Mittwoch, 2. April 2008

Die Abgeltungssteuer kommt !

Die neue Pauschalsteuer auf Zinsen und Aktiengewinne,
die ab 2009 eingeführt wird, wirft ihre Schatten voraus.


Für Sparer, die eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) haben, ändert sich allerdings nichts.


Ab 1. Januar 2009 gilt: 25 Prozent Steuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer auf alles.


So viel Abgeltungsteuer zieht die Bank für den Fiskus auf alle Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und Kursgewinne ein. Gleichzeitig entfällt die bisherige Zinsabschlagsteuer.


Rentner, Studenten oder Geringverdiener mit einer gültigen NV-Bescheinigung haben aber nach wie vor die Chance, der Abgeltung durch den Staat zu entgehen.


Das Finanzamt stellt die Bescheinigung auch nach Einführung der Abgeltungsteuer jedem aus, der keine Einkommensteuer zahlen muss.


Bleibt also das zu versteuernde Einkommen abzüglich Werbungskosten und Sparer-Pauschbetrag unter dem so genannten Grundfreibetrag von 7664 Euro für Alleinstehende (Ehepaare 15.328 Euro), verzichtet die Bank auf einen direkten Steuerabzug und das Finanzamt für die nächsten drei Jahre auf eine Steuererklärung.


Der Antrag ist leicht auszufüllen: Es sind lediglich Angaben zum voraussichtlich zu versteuernden Einkommen zu machen.


Wer die NV-Bescheinigung in den Händen hat und der Bank vorlegt, dem zahlt das Kreditinstitut die Kapitalerträge grundsätzlich steuerfrei aus – und zwar auch dann, wenn sie ab 2009 den Sparer-Pauschbetrag überschreiten.


Viel Freude bei der Vermehrung der gewonnenen Einsichten,
wünscht Ihnen Ihr Finanzscout

Klaus J. P.-Kilfitt

www.klaus-kilfitt.de
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