Montag, 28. August 2006

Mandantenakquise mit dubiosen Anschreiben

Rechtsanwaltskanzlei Thieler auf Kundenfang


Werbebriefe


In letzter Zeit erhalten immer mehr Anleger unaufgefordert Post von der Rechtsanwaltsgesellschaft Thieler. Offensichtlich werden hierfür Einträge im Handelsregister ausgewertet und gezielt möglichst viele Investoren angeschrieben. In diesen Schreiben wird werbewirksam die Behauptung aufgestellt, dass die Kanzlei angeblich von mehreren Mitgesellschaftern beauftragt worden sei, Schadensersatzansprüche zu prüfen. Die mögliche Anspruchsgrundlage wird so beschrieben, dass der Leser des Briefs an der Seriosität des Initiators und der Werthaltigkeit seiner Fondsbeteiligung zweifelt. Besonders perfide ist dann aber die geschickt suggerierte Notwendigkeit, der Anleger müsste mithelfen, die Ansprüche seiner klagenden Mitgesellschafter durchzusetzen. Dazu wird ein vorbereiteter Fragebogen verschickt, den der Anleger ausgefüllt an die Kanzlei Thieler zurücksenden soll.


Fragebogen


Auf den verschickten Fragebogen werden den Empfängern geschickt aufbereitete Fragen gestellt, die hauptsächlich auf die Gewinnung des Anlegers als Mandant ausgerichtet sind. Warum sich daraus ein Vorteil für die Mitgesellschafter ergeben soll, die Thieler & Partner angeblich bereits beauftragt haben, ist nicht ersichtlich. So wird zum Beispiel nach der Beteiligungssumme des Angeschriebenen gefragt. Ferner, ob der Anleger vorhat, gegen den Vermittler der Fondsbeteiligung gerichtlich vorzugehen. Desweiteren erkundigt sich die Kanzlei z.B. nach einer Anteilsfinanzierung und der finanzierenden Bank. Da stellt sich schon die Frage, wozu das alles gut sein soll – wenn nicht zur reinen Mandantenakquise.


Besonders dummdreist wird bei einigen Fonds (hauptsächlich Medienfonds) auch danach gefragt, ob Steuervorteile ein Motiv für die Zeichnung der Fondsbeteiligung waren. Wenn Anleger an dieser Stelle unbedarft erklären, dass bei der Zeichnung des Fonds mit Steuervorteilen geworben wurde, könnten sie sich dadurch selbst zum 2b-Fall machen und dadurch eben diese Steuervorteile verlieren.


Fazit


Vermutlich sind unter den angeschriebenen Anlegern einige dabei, die den jeweiligen Fragebogen ausgefüllt an die Kanzlei Thieler zurücksenden. Sogar vor einer Terminsetzung schreckt die Kanzlei nicht zurück. Die angegebene Begründung, die Aktion diene lediglich dazu, die Ansprüche anderer Anleger durchzusetzen, ist mehr als fragwürdig. Erkennbar geht es hier hauptsächlich darum, Anleger zu verunsichern und sie zu einer Beauftragung der Kanzlei Thieler zu bewegen.


Von einer solchen können wir vor dem Hintergrund dieser Vorgehensweise nur dringend abraten.


Einerseits kann bereits das Ausfüllen des Fragebogens für den Anleger zum Problem werden. Andererseits ist eine derartige Form der Mandantengewinnung absolut unseriös. Fraglich ist zudem, ob hier nicht ein klarer Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vorliegt. Um derart unseriöses Vorgehen zu unterbinden, wäre es wünschenswert, wenn sich andere Rechtsanwälte oder die Rechtsanwaltskammer einschalten.


Es gibt durchaus Fälle, in denen Anleger zur Sicherung von Schadensersatzansprüchen seriöse und spezialisierte Kanzleien beauftragen sollten. Thieler & Partner disqualifiziert sich aber durch derartige unseriöse Bauernfängermethoden.


