Samstag, 12. Juli 2014

SHB / AFD: Initiatoren versuchen Anleger-Kommunikation zu vereiteln

Der AFD Allgemeiner Finanzdienst hat sich das Ziel gesetzt, das Vertrauen seiner Kunden zu gewinnen. Nach eigenen Angaben des AFD sollen ihm 71.000 Kunden mit einem Bestandsvolumen von 1 Milliarde € das Vertrauen geschenckt haben. „Ihr Vertrauen ist unser Ziel“ ist das Motto und die Firmenphilosophie des AFD. Kann man das glauben?

Der AFD wurde 1991 von Florian Schuh und Joachim Hiller, beides ehemalige Oberstruckis ("Vertriebsdirektoren") der berühmt-berüchtigten Kloppertruppe BVB des Jürgen A. Quinz, gegründet. Nachdem sie mit dem AFD zunächst jahrelang die Beteiligungen anderer Fondsinitiatoren, wie die Doba-Fonds der DIBAG-Gruppe des Münchner Immobilienmoguls Alfons Doblinger und die DCM-Fonds aus der Unternehmensgruppe des Johann Deinböck, vertrieben haben, entschlossen sie sich selbst als Initiator tätig zu werden und zusammen mit dem von ihnen abgeworbenen, ehemaligen Doba- und DCM-Chefkonzeptionär Horst Baron die SHB Innovative Fondskonzepte AG aus der Taufe zu heben. Schuh, Hiller, Baron = SHB ! Warum fremde Produkte vertreiben, wenn man auch eiheme Fonds vermarkten kann? Gewinnmaximierung pur - nur leider nicht für die Anleger, sondern die Initiatoren.

AFD gründet SHB Fonds

Die Macher des AFD Allgemeiner Finanzdienst initiierten sodann im Laufe der letzten Jahre eine ganze Serie von sehr ähnlich strukturierten Immobilienfonds:


  • SHB Innovative Fondskonzepte AG & Co. BusinessPark Stuttgart KG

  • SHB Innovative Fondskonzepte AG & Co. Einkaufszentrum Carré Göttingen KG

  • SHB Innovative Fondskonzepte AG & Co. Erlenhofpark München-Unterhaching KG

  • SHB Innovative Fondskonzepte GmbH & Co. Altersvorsorgefonds KG

  • SHB Innovative Fondskonzepte GmbH & Co. Objekte Fürstenfeldbruck und München Fonds KG

  • SHB Innovative Fondskonzepte GmbH & Co. Renditefonds 6 KG

  • SHB Innovative Fondskonzepte GmbH & Co. Renditefonds 6 Plus KG

Nach dem eigenen Bekunden sollte die gesamte Wertschöpfungskette abgedeckt werden. - von der Konzeption der Fonds, über den Vertrieb, das Fondsmanagement bis hin zur Anlegerverwaltung - alles aus einer Hand.

AFD wird Hauptvertrieb der SHB Fonds

Und als  Hauptvertrieb wurde natürlich der AFD auf die Anleger losgelassen. Dabei bediente sich der AFD überaus fragwürdiger Methoden. Die Anleger wurden u. a. über Kleinanzeigen für Bürojobs geködert. Dann wurden ihnen bei vermeintlichen Seminaren dann u. a. SHB-Fonds aufgeschwatzt. Vielfach sollten dann auch noch Familienangehörige, Freunde und Bekannte geworben werden. Auch Arbeitslose wurden von der AFD über Jobcenter angeworben. Am Ende gab es häufig keinen Job, sondern nur eine fragwürdige Kapitalanlage mit Totalverlustrisiko.

