Samstag, 29. September 2007

Rückkaufswert von Lebensversicherungen muß nachvollziehbar sein

Landgericht München: Bei gekündigten Kapitallebens- und Rentenversicherungen müssen die Berechnungen der Auszahlungssummen für den Verbraucher verständlich sein.


Auf der Basis mehrerer Enscheidungen des Bundesgerichtshofes (BGH) aus dem Jahr 2005, urteilte nunmehr das Landgericht München I (Az. 31 S 8182/06), dass die Auszahlungssummen bei gekündtigten Kapitallebens- und Rentenversicherungen nachvollziehbar und für den Versicherunsgnehmer verständlich sein müssen.


Das Urteil bestätigt eine Entscheidung des Amtsgerichtes München aus dem Jahr 2006 und ist rechtskräftig. Die Versicherung muss jetzt einem 68-jährigen Münchener genau vorrechnen, was sie bei der Ermittlung des Rückkaufswertes vor allem an Abschluss- und Stornokosten von seinen Beiträgen abgezogen hat.


Der BGH hatte im Jahre 2005 gleich mehrfach entschieden, dass die Kunden von gekündigten Lebens- und Rentenversicherungen grundsätzlich einen Anspruch auf knapp die Hälfte ihrer bis dahin eingezahlten Gelder haben. Diese Regel gilt immer dann, wenn aus den Versicherungsbedingungen nicht klar und eindeutig hervorgeht, dass der Verbraucher beim Ausstieg in den ersten Versicherungsjahren durch gleich zu Vertragsbeginn abgezogene Abschlusskosten erhebliche Verluste erleidet.


Damit der Kunde nun auch kontrollieren kann, ob die Höhe der Abrechnungssumme (Rückkaufswert) den Erfordernissen dieser BGH-Urteile gerecht wird, muß er die Abrechnung auch nachvollziehen können. Insofern ergänzt das Urteil des LG München konsequent die BGH-Rechtsprechung.


Da die Versicherungsunternehmen in der Regel weder transparente und nachvollziehbare Abrechnungen erstellen, noch freiwillig Nachzahlungen vornehmen, sollte in solchen Fällen fachlicher Rat und ggf. anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen werden.


Viel Freude bei der Vermehrung der gewonnenen Einsichten,
wünscht Ihnen Ihr Finanzscout

Klaus J. P.-Kilfitt

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Mittwoch, 26. September 2007

Gesundheitsreform: Versicherungspflicht verpufft

Sechs Monate nach Einführung der Versicherungspflicht sind bisher nur wenige Nichtversicherte in eine gesetzliche Krankenkasse (GKV) zurückgekehrt. Wer keine Versicherung abschließt, kann bei einem späteren Eintritt kräftig zur Kasse gebeten werden.


Bis Anfang August seien knapp 43.000 bisher Unversicherte in eine gesetzliche Kasse eingetreten, teilten ihre Spitzenverbände am Mittwoch in Siegburg mit. Dies sei deutlich weniger als von der Bundesregierung prognostiziert. Möglicherweise hätten nach Einführung einer Versicherungspflicht für Hartz-IV-Empfänger 2005 viele Menschen doch schon einen Schutz gehabt.


Das Gesundheitsministerium war in den Beratungen zu der am 1. April in Kraft getretenen Gesundheitsreform von rund 300.000 Nicht-Versicherten ausgegangen. Doch wie groß die Gruppe der Nicht-Versicherten wirklich ist, weiß niemand genau. Das Ministerium geht aktuell nur von rund 190.000 Menschen ohne Versicherungsschutz aus. Die Pflichtversicherung war ein wichtiges Argument für die SPD im Streit um die Reform. Auch private Kassen müssen Nicht-Versicherten einen Basistarif anbieten.


Aber auch der Verband der privaten Krankenversicherungen verzeichnet bisher keinen Ansturm von Rückkehrern. Wie Verbandssprecherin Ulrike Pott sagte, haben bis Anfang September gerade mal 2.400 Nicht-Mitglieder einen Vertrag unterschrieben oder zumindest einen Antrag auf Mitgliedschaft gestellt. In der privaten Krankenversicherung (PKV) gilt die Versicherungspflicht erst ab 2009. Seit Juli haben Nicht-Versicherte, die der PKV zuzuordnen sind, aber das Recht, in einen so genannten Standardtarif einzutreten.


Die Spitzenverbände der gesetzlichen Kassen warnten die Bürger davor, bewusst auf den Versicherungsschutz zu verzichten. Im Krankheitsfall könnten erhebliche Kosten auf sie zukommen. Zudem müssten bei einem späteren Eintritt die Beiträge rückwirkend zum 1. April gezahlt werden.


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Klaus J. P.-Kilfitt

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