Donnerstag, 12. November 2009

Dubai-Investments: Krise und Fiskus enteignen Anleger

Der Bundesverband verbraucherorientierter Wirtschaftsberatungsunternehmen – procon e.V. warnt schon seit Jahren vor “Kapitalanlagen” in Dubai bzw. den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) insgesamt.

Selbst in Zeiten, in denen die Wirtschaft dort noch boomte und die Bäume wie in den Märchen von 1001 Nacht in den Himmel zu wachsen schienen, war Dubai bereits Tummelplatz und Eldorado für Abzocker aller Art. Beliebte Zielgruppe: Deutsche Anleger. Diese kamen in Scharen um ihr sauer verdientes Geld im wahrsten Wortsinne, in der arabischen Wüste “in den Sand zu setzen” – nicht zuletzt aufgrund eines – auf dem Ende 2008 ausgelaufenen Doppelbesteuerungsabkommen (BDA) zwischen der BRD und den VAE basierenden – verlockenden Steuerprivilegs für deutsche Steuerbürger.

Doch mit der Wirtschafts- und Finanzkrise ist auch im Morgenland die Euphorie der Ernüchterung gewichen. Wo noch vor wenigen Monaten das Leben pulsierte und ein Wolkenkratzer nach dem anderen aus dem Wüstensand gestampft wurde, ragen nun Bauruinen und stillstehende Kräne anklagend in den Himmel. Rund 80 Prozent der Stadtentwicklung wurden von der Regierung bis auf weiteres auf Eis gelegt. Die Immobilienpreise sind im Durchschnitt um über 50 Prozent gefallen – die Börse in Dubai um über 60 Prozent.

Und nun auch das noch: Nachdem noch zu Weihnachten des vorigen Jahres (23.12.2008) vom Bundesfinanzministerium (BMF) ebenso freudig wie offenbar voreilig mitgeteilt wurde, man habe sich mit den VAE auf ein neues Doppelbesteuerungsabkommen geeinigt, übernahm nun das Bayerische Staatsministerium der Finanzen die Initiative: Mit der Unterzeichnung eines neuen DBA sei nach derzeitigem Kenntnisstand in nächster Zeit nicht zu rechnen. Daher sei im Verhältnis zu den VAE bis auf weiteres von einem sogenannten “abkommenslosen Zustand” auszugehen.

Abkommensloser Zustand – dies bedeutet schlicht und einfach, dass es im bilateralen Verhältnis zwischen der BRD und den Vereinigten Arabischen Emirate keine abkommensrechtliche Vermeidung der Doppelbesteuerung von Einkommen und Vermögen gibt.Dies führt bei in der BRD steuerpflichtigen Privatpersonen mit Wirkung zum 1.1.2009 automatisch zur uneingeschränkten Steuerpflicht aller Einkünfte aus derartigen “Märchenland”-Investments in Deutschland (Besteuerung des Welteinkommens am Steuersitz). Unklar bleibt darüber hinaus auch die Frage nach der Abzugsfähigkeit bzw. Limitierung von Eigentümerlasten und/oder Werbungskosten aus derartigen Investitionen.

Fazit: Evtl. doch noch anfallende Gewinne sind hierzulande voll steuerpflichtig – anfallende Verluste können hingegen aller Voraussicht nach nicht steuermindernd angesetzt werden.
Und was lernen wir daraus? Nicht alle Märchen haben ein Happy End.

Viel Freude bei der Vermehrung der gewonnenen Einsichten,
wünscht Ihnen Ihr Finanzscout

Klaus Kilfitt

Donnerstag, 22. Oktober 2009

BGH prüft britische Lebensversicherungen

Mitte Dezember beschäftigt sich der Bundesgerichtshof (BGH) mit der Frage, ob bestimmte britische Lebensversicherungen die von ihnen beworbenen Renditen tatsächlich auch zahlen müssen. Es wird zwei Pilotverfahren geben, die über die Transparenz der Versicherungsklauseln für die Kunden Aufschluss geben sollen.
Sollte der BGH zu dem Schluss kommen, dass diese Klauseln nicht transparent genug und somit unwirksam seien, drohen den Anbietern Zahlungen in Millionenhöhe.


In einem konkreten Fall geht es um ein Ehepaar, das im Jahr 2001 einmalig 204.000 Euro an einen britischen Versicherer bezahlt hatte und dafür ab April 2002 eine monatliche Rentenzahlung in Höhe von 1700 Euro erhalten sollte. Diese Rentenzahlungen sollten sich über 18 Jahre erstrecken. Die Renditeerwartung wurde im Kleingedruckten mit 8,5% angegeben, die tatsächliche Rendite sank jedoch stetig auf zuletzt gerade einmal 0,5%.


Schon das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main und das OLG Karlsruhe hatten sich mit dem Fall beschäftigt, die entsprechenden Klagen jedoch abgewiesen. Begründung: Die in den Vertragsbedingungen genannten Leistungen waren nicht garantiert. Nun erwarten tausende betroffene Versicherungsnehmer mit Spannung das endgültige BGH-Urteil.


Britische Anbieter wie bspw. Clerical Medical (CMI) agieren bereits seit den frühen 80er-Jahren teilweise äußerst aggressiv auf dem deutschen Markt. Vielfach bedienten sie sich dabei bekannter Drückerkolonnen, wie z.B. der inzwischen insolventen B.D.F. GmbH des zwischenzeitlich zu einer 5-jährigen Freiheitsstrafe verurteilten Anlagepromotors Dr. Peter Freiherr v. Lepel.
Die Masche war einfach: Im Gegensatz zu den konservativen deutschen Anbietern, würden britische Versicherer durch innovativere Anlagestrategien angeblich höhere Renditen erzielen. Das höhere Renditen zumeist auch mit deutlich höheren Risiken einhergehen, verschwiegen Anbieter wie Vermittler dabei zumeist - warben im Gegenteil sogar oft mit angeblichen Garantien, die sich jedoch im Nachhinein weitgehend als reine Marketingtricks entpuppten.


Der Bundesverband verbraucherorientierter Wirtschaftsberatungs-unternehmen - procon e.V. warnt bereits seit Mitte der 90er-Jahre vor den überhöhten Versprechungen britischer Versicherer.


Viel Freude bei der Vermehrung der gewonnenen Einsichten,
wünscht Ihnen Ihr Finanzscout

Klaus J. P.-Kilfitt

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Freitag, 16. Oktober 2009

Abgeltungssteuer und Freistellungsaufräge

Auf der Jagd nach den besten Konditionen häufen sich bei vielen Anlegern die Bankverbindungen. Da gilt es, den Überblick über die hinterlegten Freistellungsaufträge zu behalten.

Doch was passiert eigentlich, wenn die Summe aller Freistellungsaufträge über der Höchstgrenze liegt ?
Ein neues Tagesgeldkonto ist schnell eröffnet. Anbieter anklicken, Antragsformular ausfüllen, ausdrucken und samt Post-ID an die entsprechende Bank schicken. Bevor aber die Zinserträge fließen, muss ein weiterer Freistellungsauftrag ausgefüllt werden. Anleger, die auf diversen Banken über ein Termingeldkonto verfügen, sollten hier gut organisiert sein. Wer über mehrere Bankverbindungen verfügt, sollte schriftlich festhalten, welcher Bank er was erteilt hat.