Anleger werden falsch beraten

Vielen Anlegern wurden haltlose Versprechungen gemacht. Der Wert ihrer Beteiligung sollte sich verdoppeln und als sichere Altersvorsorge dienen. Anleger wurden überredet, sichere Kapitalanlagen zu kündigen und das Geld in SHB-Fonds zu investieren. Der Bundesgerichtshof (BGH) geht sogar, davon aus, dass die Umschichtung des Geldes aus einer gekündigten Lebensversicherung in eine neue Kapitalanlage sittenwidrig sein kann. Die Anleger sind dem Totalverlustrisiko ihrer Anlage ausgesetzt. Dies ist nach der Rechtsprechung des BGH in der Regel eine Falschberatung, für die sowohl der unmittelbar beratende Vermittler, als auch die Vertriebsfirma haftet und zu Schadenersatz herangezogen werden kann.

AFD versucht Anleger zu isolieren

Um derartige Schadensersatzklagen bereits im Kein zu ersticken, folgt der AFD derzeit nicht seiner Firmenphilosophie „Ihr Vertrauen ist unser Ziel“,  sondern versucht die Anleger davon abzuhalten, miteinander in Verbindung zu treten um Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Anlegerschützer und Anlegeranwälte werden unaufgefordert mit Vollmachten bombardiert, mit denen die Kommunikation zu den Anlegern vereitelt werden soll. Zu hunderten werden Vollmachten von ahnungslosen Kunden eingeholt und diese Vollmachten scheinbar wahllos versandt. Das dabei Kundendaten beliebig Dritten zugänglich gemacht werden, ist dem AFD offenbar egal.

Bei diesem blinden Aktionismus handelt sich wohl um eine Panikreaktion um zu verhindern, dass sich aus den bislang erfolgreich geführten Haftungsklagen eine Klagelawine gegen den AFD entwickelt. Seitdem sich bei den SHB-Fonds die Schwierigkeiten mehren und das Krisenmanagement immer aufwändiger wird, steht der AFD gewaltig unter Druck. Der 1. Fonds der SHB-Reihe, die SHB Innovative Fondskonzepte GmbH & Co. Renditefonds 6 Plus KG, befindet sich bereits in Liquidation und zunehmend werden Klagen von Anlegern gegen Vermittler und Vertrieb geführt. Allerdings hat der BGH in seiner jüngsten Rechtsprechung das Kommunikationsinteresse der Anleger besonders geschützt - und dies kann der AFD mit seinen ominösen Vollmachten nicht aushebeln.

AFD gründet IFK Fonds
Gleichwohl gehen die Geschäfte munter weiter. Der AFD bzw. ihre Tochtergesellschaft, die IV Innovative Vertriebskonzepte Aktiengesellschaft (IVAG) vermitteln nunmehr die IFK Sachwertfonds. Ob hier auch das Motto gilt: „Ihr Vertrauen ist unser Ziel“? Nach allen Erfahrungen aus der Vergangenheit muss man daran wohl Zweifel haben! Aber zu mindestens soll der Vertrieb des alten Weins in neuen Schläuchen mal wieder innovativ aussehen.

Weitere Hintergrundinformationen zum Treiben der Herren Joachim Hiller und Florian Schuh finden Sie auch hier:

http://finanzscout.wordpress.com/2011/12/14/doba-dcm-shb-ifk-die-umtriebe-der-herren-hiller-und-schuh/

Viel Freude bei der Vermehrung der gewonnenen Einsichten,
wünscht Ihnen Ihr Finanzscout

Klaus J. P.-Kilfitt

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Dienstag, 8. Juli 2014

CIS-Fonds GarantieHebelPlan 08 setzt Kündigungsrecht aus

Die Anleger des Garantie Hebel Plan 08 PV GmbH & Co. KG (GHP 08) haben im Juni 2014 unangenehme Post erhalten. Die „neue“ Fondgeschäftsführung Edelweiss Management GmbH kündigt in einem mehrseitigen Schreiben an, eine im Gesellschaftsvertrag vorgesehene Möglichkeit des Kündigungsausschlusses wahrzunehmen und somit keine Anteilskündigung mehr entgegen zu nehmen. Hintergrund sei die nicht eindeutige Vermögenslage des Fonds, so dass nach Absprache mit der Treuhandkommanditistin von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht werde. Zugleich kündigt das Fondsmanagement an, vor dem Hintergrund geänderter gesetzlicher Rahmenbedingungen den Fond liquidieren zu wollen. Hierfür ist eine 75%ige Mehrheit erforderlich, die durch schriftliche Abstimmung der Beteiligten erlangt werden soll.

