Mittwoch, 6. Oktober 2010

Kündigungsklauseln bei Lebensversicherungen teilweise unwirksam

Tausende Kunden der Allianz können nach einem neuen Urteil auf Rückzahlungen hoffen, wenn sie in den vergangenen Jahren eine Lebensversicherung bei dem Unternehmen gekündigt haben.


Wer seinen Vertrag 2005, 2006 oder 2007 gekündigt hat, sollte sofort einen geeigneten Anwalt aufsuchen, damit dieser die entsprechenden Schritte veranlasst, die sonst drohende Verjährung zu hemmen, die sonst Ende 2010 eintreten würde.


Das geht nach Angaben der Verbraucherzentrale Hamburg vom Dienstag aus dem Urteil des Landgerichts Stuttgart hervor.


Das Gericht entschied demnach, dass die verwendeten Klauseln zur Kündigung, zur Beitragsfreistellung und zum Stornoabzug intransparent und damit unwirksam seien. Gegenstand des Verfahrens waren laut Verbraucherschützer die seit Juli 2001 von der Allianz verwendeten Klauseln. Kunden, die einen Lebens- oder Rentenversicherungsvertrag bei der Allianz gekündigt haben, können nun Nachschlag fordern, wie die Verbraucherzentrale erklärte.


Der Rückkaufswert müsse neu berechnet werden, außerdem sei ein Stornoabzug nicht zulässig. "Wir schätzen, dass die Allianz mindestens 1,3 Milliarden Euro an ihre Ex-Kunden zu erstatten hat", sagte Edda Castelló von der Verbraucherzentrale. Betroffene Kunden sollten sofort ihre Ansprüche anmelden, das Unternehmen werde seine ehemaligen Kunden nicht aktiv informieren. Die Entscheidung stehe in einer Kette von mehreren ähnlichen Urteilen, hieß es in der Mitteilung. Auch gegen Ergo, Generali, Iduna und Deutscher Ring lägen entsprechende Urteile des Hanseatischen Oberlandesgerichts vor. Das letzte Wort zu der umstrittenen Frage der Rückkaufswerte werde der Bundesgerichtshof haben. (Az.: LG Stuttgart 20 O 87/10).


Viel Freude bei der Vermehrung der gewonnenen Einsichten,
wünscht Ihnen Ihr Finanzscout

Klaus J. P.-Kilfitt

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