Zusammengerechnet dürfen die Freistellungsaufträge 801 Euro (Ehepaare 1.602 Euro), nicht überschreiten. So hoch ist die Grenze des seit 2009 geltenden Sparerpauschbetrags, der die alte Regelung aus Sparerfreibetrag und Werbungskostenpauschale ersetzt.


Und wenn man darüber liegt ?
Entscheidend ist die tatsächliche Summe aller Kapitalerträge. Diese wird per Datenabgleich durch das Bundeszentralamt für Steuern ermittelt. Mit anderen Worten: Ist lediglich das Volumen der Freistellungsaufträge zu hoch, nicht aber die Höhe der freigestellten Guthabenzinsen, dann hat der Steuerzahler nichts zu befürchten.
Also Entwarnung? Keineswegs, denn sobald der Kleinanleger mehr kassiert als erlaubt und dies in der Steuererklärung verschweigt, droht unangenehme Post vom zuständigen Finanzamt.
Neben der dann fälligen Steuernachzahlung wird der säumige Steuerzahler aufgefordert, die Freistellungsanträge zu berichtigen. Für die Änderung der Beträge dürfen die Kreditinstitute laut Bundesgerichtshof (Aktenzeichen: XI ZR 269/96) jedoch keine Gebühren verlangen.

Und im umgekehrten Falle ?
Versäumt es der Steuerzahler beim Kreditinstitut einen Freistellungsauftrag einzureichen, wird die Abgeltungsteuer erst einmal an den Fiskus abgeführt.
Der Steuerpflichtige hat in diesem Fall aber die Möglichkeit, sich die zu Unrecht bzw. zu viel abgeführten Steuer im Rahmen der Steuererklärung erstatten zu lassen. Hierfür gibt es das Beiblatt "Einkünfte aus Kapitalvermögen".


Viel Freude bei der Vermehrung der gewonnenen Einsichten,
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Klaus J. P.-Kilfitt

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Montag, 14. September 2009

Wirtschaftsforscher erwarten hohe Inflation

Es rückt wieder näher: Das Gespenst Inflation. Wirtschaftsforscher erwarten schon bald eine kräftige Geldentwertung. Die Mehrzahl der Experten prognostiziert für die Zeit nach 2010 eine Inflationrate zwischen fünf und zehn Prozent pro Jahr. Zuletzt gab es eine solch extreme Inflation während der 70er- und frühen 80er-Jahre. Damals erreichte die Inflationsrate in westlichen Industriestaaten zweistellige Werte.

Wirtschaftswissenschaftler Prof. Dr. Thomas Straubhaar, Direktor des Hamburgischen Weltwirtschaftsinstituts (HWWI) „Schon in einigen Monaten wird die Inflation deutlich nach oben schießen“. Gründe dafür seien unter anderem, dass sehr viel Geld in die Märkte gepumpt worden sei und der Staat von seinen explodierenden Schulden herunterkommen müsse. Deshalb sei es wichtig, sich von der momentan bei Null liegenden Inflationsrate nicht „einlullen” zu lassen.

Ein solcher Anstieg der Inflation wäre eine völlig Umkehr des derzeitigen Trends. Zum Jahresbeginn war die Inflationsrate in Deutschland erstmals seit fast fünf Jahren unter ein Prozent gesunken. Im Vergleich zum Januar 2008 stiegen die Verbraucherpreise im Januar 2009 nach Angaben des Statistischen Bundesamts um nur 0,9 Prozent. Hauptgrund waren deutlich billigeres Heizöl und Sprit.

Damit dürfte nach Meinung der Experten bald Schluß sein. Auch die Energiepreise würden in der zweiten Jahreshälfte 2009 wieder anziehen, so Professor Straubhaar. Eine Verdoppelung des Ölpreises auf bis zu 80 Dollar pro Fass sei „wahrscheinlich“. Auch Handwerksleistungen und Immobilien würden bald wieder deutlich teurer.

Eine solcher Inflationsverlauf als Folge einer Wirtschaftskrise wäre nicht neu. Auch 1929 kam vor der Hyperinflation erst einmal eine kurze Phase der Deflation, warnen führende Wirtschaftsforscher. Der Ablauf gleiche einem Tsunami, bei dem sich das Meer auch erst einmal zurückzieht, bevor eine riesige Flutwelle alles mit sich fortreißt.

Nutznießer dieser Entwicklung sind demnach neben dem Staat vor allem Darlehensnehmer. Insbesondere dann, wenn deren Schulden entsprechende Sachwerte gegenüberstehen, wie es z.B. bei einer klassischen Immobilienfinanzierung der Fall ist. Während die Inflation den Wert der Immobilie in die Höhe treibt, reduziert sie zugleich die Schulden.

Sparer hingegen, die überwiegend auf Geldwerte gesetzt haben, werden – insbesondere angesichts der aktuellen Niedrigzinsen – durch diese Entwicklung quasi fortlaufend enteignet.

Gesamtwirtschaftlich äußerte sich Straubhaar vorsichtig optimistisch. Das Jahr 2009 werde zwar „bestenfalls mit einem Minus von deutlich mehr als zwei Prozent” enden, aber er sei optimistisch, dass die Talsohle bald durchschritten sei. Für das aktuelle Jahr erwarte sein Institut jedoch „im Schnitt 3,75 Millionen Arbeitslose, 500.000 mehr als im Vorjahr“.

Viel Freude bei der Vermehrung der gewonnenen Einsichten,
wünscht Ihnen Ihr Finanzscout


Klaus Kilfitt

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Freitag, 4. September 2009

Liechtenstein lüftet Bankgeheimnis bei Steuerstrafverdacht

Nach Belgien (18. Mai 2009), den Bermudas (3. Juli 2009), Zypern (24. Juli 2009) und Gibraltar (13. August 2009) hat am 2. September 2009 auch Liechtenstein ein Abkommen über den Informationsaustausch mit Deutschland unterschrieben. Alle Länder wollen Zugang zu Informationen gewähren, die zur Durchführung des deutschen Steuerrechts erforderlich sind, einschließlich Bankinformationen.


Allerdings hilft Liechtenstein den deutschen Steuerfahndern nur, wenn ein Steuerstrafverfahren eingeleitet ist oder der Verdacht auf eine Steuerstraftat besteht. Die anderen Länder gewähren dagegen uneingeschränkt Auskünfte.


In Steuerstrafsachen darf Deutschland auch für zurückliegende Zeiträume um Informationen ersuchen. Alle Abkommen müssen noch von den Unterzeichnerländern und der Bundesrepublik ratifiziert werden, ehe sie in Kraft treten.


Mit der Unterschrift Liechtensteins ist Bundesfinanzminister Peer Steinbrück seinem Ziel, sämtliche Steueroasen systematisch auszutrocknen, ein großes Stück näher gekommen. Zumal auch Österreich und die Schweiz bereits signalisiert haben, in dieser Frage künftig kooperieren zu wollen.
Mit den Eidgenossen werden derzeit die Details des neuen Abkommens verhandelt und bei unserem südlichen Nachbarn Österreich hat der Nationalrat gerade erst auf der eigens anberaumten Sondersitzung vom 1. September das sog. "Amtshilfedurchführungsgesetz" verabschiedet.  Ein darauf basierendes, neues Doppelbesteuerungsabkommen mit der BRD steht zwar noch aus, wird allerdings mit einiger Sicherheit kurzfristig geschlossen, da sich Österreichs Finanzminister Josef Pröll zum Ziel gesetzt hat, dass die Alpenrepublik noch vor dem G-20-Treffen in Pittsburgh am 24. und 25. September 2009 von der grauen Liste der OECD-Steueroasen gestrichen wird. Dafür sind jedoch Abkommen mit mind. 12 OECD-Staaten notwendig.