Viel Freude bei der Vermehrung der gewonnenen Einsichten,
wünscht Ihnen Ihr Finanzscout

Klaus J. P.-Kilfitt

www.klaus-kilfitt.de
www.klaus-kilfitt.blogspot.de

procontra© - kritische Informationen für aufgeklärte Verbraucher


weitere Informationen zu den Praktiken der Kanzlei Thieler finden Sie auch hier:
http://finanzscout.wordpress.com/2006/10/14/deutsche-anleger-stiftung-dubiose-hintergrunde

Freitag, 25. August 2006

Göttinger Gruppe vor dem Ende

Die berüchtigte Göttinger Gruppe hat bei Sparern mehr als eine Milliarde Euro eingesammelt. Davon dürfte nicht mehr viel übrig sein: Der Konzern ist am Rand der Zahlungsunfähigkeit.


Der Finanzkonzern Göttinger Gruppe gerät immer stärker in finanzielle Not. Jetzt hat die Volksbank Göttingen das Geschäftskonto der Securenta AG, dem Hauptunternehmen der Anlagefirma, fristlos gekündigt.


Dies geht aus einem Schreiben der Bank hervor, das der Süddeutschen Zeitung vorliegt. Die Bank begründete den Schritt mit zahlreichen Pfändungen, für die kein Guthaben mehr auf dem Konto vorhanden sei. Mehrere Rechtsanwälte berichteten außerdem, dass die Göttinger Gruppe inzwischen Immobilien verkauft, um Gläubiger befriedigen zu können.


Gut eine Milliarde Euro
Das Unternehmen war in den neunziger Jahren der größte Anbieter von so genannten atypisch stillen Beteiligungen in Deutschland. Nach früheren Angaben hat die Anlagefirma bei mehr als 100.000 Sparern gut eine Milliarde Euro eingesammelt. Von dem Geld dürfte aber nicht mehr viel übrig sein.


Aus dem Schreiben der Volksbank Göttingen geht hervor, dass das Konto der Anlagefirma nach einer Auszahlung von etwa 158.000 Euro an zwei Anwälte Anfang Juni kein Guthaben mehr aufwies. Allein aus dem Zeitraum vom 16. Juni bis 14. Juli seien aber 437 weitere Pfändungen mit einem Volumen von mehr als 4,6 Millionen Euro aufgelaufen. "Dies zeigt, dass die Göttinger Gruppe inzwischen dicht an der Zahlungsunfähigkeit ist", sagte der Göttinger Rechtsanwalt Jürgen Machunsky.


In den vergangenen Monaten hatten Anwälte bereits von stockenden Zahlungen der Anlagefirma berichtet. Der Grund: Nachdem der Bundesgerichtshof in mehreren Grundsatzurteilen zu Gunsten der Kunden der Göttinger Gruppe entschieden hatte, haben zahlreiche Anleger mit Erfolg auf Schadensersatz geklagt oder Vergleiche erstritten.


Über Risiken nicht aufgeklärt
Im Kern geht es dabei um das frühere Hauptprodukt der Gruppe, die "Securente". Dabei werden die Anleger durch Raten- oder Einmalzahlungen zu Gesellschaftern von Unternehmen, an deren Gewinn oder Verlust sie beteiligt sind. Die Vermittler der Göttinger Gruppe hatten über die hohen Risiken dieses Anlagemodells aber nicht aufgeklärt. Das Unternehmen hatte allein einen dreistelligen Millionenbetrag für eine Beteiligung an dem Fußballclub Tennis Borussia Berlin und den Kauf der von der Finanzaufsicht geschlossenen Partin-Bank verpulvert.


Nach Angaben von Machunsky war die Bankverbindung bei der Volksbank das zentrale Geschäftskonto des Unternehmens. Andere Göttinger Banken wollen mit der Firma offenbar auch nichts mehr zu tun haben. Nach Informationen der SZ hat die Göttinger Gruppe nun ein Treuhandkonto bei der Kreissparkasse Eichsfeld in Thüringen eingerichtet - wohl auch, um Pfändungen zu erschweren. Treuhänder ist ein Göttinger Rechtsanwalt, der früher für die Securenta AG tätig war. Über dieses Konto werden nun per Lastschrift die monatlichen Ratenzahlungen der Anleger eingezogen.


Staatsanwalt soll eingreifen
Machunsky vermutet, dass noch mehrere 10.000 Anleger dem Unternehmen Geld anvertrauen, "obwohl das Kapital offensichtlich nicht investiert wird, sondern für laufende Kosten und juristische Auseinandersetzungen draufgeht". Ähnlich äußerte sich der Berliner Rechtsanwalt Christian Röhlke: "Das Geld fließt weiter in das große Loch."


