Freitag, 14. März 2008

Zusammenbruch des US-Finanzsystems ?

Washington fährt alle Geschütze auf, um einen Zusammenbruch des Finanzsystems abzuwenden. US-Finanzminister Henry Paulson will den Hypothekenmarkt reformieren.

Die Notenbank wird die Zinsen senken und womöglich Ramschpapiere aufkaufen.

Nach Informationen der Financial Times wird die US-Notenbank Fed alles tun, um eine Rezession der größten Volkswirtschaft der Welt abzuwenden und den Vereinigten Staaten ein Schicksal wie Japan in den 90-er Jahren zu ersparen. Japan litt jahrelang unter einer Deflation

Unterstützt werden die Währungshüter vom Weißen Haus. Finanzminister Paulson wird am Donnerstag neue Maßnahmen vorstellen. Mit einem Reformpaket will er den Hypothekenmarkt krisenfester machen.

Die Fed und das Weiße Haus versuchen damit, beruhigend auf die Anleger einzuwirken

Bisher haben die Zinssenkungen, die geldpolitischen Stützungsaktionen und auch ein milliardenschweres Konjunkturprogramm nicht die Nervosität dämpfen können. Als besonders besorgniserregend werden die Schieflage mehrerer Hedge-Fonds und die immensen Verluste der staatlichen Hypothekenfinanzierer Fannie Mae und Freddie Mac gewertet.

Banken und Wertpapierhändler drängen deshalb darauf, dass die Notenbank Problemkredite und Ramschpapiere aufkauft – und damit der Kapitalnot der Finanzinstitute ein Ende bereitet.

Finanzminister Paulson wird am Donnerstagnachmittag Vorschläge der President’s Working Group on Financial Markets präsentieren.

In einem Interview sagte Paulson: “Wir haben alle Fehler gemacht. Wir heben deshalb niemand heraus. Auch die Aufsicht hat Fehler gemacht.”
Paulsons Pläne sehen vor, die Aufsicht über Hypothekenanbieter und -makler zu verschärfen. Angestrebt werden landesweite Lizenzierungsstandards.
Die Ratingagenturen sollen aufgefordert werden, die Bewertungen von strukturierten Produkten stärker von denen normaler Anleihen abzugrenzen.

Die Emittenten von hypothekenbesicherten Wertpapieren sollen dazu verpflichtet werden, mehr über die Due Diligence – das bedeutet die Überprüfung – der Kreditrisiken mitzuteilen. Zudem sollen die Eigenkapitalstandards Basel II überarbeitet werden.
So soll gewährleistet werden, dass die Banken bei Verbriefungen und Auslagerungen in Zweckgesellschaften ausreichend Kapital auf ihren Bilanzen halten und auf ihre Liquidität achten.

Die US-Notenbank Fed hat den Leitzins seit Mitte September um 225 Basispunkte gesenkt und mit neuen geldpolitischen Instrumenten wie den “Term Auction Facilities” (TAFs) und “Term Securities Lending Facilities” (TSLF) für zusätzliche Liquidität gesorgt. Marktteilnehmer hoffen darauf, dass Fed-Chef Ben Bernanke nachlegt.

Auf der Zinssitzung kommende Woche wird mit einer Senkung um weitere 75 Basispunkte gerechnet. Doch auch weitere geldpolitischen Stützungsaktionen werden als wahrscheinlich angesehen.

Die Anleger stützen ihre Hoffnungen auf eine Rede Bernankes vom November 2002.

In einem Vortrag mit dem Titel “Deflation: Making Sure it doesn’t happen here” schilderte der Notenbankchef, wie eine Krise abgewendet werden kann. “Wenn sich die Fundamentaldaten der Wirtschaft plötzlich verschlechtern, sollte die Notenbank früher und aggressiver als üblich die Zinsen senken”, sagte Bernanke damals.

Wenn die Finanzstabilität bedroht ist, sollte die Fed das Diskontfenster und andere Mittel nutzen, wie sie es bereits während des Aktiencrashs von 1987 und den Terroranschlägen vom 11. September getan hat.”

Viel Freude bei der Vermehrung der gewonnenen Einsichten,
wünscht Ihnen Ihr Finanzscout

Klaus Kilfitt


Göttinger Gruppe: Anleger sollen leer ausgehen

Im Insolvenzverfahren der Securenta Göttinger Immobilienanlagen und Vermögensmanagement AG, einer Gesellschaft der Göttinger Gruppe, sollen die Anleger offenbar leer ausgehen. Nach Angaben der auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei KWAG aus Bremen und Hamburg, steht der Insolvenzverwalter Peter Knöpfel auf dem Standpunkt, dass alle Anleger, die sich an der Göttinger Gruppe / Securenta AG beziehungsweise an den Tochtergesellschaften beteiligt haben, keine Forderungen im Insolvenzverfahren anmelden können.