Viel Freude bei der Vermehrung der gewonnenen Einsichten,
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Klaus J. P.-Kilfitt

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Donnerstag, 3. September 2009

Vorsicht Falle: Kredite "ohne Schufa"

Auch im zweiten Quartal diesen Jahres hat die Überschuldung der privaten Haushalte zugenommen. Dies ist – auch volkswirtschaftlich – eine bedrohliche Entwicklung, aber ein idealer Nährboden für unseriöse Kredit-Vermittler. Allein zwischen April und Juni 2009 wurden über 31.000 Privatinsolvenzen registriert. Nach Angaben der Wirtschaftsauskunftei Bürgel ist das ein Anstieg um 1,75 Prozent gegenüber dem Vorquartal – und eine baldige Trendwende ist nicht in Sicht.


In scheinbar ausweglose Situationen geraten, lassen sich überschuldete Bürger häufig von den verlockenden Werbesprüchen auf Videotext-Seiten oder in Google-Anzeigen blenden. Die Lockangebote der teilweise kriminellen Anbieter finden sich leider auch auf zahllosen Seiten seriöser Internetdienste. "10.000 Euro sofort und unbürokratisch" – wer solchen Versprechungen vertraut, erlebt nicht selten sein blaues Wunder.
Die Masche ist nicht neu, sorgt aber immer noch jedes Jahr für Schäden in dreistelliger Millionenhöhe. Hinter diesen Angeboten verstecken sich häufig dubiose Vermittler, die primär überflüssige, teure und nicht selten auch betrügerische Finanzprodukte verkaufen wollen. Folge: Statt einer Kreditzusage hat der geneppte Schuldner schnell weitere – oft horrende – Kosten am Hals. Kredite ohne Bonitätsprüfung gibt es eben einfach nicht, denn keine Bank hat Geld zu verschenken.


Wer einen Kredit benötigt, sollte deshalb ausschließlich bei seriösen Instituten anfragen. Laut Ratenkredit-Index verlangen deutsche Banken derzeit für ein Darlehen mit 36 Monaten Laufzeit durchschnittlich 8,31 Prozent p.a. Top-Anbieter liegen mit ihren Angeboten oft auch noch deutlich darunter.


Dubiose Vermittler nutzen dagegen die finanzielle Notlage überschuldeter Verbraucher schamlos aus. Beliebte Masche: Bevor es überhaupt zu einer Kreditzusage kommt, werden den Antragsteller bereits saftige Bearbeitungsgebühren oder Vermittlungsprovisionen berechnet. Besonders dreiste Anbieter kassieren bereits für die bloße Zustellung der Kreditunterlagen per Nachnahme mehrere hundert Euro.
Auch von einer schnellen Bearbeitung ist dann in der Praxis meist keine Rede mehr. Stattdessen werden klamme Antragsteller oft wochenlang hingehalten und die Kreditzusage an den Abschluss diverser überflüssiger Versicherungen, Spar- oder Bausparverträge geknüpft. Doch selbst, wenn man sich diese aufschwatzen lässt, ist die Chance, ohne Bonitätsprüfung an einen Kredit zu kommen, so gut wie aussichtslos. Das belegt eine von der Schufa in Auftrag gegebenen Studie: Die Wahrscheinlichkeit, einen solchen Kredit zu erhalten, liegt bei unter zwei Prozent. Der Schaden durch unseriöse Kredit-Vermittler wird nach Schätzungen der Schufa mit jährlich rund 150 Millionen Euro beziffert.


Opfer von Kredit-Betrügern sollten sich umgehend an die nächste Schuldnerberatungsstelle oder die örtliche Verbraucherzentrale wenden. Dort können Juristen die geschlossenen Verträge eingehend prüfen und ggf. anfechten. Schwierig wird es allerdings, wenn der Anbieter seinen Sitz im Ausland hat. Viele Kreditvermittler operieren aus Spanien, der Schweiz oder Österreich. Ist die Firma dort nicht mehr auffindbar, sind die Aussichten, verlorenes Geld zurück zu erlangen, verschwindend gering.


TIPP: Um gar nicht erst in die Falle zu tappen: Immer, wenn Sie erst einmal zahlen sollen, bevor irgend eine Leistung erbracht wird – Finger weg !


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Klaus J. P.-Kilfitt

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Dienstag, 11. August 2009

Staatsverschuldung über 1,6 Billionen Euro

Die Schuldenuhr des Bundes der Steuerzahler übersprang am Montag, dem 10. August 2009, gegen 16.00 Uhr die Marke von 1,6 Billionen Euro.

Die deutsche Staatsverschuldung stößt damit in eine neue Dimension vor und erreicht einen Negativrekord in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland.

Die Kreditmarktschulden von Bund, Ländern und Gemeinden inklusive der Extrahaushalte, wie zum Beispiel dem Finanzmarktstabilisierungsfonds, betrugen zu Jahresbeginn rund 1,515 Billionen Euro.

Der Bund der Steuerzahler geht davon aus, dass im Laufe des Jahres 2009 insgesamt 140 Milliarden Euro Staatsschulden hinzukommen. Die deutschen Staatsschulden wachsen also derzeit um durchschnittlich 4.439 Euro pro Sekunde.

Am Ende des Jahres 2009 werden Bund, Länder und Gemeinden mit voraussichtlich 1,655 Billionen Euro verschuldet sein. Der Schuldenberg verursacht in diesem Jahr Zinslasten von rund 71 Milliarden Euro, die von den Steuerzahlern zu tragen sind.


Viel Freude bei der Vermehrung der gewonnenen Einsichten,
wünscht Ihnen Ihr Finanzscout

Klaus Kilfitt

Freitag, 12. Juni 2009

Aktien: Vorsicht vor verfrühtem Optimismus !

Durch die anlaufenden Konjunkturpakete ist ein Hoffnungsschimmer für die Wirtschaft zu erkennen. Die Gruppe der Börsenoptimisten gewinnt rasant Anhänger die allesamt behaupten, dass das bisherige Jahrestief im März von 3.666 Punkten im DAX bereits der absolute Tiefpunkt dieser Finanzkrise war. Man müsse also jetzt unbedingt wieder einsteigen.

Klaus J. Pitter-Kilfitt, Finanzexperte und langjähriges Vorstandsmitglied im Bundesverband verbraucherorientierter Wirtschaftsberatungsunternehmen – procon e.V., warnt hingegen eindringlich vor einem verfrühtem Wiedereinstieg.

Nach seiner Einschätzung handelt es sich bei der Kursrallye der letzten Tage lediglich um ein kurzes Zwischenhoch in einem nach wie vor anhaltenden Abwärtstrend. Denn ganz im Gegensatz zum derzeitig vorherrschenden Hyperoptimismus stellt sich die wirtschaftliche Realität immer noch katastrophal dar.