Die Göttinger Firma ging auf die Vorwürfe in einer Erklärung nicht näher ein. Man unterhalte zu "verschiedenen Bankinstituten" Geschäftsbeziehungen, hieß es. Zum Thema Verkauf des letzten "Tafelsilbers" erklärte eine Unternehmenssprecherin: Die Securenta AG optimiere schon seit einigen Jahren ihr Immobilien-Portfolio.


Securenta-Vorstand, Jürgen Rinnewitz, der als Drahtzieher in der Gruppe gilt, wollte mit der SZ nicht reden. Der Staatsanwaltschaft Braunschweig liegt seit 2004 eine Strafanzeige vor, in der dem Unternehmen Insolvenzverschleppung vorgeworfen wird. Die Behörde hat bislang nicht eingegriffen. "Dafür", meint Volker Pietsch, Chef des Deutschen Instituts für Anlegerschutz, "wäre es aber höchste Zeit".


Viel Freude bei der Vermehrung der gewonnenen Einsichten,
wünscht Ihnen Ihr Finanzscout

Klaus J. P.-Kilfitt

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Mittwoch, 23. August 2006

Volksverarschung Bausparen

Bausparen lohnt sich nicht!

Seit über 10 Jahren analysiere ich Tarife aller Bausparkassen - das Ergebnis ist immer das Geiche: Unter dem Strich ist die Bausparfinanzierung so ziemlich die teuerste aller denkbaren Finanzierungsmöglichkeiten.


Nehmen wir heute mal den aktuellen Tarif "BHW Dispo maXX" von der BHW Bausparkasse genauer unter die Lupe. Mit dem Werbezins von 1,9 Prozent erlebt der Bauherr sein blaues Wunder.

Die zum Postbank-Konzern gehörende BHW Bausparkasse bietet unter der Bezeichnung "Dispo maXX" einen flexiblen Bauspartarif an, der dem Kunden alle Verwendungsmöglichkeiten offen halten soll. Je nach Zielsetzung verspricht die Bausparkasse den Vertragsinhabern entweder - sofern ein Immobilienerwerb geplant ist - äußerst günstiges Baugeld oder hohe Renditen, wenn lediglich Geld angespart werden soll.


Günstiges Bauspardarlehen
Aktuell wirbt die BHW Bausparkasse für den "Dispo maXX" vor allem mit dem Hinweis auf den günstigen Zins des Bauspardarlehens. "Ab sofort können Sie sich Ihr Bauspardarlehen schon ab sensationellen 1,9 Prozent* sichern", heißt es auf der Homepage und in Werbeschreiben. Zudem scheint der Kredit zum Dumpingpreis auch schnell verfügbar zu sein - so suggerieren zumindest Werbeaussagen wie "Schnell zum Baugeld - ohne festes Mindestsparguthaben" und "Wahlzuteilung: Bauspardarlehen kurzfristig abrufbar". Bauherren sollten die Versprechungen des Baufinanzierers aber skeptisch betrachten.


Wahl des Darlehenszinssatzes
Beim "Dispo maXX" handelt es sich um einen sehr flexibel einsetzbaren Bauspartarif. Die verschiedenen Wahloptionen machen es möglich, dass der Vertrag sowohl an die Ansprüche zukünftiger Bauherren mit unterschiedlichem Planungshorizont als auch an den Bedarf von Sparern, die mit ihren Einzahlungen lediglich die staatliche Förderung durch Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulage nutzen wollen, angepasst werden kann. Und das auch noch nach Vertragsabschluss, wenn sich Kundenpläne nachträglich verändern.
Allerdings gibt es soviel Freiheit nicht zum Nulltarif. Zwar muss der Bausparer für Vorteile, die er beansprucht, keine speziellen Gebühren berappen. Er zahlt seinen Preis aber durch Nachteile bei bestimmten vertraglichen Leistungen.
Denn die Bausparfinanzierung basiert traditionell auf dem Prinzip des Gebens und Nehmens. So kommt an das günstige Bauspardarlehen nur heran, wer der Bausparkasse als Sparer zuvor sein Vertragsguthaben über Jahre zum Niedrigzins überlassen hat. Dispo-maXX-Sparer erhalten einen Anlagezins von lächerlichen einem Prozent pro Jahr. Viele Banken und Sparkassen bieten bei langfristigen Sparverträgen derzeit wesentlich mehr.


