Dienstag, 11. März 2014

Infinus-Insolvenz: Anmeldefrist für Ansprüche noch bis 28.03.2014

Am 31. Januar 2014 wurde vor dem Amtsgerichts Dresden das Insolvenzverfahren über das Vermögen der INFINUS AG eröffnet. Zur Insolvenzverwalterin wurde Frau RAin Bettina Schmudde bestimmt. Als Termin für die Anmeldung der Insolvenzforderungen der Gläubiger wurde der 28. März 2014 festgesetzt.

Zugleich wurde für den 25. Februar 2014 für die Inhaber der Orderschuldverschreibungen ISIN DE000AOEPV 14 und ISIN DE000AOEPV 63 Termin zur besonderen Gläubigerversammlung der Anleihegläubiger bestimmt.

Gegenstand der Versammlung ist zum einen der Bericht der Insolvenzverwalterin über das Vermögen der INFINUS AG und zum anderen die Wahl eines gemeinsamen Vertreters der Anleihegläubiger im Insolvenzverfahren. Der gemeinsame Vertreter der Anleihegläubiger soll die Rechte der Anleihegläubiger wahrnehmen und diejenigen Forderungen, die den Anleihegläubigern aus den Orderschuldverschreibungen gegen die INFINUS AG zustehen, im Rahmen des Insolvenzverfahrens eigenständig anmelden. Auf Vorschlag der Insolvenzverwalterin soll hierzu Herr Rechtsanwalt Eberhard Dachs bestimmt werden.

Hinsichtlich der Teilnahme an der Gläubigerversammlung sind einige Besonderheiten zu beachten. Teilnahmeberechtigt sind zwar alle Inhaber einer Orderschuldverschreibung der INFINUS AG. Allerdings gelten nur diejenigen Gläubiger auch als stimmberechtigt, die ihre Orderschuldverschreibungen bis spätestens 21.02.2014 bei bestimmten Hinterlegungsstellen hinterlegt haben und zu Beginn der Gläubigerversammlung eine qualifizierte Bescheinigung über die Hinterlegung vorlegen.

Neben dem Insolvenzverfahren gibt es auch Neuigkeiten über das Vermögen der Verantwortlichen der INFINUS AG. Wie die Sächsische Zeitung am vergangenen Mittwoch berichtete, wurde bei den sechs sich in Untersuchungshaft befindenden Infinus-Managern Privatvermögen im Wert von 14,5 Millionen Euro sichergestellt. Hierzu gehören nach einer jetzt veröffentlichten Übersicht im Bundesanzeiger mehrere Luxus-Autos, zwei Dutzend Gold-Barren, zahlreiche Luxusuhren und zwei Motorboote.

Für die Geschädigten bestehen mehrere Möglichkeiten den ihnen entstanden Schaden wieder ersetzt zu bekommen. In Betracht kommen hier sowohl Ansprüche gegen die deliktisch Handelnden als auch gegen Anlageberater. Letzteres gilt dann, wenn die Anlageberater nicht über die der Kapitalanlage immanenten Risiken, insbesondere das Totalverlustrisiko und das Risiko des Renditeausfalls, aufgeklärt haben.

Viel Freude bei der Vermehrung der gewonnenen Einsichten,
wünscht Ihnen Ihr Finanzscout


Klaus J. P.-Kilfitt

www.klaus-kilfitt.de