Man sollte nicht vergessen, dass die Rezession von 2001 gerade einmal zwei Quartale anhielt – im Vergleich zur aktuellen Situation also lediglich ein Kindergeburtstag. Denn schließlich begann die bestehende Rezession in den USA bereits im 4. Quartal 2007 – währt also nun bereits rund eineinhalb Jahre – und ein Ende ist derzeit nicht wirklich abzusehen.

Es wäre also höchst erstaunlich, würden die Aktienmärkte jetzt tatsächlich bereits die Wende einleiten.

Finanzexperte P.-Kilfitt: “Ich halte weitere Kursrückschläge für wesentlich wahrscheinlicher und es erscheint mir durchaus im Rahmen des Möglichen, dass die Märkte ihre Tiefststände aus dem Jahr 2003 noch einmal antesten.

Grund zur Sorge gibt nicht nur das katastrophale wirtschaftliche Umfeld. Erschreckend ist die immens hohe Parallelität der Kursverläufe beispielsweise auch des Deutschen Aktienindex DAX im Vergleich mit den Kursverläufen der letzten Baisse. Das sieht auch Gerhard Führing, Herausgeber des Fachmagazins ‘FONDS professionell‘, der gerade erst in einem warnenden Artikel auf diese Situation aufmerksam machte, so.

Insbesondere ist auffällig, dass auch der Abwärtstrend der letzten Baisse kurzfristig von scharfen Gegenanstiegen geprägt war. Nach den Terroranschlägen des 11. Septembers beispielsweise fand der Index am 20. September einen vorläufigen Boden bei 3.809 Punkten und stieg bis zum Frühjahr 2002 um 43% an. Auch damals frohlockten bereits die Bullen an den Börsen der Welt, bevor im unmittelbaren Anschluss daran erneut ein heftiger Kurseinbruch von -59% bis zum absoluten Tief der Baisse bei 2.202 Punkten führte.

Im direkten Vergleich zur damaligen Entwicklung ist also noch erhebliches Abwärtspotential vorhanden – zumal sich das wirtschaftliche Umfeld heute doch wesentlich desolater darstellt, als das der letzten Baisse.

Vor verfrühtem Optimismus kann daher nur dringend gewarnt werden! Bereits im Frühjahr 2008 sahen viele Marktteilnehmer die Bankenkrise als beendet an und prognostizierten für den DAX bis Ende 2008 schon wieder neue Höchststände – die wahre Entwicklung ist hinlänglich bekannt.

Experte Pitter-Kilfitt: “Anleger sollten sich von der jüngsten Kursrallye nicht verführen lassen und einen kühlen Kopf bewahren. Dem Szenario einer schnellen wirtschaftlichen Erholung stehe ich äußerst skeptisch gegenüber. Viel wahrscheinlicher erscheint mir ein äußerst zäher wirtschaftlicher Aufschwung, der sich über mehrere Jahre hinziehen wird, bis endlich wieder das Niveau von 2007/2008 erreicht ist.

Wer zuverlässige Renditen wünscht, sollte seinen Anlageerfolg nicht ausschließlich von einer oder zwei Assetklassen abhängig machen. Besonders in der jetzigen Phase, ist das Verlustrisiko von Investments, die vollständig auf Aktien fixiert sind, extrem hoch.

Von einer Flucht in “sichere” Staatsanleihen ist in dieser Phase allerdings ebenfalls dringend abzuraten. Die Tagesanleihe des Bundes beispielsweise wird aktuell mit gerade einmal 0,64% (Stand 12.06.2009) verzinst. Und in der aktuelle Null-Inflation sehen nahezu ausnahmslos alle Experten nur die Ruhe vor dem Sturm – bevor wir uns in absehbarer Zeit durchaus zweistelligen Inflationsraten gegenüber sehen könnten.

Bei mittel- und langfristigem Anlagehorizont gibt es also keine Alternative zur Anlage in Sachwerte – nur die Richtigen müssen es eben sein, weswegen die Konsultation eines erfahrenen Beraters dringend anzuraten ist.

Die Aktiven Mitglieder des Förderclub procon e.V. stehen Ihnen in dieser schwierigen Situation selbstverständlich in gewohnter Weise mit Rat und Tat zur Seite.

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Dienstag, 19. Mai 2009

Nieten in schwarzen Roben

"Anlageanwälte" auf Mandantenfang


Anwälte gehen zunehmend mit Hilfe von Verbraucherschutzverbänden auf Mandantenfang, die sie selbst initiiert haben. Die selbsternannten "Verbraucherschützer" klingeln im Auftrag der Anwälte sogar an der Haustür von Sparern, um sie zu aussichtslosen Prozessen zu drängen. Die Adressen von Anlegern holen sich die Anwälte bei Amtsgerichten oder durch Akteneinsicht bei Staatsanwaltschaften.


"Leider gibt es etliche Anwälte, die Anlegern das Blaue vom Himmel versprechen und so in Schadensersatzklagen treiben – ohne nennenswerte Aussicht auf Erfolg“, kritisiert Ex-Innenminister und selbst Rechtsanwalt Gerhart Baum (FDP) aus Düsseldorf in Nordrhein-Westfalen in der WirtschaftsWoche. "Da werden Notlagen von Menschen, die ihre Ersparnisse verloren haben und zum Teil vor dem Nichts stehen, auf zynische Weise ausgenutzt – nur um sich selbst zu bereichern."


Dürfen Anwälte mit einem Anlegerschutzverein zusammenarbeiten?


Baum: "Das ist meines Erachtens nicht per se unzulässig. Eindeutig unseriös ist es aber, wenn die Anwälte den Verein selbst initiiert haben, der Anleger davon aber nicht informiert wird. Dadurch wird Geschädigten eine Neutralität vorgegaukelt, die gar nicht existiert."


Warum haben Rechtsanwaltskammern den schwarzen Schafen unter den Anwälten noch kein Berufsverbot erteilt?


Baum: "Bisher haben die Anwaltskammern in dieser Sache versagt. Wenn Anwälte Anleger ungefragt angeschrieben und in Angst und Schrecken versetzt haben, gab es zwar bisweilen eine Rüge – aber ansonsten wurde das Thema in der Regel totgeschwiegen. Hier wünsche ich mir in Zukunft mehr Offenheit und mehr Handlungsbereitschaft. Es darf auf keinen Fall der Eindruck entstehen, dass hier eine Krähe der anderen kein Auge aushackt."


Der Bundestagssachverständige Rechtsanwalt Julius Reiter (45) aus Düsseldorf beschreibt die Masche der Nieten in schwarzen Roben so: "Einige Anwälte neigen leider dazu, die juristischen Scheuklappen aufzusetzen und nach Schema F vorzugehen: Rechtslage prüfen, Klageschrift einreichen, abrechnen. Diese Vorgehensweise bringt jedoch meist keinen Erfolg für den Mandanten, weil im Kapitalanlagerecht aufwendige Hintergrundrecherchen notwendig sind."


