Mittwoch, 6. Oktober 2010

Kündigungsklauseln bei Lebensversicherungen teilweise unwirksam

Tausende Kunden der Allianz können nach einem neuen Urteil auf Rückzahlungen hoffen, wenn sie in den vergangenen Jahren eine Lebensversicherung bei dem Unternehmen gekündigt haben.


Wer seinen Vertrag 2005, 2006 oder 2007 gekündigt hat, sollte sofort einen geeigneten Anwalt aufsuchen, damit dieser die entsprechenden Schritte veranlasst, die sonst drohende Verjährung zu hemmen, die sonst Ende 2010 eintreten würde.


Das geht nach Angaben der Verbraucherzentrale Hamburg vom Dienstag aus dem Urteil des Landgerichts Stuttgart hervor.


Das Gericht entschied demnach, dass die verwendeten Klauseln zur Kündigung, zur Beitragsfreistellung und zum Stornoabzug intransparent und damit unwirksam seien. Gegenstand des Verfahrens waren laut Verbraucherschützer die seit Juli 2001 von der Allianz verwendeten Klauseln. Kunden, die einen Lebens- oder Rentenversicherungsvertrag bei der Allianz gekündigt haben, können nun Nachschlag fordern, wie die Verbraucherzentrale erklärte.


Der Rückkaufswert müsse neu berechnet werden, außerdem sei ein Stornoabzug nicht zulässig. "Wir schätzen, dass die Allianz mindestens 1,3 Milliarden Euro an ihre Ex-Kunden zu erstatten hat", sagte Edda Castelló von der Verbraucherzentrale. Betroffene Kunden sollten sofort ihre Ansprüche anmelden, das Unternehmen werde seine ehemaligen Kunden nicht aktiv informieren. Die Entscheidung stehe in einer Kette von mehreren ähnlichen Urteilen, hieß es in der Mitteilung. Auch gegen Ergo, Generali, Iduna und Deutscher Ring lägen entsprechende Urteile des Hanseatischen Oberlandesgerichts vor. Das letzte Wort zu der umstrittenen Frage der Rückkaufswerte werde der Bundesgerichtshof haben. (Az.: LG Stuttgart 20 O 87/10).


Viel Freude bei der Vermehrung der gewonnenen Einsichten,
wünscht Ihnen Ihr Finanzscout

Klaus J. P.-Kilfitt

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procontra© - kritische Informationen für aufgeklärte Verbraucher

Freitag, 17. September 2010

Teure Falschberatung durch Verbraucherzentrale

Aufgrund einer Falschberatung durch die Verbraucherzentrale lief die Kundin einer Mitfahrzentrale in einen für sie sehr kostspieligen Prozess. Die Folgen der falschen Beratung durch die Verbraucherzentrale kosten sie nun 625,- Euro.


Die Kundin einer Online-Mitfahrzentrale erhielt für eine im Internet gebuchte Mitgliedschaft eine Rechnung über 96,- Euro. Daraufhin wandte sie sich rat- und hilfesuchend an die örtliche Verbraucherzentrale. Dort riet man ihr pauschal, den Internet-Vertrag einfach nicht zu bezahlen. Ein fataler Fehler!


Denn die zwangsläufige Folge war, dass der Fall vor Gericht landete. In der mündlichen Verhandlung wurde die Sach- und Rechtslage umfassend erörtert. Infolge der eindringlichen richterlichen Hinweise erkannte die Beklagte die Forderung schließlich an und überwies den geforderten Betrag an die Mitfahrzentrale.


Insgesamt summierten sich die angefallenen Kosten für die Kundin nun auf 625,- Euro. Diese setzen sich aus den Gebühren für die kostenpflichtige Mitfahrzentrale, den Gerichtskosten, sowie den Reisekosten der Klägerpartei zusammen.


Der Geschäftsführer der klagenden Mitfahrzentrale hierzu: „Dass die Verbraucherzentralen rechtliche Beratung über teure 0900-Mehrwertdienste zum Minutentarif anbieten – und das, obwohl ihr Bundesverband über das Bundesverbraucherministerium aus Steuergeldern finanziert wird – erscheint schon absurd genug. Dass dort aber Verbrauchern ohne jegliche Detailprüfung pauschal die Nichtzahlung von Internet-Verträgen empfohlen wird, ist mehr als bedenklich. Die betreffende Kundin hätte durch seriöse Beratung und die rechtzeitige Zahlung ihrer Rechnung 529,- Euro sparen können.