Welchen Kredit der Kunde bekommt und für wie lange, entscheidet sich vor allem mit der Wahl des Darlehenszinssatzes. Wer auf den Werbezins von 1,9 Prozent fliegt, erlebt schnell sein "blaues Wunder". Ein Beispiel: In sieben Jahren soll eine Umbaumaßnahme finanziert und dafür monatlich 250 Euro in den Vertrag eingezahlt werden. Je nach Darlehenszins sieht die Rechnung sehr unterschiedlich aus: Wählt der Bauherr die teuerste Kreditvariante mit einem Nominalzins von 3,75 Prozent, zahlt ihm die Bausparkasse nach sieben Jahren einen Betrag von 49.000 Euro aus. Davon gibt es 27 783 Euro als Darlehen mit einem Effektivzins von 4,05 Prozent.


Nimmt der Kunde die Werbung beim Wort und kreuzt er im Vertrag die Niedrigzinsvariante mit 1,9 Prozent an, sieht die Rechnung völlig anders aus: Zum Dumping-Effektivzins von 2,28 Prozent fließen hier trotz gleicher Ansparleistung nur 13.633 Euro - also weniger als die Hälfte - an Kreditmitteln auf sein Baukonto, zusammen mit dem Sparguthaben 35.000 Euro. Außerdem währt der Zinsvorteil nur recht kurz, denn schon nach fünf Jahren und neun Monaten muss die Schuld bei Wahl des Standardtilgungssatzes von sechs Promille der Vertragssumme getilgt sein. Bei Wahl der teureren Variante kann sich der Bauherr dagegen neun Jahre und fünf Monate Zeit lassen.


Deutliche Leistungsunterschiede offenbart auch der Blick auf den Zeitraum, der unter Standardbedingungen bis zur Zuteilung eines Bausparvertrages vergeht. Bei Einzahlung der Regelsparrate von drei Promille der Vertragssumme wird die Zuteilung erst nach 13 Jahren erreicht - volle drei Jahre später als bei Wahl des 3,75 Prozent-Kreditzinses. Und das kostet den Bausparer jede Menge Geld in Form von Zinsverlusten gegenüber möglichen Alternativanlagen.


Flexibilität hat ihren Preis
Trotz aller Flexibilität kann die BHW Bausparkasse mit dem Tarif "Dispo maXX" die traditionelle Bauspar-Arithmetik nicht ausschalten. Auch hier gilt: Wer als Bausparer einerseits bestimmte Vorteile genießen will, muss andererseits mehr Vorleistungen erbringen oder Leistungseinschränkungen hinnehmen.
Konkret: Bausparer bezahlen den Schaufensterzins von nominal 1,9 Prozent im Vergleich zu teureren Tarifvarianten mit einer längeren Wartezeit bis zur Zuteilung, einem geringeren Darlehensanspruch und hohen Tilgungsraten. Und zwar je nach Ausgangslage in unterschiedlicher Kombination.
Außerdem gilt wie bei jeder Bausparfinanzierung auch hier: Der Zins des Bausparkredits spiegelt keinesfalls die kompletten Kosten der Finanzierung wider. Denn hierzu gehören ebenfalls die in der Ansparphase im Vergleich zu Alternativanlagen erlittenen Zinseinbußen. Wird das Baugeld sofort benötigt, kommen zusätzlich die Kosten einer langjährigen Zwischenfinanzierung des Bausparvertrags dazu.


Fazit:
Bauherren sollten sich weder von der Lockvogel-Werbung der BHW noch durch ähnliche Versprechen anderer Anbieter blenden lassen und vor einem Abschluss unbedingt Alternativfinanzierungen prüfen - am besten mit Hilfe eines unabhängigen Beraters.


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Volksverarschung Bausparen

Bausparen lohnt sich nicht!

Seit über 10 Jahren analysiere ich Tarife aller Bausparkassen – das Ergebnis ist immer das Geiche: Unter dem Strich ist die Bausparfinanzierung so ziemlich die teuerste aller denkbaren Finanzierungsmöglichkeiten.