Klagewütige Anwälte sind aber nicht nur ein Risiko für deren Mandanten, sondern für alle Anleger. Denn während seriös arbeitende Anwälte noch recherchieren, die Rechtslage prüfen und womöglich über einen Vergleich verhandeln, überflutet die prozessfreudige Konkurrenz die Gerichte bereits mit schlecht vorbereiteten und schlampig formulierten Klagen – was nicht selten für eine negative Grundhaltung der Richter sorgt. Anwalt Julius Reiter ist überzeugt: "Die voreiligen Klagewellen machen die Rechtsprechung kaputt. Wenn ich die erste Klage einreiche, haben die Richter oft schon Dutzende abgewiesen. Das macht es natürlich nicht leichter.“


Dabei ist es in Deutschland ohnehin äußerst schwierig, Anlegerklagen erfolgreich durchzuboxen – entgegen vollmundiger Versprechungen zahlreicher Anwälte. Der Hauptgrund: Die Beweislast liegt in der Regel beim Kläger. Eine weitere zweifelhafte Errungenschaft der Klageindustrie: Die meisten Rechtsschutzversicherungen weigern sich inzwischen, Anlegerprozesse zu finanzieren. Die Musterpolice des Gesamtverbands der deutschen Versicherungswirtschaft schließt seit April 2008 den Rechtsschutz für Streitigkeiten in Zusammenhang mit "Wertpapieren und Beteiligungen“ aus.


In den vergangenen Jahren sind die Ausgaben der Versicherer angesichts von Anlegerskandalen mit Zehntausenden Betroffenen – Göttinger Gruppe, Deutsche Telekom, Schrottimmobilien – enorm in die Höhe geschnellt. "Was uns besonders ärgert: Statt Streitgenossenschaften zu bilden und dadurch kostendämpfend mehrere Klagen zu bündeln, wird für jeden Mandanten einzeln geklagt“, schimpft ein Mitarbeiter eines Versicherers. Eine andere beliebte Strategie zur Honorarmaximierung: Statt bei einer Klage gleich mehrere Beklagte aufzulisten, etwa den Fondsanbieter und dessen Geschäftsführer, gehen Anwälte einzeln gegen Beschuldigte vor – bisweilen sogar dann, wenn diese pleite sind.


Kanzlei Müller, Boon, Dersch aus Jena: Klagen trotz Insolvenz des Gegners


Die Kanzlei Müller, Boon, Dersch aus Jena (Thüringen) hat in den letzten Jahren für rund 1.500 Anleger Klagen gegen Manager der Göttinger Gruppe eingereicht, obwohl der Insolvenzverwalter der Gruppe glaubt, dass bei diesen nichts mehr zu holen ist, und keine Ansprüche gegen sie geltend macht. Die ersten sechs Klagen wurden im August abgewiesen: Sie seien in mehreren Punkten unzureichend begründet, urteilte das Landgericht Göttingen (u.a. 2 O 407/07).


Anwalt Ralf Böhm teilte der WirtschaftsWoche in einer Stellungnahme mit, dass "die Vermögenslosigkeit einzelner Verantwortlicher bisher keinesfalls festgestellt“ sei. Dass der Insolvenzverwalter derzeit keine Ansprüche gegen sie geltend mache, könne auch andere Gründe haben. Seine Kanzlei habe Berufung gegen die sechs Urteile des Landgerichts eingelegt.


Anwalt Philipp Wolfgang Beyer aus Jena und der 'Deutsche Verbraucherschutzring e.V.' (DVS)


Ebenfalls von Jena aus geht Philipp Wolfgang Beyer, Inhaber der Kanzlei PWB Rechtsanwälte, auf Mandantenfang – bundesweit. Der 49-Jährige steckt hinter mehreren Vereinen: Er ist Vorstand des Deutschen Insolvenzschutzrings, des Deutschen Schutzverbandes gegen Diskriminierung und des Deutschen Verbraucherschutzrings e.V. (DVS) aus Erfurt (Thüringen).


Vieles spricht dafür, dass sein Engagement vor allem der Akquise von Klienten dienen soll. Besonders aktiv ist Beyer mit dem DVS (Aufnahmegebühr 59,50 Euro), der im November eine Informationsveranstaltung für Anleger ausrichtete, die mit Zertifikaten von Lehman Brothers Verluste erlitten. Das Interesse war groß. Rund 300 Menschen strömten ins Berliner Maritim-Hotel, und Beyer hielt als DVS-Präsident die Eröffnungsrede – um dann Sascha Giller, Co-Anwalt seiner Jenaer Kanzlei, als Experten anzukündigen.


Anwalt Wolfgang Schirp aus Berlin und der 'Aktionsbund Aktiver Anleger' (AAA)


Nicht viel Wert auf Transparenz legt bisweilen auch der Aktionsbund Aktiver Anlegerschutz e.V. (AAA) aus Berlin. Der Verein (Aufnahmegebühr 60 Euro, Jahresbeitrag 240 Euro, Generalversammlung 150 Euro) hat in den vergangenen Jahren zu etlichen Informationsveranstaltungen eingeladen. In Briefen an Anleger, die der WirtschaftsWoche vorliegen, kündigte der AAA als Referenten stets den Berliner Anwalt Wolfgang Schirp an. Dabei ist Schirp keineswegs ein unabhängiger Experte, der – wie es den Anschein erweckt – allein aufgrund seiner Fachkompetenz ausgewählt wurde: Er ist vielmehr Mitbegründer des Aktionsbundes.


Wenn in den Schreiben an die Investoren Angaben zu seiner Person fehlten, dann nur, weil "wir den verfügbaren Platz nutzen müssen, um möglichst viel Sinnvolles zum jeweils konkreten Sachanliegen zu sagen“, sagt Schirp. Zudem werde die Kooperation auf der Homepage des AAA "offen und aktiv“ publiziert. Eine unzulässige Anwaltswerbung liege nicht vor, weil der Aktionsbund Einladungen als "rechtlich und tatsächlich“ von seiner Kanzlei unabhängiger Verein verschicke.


Besonders aktiv ist Schirp derzeit bei Streitigkeiten um die Filmfonds VIP 3 und VIP 4, in die 12.000 betuchte Anleger rund 650 Millionen Euro gesteckt haben. Seit der Fiskus ihnen 2005 die Steuervorteile zusammenstrich, klagen Tausende Investoren auf Schadensersatz. Schirp, der rund 300 VIP-Anleger vertritt, drängt zudem darauf, die Geschäftsführung der Fonds abzulösen.


Als neue Kandidatin für den Geschäftsführerposten geht eine gute Bekannte ins Rennen: AAA-Schriftführerin Kerstin Kondert, im Hauptberuf Gesellschafterin der Beratungsfirma Kondert & Mainka. Die Arbeitsteilung der AAA-Partner Schirp/Kondert hat Charme – die beiden decken sozusagen die gesamte Dienstleistungskette bei trudelnden Fonds ab: Schirp vertritt klagewillige Anleger, Kondert soll das Fondsmanagement übernehmen. Von den eigenen Geschäftsinteressen erfahren Anleger jedoch nichts, wenn sie Einladungsschreiben vom AAA erhalten.


Richter warnen Anleger vor Revision durch Kanzlei KWAG aus Bremen


Eng zusammen arbeitet Schirp in Sachen VIP mit der Bremer und Hamburger Kanzlei KWAG (Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht). Deren Anwälte Jan-Henning Ahrens und Jens-Peter Gieschen zeigten sich besonders klagefreudig. Während sich andere Kanzleien auf Falschberatungsklagen gegen die Commerzbank konzentrierten – die der Hauptvertriebskanal für Fondsanteile war –, fanden Gieschen & Co. neben der ebenfalls verklagten Commerzbank einen Beschuldigten, den kaum jemand auf der Rechnung hatte: die Biederstein GmbH, die Mittelverwendungskontrolleurin der Fonds VIP 3 und VIP 4.


