Dienstag, 17. Februar 2004

dubiose Angebote

Einige dubiose “Unternehmensberatungen”, wie bespw. die “V&C Unternehmensberatung GbR” werben derzeit mit der angeblichen Möglichkeit, Angestellte und pflichtversicherte Selbständige aus der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreien zu können. Dies soll ermöglicht werden durch Bestellung zum Vorstandsmitglied einer Aktiengesellschaft, welche sich wiederum der Vermögensanlage und -verwaltung der gesparten Renteversicherungsbeiträge widmet. Durch die Tätigkeit als Vorstand soll die Befreiung angeblich auch in allen weiteren, daneben bestehenden Beschäftigungsverhältnissen gelten.

Die V&C (die übrigens bezeichnenderweise keine AG ist) behauptet in diesem Zusammenhang, diese Variante entspreche der Auffassung der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) im Hinblick auf die Auslegung des §1 Satz 4 SGB VI zum Ausschluss der Rentenversicherungspflicht bei Vorstandsmitgliedern von Aktiengesellschaften.

Die BfA hat mit Schreiben vom 24.10.2003 ( www.bfa.de, hier: Aktuelles) darauf hingewiesen, daß diese Behauptung unzutreffend ist. Die Versicherungsfreiheit bezieht sich stets ausschließlich auf die Vorstandstätigkeit. Die Erstreckung auf weiteren Tätigkeiten (z.B. als Angestellter) ist rechtsmißbräuchlich.

Zusätzlich weist die BfA mit Schreiben vom 07.11.2003 (ebenfalls www.bfa.de, Aktuelles) darauf hin, daß die Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Rentenversicherung nur für die Vorstandstätigkeit sowie weitere konzernzugehörige Beschäftigungsverhältnisse gilt. Tätigkeiten außerhalb eines Konzerns unterliegen für nach dem 06.11.2003 bestellte Vorstandsmitglieder ab dem 01.01.2004 der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht.

Die Steuerberater wurden durch ihre Kammern ersucht, diesbezüglich um Rat suchende Mandanten auf diese Entwicklungen hinzuweisen.

Viel Freude bei der Vermehrung der gewonnenen Einsichten,
wünscht Ihnen Ihr Finanzscout

Klaus J. P.-Kilfitt

Private Krankenversicherer unter Druck

Die Krise an den Kapitalmärkten macht den privaten Kranken-Versicherern (PKV) zu schaffen. Nun droht auch hier eine Senkung des Garantiezinses.

Das offenbart die jüngste Bilanzanalyse für die Jahre 1991 bis 2002, die der “map-report” soeben vorge-legt hat. Nachdem sich 2001 erste Einbrüche abzeichneten, offenbaren die nun vorliegenden Geschäfts-berichte für das Wirtschaftsjahr 2002 das ganze Drama:

Am Jahresende standen nur noch knapp zwei Milliarden Euro Bewertungsreserven zu Buche (im Jahr 2000 waren es nogch stolze 8 Milliarden Euro). Erschwerend kommt hinzu, daß ein großer Teil der Reser-ven in gewerblichen Grundstücken steckt, die sich nicht so ohne weiteres realisieren lassen. “Es sieht also fast so aus, als hätte die PKV so gut wie keine verfügbaren Reserven mehr”, schätzt “map-report”-Redakteur Reinhard Klages , der die Analyse vorgenommen hat. Die PKV sei gnadenlos von der Bör-sen-Baisse erwischt worden. So hätten sich die Abschreibungen auf Kapitalanlagen 2002 auf 1,57 Milli-arden Euro erhöht und damit gegenüber 2001 mehr als vervierfacht.

Einige Gesellschaften hätten immerhin der Versuchung widerstanden, die Abschreibungen zu verschie-ben (wäre nach § 341b Handelsgesetzbuch erlaubt). Dadurch standen etwa bei ARAG, Concordia, Glo-bale und LVM bei Kapitalanlagen höhere Abschreibungen als Erträge zu Buche. Andere Gesellschaften hätten dagegen nach dem Strohhalm gegriffen und die Option des Paragrafen 341b gezogen. Der be-sagt: “Bei der Bewertung von Wertpapieren kann auf eine außerplanmäßige Abschreibung verzichtet werden, wenn die Wertminderungen als voraussichtlich vorübergehend eingeschätzt werden.”

Damit wurden die Probleme dieser Gesellschaften lediglich um ein Jahr verschoben: auf den Bilanzstich-tag am 31.12.2003. Die Geschäftsberichte 2003 werden zeigen, ob sich Unternehmen wie Hallesche, Inter, Victoria oder Mannheimer damit einen Gefallen getan haben.

Das Fiasko bei den Kapitalanlagen reflektiert die Nettorendite – gemessen in Prozent des mittleren Jah-resbestandes an Kapitalanlagen. Sie rutschte 2002 auf 4,54 Prozent ab (2001: 6,24 Prozent). Unterm Strich haben elf Gesellschaften 2002 für die Rückstellungen weniger als 3,5 Prozent – den aktuellen Ga-rantiezins der PKV – verdient.

Hält dieser Trend an, werden die Unternehmen nicht mehr genug Mittel zur Milderung von Beitragsan-passungen besitzen. Zudem könnte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) den Garantiezins senken. Das hätte fatale Folgen: Bei einer Absenkung auf 3,0 Prozent würden die Beiträge der Kunden zusätzlich um rund 10 Prozent steigen. Da auch das Beitrags-Wachstum (2002: Rund 6,3 Prozent) von Jahr zu Jahr mehr aus Beitragsanpassungen stammt, zeigt das die Abhängigkeit der Bran-che vom Erfolg der Kapitalanlage.

Fazit: Wenn sich die Branche nicht bald bei der Kapitalanlage stabilisiert, droht eine Spirale von Bei-tragssprüngen, bei der eine Absenkung des Garantiezinses wie ein zusätzlicher Turbo wirken würde.

Viel Freude bei der Vermehrung der gewonnenen Einsichten,
wünscht Ihnen Ihr Finanzscout

Klaus J. P.-Kilfitt