Mittwoch, 3. Januar 2007

Zinskosmetik von Banken

 Wie Banken Zinsanlagen attraktiv wirken lassen


Nach mehreren Leitzins-Erhöhungen häufen sich Angebote für längerfristige Sparpläne. Dabei greifen die Banken oft tief in die Trickkiste und verschleiern den wirklichen Ertrag.


Der Anleger sollte stets auf die effektiven Zinsen achten. Drei bis vier Prozent Rendite pro Jahr sind mittlerweile wieder drin, wenn der Anleger sich für einige Jahre vertraglich bindet und regelmäßig einzahlt.
Doch nicht jedes Angebot ist so lukrativ, wie es auf den ersten Blick wirkt. Darauf sollten Kunden achten, wenn Banken oder Sparkassen ihre Sparangebote interessant machen wollen.


Werbung mit "Wertzuwachs" oder "Kapitalwachstum":
Um auf diese Prozentzahl zu kommen, ziehen die Geldhäuser von dem Endwert einfach die Einzahlungen ab und teilen die Differenz durch die Zahl der Jahre. Das soll dann der jährliche Wertzuwachs sein.
Der Trick: Bei dieser Berechnungsweise bleibt der Zinseszinseffekt unberücksichtigt - die effektive Rendite ist immer niedriger. Nur mit der effektiven Rendite aber kann der Anleger vergleichen, was er wirklich für sein Geld bekommt. Das ist spiegelbildlich zum Effektivzins bei Krediten.


Werbung mit Bonus oder Prämie:
Zu einer oft extrem geringen Grundverzinsung zahlen Banken und Sparkasse einen Bonus. Mal ist das ein Aufschlag auf die jährliche Sparleistung, mal auf die jährlichen Zinsen, mal auf die Gesamtzinsen am Ende der Laufzeit.
Die Höhe des Bonus ist wiederum oftmals an die zurückgelegte Sparzeit geknüpft - herauskommt ein Zahlensalat, den der Laie kaum noch durchschauen kann.


Der Ausweg:
"Der Sparer sollte sich schwarz auf weiß geben lassen, wie hoch konkret das Guthaben am Ende der Laufzeit sein wird" , sagt Rainer Zuppe, Geldexperte bei der Stiftung Warentest.
Vorteil: Der Kunde kann das Endguthaben von verschiedenen Banken vergleichen. Anders als beim Effektivzins bei Krediten sind Geldhäuser aber nicht verpflichtet, die Rendite auszuweisen. Auch auf Nachfrage geben sie oft keine Auskunft. procon-Mitglieder, die die Rendite herausbekommen wollen, finden jedoch Hilfe bei ihrem zuständigen procon-Betreuer.


Ein Blick sollte außerdem den Vorschriften gelten, wann die Bank Bonus-Zahlungen oder Sparprämien wieder streichen kann. Sparplan-Abbrecher werden in der Regel hart bestraft - mitunter kann das Geldinstitut sogar rückwirkend Zinsen und den Bonus kürzen.


Das kann selbst dann passieren, wenn der Anbieter mit dem Modewort "flexibel" wirbt. "Mal sind für Verfügungen zwischendurch mehrmonatige Kündigungsfristen zu beachten, mal darf ein Mindestguthaben nicht unterschritten werden.", sagt Experte Zuppe.


Werbung für Kombiangebote:
Vorsicht ist ebenso bei Kombiangeboten angebracht: Für die eine Hälfte des Geldes soll der Kunde einen üppigen Zins bekommen, die andere Hälfte des Geldes soll in einen Investmentfonds fließen.
Der Zinsvorteil gilt aber nur für eine kurze Zeit, etwa ein halbes Jahr. Dem steht der Ausgabeaufschlag des Fonds gegenüber. Diese Gebühren übertreffen den Zinsvorteil nicht selten erheblich.


Viel Freude bei der Vermehrung der gewonnenen Einsichten,
wünscht Ihnen Ihr Finanzscout

Klaus J. P.-Kilfitt

www.klaus-kilfitt.de
www.klaus-kilfitt.blogspot.de

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Dienstag, 2. Januar 2007

Falschberatung durch Banken

 Wie Banken ihre Kunden mit teils erpresserischen Methoden über den Tisch ziehen


 Banken müssen Bausparverträge und Versicherungen verkaufen, denn vom klassischen Bankgeschäft allein kann heute kein Kreditinstitut mehr leben, so dass mit allen Mitteln versucht wird, Provisionserträge zu generieren. Dabei gehen viele Institute bzw. deren Mitarbeiter, die durch hausinterne Vorgaben teilweise massiv unter Verkaufsdruck stehen, mittlerweile vielfach ebenso unseriös vor, wie einige der berüchtigten Drückervertriebe.


 Besonders einfallsreich war ein Mitarbeiter einer Volks- und Raiffeisenbank:
Ein Kunde hatte bereits einen kleinen Bausparvertrag bei der Schwäbisch Hall abgeschlossen um seine "Vermögenswirksamen Leistungen" einzahlen zu können. Mittlerweile hatte er bereits ein kleines Guthaben auf seinem Bausparvertrag angesammelt.
Dies weckte offenbar die Gier des Bankmitarbeiters, schnell viel Provision zu verdienen. Er überredete den Kunden, den Bausparvertrag auf 200.000,-- € zu erhöhen. Der Kunde unterschrieb und die Abschlussgebühr wurde sofort von seinem bereits vorhandenen Bausparguthaben abgebucht.
Auf Nachfrage des Vereins für Existenzsicherung e.V. wurde von der Raiffeisenbank mitgeteilt, dass der Kunde ein Haus bauen wollte und deshalb die Erhöhung durchgeführt wurde. Bei dem Kunden handelt es sich allerdings um einen indonesischen Koch mit 3 Kindern. Dieser wird wohl niemals in der Lage sein, sich in Deutschland ein Haus zu bauen. Nebenbei wurden ihm auch noch mehrere Lebensversicherungen verkauft.


Bei einer weiteren Kundin wurde ein festgeschriebenes Darlehen durch die Raiffeisenbank gekündigt, obwohl keine Rückstände vorhanden waren. Die Kündigung wurde damit begründet, dass durch eine Baufinanzierung des Ehemannes durch eine andere Bank ein zu hohes Risiko vorhanden sei.
Obwohl die Kündigung durch die Bank ohne Verschulden des Kreditnehmers erfolgte, verlangte die Raiffeisenbank eine Vorfälligkeitsentschädigung. Nachdem sich die Kundin dagegen wehrte, wurde ihr von der Raiffeisenbank eine Frist gesetzt, bis zu dieser die Darlehensablösung incl. der Vorfälligkeitsentschädigung zu erfolgen hat. Sollte der Termin nicht eingehalten werden, würde die Kreditkündigung in die Schufa eingetragen und die Kundin somit als kreditunwürdig abgestempelt. Auf Druck dieser "Erpressung" wurde das Darlehen abgelöst.


Auf derartige unseriöse und erpresserische Vorgehensweisen stößt man selbstverständlich nicht nur bei Raiffeisenbanken und der Bausparkasse Schwäbisch Hall, sondern auch auf anderen Instituten. Bei derartigen Fällen handelt es sich mindestens um eine gravierende Falschberatung. Betroffene sollten derartige Fälle unbedingt von einem spezialisierten Rechtsanwalt ihres Vertrauens prüfen lassen.


Viel Freude bei der Vermehrung der gewonnenen Einsichten,
wünscht Ihnen Ihr Finanzscout

Klaus J. P.-Kilfitt

www.klaus-kilfitt.de
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