Dem ist nicht viel hinzuzufügen. Das staatlich gewollt und gestützte Projekt "Verbraucherzentralen" entpuppt sich immer wieder als "gut gedacht, aber schlecht gemacht". Oder anders ausgedrückt, die Realität bleibt hinter dem eigenen Anspruch leider oft weit zurück.
Dies liegt u.a. an dem nicht selten kaum oder jedenfalls nicht ausreichend qualifizierten Personal der Verbraucherzentralen. Und so bleibt es eben in vielen Fällen bei pauschalen Standardantworten der völlig überforderten Mitarbeiter, anhand irgendwelcher "Checklisten" oder auf Basis der Publikationen der Stiftung Warentest, die sich jedoch der Ratsuchende selbst auch hätte durchlesen können.
Diese mäßige "Beratung" dann auch noch über teure 0900er-Telefonnummern anzubieten, erscheint uns allerdings nicht nur absurd, sondern ist ein aus unserer Sicht unhaltbarer Zustand, mit dem sich das zuständige Bundesverbraucherministerium dringend einmal befassen sollte.


Genau an dieser Lücke zwischen dem Anspruch von Verbrauchern und Staat einerseits und der häufig nur sehr mangelhaften Leistung der Verbraucherzentralen andererseits, setzt der Förderclub procon e.V. in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband verbraucherorientierter Wirtschaftsberatungsunternehmen - procon e.V. an, die über ihre Statuten sowie die Überwachung in der Praxis sicherstellen, dass nur ausgebildete und hochqualifizierte Berater den ratsuchenden Verbrauchern als Ansprechpartner zur Verfügung stehen.


Viel Freude bei der Vermehrung der gewonnenen Einsichten,
wünscht Ihnen Ihr Finanzscout

Klaus J. P.-Kilfitt

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procontra© - kritische Informationen für aufgeklärte Verbraucher

Samstag, 10. Juli 2010

Risiko Immobilienkauf: Das Ende der stabilen Häuserpreise

Dr. Siegfried Jaschinski, ehem. Vorstandsvorsitzender der Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) und Präsident des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB), erläutert in der Financial Times Deutschland, was procon-Mitglieder (http://www.fc-procon.de/procontra) schon lange wissen:

Konstante oder sogar steigende Immobilienpreise und stabile Hypothekenzinsen gehören der Vergangenheit an. 
Die Immobilie als “Allheilmittel” in Krisenzeiten hat ausgedient – insbesondere dann, wenn sie (wie in 95% aller Fälle) kreditfinanziert ist.

Der unvermeidliche demographische Wandel wird diese Entwicklung noch verstärken.
Sinkende Nachfrage nach Wohnraum führt unweigerlich zu sinkenden Preisen. Darüber hinaus zieht es insbesondere junge Familien in wirtschaftlich starke Ballungsgebiete – denn nur dort besteht die Chance auf einen guten Job.


Ländliche Gegenden und wirtschaftlich uninteressanten Standorte überaltern – die Immobilienpreise sinken in den Keller.


Daher werden Immobilien in den neuen Bundesländern und in ländlichen Regionen schon bald zu Spottpreisen zu haben sein.


In begehrten Großstädten wie München oder Hamburg werden Immobilien hingegen ihren Wert wohl weitgehend halten können. Die Zeiten großartiger Wertsteigerungen sind angesichts des schon derzeit extrem hohen Preisniveaus aber auch hier vorbei.

Und die Anzahl derer, die sich eine Immobilie in einer begehrten Großstadtlage ohne oder nur mit einer geringen Finanzierung leisten können, dürfte sehr überschaubar sein.

Für die meisten Anleger ist der Zug also abgefahren und sie sollten sich rechtzeitig von unrealistischen Träumen verabschieden und nach geeigneten Alternativen Ausschau halten.

Viel Freude bei der Vermehrung der gewonnenen Einsichten,
wünscht Ihnen Ihr Finanzscout

Klaus Kilfitt

Montag, 17. Mai 2010

EURO-Krise: Was ist zu tun?

Nachdem uns in letzter Zeit unzählige (teilweise auch sehr bange) Fragen sowie auch die ein oder andere skeptische Rückmeldung zu diesem Thema erreichen, hier eine kurze Zusammenfassung unserer Einschätzung der aktuellen Lage:

Zur Panik besteht kein Grund!
Ebensowenig für destruktive Weltuntergangsstimmung.