Die CIS-Fonds wurden erst 2012 von der Frankfurter S&K-Gruppe übernommen, offensichtlich Gelder zweckentfremdet und veruntreut. Ebenso ist nach dem Schreiben an die Anleger ein dinglicher Arrest gegenüber dem Kopf der früheren Vertriebsgruppe CarpeDiem, Herrn Daniel Shahin, über eine Summe von 3 Mio. Euro verhängt worden. Herr Shahin soll unberechtigt über die Konten der Fonds verfügt haben. Der Fonds, so schreibt die Geschäftsführung, ist überdies nur schwer in der Lage, seine finanzielle Lage nachvollziehbar zu klären. Ein Großteil der Unterlagen befindet sich im Zusammenhang mit den Ermittlungsverfahren gegen die Herren Jonas Köller, Stephan Schäfer und Marc-Christian Schraut von der S&K-Gruppe bei der Staatsanwaltschaft in Frankfurt, welche die Unterlagen jedoch nicht herausgäbe.

Es ist sicherlich bedauerlich, wenn die Anleger durch die kriminellen Machenschaften der S&K-Gruppe und möglicherweise bereits zuvor des Herrn Schahin, ihr Vermögen verlieren. Die Übernahme der CIS-Fonds durch die S&K-Gruppe war mit Sicherheit nicht zum Vorteil der Anleger. Unserer Meinung nach versucht die Geschäftsführung allerdings mit dem Schreiben vom Juni 2014 über anfängliche Konstruktionsfehler der Fonds hinwegzutäuschen und die gesamte Schuld für das nunmehr offenbar unmittelbar bevorstehende Scheitern der CarpeDiem sowie den S&K-Verantwortlichen zuzuschieben. Die Fonds mit dem irreführenden Namen „Garantie Hebel Plan“ wurden den Anlegern mit dem Versprechen verkauft, das eingelegte Geld und dessen Rückzahlung sei garantiert und die versprochenen Renditen durch den Einsatz des angeblich völlig unriskanten Fremdkapitalhebels sicher. Dabei musste dem CIS-Management ebenso wie deren Vertriebsboss Shahin bereits bei Auflage der Fonds bewusst sein, dass die erzielbaren Renditen dauerhaft unter dem für den Fremdkapitalhebel zu zahlenden Zinsen liegen würden - die versprochenen Ausschüttungen also schlichtweg vollkommen unrealistisch waren.

Vor diesem Hintergrund wären wohl sicherlich Schadensersatzansprüche gegen die Vertriebsgesellschaft CarpeDiem durchsetzbar, die sich aber offensichtlich in Luft aufgelöst hat und nicht mehr für Schadensersatzprozesse greifbar ist. Greifbar ist dagegen nach wie vor die Treuhandkommanditistin, die ehemalige Grützmacher Grabert GmbH. Die andere Gründungsgesellschafterin CIS Deutschland AG ist ebenfalls nicht mehr erreichbar, um eine Klage rechtssicher zuzustellen.

Viel Freude bei der Vermehrung der gewonnenen Einsichten,
wünscht Ihnen Ihr Finanzscout

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Klaus J. P.-Kilfitt

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Montag, 7. Juli 2014

Aktona-Gruppe (Fondax) baut um - Haftung ade?

Am 25. April 2014 ist im Amtsgericht München zur Register-Nr. HRA 102193 eine Rechtsformwandlung eingetragen worden, die für Anleger der AKTONA-Gruppe (ehem. Fondax) von höchstem Interesse sein sollte.