Nehmen wir heute mal den aktuellen Tarif “BHW Dispo maXX” von der BHW Bausparkasse genauer unter die Lupe. Mit dem Werbezins von 1,9 Prozent erlebt der Bauherr sein blaues Wunder.

Die zum Postbank-Konzern gehörende BHW Bausparkasse bietet unter der Bezeichnung “Dispo maXX” einen flexiblen Bauspartarif an, der dem Kunden alle Verwendungsmöglichkeiten offen halten soll. Je nach Zielsetzung verspricht die Bausparkasse den Vertragsinhabern entweder – sofern ein Immobilienerwerb geplant ist – äußerst günstiges Baugeld oder hohe Renditen, wenn lediglich Geld angespart werden soll.

Günstiges Bauspardarlehen
Aktuell wirbt die BHW Bausparkasse für den “Dispo maXX” vor allem mit dem Hinweis auf den günstigen Zins des Bauspardarlehens. “Ab sofort können Sie sich Ihr Bauspardarlehen schon ab sensationellen 1,9 Prozent* sichern“, heißt es auf der Homepage und in Werbeschreiben. Zudem scheint der Kredit zum Dumpingpreis auch schnell verfügbar zu sein – so suggerieren zumindest Werbeaussagen wie “Schnell zum Baugeld – ohne festes Mindestsparguthaben” und “Wahlzuteilung: Bauspardarlehen kurzfristig abrufbar“. Bauherren sollten die Versprechungen des Baufinanzierers aber skeptisch betrachten.

Wahl des Darlehenszinssatzes
Beim “Dispo maXX” handelt es sich um einen sehr flexibel einsetzbaren Bauspartarif. Die verschiedenen Wahloptionen machen es möglich, dass der Vertrag sowohl an die Ansprüche zukünftiger Bauherren mit unterschiedlichem Planungshorizont als auch an den Bedarf von Sparern, die mit ihren Einzahlungen lediglich die staatliche Förderung durch Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulage nutzen wollen, angepasst werden kann. Und das auch noch nach Vertragsabschluss, wenn sich Kundenpläne nachträglich verändern.

Allerdings gibt es soviel Freiheit nicht zum Nulltarif. Zwar muss der Bausparer für Vorteile, die er beansprucht, keine speziellen Gebühren berappen. Er zahlt seinen Preis aber durch Nachteile bei bestimmten vertraglichen Leistungen.

Denn die Bausparfinanzierung basiert traditionell auf dem Prinzip des Gebens und Nehmens. So kommt an das günstige Bauspardarlehen nur heran, wer der Bausparkasse als Sparer zuvor sein Vertragsguthaben über Jahre zum Niedrigzins überlassen hat. Dispo-maXX-Sparer erhalten einen Anlagezins von lächerlichen einem Prozent pro Jahr. Viele Banken und Sparkassen bieten bei langfristigen Sparverträgen derzeit wesentlich mehr.

Welchen Kredit der Kunde bekommt und für wie lange, entscheidet sich vor allem mit der Wahl des Darlehenszinssatzes. Wer auf den Werbezins von 1,9 Prozent fliegt, erlebt schnell sein “blaues Wunder”. Ein Beispiel: In sieben Jahren soll eine Umbaumaßnahme finanziert und dafür monatlich 250 Euro in den Vertrag eingezahlt werden. Je nach Darlehenszins sieht die Rechnung sehr unterschiedlich aus: Wählt der Bauherr die teuerste Kreditvariante mit einem Nominalzins von 3,75 Prozent, zahlt ihm die Bausparkasse nach sieben Jahren einen Betrag von 49.000 Euro aus. Davon gibt es 27 783 Euro als Darlehen mit einem Effektivzins von 4,05 Prozent.

Nimmt der Kunde die Werbung beim Wort und kreuzt er im Vertrag die Niedrigzinsvariante mit 1,9 Prozent an, sieht die Rechnung völlig anders aus: Zum Dumping-Effektivzins von 2,28 Prozent fließen hier trotz gleicher Ansparleistung nur 13.633 Euro – also weniger als die Hälfte – an Kreditmitteln auf sein Baukonto, zusammen mit dem Sparguthaben 35.000 Euro. Außerdem währt der Zinsvorteil nur recht kurz, denn schon nach fünf Jahren und neun Monaten muss die Schuld bei Wahl des Standardtilgungssatzes von sechs Promille der Vertragssumme getilgt sein. Bei Wahl der teureren Variante kann sich der Bauherr dagegen neun Jahre und fünf Monate Zeit lassen.

