Montag, 7. Juli 2014

Aktona-Gruppe (Fondax) baut um - Haftung ade?

Am 25. April 2014 ist im Amtsgericht München zur Register-Nr. HRA 102193 eine Rechtsformwandlung eingetragen worden, die für Anleger der AKTONA-Gruppe (ehem. Fondax) von höchstem Interesse sein sollte.


Wer ist verantwortlich und haftet?

Die Komplementärin der vier Fondax-Gesellschaften, FCS Capital Select KG, Aktona Premium Select KG, FCM Capital Management KG und FCT Capital Trust KG, die frühere Aktona Vermögensverwaltung GmbH ist in eine Kommanditgesellschaft (KG) umgewandelt worden. Nach bisherigen Informationen ist Kommanditist der nunmehrigen Aktona Vermögensverwaltungs KG Herr Shenwei Wang mit einem Anteil von lediglich 500,00 €. Komplementär, also persönlich  haftender Gesellschafter ohne bisher bekannten Kapitalanteil ist Herr Peter Laich, der Hintermann der Aktona/Fondax-Gruppe. Als Komplementär haftet Laich unbegrenzt mit seinem Privatvermögen für Verbindlichkeiten der Aktona Vermögensverwaltung KG - ist jedoch erst kürzlich ins tschechische Olomouc verzogen.


Welche Rolle spielt Peter Laich?

Über die Hintergründe dieser formwechselnden Umwandlung kann nur spekuliert werden. Jedenfalls ist es bei Publikumspersonengesellschaften üblich, dass bei einer Kommanditgesellschaft die Rolle des persönlich haftenden Gesellschafters (Komplementärs) durch eine ihrerseits haftungsbeschränkte Kapitalgesellschaft ausgeübt wird, üblicherweise einer GmbH. Diesem Muster folgte auch der Gesellschaftsvertrag der Fondax-Gesellschaften ursprünglich. Durch die formwechselnde Umwandlung der Aktona Vermögensverwaltungs GmbH besteht nun die paradoxe Situation, dass die Rolle des persönlich haftenden Gesellschafters einer Kommanditgesellschaft wiederum durch eine weitere Kommanditgesellschaft ausgefüllt wird, deren wiederum persönlich haftender Gesellschafter der Hintermann der Aktona/Fondax-Gruppe, Herr Peter Laich, ist.


Während die Aktona Vermögensverwaltungs GmbH das gesetzliche Grundkapital einer GmbH in Höhe von 25.000,00 € aufbringen musste, liegt das Gesellschaftskapital durch den Kommanditanteil des Herrn Wang nunmehr anscheinend nur noch bei 500,00 €. Über einen derart einschneidenden Umstand hätten die Anleger von der Treuhandkommanditistin, der FBT Treuhand GmbH, informiert werden müssen. Paradoxerweise ist Geschäftsführer dieser Treuhand GmbH der persönlich haftende Gesellschafter der Verwaltungs KG, Herr Peter Laich. Nach Einschätzung spezialisierter Rechtsanwälte hätte diese formwechselnde Umwandlung ein außerordentliches Kündigungsrecht für alle Fondax-Anleger bedeutet.


Erweiterter Haftungsanspruch gegen Peter Laich

Die gegenwärtigen Situation bringt aber auch Vorteile mit sich: Bislang konnte Herr Peter Laich durch die sog. "Hintermann"-Rechtsprechung als starker Mann hinter der Aktona/Fondax-Gruppe nur bei nachgewiesener vorsätzlicher Anlegertäuschung in die Haftung genommen werden. Nunmehr haftet Laich aber auch für fahrlässige Falschaufklärungen im Vorfeld der Beitrittserklärungen der Anleger. Die Komplementärs KG als Vertragspartner der Anleger haftet nach der Rechtsprechung für Beratungsfehler der Vermittler und Herr Laich als Komplementär der Komplementärs KG wiederum haftet aus gesetzlichen Gründen dann ebenfalls mit seinem Privatvermögen. Angesichts dessen Umzuges nach Tschechien ist jedoch fraglich, was dieser erweiterte Haftungsanspruch in der Praxis wert sein wird.


Viel Freude bei der Vermehrung der gewonnenen Einsichten,
wünscht Ihnen Ihr Finanzscout

Klaus J. P.-Kilfitt

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