Wer ist verantwortlich und haftet?

Die Komplementärin der vier Fondax-Gesellschaften, FCS Capital Select KG, Aktona Premium Select KG, FCM Capital Management KG und FCT Capital Trust KG, die frühere Aktona Vermögensverwaltung GmbH ist in eine Kommanditgesellschaft (KG) umgewandelt worden. Nach bisherigen Informationen ist Kommanditist der nunmehrigen Aktona Vermögensverwaltungs KG Herr Shenwei Wang mit einem Anteil von lediglich 500,00 €. Komplementär, also persönlich  haftender Gesellschafter ohne bisher bekannten Kapitalanteil ist Herr Peter Laich, der Hintermann der Aktona/Fondax-Gruppe. Als Komplementär haftet Laich unbegrenzt mit seinem Privatvermögen für Verbindlichkeiten der Aktona Vermögensverwaltung KG - ist jedoch erst kürzlich ins tschechische Olomouc verzogen.


Welche Rolle spielt Peter Laich?

Über die Hintergründe dieser formwechselnden Umwandlung kann nur spekuliert werden. Jedenfalls ist es bei Publikumspersonengesellschaften üblich, dass bei einer Kommanditgesellschaft die Rolle des persönlich haftenden Gesellschafters (Komplementärs) durch eine ihrerseits haftungsbeschränkte Kapitalgesellschaft ausgeübt wird, üblicherweise einer GmbH. Diesem Muster folgte auch der Gesellschaftsvertrag der Fondax-Gesellschaften ursprünglich. Durch die formwechselnde Umwandlung der Aktona Vermögensverwaltungs GmbH besteht nun die paradoxe Situation, dass die Rolle des persönlich haftenden Gesellschafters einer Kommanditgesellschaft wiederum durch eine weitere Kommanditgesellschaft ausgefüllt wird, deren wiederum persönlich haftender Gesellschafter der Hintermann der Aktona/Fondax-Gruppe, Herr Peter Laich, ist.


Während die Aktona Vermögensverwaltungs GmbH das gesetzliche Grundkapital einer GmbH in Höhe von 25.000,00 € aufbringen musste, liegt das Gesellschaftskapital durch den Kommanditanteil des Herrn Wang nunmehr anscheinend nur noch bei 500,00 €. Über einen derart einschneidenden Umstand hätten die Anleger von der Treuhandkommanditistin, der FBT Treuhand GmbH, informiert werden müssen. Paradoxerweise ist Geschäftsführer dieser Treuhand GmbH der persönlich haftende Gesellschafter der Verwaltungs KG, Herr Peter Laich. Nach Einschätzung spezialisierter Rechtsanwälte hätte diese formwechselnde Umwandlung ein außerordentliches Kündigungsrecht für alle Fondax-Anleger bedeutet.


Erweiterter Haftungsanspruch gegen Peter Laich

Die gegenwärtigen Situation bringt aber auch Vorteile mit sich: Bislang konnte Herr Peter Laich durch die sog. "Hintermann"-Rechtsprechung als starker Mann hinter der Aktona/Fondax-Gruppe nur bei nachgewiesener vorsätzlicher Anlegertäuschung in die Haftung genommen werden. Nunmehr haftet Laich aber auch für fahrlässige Falschaufklärungen im Vorfeld der Beitrittserklärungen der Anleger. Die Komplementärs KG als Vertragspartner der Anleger haftet nach der Rechtsprechung für Beratungsfehler der Vermittler und Herr Laich als Komplementär der Komplementärs KG wiederum haftet aus gesetzlichen Gründen dann ebenfalls mit seinem Privatvermögen. Angesichts dessen Umzuges nach Tschechien ist jedoch fraglich, was dieser erweiterte Haftungsanspruch in der Praxis wert sein wird.


Viel Freude bei der Vermehrung der gewonnenen Einsichten,
wünscht Ihnen Ihr Finanzscout

Klaus J. P.-Kilfitt

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