Doch die 343 Klagen, die die KWAG und ihre Vorgängerkanzlei KTAG im Namen von Anlegern gegen Biederstein eingereicht haben, wurden ohne Ausnahme abgewiesen. Und zwar nicht nur von einem einzigen Richter, sondern von verschiedenen Senaten des Landgerichts München I. Auf die Berufungen, die die Klägeranwälte wie am laufenden Band einlegten, reagierte das OLG München mit zahlreichen "Hinweisbeschlüssen“, in denen die Richter zur Rücknahme der Berufung rieten – bisher in mehr als 100 Fällen. "Der Senat beabsichtigt, die Berufung durch einstimmigen Beschluss zurückzuweisen“, heißt es etwa im Verfahren 23 U 3306/08, und empfehle deshalb dringend, sie zurückzunehmen – "auch aus Kostengründen“.


Obwohl bis zum 18. Februar 2008 bereits 150 Klagen in erster Instanz abgewiesen worden und 67 abschmetternde "Hinweisbeschlüsse“ in zweiter Instanz ergangen waren, haben KWAG-Anwälte danach noch weitere 22 Klagen gegen den Mittelverwendungskontrolleur eingereicht.


Berechtigte Hartnäckigkeit oder blinde Klagewut? Ahrens und Gieschen verweisen darauf, dass sie "juristisches Neuland“ betreten hätten. Gerade in solchen Fällen komme es immer wieder vor, dass der Bundesgerichtshof (BGH) anders entscheide als vorherige Instanzen. Die KWAG hat deshalb in einem Fall Beschwerde dagegen eingelegt, dass die Revision beim BGH nicht zugelassen wurde. Eine Entscheidung des BGH stehe aber noch aus.


Kein gutes Licht auf die KWAG-Anwälte wirft eine Verhandlung im Landgericht München am 3. Juli 2008. Richter Oliver Schön hatte den Kläger persönlich vorgeladen und ihn laut Gerichtsprotokoll gefragt, ob dieser überhaupt von der Klage gegen den Mittelverwendungskontrolleur wisse. Als der Anleger mit Nein antwortete, sagte Schön, damit bestehe der Verdacht, dass seine Anwälte eine Straftat begangen hätten. Die KWAG-Anwälte – die sich bei dem Termin von einer Kollegin aus München vertreten ließen – bestätigen den Vorfall, betonen aber, dass es sich um ein Missverständnis gehandelt habe und dass der Kläger sehr wohl "eine Vollmacht zur Durchführung dieses Klageverfahrens“ unterschrieben habe.


Anwalt Martin Arendts und Publizist Heinz Gerlach


Auch bestimmte Medien, insbesondere sogenannte "Anlegerschutz-Publikationen" entpuppen sich immer wieder als beliebte Partner mandantensuchender Anlageanwälte.
So kooperiert beispielsweise der Grünwalder Anwalt Martin Arendts bereits seit etlichen Jahren mit dem Publizisten und selbsternannten "Verbraucherschützer" Heinz Gerlach, welcher bei Bedarf das ein oder andere, klagestützende "Gutachten" liefert und regelmäßig als flankierende Maßnahme zu den von der Kanzlei Arendts angestrengten Klagewellen die entsprechende Berichterstattung beisteuert. Während der Eine seine Klagen u.a. auf die Meldungen aus dem Hause Gerlach stützt, berichtet der Andere in seinem Online-Branchendienst fleissig über dessen Aktivitäten vor Gericht. So liefert man sich quasi wechselseitig die Grundlage für dieses lukrative Treiben.
Nach diesem einfachen, aber für die betroffenen Anleger nur schwer zu durchschauenden, Strickmuster agitiert das Duo beispielsweise schon seit Jahren gegen die Oberhachinger Icon-Gruppe. Einen Hinweis darauf, dass Anwalt Arendts mit einer einzigen Ausnahme, alle in den letzten 10 Jahren von ihm gegen die Icon-Fonds und deren Verantwortliche angestrengten Prozesse verloren und seine Mandanten damit eine Menge Geld gekostet hat, sucht man in den Verlautbarungen aus dem Hause Gerlach allerdings vergeblich.


Das Deutsche Anwaltszentrum und das Dekra-Siegel


Was bei Autos funktioniert, klappt auch bei Anwälten, dachten sich die Experten der Dekra aus Stuttgart in Baden-Württemberg – und boten Juristen in Kooperation mit dem Deutschen Anwaltszentrum aus Berlin-Steglitz eine Dekra-Zertifizierung für 575 Euro plus Mehrwertsteuer für jede Fachrichtung an. Doch Anfang Februar 2009 kippte das Landgericht Köln das Geschäftsmodell: Es sei irreführend, wenn Anwälte mit dem Zertifikat werben, befanden die Richter (Aktenzeichen: 33 O 353/08). Denn damit würde bei Verbrauchern der Eindruck erweckt, dass sie "auf Grundlage neutraler, allgemein anerkannter Prüfungsbedingungen unter Beteiligung der Anwaltschaft“ zertifiziert worden seien. Das sei aber nicht der Fall. Denn die Anwälte mussten für die Zertifizierung lediglich ein 180-Seiten-Manuskript durcharbeiten und sich anschließend einem Multiple-Choice-Test unterziehen.


Der Streit um das Anwalts-Dekra zeigt: Im harten Wettbewerb auf dem Beratungsmarkt versuchen Juristen, mit fragwürdigen Methoden auf sich aufmerksam zu machen. Doch nicht nur umstrittene Zertifizierungen, sondern auch Fachanwaltstitel, Artikel in Fachzeitschriften und andere Errungenschaften, mit denen Anwälte gerne werben, sind nur halbwegs taugliche Indizien für juristische Kompetenz. Für Verbraucher bleibt es schwierig zu beurteilen, ob ein Anwalt seine Sache wirklich gut macht.


Anwalt Hartmut Engler aus Dortmund und die 'Informa Interessen-gemeinschaft geschädigter Anleger'


Eine "Informa Interessengemeinschaft geschädigter Anleger“ aus Dortmund in Nordrhein-Westfalen warnte in Briefen Anleger vor "großen Gefahren“ bei einem Fonds, in dem diese 20.000 Euro und mehr investiert hatten. Kurz darauf rief ein Informa-Mitarbeiter an und legte nach: Der Fonds stecke in schweren Finanznöten, es bestehe akuter Handlungsbedarf. Ohne einen guten Anwalt sei das investierte Geld wahrscheinlich verloren. Was die Anleger zu diesem Zeitpunkt nicht ahnten: Die Informa, die inzwischen unter dem Namen "Institut für geschädigte Kapital- und Immobilienanleger“ (ifgki) auftritt, war keineswegs ein neutraler Anlegerschutzverein, sondern ein Kooperationspartner des Dortmunder Anwalts Hartmut Engler – mit der Aufgabe, Mandate an Land zu ziehen. So sieht es jedenfalls das Landgericht Ellwangen: Am 8. Dezember 2008 untersagten die Richter der Kanzlei Engler & Collegen, weiterhin "über Mitarbeiter der Informa unaufgefordert an Anleger [...] heranzutreten“ (2 O 91/07). Das sei unzulässige Anwaltswerbung.