Deutliche Leistungsunterschiede offenbart auch der Blick auf den Zeitraum, der unter Standardbedingungen bis zur Zuteilung eines Bausparvertrages vergeht. Bei Einzahlung der Regelsparrate von drei Promille der Vertragssumme wird die Zuteilung erst nach 13 Jahren erreicht – volle drei Jahre später als bei Wahl des 3,75 Prozent-Kreditzinses. Und das kostet den Bausparer jede Menge Geld in Form von Zinsverlusten gegenüber möglichen Alternativanlagen.

Flexibilität hat ihren Preis
Trotz aller Flexibilität kann die BHW Bausparkasse mit dem Tarif “Dispo maXX” die traditionelle Bauspar-Arithmetik nicht ausschalten. Auch hier gilt: Wer als Bausparer einerseits bestimmte Vorteile genießen will, muss andererseits mehr Vorleistungen erbringen oder Leistungseinschränkungen hinnehmen.

Konkret: Bausparer bezahlen den Schaufensterzins von nominal 1,9 Prozent im Vergleich zu teureren Tarifvarianten mit einer längeren Wartezeit bis zur Zuteilung, einem geringeren Darlehensanspruch und hohen Tilgungsraten. Und zwar je nach Ausgangslage in unterschiedlicher Kombination.

Außerdem gilt wie bei jeder Bausparfinanzierung auch hier: Der Zins des Bausparkredits spiegelt keinesfalls die kompletten Kosten der Finanzierung wider. Denn hierzu gehören ebenfalls die in der Ansparphase im Vergleich zu Alternativanlagen erlittenen Zinseinbußen. Wird das Baugeld sofort benötigt, kommen zusätzlich die Kosten einer langjährigen Zwischenfinanzierung des Bausparvertrags dazu.

Fazit: Bauherren sollten sich weder von der Lockvogel-Werbung der BHW noch durch ähnliche Versprechen anderer Anbieter blenden lassen und vor einem Abschluss unbedingt Alternativfinanzierungen prüfen – am besten mit Hilfe eines unabhängigen Beraters.

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Mittwoch, 9. August 2006

Reithinger Bank: Bankschließung nur der Anfang

Die Lage der Singener Privatbank Reithinger ist ernster als angenommen. Wie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) der Presse mitteilte, sollte das Institut bis zum 1. Januar 2008 heimlich liquidiert werden. Solange hätte Reithinger ahnungslosen Kunden Geld aus der Tasche ziehen können.


Das Schröpfen der Kunden hatte die BaFin mit der Schließung der Bank am vergangenen Mittwoch verhindert. Der Grund dafür sei nicht nur der Jahresverlust gewesen, sondern die mangelnde Fortführungsprognose und die Verstrickung in das unübersichtliche Firmengeflecht des Bankeigners Klaus Thannhuber, erklärte die Behörde.


Das Institut mit einer Bilanzsumme von rund 200 Mill. Euro hatte bereits 2003 und 2004 Verluste in Höhe von rund 2,7 Mill. Euro beziehungsweise 1,3 Mill. Euro geschrieben. Auch für 2005 kündigte es rote Zahlen an.


Nach der Schließung des Bankhauses bangen seit Tagen die von der Schließung betroffenen Anleger um ihre Einlagen. Keiner weiß, wie es weiter geht oder ob man von den Guthaben was wieder sieht. Die Kunden stehen vor verschlossener Tür.


Die Einlagen sind durch die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) in Höhe von 90% der Einlagen maximal bis zu 20.000 Euro abgesichert. Vorraussetzung ist die Feststellung, dass der Entschädigungsfall eingetreten ist durch die BaFin. Danach erfolgt nach den bisherigen Erfahrungen – unter anderem mit der letzten Bankenpleite der BFI Bank AG in Dresden – eine zügige Regulierung.


