der steuerpolitischen Agenda ganz oben.

Die Haushaltskonsolidierung ist nicht ohne wahrnehmbare Veränderungen erreichbar. Gleichwohl sind die belastenden Maßnahmen an den Kriterien und Maßstäben der individuellen Leistungsfähigkeit und der Verteilungsgerechtigkeit ausgerichtet und im Ergebnis zumutbar ausgestaltet.

Dementsprechend enthält das Steueränderungsgesetz 2007 u.a. Maßnahmen, die einen weiteren spürbaren Beitrag zur Stabilisierung des Steueraufkommens leisten sollen, zugleich der Steuervereinfachung dienen und das Streitpotenzial im Verwaltungsvollzug begrenzen:
  • Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sollen nur noch dann als Betriebsausgaben oder Werbungskosten steuerlich berücksichtigt werden, wenn es den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bildet (§4 Abs. 5 EStG).
  • Mit der beabsichtigten Änderung des § 32 EStG wird die Altersgrenze für die Gewährung von Kindergeld bzw. kindbedingte Freibeträge für Kinder ab dem Geburtsjahrgang 1983 von vor Vollendung des 27. Lebensjahres auf vor Vollendung des 25. Lebensjahres abgesenkt, für Kinder des Geburtsjahres 1982 auf vor Vollendung des 26. Lebensjahres. Neben einer Verbreiterung der Bemessungsgrundlage trägt diese Maßnahme auch der künftig veränderten Bildungsstruktur mit schneller zu erreichenden Schulabschlüssen Rechnung. Sie vermittelt zudem einen Anreiz, ein aufgenommenes Studium zügiger zu beenden.
  • Zukünftig sind Aufwendungen für die Wege zwischen Wohnung und Betriebsstätte bzw. Arbeitsstätte nicht mehr als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehbar. Zur Vermeidung von Härten für Fernpendler wird die Entfernungspauschale in Höhe von 0,30 Euro in Zukunft ab dem 21. Kilometer wie Werbungskosten oder Betriebsausgaben berücksichtigt. Mit dieser Regelung soll bei Fahrtkosten grundsätzlich dem sog. “Werkstorprinzip” Geltung verschafft werden. Danach wird ausschließlich die Arbeitsstätte der Berufssphäre zugeordnet und das Wohnen dem Privatbereich.
  • Zum weiteren Abbau von Steuervergünstigungen wird durch die Änderung des § 20 Abs. 4 EStG der Sparer-Freibetrag auf 750 Euro für Ledige bzw. 1.500 Euro für zusammenveranlagte Ehegatten abgesenkt.
  • Für private zu versteuernde Einkommen über 250.000 Euro
    (zusammenveranlagte Ehegatten: 500.000 Euro) sieht der Gesetzentwurf einen Zuschlag von 3 Prozentpunkten auf den ESt-Spitzensteuersatz vor. Damit sollen finanziell leistungsstärkere Bevölkerungsschichten entsprechend stärker als bisher zur Finanzierung öffentlicher Leistungen und zur Konsolidierung der öffentlichen Haushalte herangezogen werden. Das entspricht dem verfassungsrechtlich verankerten Prinzip der Besteuerung nach Leistungsfähigkeit. Für Gewinneinkünfte (Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit) wird ein Entlastungsbetrag eingeführt, der bis zum Inkrafttreten der Unternehmenssteuerreform am 1. Januar 2008 gewährt wird. Sollte die Unternehmenssteuerreform nicht wie vorgesehen zum 1. Januar 2008 in Kraft treten, wird durch ein geeignetes Gesetzgebungsverfahren die Verlängerung der Tarifbegrenzung bei Gewinneinkünften sichergestellt. Durch die geplante Unternehmenssteuerreform erfolgt eine Entlastung in anderer geeigneter Weise.
  • Neuregelungen im Bergmannsprämiengesetz sollen zu einer zeitlich gestuften und ab 2008 endgültigen Abschaffung der Bergmannsprämie führen. Vor allem die arbeitsmarktpolitische Zielsetzung der 50 Jahre alten Bergmannsprämie, die Attraktivität des Bergmannsberufs zu steigern, ist – nicht zuletzt wegen der gegenüber seinerzeit deutlich verbesserten Arbeitsbedingungen für Bergleute – inzwischen überholt. Vor diesem Hintergrund ist diese Vergünstigung nicht mehr zu rechtfertigen: die Bergmannsprämie wirkt angesichts des notwendigen Personalabbaus in dieser Branche sogar kontraproduktiv.
  • Außerdem werden durch Änderungen im Bereich der beschränkten Steuerpflicht (§ 49 EStG) bestehende Besteuerungslücken geschlossen. Dies betrifft die Ausdehnung der beschränkten Steuerpflicht auf die verbrauchende Überlassung von Rechten und die Besteuerung der inländischen Einkünfte des nur beschränkt steuerpflichtigen Bordpersonals von Flugzeugen.
  • Weitere Rechtsänderungen betreffen die Umsetzung des EU-Zinsabkommens mit der Schweiz in nationales Recht und Änderungen des Gesetzes über Steuerstatistiken.
Die Änderungen zur Umsetzung des EU-Zinsabkommens sowie die Änderungen des Gesetzes über Steuerstatistiken treten am Tag nach der Verkündung in Kraft. Im Übrigen tritt das Gesetz am 1. Januar 2007 in Kraft.
Viel Freude bei der Vermehrung der gewonnenen Einsichten,
wünscht Ihnen Ihr Finanzscout

Klaus J. P.-Kilfitt


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