Die Informa-Mitarbeiter bombardierten Anleger nach Erkenntnissen des Landgerichts Ellwangen nicht nur mit Briefen und Anrufen, sondern klingelten manchmal sogar an der Haustür. Eine Strategie, die sich die vermeintlichen Anlegerschützer bei Vermittlern abgeschaut haben, die Mitbürgern bei Hausbesuchen fragwürdige Steuersparmodelle verkaufen. Bisweilen sind Sparer somit doppelt gekniffen: Erst lassen sie sich ein Investment andrehen – und dann einen Anwalt, dem es vor allem um die Akquise von Mandanten geht. Der Kanzlei Engler kann sich über Mandantenmangel offenbar nicht beklagen. "Da werden Klagen wie am Fließband eingereicht“, berichtet ein Insider.


Laut einer Stellungnahme der Kanzlei Engler & Collegen ist die Zusammenarbeit mit der ehemaligen Informa inzwischen beendet: Seit Ende 2008 nehme man "keine Empfehlungen mehr“ von dieser Seite an. Grundsätzlich akzeptiere die Kanzlei aber Mandate, die ihr von Anlegerschutzvereinen und gewerblichen Initiativen "angedient“ würden, so Engler-Mitarbeiter Martin Beckmann. Das sei nichts Ungewöhnliches.


Die Richter in Ellwangen hielten das Zusammenspiel von Anwälten und Anlegerschützern keineswegs für üblich. Sie monierten in scharfer Form, dass die Aussagen der Informa-Mitarbeiter "auf Verunsicherung angelegt waren und ein anwaltlicher Informationsbedarf auf Seiten des Kunden hervorgerufen werden sollte“.


Engler hat Berufung gegen das Urteil eingelegt: Der Kanzlei werde darin die Verantwortung für Personen und Firmen zugeschrieben, "auf die wir keinerlei Einfluss haben“, schreibt Beckmann in einer zwölfseitigen Stellungnahme. Die in diesem Zusammenhang erhobenen Vorwürfe seien "der ekelhafte Versuch, mit haltlosen Unterstellungen gegen unsere Tätigkeit zu agitieren“.


Anwalt Prof. Dr. Volker Thieler aus München, die Schwiegertochter und die "Deutsche Anleger Stiftung"


Auch der Münchner Anwalt Volker Thieler schreibt massenhaft Anleger an. Er kooperiert dabei eng mit der "Deutschen Anleger Stiftung“. Dem Anschein nach eine neutrale Organisation – wer die Internet-Seite der Stiftung studiert, hat jedenfalls den Eindruck, es mit völlig neutralen Verbraucherschützern zu tun zu haben. "Wir sind eine treuhänderische Stiftung und damit absolut unabhängig“, heißt es. In der Realität spricht jedoch vieles dafür, dass die Stiftung vor allem ein Instrument ist, um Mandanten für die Kanzlei Thieler zu akquirieren. So berichtete die Süddeutsche Zeitung bereits 2004, dass der Vermieter des Gebäudes, in dem die Stiftung residiert, Kanzleichef Thieler sei.


Zudem liegt der WirtschaftsWoche ein Schreiben der Stiftungsvorsitzenden Christiana Franke aus dem Jahr 2006 vor, in dem sie einer Anlegerin die Kanzlei Thieler empfiehlt. Hinzu kommt: Franke ist nach Informationen der WirtschaftsWoche Thielers Schwiegertochter. Trotz wiederholter Anfrage haben weder Franke noch Thieler zu den Vorwürfen Stellung genommen.


Die profitable Kombination von Verbraucherschutz-Engagement und Anwaltstätigkeit exerziert Thieler schon lange. Ende der Neunzigerjahre engagierte sich der heute 64-Jährige bei der Senioren-Partei "Graue Panther“ und beim "Seniorenschutzbund“ – und positionierte sich zugleich als Experte für Seniorenrecht, unter anderem mit Auftritten in der Talkshow von TV-Pfarrer Jürgen Fliege.


Inzwischen konzentriert er sich auf Anleger. Der WirtschaftsWoche liegen einige Briefe der Kanzlei Thieler vor, in denen den Empfängern suggeriert wird, dass sie schnell handeln müssen, um ihr Geld zu retten. Dabei hat das Hanseatische Oberlandesgericht Thieler derlei Geschäftsgebaren bereits 2005 untersagt (5 U 126/04). Wer Anleger ungebeten kontaktiere und andeute, "dass bereits ein Schaden entstanden [...] und dass wegen drohender Verjährung umgehendes Handeln erforderlich sei“, verstoße gegen Berufsrecht, so die Richter. Damals hatte Thieler Gesellschafter eines Heizkraftwerke-Fonds angeschrieben und nach Angaben des Fondsinitiators BVT so 153 Mandate akquiriert. Die Qualität der eingereichten Klagen – überschaubar. "Keine einzige“ sei erfolgreich gewesen, teilt BVT mit. Das Landgericht München I wies eine Klage mit den Worten ab: Sie erwecke "den Eindruck gewisser Beliebigkeit, der seine Ursache darin haben dürfte, dass die Klage ohne Einholung hinreichender Informationen erhoben worden sein dürfte“ (28 O 7547/05).


Der Bundesverband verbraucherorientierter Wirtschaftsberatungs-unternehmen - procon e.V. warnt bereits seit 2006 vor den dubiosen Methoden der Deutschen Anleger Stiftung und der Kanzlei Thieler.


siehe auch News vom 14.10.2006
=> http://finanzscout.wordpress.com/2006/10/14/deutsche-anleger-stiftung-dubiose-hintergrunde

sowie vom 28.08.2006
=> http://finanzscout.wordpress.com/2006/08/28/mandantenakquise-mit-dubiosen-anschreiben


Und das sind die Tricks von Anlageanwälten, um mit Anlegern in Kontakt zu treten, die für Schadenersatzklagen in Frage kommen:


Datenhandel und Inserate


Besonders stark im Visier von Anwälten und vermeintlichen Verbraucherschützern sind Anleger, die in "atypisch stille“ Beteiligungen investiert haben. Denn bei dieser Anlageform werden die Sparer zu Mitunternehmern – und ihre Namen kommen ins öffentlich zugängliche Handelsregister. Das gilt auch bei geschlossenen Beteiligungen wie Film- oder Immobilienfonds, aber nur, wenn Anleger ihre Anteile nicht über den Treuhänder des Fonds halten.


Einige Kanzleien lassen deshalb gezielt die Handelsregister auswerten. Dort stehen Name und Wohnort des Anlegers; Adresse und Telefonnummer lassen sich anschließend meist problemlos im Internet recherchieren.


Finden sich im Handelsregister keine verwertbaren Informationen, greifen die Adressenjäger zu anderen Mitteln. Eine besonders einfache Methode: Sie kaufen die Adressen. Denn der schwunghafte, bundesweite Adressenhandel hat längst auch das Beteiligungsgeschäft erreicht – offenbar gibt es Personen, die einen Zusatzverdienst wittern, sobald ein Fonds ins Trudeln gerät. Das können etwa Mitarbeiter des Fondsanbieters oder eines Anlagevermittlers sein, die Zugriff auf die Datenbanken haben.