In der nunmehr eingetretenen Situation sind 3 Szenarien – ggf. in leichter Abwandlung – grundsätzlich denkbar:

- Die Euro-Staatengemeinschaft hält die gemeinsame Währung weiter künstlich am Leben, indem u.a. Unsummen ungedeckten (nicht mit realen Werten hinterlegten) Geldes in den Kreislauf gepumpt werden. Diese Geldschwemme, sowie die (dadurch) exorbitant steigende Staatsverschuldung, führen unweigerlich zu einer drastischen Inflation, welche eurobasierende Geldvermögen über die nächsten Jahre hinweg sukzessive dahinschmelzen läßt.
(Zur Veranschaulichung: Eine durchschnittliche Inflation von „nur“ 6% vernichtet in gerade einmal 11 Jahren rund 50% Kaufkraft!)

- Der Euro crasht unkontrolliert, weil alle Stützungsmaßnahmen letztlich ebenso wirkungslos verpuffen, wie der gerade erst in panischem Aktionismus beschlossene 750 Milliarden (!!!) schwere „Rettungsschirm“.
Die Folge? Siehe oben (nur deutlich schneller).

- Die Verantwortlichen entschließen sich doch noch zu einem harten Einschnitt, nach dem Motto „lieber ein Ende mit Schrecken als Schrecken ohne Ende“, indem sie die faktisch insolventen Länder wie Griechenland aus der gemeinsamen Währung ausschließen …
… oder – falls dies auf die Schnelle in der vielstimmigen Euro-Gemeinschaft nicht durchsetzbar ist – die „starken“ Länder (allen voran Deutschland) ziehen die Reißleine und treten aus dieser aus (Währungsreform), um nicht weiter für die unverantwortliche Haushaltspolitik ihrer Nachbarn zur Kasse gebeten zu werden.

Welches der drei vorgenannten Szenarien letztlich eintritt, ist derzeit nicht seriös prognostizierbar – im Grunde aber auch egal, denn die einzig wirksame Schutzstrategie ist in allen 3 Fällen die gleiche:

- Mittel- und langfristige Anlagen in ausgesuchte und möglichst krisensichere Sachwertanlagen umschichten. Dabei niemals alles auf eine Karte setzen, sondern streuen. (Näheres entnehmen Sie bitte unseren Mitgliederbriefen –> http://www.foerderclub-procon.de/procontra.)

- Kurzfristige Anlagen in erfahrungsgemäß stabile Währungen wie bspw. den Schweizer Franken oder die Norwegische Krone konvertieren (Währungskonten gibt es bei fast allen größeren Banken – auch als Online-Konten).

Insofern besteht der einzige wirkliche Unterschied zwischen den denkbaren Szenarien in der Zeit, die Ihnen bleibt, diese Strategie umzusetzen.

Und nachdem grundsätzlich keines der Szenarien mit Sicherheit ausgeschlossen werden kann, empfehlen wir dringend, die notwendigen Maßnahmen nicht auf die lange Bank zu schieben.

Wie bereits gesagt: Kein Grund zur Panik – aber durchaus zum Handeln!

Viel Freude bei der Vermehrung der gewonnenen Einsichten,
wünscht Ihnen Ihr Finanzscout

Klaus Kilfitt

Mittwoch, 3. Februar 2010

Die Gier nach Gold ... und nach dem schnellen Geld

Seit Beginn der Finanz- und Wirtschaftskrise, haben sie wieder einmal Hochkonjunktur – die "Goldjungs" – findige Vertriebler, die stets auf der Welle aktueller Trends reiten und dem Volk geben, wonach es giert. In der Hochphase der New Economy verscherbelten sie Aktien – als dann die Dotcom-Blase geplatzt war, irgendwelche "Garantie"-Produkte – und jetzt eben Gold. Wohin der Strom der Lemminge sich auch richtet, sie sind schon da, um abzukassieren. Wie die Pilze schießen deshalb momentan "Gold-Vertriebe" und "Gold-Produkte" wie "Gold-Sparpläne", "Gold-Zertifikate", "Goldminen-Beteiligungen", etc. aus dem Boden.


Dabei ist es schier unglaublich, wie naiv manche der "Goldjünger" argumentieren und agieren. Daraus lässt sich eigentlich nur schlussfolgern, dass die herausragendste Eigenschaft von Gold offenbar die ist, den Menschen das Hirn zu vernebeln.