Mit dem nicht entschädigten Betrag würden die Kunden als Gläubiger im Insolvenzverfahren teilnehmen. Denn trotz der vielfachen Behauptungen seitens des Bankhauses Reithinger ist nach Lage der Dinge mit einer Insolvenz zu rechnen. Eine Bank, der von der Aufsichtsbehörde die Geschäfte untersagt wurden, kann schließlich kein Geld verdienen.


Größere Angst müssen jedoch die Kunden mit Kreditverbindlichkeiten haben. Diese haben sich in der Regel mit einem Kredit der Bank eine Beteiligung an einem der vielfältig aufgelegten und häufig von der Turgut-Truppe IFF AG – vormals Futura Finanz – vertriebenen Fonds finanziert. Die Futura Finanz geriet schon oft in den Blick der Öffentlichkeit durch den Vertrieb so zweifelhafter Produkte wie des MSF Master Star Funds oder Produkte der Frankonia und der Göttinger Gruppe.


Nach Mitteilung von Insidern hat die Vermittlerfirma bei bekannt werden der Probleme beim MSF die Verträge auf Produkte der Reithinger Bank umgedeckt. An sich stellt das ein legitimes Vorgehen dar- hätten sich die Vermittler nicht im gleichen Atemzug einen „Persil-Schein" geben lassen. Das heißt, die Kunden sollten eine Haftungsfreistellung für eventuelle Falschberatung unterschreiben.


Durch diesen Schachzug der Turgut-Truppe, dürfte die Mehrzahl der Kunden nun vom Regen in die Traufe gekommen sein.
Denn wer nun einen Kredit bei der Bank hat, muss damit rechnen, seitens der Bank oder dem Insolvenzverwalter auf vollständige Rückzahlung in Anspruch genommen zu werden. Aufgrund der erheblichen Wertverluste der Fondsbeteiligungen dürfte eine Umschuldung schwierig bis aussichtslos sein.


Da der Bank jedoch aufgrund der Doppelrolle des Inhabers Thannhuber, der oft als Fondsinitiator in Erscheinung trat, ein überlegenes Wissen unterstellt werden kann, könnten berechtigte Schadensersatzansprüche dem Zahlungsbegehren entgegengehalten werden. Hier empfiehlt sich auf jeden Fall, einen geeigneten Rechtsanwalt mit der Prüfung des Sachverhalts zu beauftragen.


Viele der Fonds an denen sich die Anleger für teueres Geld beteiligt hatten, haben Schuldverschreibungen der Reithinger-Bank erworben. Diese sind nach derzeitigem Stand jedoch wertlos.


Betroffen sind hauptsächlich Anleger, die in die von Thannhuber gegründete Deutsche Beamtenvorsorge Immobilienholding AG (DBVI) inverstiert haben, als auch diejenigen, die Beteiligungen am Multi Advisor Funds I GbR (MAF) oder Capital Advisor Funds II GbR (CAF) halten.
Auch die Kunden, die direkt Inhaberschuldverschreibungen der Reithinger-Bank erworben haben, dürften diese abschreiben können. Hilfreich wären allenfalls Schadensersatzansprüche, die geltend gemacht werden können.


Selbst die von der Bank angepriesenen "klassischen" Sparprogramme muten seltsam an. So verschwinden von den Einzahlungen innerhalb des ersten Jahres fast sämtliche Guthaben im Säckel der Bank. Begründet wurde dies mit Vertriebs- und anderen Kosten. Die Verbraucherzentrale Hamburg warnte bereits im Jahre 2005 vor diesem Produkt, da ein Großteil der eingezahlten Gelder der Bank zugute kamen. Die staatlichen Zuschüsse in Verbindung mit den oft in diesen Produkten investierten vermögenswirksamen Leistungen würden wirkungslos verpuffen, da die anfallenden Kosten die Zuschüsse zumeist übersteigen.


Zahlreiche Experten, wie der Vorstand des Bundesverband verbraucherorientierter Wirtschaftsberatungsunternehmen - procon e.V., Herr Klaus J. Pitter-Kilfitt, warnten bereits seit 1999 vor den von der Futura-Finanz angebotenen Beteiligungen sowie den DBVI-Fonds.


