Samstag, 21. April 2007

Private Krankenversicherungen verschärfen Annahmerichtlinien

Für Menschen mit Gesundheitsproblemen soll es offenbar noch schwieriger werden, eine private Krankenversicherung (PKV) abzuschließen.


Die Allianz-Krankenversicherung habe ihre Gesundheitsprüfung verschärft, meldete das Magazin 'Der Spiegel' vorab. Antragsteller mit hohem Krankheitsrisiko sollten konsequenter abgewiesen werden.


Steigende Gesundheitsausgaben zwängen zudem die private Krankenversicherung auch zu schärferen Kontrollen. So haben DKV und Victoria dem Bericht zufolge zusammen einen dreistelligen Millionenbetrag in neue Software investiert, die Arztrechnungen auf unplausible und überhöhte Posten überprüfen soll. Dies sei eine Reaktion auf "Optimierungs-Software" der Ärzte, die beim raffinierten Abkassieren unterstütze.


Die privaten Krankenversicherer kämpfen grundsätzlich mit dem gleichen Kostendruck im Gesundheitswesen wie die gesetzlichen Kassen. Auch in der PKV waren die Beiträge in den vergangenen Jahren gestiegen. Durch die Gesundheitsreform stehen die Unternehmen unter zusätzlichem Druck. Ab Juli müssen sie frühere Privatversicherte wieder aufnehmen, die – oft wegen Finanznot – ihren Schutz verloren haben. Wer arm ist, muss künftig Beitragsrabatt bekommen.


Viel Freude bei der Vermehrung der gewonnenen Einsichten,
wünscht Ihnen Ihr Finanzscout

Klaus J. P.-Kilfitt

www.klaus-kilfitt.de
www.klaus-kilfitt.blogspot.de

procontra© - kritische Informationen für aufgeklärte Verbraucher

Mittwoch, 18. April 2007

Verschärfte Rechtsprechung zu Schneeballsystemen

Wer einem anderen ein Darlehen zur Teilnahme an einem so genannten Schenkkreis gewährt, kann den Darlehensbetrag nicht zurückfordern.


Mit dieser Entscheidung des Landgerichts München I wird die bestehende Rechtsprechung des BGH zur Sittenwidrigkeit des Schneeballsystems "Schenkkreis" nun auch auf zu Grunde liegende Darlehensverträge erweitert, welche von einigen Initiatoren solcher Systeme zur Umgehung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und als psychologische "Beruhigungspillen" ("Du bekommst Dein Geld auf jeden Fall wieder.") verwendet wurden.


Schenkkreise sind nach Art einer Pyramide organisiert. Die an der Spitze stehenden Mitglieder des Empfängerkreises erhalten von ihren nachgeordneten Geberkreisen Geldbeträge "geschenkt".


In dem entschiedenen Fall hatte die Klägerin (Geberin) der Beklagten (Empfängerin) ein "Darlehen" von 5.000 Euro gewährt. Als der Schenkkreis schließlich mangels neuer Teilnehmer zusammenbrach, forderte die Klägerin von der Beklagten den Darlehensbetrag vor dem Landgericht München zurück. Doch das machten die Richter nicht mit (Az.: 10 O 25455/05).


Viel Freude bei der Vermehrung der gewonnenen Einsichten,
wünscht Ihnen Ihr Finanzscout

Klaus J. P.-Kilfitt

www.klaus-kilfitt.de
www.klaus-kilfitt.blogspot.de

procontra© - kritische Informationen für aufgeklärte Verbraucher

Dienstag, 3. April 2007

Erweiterter Pfändungsschutz für Altersvorsorge

Am 1. März 2007 ist das „Gesetz zum Pfändungsschutz der Altersvorsorge" in Kraft getreten. Dieses Gesetz stellt Leistungen aus Verträgen zur Altersvorsorge unter Pfändungsschutz. Nach § 851c der Zivilprozessordnung ist ein Rentenversicherungsvertrag dann pfändungsgeschützt, wenn der Versicherte die Versicherung nicht vorzeitig kündigen darf und er auch kein Recht auf die Option einer Kapitalauszahlung statt Rente zu seinen Lebzeiten hat.