Dies war zu allen Zeiten so und wird wohl auch so bleiben. Seit Jahrhunderten hat dieses Metall eigentlich stets nur Phantasien geschürt und Unheil angerichtet. Hunderte Alchimisten haben ihre Lebenszeit (und manche auch ihr Leben) geopfert, um Gold künstlich zu erschaffen, Tausende haben im wilden Westen zu Zeiten des Goldrausches ihre Gier mit dem Leben bezahlt und in der gesamten Menschheitsgeschichte dürfte die Zahl derer, die auf der Jagd nach dem gelben Metall zu Tode gekommen sind, in die Millionen gehen. Wegen der Gier nach Gold wurden Jahrhunderte lang Kriege geführt, ganze Völker versklavt oder niedergemetzelt und Gräber geschändet - und noch heute dreht fast jede Frau am Rad, wenn sie es irgendwo glitzern sieht. Sind wir Menschen wirklich so beschränkt, dass wir wieder und wieder auf die gleichen Reize hereinfallen?!


"Die Geschichte lehrt die Menschen, dass die Geschichte die Menschen nichts lehrt."
Diese Erkenntnis hatte schon Mahatma Gandhi.
Und man muss noch nicht einmal weit in der Geschichte zurückgehen, um aus der Historie die richtigen Schlüsse ziehen zu können.


Die letzte vergleichbare Entwicklung hatten wir zwischen 1975 und 1980. Gold stieg – krisenbedingt (2. Ölkrise) – und die Argumente, mit denen damals vorwiegend Banker ihren Kunden die Sparkonten plünderten und Goldbarren andrehten, glichen den heutigen wie ein Ei dem anderen.
Und was passierte dann? Wer 1980 in Gold investierte, musste bis 2006 – also 26 Jahre (!!) – warten, bis seine Investition wieder soviel wert war, wie zu Beginn.
Zumindest nominell – denn Ende 1980 war ein Dollar noch rund 1,90 DM wert – Ende 2006 hingegen nur noch 0,75 € (= 1,47 DM). Währungsbereinigt hatten Anleger in Deutschland unter dem Strich also noch immer ein sattes Minus von rd. 23 Prozent.


Berücksichtigt man nun noch die Inflation (die offizielle (= schöngerechnete) Inflationsrate in der Zeit zwischen 1980 und 2006 betrug lt. Statistischem Bundesamt durchschnittlich 2,1% p.a.) so hielt der ölkrisengetriebene Goldinvestor des Jahres 1980 nach 26 Jahren nur noch etwa 45% seines Ursprungswertes an Kaufkraft in Händen.
Und selbst heute, wo der Goldpreis die historische 1000 USD-Grenze durchbrochen hat, würde der Goldkäufer von 1980 beim realen Gegenwert noch immer ein sattes Minus verbuchen.


Vor diesem Hintergrund wären die Sirenengesänge der ganzen Gold-Drückerkolonnen, die derzeit mit den gleichen Argumenten wie in den 80er-Jahren auf Dummenfang sind, wirklich zum Lachen – würden sie nicht so großen Schaden anrichten.


Als Beimischung eines gut gestreuten Anlageportfolios mag Gold ja durchaus eine gewisse Berechtigung haben (Experten gehen hierbei von rd. 10% aus) – aber alles auf diese Karte zu setzen, wie es die Gold-Drückertruppen derzeit tun, die vielfach ihren Kunden nicht nur das gesamte vorhandene Vermögen in Gold umschichten sondern obendrein noch die gesamte monatlich verfügbare Liquidität in einen der unsäglichen "Goldsparpläne" umleiten, ist schlicht unverantwortlich!


Ausführlichere Informationen zum Thema Gold finden Sie u.a. in diesen Ausgaben unseres Mitgliederbriefes procontra:


http://finanzscout.files.wordpress.com/2014/04/procontra_01-2010.pdf

http://finanzscout.files.wordpress.com/2014/04/procontra_12-2009.pdf

 

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Klaus J. P.-Kilfitt

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Abzocke mit Einkaufsgutscheinen

Seit einiger Zeit kursiert im Internet – insbesondere in Online-Communitys wie Facebook und MySpace – ein neues "Geschäftsmodell" unter der Bezeichnung 'Super Market Service / Austria' (www.gratisgeld.name).