Die zweifelhaften Geschäfte des Klaus Thannhuber, die nun zur Schieflage der Privatbank Reithinger geführt haben, hätten möglicherweise früher gestoppt werden können. Anzeigen wegen des Verdachts auf Anlagebetrug gab es schon seit mindestens zwei Jahren. Doch einige bayerische Besonderheiten haben dazu geführt, daß die Verfahren frühzeitig eingestellt wurden.


Für die Betroffenen hat das zögerliche Verhalten der Behörden nun erhebliche finanzielle Folgen. Den rund 65.000 Kunden der Bank und erst recht denen, die Geld in die DBVI-Fonds investiert haben, drohen nun empfindliche Verluste bis hin zum Totalverlust ihrer Einlagen.


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wünscht Ihnen Ihr Finanzscout

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Donnerstag, 3. August 2006

Bankenaufsicht schließt Reithinger Bank

Der Privatbank Reithinger droht das Aus.
Rund 65 000 Kunden müssen nun um ihre angelegten Gelder fürchten.


Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ordnete gestern die Schließung des kleinen Finanzhauses mit Sitz im baden-württembergischen Singen an und verhängte ein Moratorium in Form eines Veräußerungs- und Zahlungsverbots.


Nächste Schritte dürften aller Voraussicht nach die Insolvenz und die Feststellung des Entschädigungsfalls sein. Zunächst müsse aber die weitere Entwicklung abgewartet werden, sagte eine Sprecherin der Finanzaufsicht heute in Bonn.


Da die Privatbank bereits seit geraumer Zeit nicht mehr Mitglied im Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands deutscher Banken war, ist eine mögliche Entschädigung auf 90 Prozent der Einlagen und maximal 20.000 Euro je Kunde begrenzt.


Das Bankhaus Reithinger gehört seit September 2002 nur noch der Grundsicherung durch die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) an. Der Entschädigungsanspruch dort umfasst Einlagen oder Gelder, die auf die Währung eines EU-Mitgliedstaates oder auf Euro lauten. Er ist je Kunde auf 90 Prozent der Einlagen und auf den Gegenwert von höchstens 20.000 Euro begrenzt. Zu den geschützten Einlagen gehören neben dem klassischen Sparbuch z.B. auch Sparbriefe. Inhaberschuldverschreibungen und Genussrechtsverbindlichkeiten, welche die Reithinger-Bank in großem Umfang ausgegeben hatte, deckt das Sicherungssystem hingegen nicht ab.


Die BaFin veröffentlichte die obige Information heute für die betroffenen Kunden. Es bestehe die Gefahr, dass das 1957 gegründete Kreditinstitut mit weiteren Niederlassungen in Wiesbaden und München seine Verpflichtungen gegenüber den Gläubigern nicht erfüllen könne, hieß es zur Begründung der Schließung. Außerdem sei die Privatbank Reithinger mit 40 Mitarbeitern „Teil eines unübersichtlichen Unternehmensgeflechts".


Bankschließungen sind in Deutschland eher selten. In den wenigen Fällen endeten die Moratorien, die dem betroffenen Finanzhaus eigentlich eine letzte Gnadenfrist einräumen sollen, meist in der Auflösung.


Die Privatbank Reithinger war 2003 mit der ebenfalls dem Münchner Kaufmann Klaus Thannhuber gehörenden Wiesbadener C & H Credit & Handelsbank verschmolzen. Sie stand bereits seit längerem unter der Beobachtung der Aufsichtsbehörde. Eigentümer Thannhuber musste seine Anteile und Stimmrechte auf einen unabhängigen Treuhänder übertragen. Der 61-Jährige ist in der Immobilien- und Finanzbranche aktiv und vor allem als Betreiber der Münchner Schrannenhalle bekannt geworden.


Auf ihrer Internet-Seite präsentiert sich die Privatbank Reithinger dem Anleger als gehobene Adresse mit Abbildungen von kubanischen Zigarren und edlen Ledermöbeln - in der Realität zählte sie eher Kleinsparer zu ihrer Klientel, welche größtenteils von bekannten Drückerkolonnen, wie der EUREKA Finanzmarketing GmbH des Thannhuber-Adlatus und Promi-Golfers Frank Fleschenberg sowie der Futura-Finanz (IFF) von Michael Turgut eingeworben wurden.


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Klaus J. P.-Kilfitt

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