Investorenlisten durch Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft


Ein weiterer Trick von Anlageanwälten: Ermittelt die Staatsanwaltschaft im Zusammenhang mit einem Fonds, beantragen sie Akteneinsicht, sobald sie einen Anleger vertreten. In den Akten ist meist eine komplette Investorenliste zu finden.


Dabei arbeiten einige Kanzleien mit fragwürdigen Methoden. So liegt der WirtschaftsWoche ein Schreiben einer Kanzlei vor, mit dem diese im Auftrag eines Mandanten Akteneinsicht beantragte. Doch wenig später stellte sich heraus: Der angebliche Mandant hatte gar kein Mandat erteilt. Die Kanzlei ruderte daraufhin zurück: Es handle sich um ein bedauerliches Versehen, heißt es in einem Brief an den zuständigen Staatsanwalt. Die Vollmacht sei telefonisch diktiert worden, dabei habe sich ein falscher Name eingeschlichen.


Ähnlich undurchsichtig: Einige Anleger geschlossener Fonds berichten, dass sie von einer Kanzlei kontaktiert worden seien – kurz nachdem sie sich auf ein Inserat eines angeblich kaufinteressierten "Zweitmarkt-Investors“ gemeldet hatten, der daraufhin den Wert ihres Anteils geprüft hatte.


Anlegerklagen in Deutschland schwierig bis chancenlos


Auch wenn Anwälte es gerne anders darstellen: Anleger, die Banken, Fondsanbieter oder Aktiengesellschaften auf Schadensersatz verklagen, haben vor Gericht einen schweren Stand. Aktuelle Beispiele gibt es genug. So wurden die ersten Klagen von Sparern abgewiesen, die Geld mit Zertifikaten der US-Pleitebank Lehman oder mit Aktien des vom Staat geretteten Mittelstandsinstituts IKB verloren hatten. Und der Telekom-Prozess, der sich bereits seit Jahren hinzieht, ist beim Oberlandesgericht Frankfurt gerade in die nächste Runde gegangen – mit immer weiter schwindenden Erfolgsaussichten, wie es scheint.


Angesichts dieser Probleme sollten Anleger kritisch nachhaken, wenn ihr Anwalt zur Klage rät. In vielen Fällen ist es sinnvoller, erst mal mit der Bank oder dem Fondsanbieter über die Möglichkeit einer einvernehmlichen Einigung zu reden. Daran läßt sich für Anwälte natürlich kein Geld verdienen – für die betroffenen Anleger führt diese Vorgehensweise jedoch nicht selten zu einem weitaus vorteilhafteren Ergebnis, als sinnlose Klageattacken. Im Falle der Lehman-Pleite haben sich beispielsweise einige Banken zu Vergleichen bereit erklärt.


Viel Freude bei der Vermehrung der gewonnenen Einsichten,
wünscht Ihnen Ihr Finanzscout

Klaus J. P.-Kilfitt

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Mittwoch, 22. April 2009

Akzenta AG meldet Insolvenz an

Es begann im Frühjahr 2006, als Kripo und Staatsanwaltschaft mit einem Großaufgebot die Firmenzentrale der Akzenta AG in Neubeuern durchsuchten und über 200 Umzugskartons an Beweismaterial beschlagnahmten. Zugleich wurden auch sämtliche Gelder und Vermögenswerte der Akzenta eingefroren und vier Vorstandsmitglieder wegen Betrugsverdachts festgenommen.


Im darauf folgenden Verfahren, wurde der Firmengründer, Ulrich Chmiel, der die Akzenta nach Worten des Vorsitzenden Richters Ralph Alt "beherrschte", wegen banden- und gewerbsmäßigen Betrugs zu sieben Jahren Haft verurteilt. Sein älterer Sohn sowie ein weiteres Vorstandsmitglied erhielten jeweils fünf Jahre, der jüngere Sohn  wurde zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt.


Gestern hat die Akzenta AG nun beim Amtsgericht Rosenheim den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt. Der Insolvenzantrag betrifft neben der Akzenta AG und deren Tochtergesellschaft Cent AG. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Herr RA Axel W.Bierbach aus der Münchner Kanzlei MHBK bestellt.


Eine aktuelle Erklärung des vor einigen Monaten eingesetzten Akzenta-Vorstandes Siegfried Bauer, über den es aus Insiderkreisen heißt, dass er lediglich eine Marionette des Akzenta-Patriarchen Ulrich Chmiel sei, liegt nicht vor. Der Anrufbeantworter der Firmenzentrale in Neubeuern verkündet "Wir sind in Betriebsferien".


Nach letzten Schätzungen sind von der Insolvenz über 30.000 Anleger betroffen, die auf die Sirenengesänge der nahezu sektenhaft organisierten Vermittler und Aktivpartner hereingefallen sind und ihre Ersparnisse in die von Akzenta und Cent AG vollmundig angebotenen Anlagemodelle investiert haben.


Der Bundesverband procon e.V. warnt bereits seit 1996 vor den unseriösen Angeboten der Akzenta bzw. deren Vorläufergesellschaften aus dem Hause Chmiel.


Viel Freude bei der Vermehrung der gewonnenen Einsichten,
wünscht Ihnen Ihr Finanzscout

Klaus J. P.-Kilfitt

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Mittwoch, 28. Januar 2009

Berlin-Fonds: BGH stärkt Anlegerrechte

Der XI. Senat des Bundesgerichtshofes (BGH), wegen seiner regelmäßig bankenfreundlichen Rechtssprechung auch Bankensenat genannt, hat in einem aktuellen Urteil im Falle eines GbR-Fonds pro Anleger und gegen die klagende Bank entschieden (Az. XI ZR 468/07).


Als Gesellschafter eines in der Rechtsform der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) verfaßten geschlossenen Immobilienfonds haften Anleger in der Regel auch persönlich für Verbindlichkeiten ihres Fonds. Zehntausende Anleger, die während der 80er und 90er Jahre in den sozialen Wohnungsbau in Berlin investiert haben, fürchten deshalb heute oft um ihre Existenz. Nachdem das Land Berlin die Unterstützung für den sozialen Wohnungsbau entgegen langjähriger Beteuerungen eingestellt hatte, gerieten viele der Fonds in eine finanzielle Schieflage oder gingen sofort in die Insolvenz. In der Folge versuchten die finanzierenden Banken sich an den Anlegern schadlos zu halten, bis zum aktuellen BGH-Urteil oft mit Erfolg.


Mit dem aktuellen Urteil können jene Anleger, die nur mittelbar über einen sogenannten Treuhänder Gesellschafter eines Fonds wurden, wieder Hoffnung schöpfen. Denn Gesellschafter, deren Geschäftsanteile treuhänderisch gehalten werden, haften nicht unmittelbar persönlich für Verbindlichkeiten des Fonds. Denn obwohl die Treugeber (Anleger) eine weitreichende Macht- und Kontrollbefugnis im Innenverhältnis ausüben, so werden sie hierdurch nicht zum Vollgesellschafter und das wäre die Vorraussetzung für eine persönliche Haftung, so der BGH.


Viel Freude bei der Vermehrung der gewonnenen Einsichten,
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Klaus J. P.-Kilfitt

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