Angeboten werden Gutscheinpakete mit Waren- und Tankgutscheinen verschiedener bekannter Handelsunternehmen wie bspw. REWE, SPAR, SHELL oder OMV.


'Super Market Service / Austria' (SMS) behauptet, diese Gutscheine mit Rabatten zwischen 10 und 15 Prozent anbieten zu können. Wie so oft bei derartigen Angeboten baut auch dieses Konzept maßgeblich auf die Gier der Menschen – je größer das Paket, desto höher der (versprochene) Rabatt.


Der Vertrieb erfolgt im Multi-Level-Marketing (MLM), wo auf 4 Ebenen Provisionen zwischen ca. 6 und 11 Prozent ausgeschüttet werden, welche sich letztlich auch nur aus den angeblichen Rabatten speisen können, da sonst keinerlei Gebühren erhoben werden.


Damit dieses System nachhaltig funktionieren kann, müsste der Anbieter also über eine Bezugsquelle verfügen, welche im den dauerhaften Zugang zu Rabatten in einer Größenordnung zwischen 25 und 30% garantiert.


Stellt sich die Frage, weshalb etablierte Unternehmen – von vorübergehenden Aktionen, welche aber meist nur einzelne Warengruppen betreffen, einmal abgesehen – Einkaufsgutscheine ein Viertel unter ihrem Wert verkaufen sollten – also z.B. einen 100,- Euro-Gutschein für 75,- oder gar nur 70,- Euro.


Bezeichnenderweise offeriert der Anbieter seine Dienste ausschließlich gegen Vorkasse und schließt jegliche Garantien auf Leistungserbringung ausdrücklich in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) aus. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.


Nach unserer Einschätzung handelt es sich bei diesem System wieder einmal um ein typisches Schneeballsystem, dessen Zusammenbruch vorprogrammiert und lediglich eine Frage der Zeit ist.


Der Anbieter firmiert als "Stanislav Bergo Verlag" und residiert an durchaus guter Adresse in Wien.


Bei näherer Betrachtung handelt es sich bei diesem "Unternehmen" allerdings nur um eine "One-Man-Show", nämlich um Herrn Stanislav Bergo, und beim Sitz des "Verlages" um ein sog. Office-Center – also einen möblierten Büroraum, welcher tage- oder sogar nur stundenweise angemietet werden kann.


Der "Bergo-Verlag" verfügt noch nicht einmal über einen eigenen Telefonanschluß – statt dessen wird auf der Website (www.gratisgeld.name) frech die der OfficeCenter-Verwaltung angegeben.


Regus Business Center
Office Park I, Top B02, 1300 Wien
Tel.: +43 (0)1 22787 0
Fax: +43 (0)1 22787 200
(http://offices.regus.at/locations/AT/Vienna/ViennaOfficeParkAirport.htm)


Es dürfte wohl nur eine Frage der Zeit sein, bis man dort vergeblich nach Herrn Stanislav Bergo sucht ...

Fazit: Finger weg !!!


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 Ergänzung vom 17. Februar 2010:


 Statt Rabatt winkt Vorstrafe


Via Internet kursieren jetzt tolle Gutscheinrabatte für Warenhausketten und Billig-Tankstellen.
Alles Schwindel und Betrug“, wissen Oberösterreichs Konsumentenschützer und erstatteten bereits Strafanzeige.


Es kommt noch dicker: PC-Nutzer, die sich aktiv an dieser „Werbeaktion“ beteiligen, werden gar zu Komplizen!
Georg Rathwallner, Chef-Konsumentenschützer der Arbeiterkammer Ober-Österreich (AKOÖ), zeigt den jüngsten Angriff auf die Geldbörserl heimischer Internet-Surfer auf. Demnach bietet ein sogenannter „Super Market Service Austria“-Vertrieb mit den beiden Internetseiten www.gratisgeld.name und www.geld4you.at tolle Tankgutscheine und lukrative Rabatte bei verschiedenen Handelsketten an. Freilich gegen Vorauskassa.


„Hände weg!“, warnt die AKOÖ. Tatsächlich seien diese „Schnäppchen“ bloß Schwindel, weil zu den im Internet angeführten Partnerfirmen gar keine Geschäftsbeziehungen bestehen.

Die Kripo Linz wurde bereits eingeschaltet.

Und: Wer sich mit „Provisionszusagen“ zur Anwerbung weiterer Kunden ködern lässt, macht sich ebenfalls strafbar.


