Dienstag, 17. Februar 2004

dubiose Angebote

Einige dubiose “Unternehmensberatungen”, wie bespw. die “V&C Unternehmensberatung GbR” werben derzeit mit der angeblichen Möglichkeit, Angestellte und pflichtversicherte Selbständige aus der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreien zu können. Dies soll ermöglicht werden durch Bestellung zum Vorstandsmitglied einer Aktiengesellschaft, welche sich wiederum der Vermögensanlage und -verwaltung der gesparten Renteversicherungsbeiträge widmet. Durch die Tätigkeit als Vorstand soll die Befreiung angeblich auch in allen weiteren, daneben bestehenden Beschäftigungsverhältnissen gelten.

Die V&C (die übrigens bezeichnenderweise keine AG ist) behauptet in diesem Zusammenhang, diese Variante entspreche der Auffassung der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) im Hinblick auf die Auslegung des §1 Satz 4 SGB VI zum Ausschluss der Rentenversicherungspflicht bei Vorstandsmitgliedern von Aktiengesellschaften.

Die BfA hat mit Schreiben vom 24.10.2003 ( www.bfa.de, hier: Aktuelles) darauf hingewiesen, daß diese Behauptung unzutreffend ist. Die Versicherungsfreiheit bezieht sich stets ausschließlich auf die Vorstandstätigkeit. Die Erstreckung auf weiteren Tätigkeiten (z.B. als Angestellter) ist rechtsmißbräuchlich.

Zusätzlich weist die BfA mit Schreiben vom 07.11.2003 (ebenfalls www.bfa.de, Aktuelles) darauf hin, daß die Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Rentenversicherung nur für die Vorstandstätigkeit sowie weitere konzernzugehörige Beschäftigungsverhältnisse gilt. Tätigkeiten außerhalb eines Konzerns unterliegen für nach dem 06.11.2003 bestellte Vorstandsmitglieder ab dem 01.01.2004 der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht.

Die Steuerberater wurden durch ihre Kammern ersucht, diesbezüglich um Rat suchende Mandanten auf diese Entwicklungen hinzuweisen.

Viel Freude bei der Vermehrung der gewonnenen Einsichten,
wünscht Ihnen Ihr Finanzscout

Klaus J. P.-Kilfitt

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