Der Pfändungsschutz tritt ein, wenn:
1) Leistungen in regelmäßigen Zeitabständen lebenslang und nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres oder nur bei Eintritt der Berufsunfähigkeit gewährt werden,
2) über die Ansprüche aus dem Vertrag nicht verfügt werden darf,
3) die Bestimmung von Dritten mit Ausnahme von Hinterbliebenen als Berechtigte ausgeschlossen ist und
4) die Zahlung einer Kapitalleistung, ausgenommen Zahlung im Todesfall, nicht vereinbart wurde.


Ein Schuldner kann sich vor der Pfändung seiner Ansprüche aus einer Lebens- oder Rentenversicherung, auch wenn diese als Direktversicherung abgeschlossen wurde, schützen, indem er sie in eine pfändungsgeschützte Rentenversicherung umwandeln lässt. Hierzu ist der Versicherer gem. §173 Versicherungsvertragsgesetz verpflichtet. Eine Auszahlungsmöglichkeit vor dem Rentenalter besteht dann nicht mehr. Selbiges gilt selbstverständlich auch für fondsgebundene Lebens- und Rententarife (Fonds-Policen).


Besonders für Selbständige mit erheblichem Unternehmerrisiko empfiehlt sich die Umwandlung bestehender Verträge, da so die angesparte Altersversorgung auch im Insolvenzfall geschützt und gesichert ist.


Auch Arbeitnehmer können von dieser Umwandlung profitieren, da neben der gesetzlichen Rentenversicherung eine zusätzliche Altersversorgung bis zu 238.000,- Euro angespart werden kann, die im Fall der Arbeitslosigkeit nicht verwertet werden muss, bevor Harz IV bezogen werden kann.


Viel Freude bei der Vermehrung der gewonnenen Einsichten,
wünscht Ihnen Ihr Finanzscout

Klaus J. P.-Kilfitt

www.klaus-kilfitt.de
www.klaus-kilfitt.blogspot.de

procontra© - kritische Informationen für aufgeklärte Verbraucher

Sonntag, 1. April 2007

Gesundheitsreform tritt in Kraft

Was sich für Krankenversicherte ändert.


Die erste Stufe der umstrittenen Gesundheitsreform ist in Kraft getreten. Auch wenn zentrale Elemente wie der Gesundheitsfonds erst 2009 starten, haben sich ab heute zahlreiche Regeln für die Versicherten geändert zu. Ein Überblick über die Neuerungen.


Gesetzlich Versicherte

Ausgeweitet werden die Leistungen der gesetzlichen Kassen bei Impfungen, Eltern-Kind-Kuren, Reha-Behandlungen für alte Menschen und bei der Betreuung Schwerstkranker und Sterbender in den eigenen vier Wänden. Wer Vorsorgeuntersuchungen versäumt und später schwer krank wird, muss mehr zuzahlen. Die Behandlung von Komplikationen nach Piercings wird nicht mehr bezahlt. Kliniken werden für ambulante Behandlungen geöffnet.


Neue Tarife

Die gesetzlich Versicherten können bei ihren Kassen zwischen neuen Tarifmodellen wählen. Hierzu zählen etwa Selbstbehalttarife. Das Kassenmitglied verpflichtet sich dabei, einen Teil der Kosten selbst zu übernehmen (etwa die ersten 1000 Euro im Krankheitsfall). Gleichzeitig erhält der Versicherte eine Prämie von seiner Kasse (zum Beispiel 400 Euro). Hat er geringe Krankheitskosten, rentiert sich dies für ihn.


Ebenso soll es Tarife geben, bei denen die Versicherten bei Nicht-Inanspruchnahme von Leistungen einen Teil ihrer Beiträge zurückerhalten. Andere beinhalten die Übernahme von Kosten, die die Kasse sonst nicht tragen würde - etwa für besondere Therapien oder Arzneimittel (wie Homöopathie). Darüber hinaus muss jede Kasse Tarife für die Teilnahme der Versicherten an bestimmten Chroniker-Programmen anbieten. Wenn ein Diabetiker an einem Spezialprogramm teilnimmt, soll er durch eine Prämie belohnt werden. Auch Hausarzttarife müssen künftig von allen Kassen angeboten werden. An alle freiwilligen Tarife der Kassen ist der Versicherte mindestens drei Jahre gebunden.