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Und das schreibt die OMV auf Anfrage zu diesem Thema:


Vielen herzlichen Dank für Ihre Anfrage.


 Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass die Information zum Bezug von OMV Tankgutscheinen nicht korrekt ist. Denn Warengutscheine können nur direkt von der OMV und nicht über Vermittler bezogen werden.


Vielen Dank, dass Sie uns diese Information gesandt haben.
Wir werden das weiterverfolgen.


Vielen Dank und beste Grüsse,

Mag. ***
Press Manager


 Corporate Communications and Public Affairs
OMV Aktiengesellschaft
Trabrennstraße 6-8
1020 Wien / Vienna


 

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Klaus J. P.-Kilfitt

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Donnerstag, 21. Januar 2010

TÜV-geprüfte Finanzberatung – Etikettenschwindel ?

 Studie schießt scharf gegen TÜV-Siegel für Finanzberater

Ein aktuelles Gutachten setzt sich kritisch mit den Prüfsiegeln der TÜV-Organisationen für "Beratungsqualität" im Finanzbereich auseinander. Die Studie attestiert dem TÜV dabei Etikettenschwindel, die Organisation fungiere lediglich als "Werbe- und Marketingagentur" für Finanzdienstleister.


Im Zentrum der 66 Seiten umfassenden Studie "TÜV-geprüfte Finanzberatung" stehen Mängel bei der TÜV-Zertifizierung von Finanzvertrieben, Banken und Versicherungen.


Die Konzerne TÜV Süd, TÜV Nord, TÜV Rheinland und TÜV Saarland treten praktisch als externe Marketingagenturen der geprüften Finanzdienstleister auf, kritisiert der Verfasser der Studie. "Oft werden TÜV-Siegel für fachlich nicht versierte oder höchst unseriöse Vertriebe und Vermittler erteilt.", so Gutachter Werner Siepe. So habe beispielsweise die mittlerweile insolvente MEG AG mit einem TÜV-Siegel für geprüfte Kundenzufriedenheit geworben. MEG galt mit mehr als 400 Vertretern und 150 Innendienstmitarbeitern als zweitgrößter Spezialvertrieb für private Krankenversicherungen in der BRD, bevor das Unternehmen vor einigen Monaten wegen offensichtlichem Mißmanagement unter obskuren Begleitumständen unterging.


Wie prüft man Beratungsqualität?
Insbesondere die von TÜV Süd praktizierte – für die Unternehmen laut Studie bis zu 50.000 Euro teure – Prüfung der Beratungsqualität lasse zu wünschen übrig. Das Prüfverfahren sei in erster Linie wegen der darin zur Anwendung kommenden Methoden umstritten.


Neben einer Dokumentenprüfung nach ISO 9001 und Prüfungen vor Ort (Audit/Monitoring nach ISO 9001) gehören dazu auch die eigen entwickelten Methoden "Kundenbefragung" und "Testberatung durch Mystery Analysen", die nicht nach der internationalen ISO-Norm zertifiziert sind.


"Subjektiv und geheimnisvoll", seien diese, so das Gutachten. Es werde nicht transparent, nach welchen Kriterien die Kunden für die Befragung ausgewählt würden. Den Kunden fehle es an Vergleichsmöglichkeiten und an Know-how zur Messung von Beratungsqualität. Auch sei nicht klar, wie die Testpersonen bei den Mystery Analysen unerkannt bleiben sollen. Diese Verfahren seien daher ungeeignet, ein objektives Testurteil herbeizuführen.


"Harte Kriterien, wie die fachliche Qualifikation der Finanzdienstleister, die fachliche Qualität der Beratung und der Ablauf des Beratungsprozesses, fallen hier fast völlig unter den Tisch", so Siepe. Denn Kundenzufriedenheit und auch Servicequalität seien eben nicht gleichbedeutend mit Beratungsqualität.


Insbesondere bemängelte der Gutachter auch den Haftungsausschluß durch den TÜV, der für fehlerhafte Prüfungen nicht haften will. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.


Fazit: Verlassen Sie sich nicht auf wohlklingende Prüfsiegel, die sich im Nachhinein leider nur allzuoft als Etikettenschwindel herausstellen, sondern auf Ihren gesunden Menschenverstand. Denn letztlich ist entscheidend, dass der Beratungsvorgang für Sie transparent und nachvollziehbar ist.


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Klaus J. P.-Kilfitt

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