"Er begründet das damit, dass der Anleger bei der Göttinger-Gruppe wie ein 'normaler' Geldgeber zu behandeln sei, der in einer Unternehmenskrise eben auf seine Einlage verzichten müsse", sagt KWAG-Rechtsanwalt Jan-Henning Ahrens. Dies sei schlicht und ergreifend ein Skandal: „Es kann nicht sein, dass insolvenz-rechtliche, gläubigerschützende Vorschriften zu Lasten der Anleger ausgelegt werden.“ Letztlich seien alle Anleger tatsächlich Gläubiger der Securenta AG beziehungsweise der Göttinger Gruppe und könnten deshalb Schadenersatzansprüche wegen unrichtiger Aufklärung über das Anlageprodukt verlangen.


Der Insolvenzverwalter führt laut Ahrens die Rechtssprechung zum so genannten „Eigenkapital ersetzenden Darlehen“ ins Feld. Das sind Finanzspritzen, die ein Gesellschafter seinem eigenen oder einem anderen mit ihm verbundenen Unternehmen gewährt, um es in der Krise zu stützen. Es handle sich dabei aber um einen echten unternehmerischen Vorgang, „der mit dem eigentlichen Geldanlageprodukt bei der Göttinger Gruppe/Securenta AG nun überhaupt nichts zu tun hat“.


Für Rechtsanwalt Jan-Henning Ahrens, dessen Kanzlei mehrere hundert Anleger der Göttinger Gruppe vertritt, werden dabei „Äpfel mit Birnen“ verglichen: „Es dürfte sich hier möglicherweise um eine eklatante Gesetzeslücke handeln, da die Anleger der Göttinger Gruppe zwar formal juristisch vergleichbar sind mit so genannten ‚partiarischen Darlehensgebern’, gleichwohl die Anwendung dieser Rechtssprechung dazu führen würde, dass man die Anleger ein zweites Mal im Regen stehen lässt.“


Anleger der Göttinger Gruppe würden quasi gleichgestellt mit Gesellschaftern, die in einer Krise in ihr Unternehmen Geld pumpen. Sie würden behandelt, wie ein Mitunternehmer, der über die Geschicke der Gesellschaft mitbestimmen kann, wie ein ganz normaler Gesellschafter, der unter Umständen in Kauf nehmen muss, dass sein Kapital letztlich für die Gläubigerbefriedigung drauf geht. „Diese Situation ist aber in keiner Weise mit der von Anlegern vergleichbar“, sagt Rechtsanwalt Ahrens. „Hier ist es Sache der Auslegung der gesetzlichen Vorgaben im Rahmen des Insolvenzverfahrens, dem Anleger, wenn auch nur quotal, Befriedigung zu verschaffen.“


Unabhängig von der rechtlich schwierigen Frage, ob die Auffassung des Insolvenzverwalters richtig ist, bleibe festzustellen, dass die Anleger der Göttinger Gruppe wieder Mal mit juristischen Spitzfindigkeiten aufs Glatteis geführt werden sollen. Tatsächlich habe keiner der Anleger in irgendeiner Weise beabsichtigt, Mitunternehmer der Göttinger Gruppe oder der Securenta AG zu werden: „Im Gegenteil - die Anleger wollten einfach ihr Geld anlegen, das aufgrund der blumigen Versprechungen der Securenta-Initiatoren und der für sie tätig gewordenen Vermittler nicht nur als absolut sicher dargestellt wurde, sondern vor allem als ein extrem renditeträchtiges Anlagegeschäft.“ In der Vergangenheit habe sich in einer Vielzahl von Fällen gezeigt, dass diese Versprechungen im Nachhinein nichts als Verkäufergerede gewesen sind. „Die Dummen sind wieder mal die Anleger, die Initiatoren der Anlage haben profitiert“, sagt KWAG-Rechtsanwalt Ahrens.


Alle Anleger, die sich mit der Auskunft des Insolvenzverwalters nicht zufrieden geben wollen, sollten prüfen, ob eine Feststellungsklage auf Eintragung ihrer Forderung in der Insolvenztabelle möglich ist.


Der Bundesverband verbraucherorientierter Wirtschaftsberatungs-unternehmen - procon e.V. warnt bereits seit 1996 vor den Angeboten der Göttinger Gruppe.


Viel Freude bei der Vermehrung der gewonnenen Einsichten,
wünscht Ihnen Ihr Finanzscout

Klaus J. P.-Kilfitt

www.klaus-kilfitt.de
www.klaus-kilfitt.blogspot.de

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