Beitragssätze der gesetzlichen Kassen

Zu Jahresbeginn stiegen die Sätze im Schnitt um etwa 0,6 Punkte. Die Kassen begründeten dies auch mit der Reform - was das Ministerium zurückwies. Wenn 2009 der Gesundheitsfonds startet, gilt bundesweit ein einheitlicher Beitragssatz, den der Bund festlegt. Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen ein, Kassen erhalten für jeden Versicherten einen einheitlichen Betrag. Kassen mit vielen Kranken bekommen zudem Geld von anderen Kassen. Reicht einer Kasse das Geld nicht, kann sie einen begrenzten Zusatzbeitrag von ihren Versicherten fordern. Wenn eine Kasse Zusatzbeiträge erhebt, ist ein Kassenwechsel erlaubt.


Privatversicherte

Vom 1. Januar 2009 an müssen die Privatkassen einen Basistarif anbieten, der im Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) entspricht. Wer arm ist, muss weniger zahlen. Bestandskunden können 2009 nur innerhalb von sechs Monaten in den Basistarif auch anderer Privatkassen wechseln und ihre Altersrückstellungen mitnehmen. Ausnahmen gibt es für über 55-Jährige und Bedürftige. Weil der Basistarif nach Ansicht der Privatkassen nicht Kosten deckend ist, warnen diese vor Beitragserhöhungen für Bestandskunden. Für Gutverdiener wird ein Wechsel aus der GKV in die PKV erschwert: Das Einkommen muss dafür künftig drei Jahre lang über der Pflichtversicherungsgrenze (derzeit 3975 Euro pro Monat) liegen.


Nichtversicherte


Künftig gilt eine Pflicht zur Versicherung: Die rund 200 000 bis 300 000 Nichtversicherten müssen also Mitglied einer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse werden - und müssen von diesen aufgenommen werden. Ehemals gesetzlich Versicherte müssen von den Kassen bereits vom 1. April an wieder aufgenommen werden. Ehemals Privatversicherte ohne Schutz muss die PKV vom 1. Juli an im so genannten Standardtarif aufnehmen - ohne Gesundheitsprüfung und Risikozuschläge. Eine bestehende Versicherung kann man nur noch dann kündigen, wenn man eine neue Police nachweisen kann. Wer die Versicherungspflicht ignoriert oder fällige Beiträge nicht bezahlt, wird nur zu ähnlichen Bedingungen medizinisch behandelt wie Asylbewerber. Zudem müssen offene Beiträge (samt Strafzuschlägen) nachträglich bezahlt werden.


Apotheken/Medikamente

Der Rabatt, den Apotheker den Kassen pro Medikament gewähren müssen, steigt von 2,00 auf 2,30 Euro. Vor der Verordnung teurer Medikamente muss ein zweiter Arzt befragt werden. Der Zugang zu innovativen, sehr teuren Arzneimitteln wird gesichert.


Ärzte

2011 kommt eine neue Vergütung mit festen Euro-Preisen. Ärzte in „unterversorgten“ Gebieten bekommen schon vorher Zuschläge.


Krankenkassen

Statt sieben soll es nur noch einen Dachverband für die gesetzlichen Kassen geben. Kassenfusionen werden erleichtert. Bis Ende 2008 müssen sämtliche gesetzliche Kassen entschuldet sein.


Kosten

Das Einsparvolumen liegt 2007 bei 1,1 bis 1,2 Milliarden Euro. Der Bundeszuschuss für die gesetzlichen Kassen steigt in den kommenden Jahren schrittweise auf 14 Milliarden Euro.


Viel Freude bei der Vermehrung der gewonnenen Einsichten,
wünscht Ihnen Ihr Finanzscout

Klaus J. P.-Kilfitt

www.klaus-kilfitt.de
www.klaus-kilfitt.blogspot.de

procontra© - kritische Informationen für aufgeklärte Verbraucher