Sonntag, 31. Dezember 2006

Deutsche Bank mit "unmoralischem Angebot"

"Sie verfügen über einen höheren Betrag, den Sie vorläufig nicht benötigen?‘‘, fragt Deutschlands größtes Kreditinstitut, die Deutsche Bank. Eine Antwort in Form eines Angebotes hat sie natürlich auch gleich parat: ,,Parken Sie Ihr Geld zu attraktiven Zinsen.‘‘
Gemeint ist das hauseigene db GeldmarktSparen, welches sich für diesen Zweck ,,hervorragend‘‘ eigne, weil es den ,,Vorteil starker Zinsen und finanzieller Flexibilität‘‘ kombiniere.


So heißt es in der Werbung. Doch sind die Versprechen gleich in mehrfacher Hinsicht übertrieben, wie eine genauere Analyse des angepriesenen Produktes zeigt.


Flexibilität: Voraussetzung für das db GeldmarktSparen ist, dass der Kunde mindestens 5.000,- Euro in diese Anlage investiert - denn für geringere Beträge bietet die Deutsche Bank das Produkt gar nicht erst an. Desweiteren muss der Sparer wissen, dass er nur über maximal 2.000,- Euro pro Monat frei verfügen kann - für höhere Beträge gilt eine dreimonatige Kündigungsfrist.
Der Kunde ist beim db GeldmarktSparen also den unflexiblen Rahmenbedingungen eines normalen Sparbuches unterworfen.
Die Deutsche Bank erlaubt lediglich dann, höhere Beträge als die 2.000,- Euro ohne vorherige Kündigung abzurufen, wenn der Anleger dieses Geld ,,in andere Sparformen und Wertpapiere in Ihr db InvestmentDepot‘‘ umschichtet.
Wesentlich flexibler wäre der clevere Sparer also auf alle Fälle schon mal mit einem völlig normalen Tagesgeld-Konto, bei dem er jederzeit von einem Tag auf den anderen ohne zusätzliche Kosten komplett an sein Geld kommt.


Zinsen: Für seine Spareinlage ab 5.000,- Euro bekommt der Deutsche-Bank-Kunde laut Werbung einen Zinssatz von 2,80 Prozent pro Jahr, ab 10.000,- Euro gibt es dann 3,05 Prozent und erst ab 25.000,- Euro 3,20 Prozent.
Hebt ein Sparer im Laufe der Zeit Geld ab und kommt somit unter die 5.000,- Euro-Grenze, erhält er für die Dauer der Unterschreitung dieses Mindestanlage-Betrags denselben Zinssatz wie für die Sparcard der Deutschen Bank - und das sind gerade einmal lächerliche 0,5 Prozent. Ein Sternchen hinter dem Wort ,,Zinssatz‘‘ verweist zudem auf Kleingedrucktes: ,,z. Zt. pro Jahr".
Der Zinssatz ist also auch noch variabel. "Zinsänderungen gemäß vertraglicher Vereinbarung in Abhängigkeit von Euribor-Änderungen.‘‘ Euribor steht für den Zinssatz, den europäische Banken untereinander beim Handel von Einlagen mit fester Laufzeit nehmen.
Für Anleger sind die von der Deutschen Bank offerierten Zinsen also alles andere als attraktiv. Liegt doch allein schon der Leitzinssatz der Europäischen Zentralbank mit 3,5 Prozent weit über dem angebotenen Zinssatz.


Zum Vergleich: Nach Angaben eines renommierten Finanzinformations-Dienstes  bieten derzeit 14 Anbieter von Tagesgeld-Konten schon ab dem ersten Euro höhere Zinsen als jene 2,80 Prozent, die der Deutsche-Bank-Kunde für Beträge ab 5.000,- Euro erhält.
11 Institute offerieren sogar mehr als 3,05 Prozent, welche die Detsche Bank erst ab 10.000,- Euro bietet - 10 der Anbieter sogar mehr als 3,20 Prozent.
Allerdings sollten Kunden sich vorher beim jeweiligen Geldhaus erkundigen, wie hoch die Einlagen im Einzelfall abgesichert sind, denn einige dieser Institute gehören ausländischen Einlagensicherungs-Fonds an. Dort sind häufig nur maximal fünfstellige Beträge abgesichert.


Tipp:  Fallen Sie nicht auf Werbefloskeln wie "finanzielle Flexibilität" und "starke Zinsen" herein. Im vorliegenden Fall sind weder die Zinsen hoch, noch ist der Kunde wirklich flexibel.
Flexibler sind Sie auf jeden Fall mit einem guten Tagesgeld-Konto - und deutlich höhere Renditen sind anderweitig ebenfalls zu erreichen.


Viel Freude bei der Vermehrung der gewonnenen Einsichten,
wünscht Ihnen Ihr Finanzscout

Klaus J. P.-Kilfitt

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Dienstag, 12. Dezember 2006

Offene Immobilienfonds: Nichts dazugelernt!

Heute jährt es sich zum ersten mal, dass die Deutsche Bank die Aussetzung der Anteilsrücknahme für den grundbesitz-invest vermeldete. Einen solchen Vorgang hatte es in der Geschichte der offenen Immobilienfonds nie zuvor gegeben. Verschärft wurde die massive Enttäuschung der Anleger, weil kaum jemand wusste, dass überhaupt eine gesetzliche Grundlage dafür existiert, die eine bis zwei Jahre andauernde Rücknahmeaussetzung erlaubt. Über diese – bei Investmentfonds, deren Fungibilität ja eines der wesentlichen Verkaufsargumente ist, sicherlich elementare Grundlage – wurden die Kunden nämlich so gut wie nie aufgeklärt.


Zusätzlich erregte die Gemüter, dass die Deutsche Bank quasi der "Ersttäter" war, und dass ihr Vorstandsvorsitzender Josef Ackermann ein Hilfsprogramm für den Fonds schlichtweg verweigerte – wohl, um sein Eigenkapitalverzinsungsziel von mindestens 25 Prozent auf keinen Fall zu gefährden. Mit dieser Entscheidung stürzte er die gesamte Anlageform in eine tiefe Krise.


Wer sich etwas genauer mit dem Thema 'Offene Immobilienfonds' beschäftigt hatte, wusste jedoch: Die erstmalige Aussetzung der Anteilsrücknahme war durchaus nicht der eigentliche Beginn der Krise. Sie war allenfalls die Zuspitzung einer bereits seit Jahren erkennbaren Abfolge von Problemen und bedenklichen Vorgängen.
Den ersten Fall stellte ein vor Jahren erfolgter Verkauf von Immobilien innerhalb zweier Schwesterfonds dar: Damals verkaufte die Fondstochter der HypoVereinsbank (HVB), iii-Investments, Objekte vom liquiditätsmäßig ausgebluteten Fonds Nr. 1 an den im Grunde ebenso liquiditätsschwachen Fonds Nr. 2. Kein fremder Dritter wäre bereit gewesen, sie zu den völlig utopischen Buchwerten zu kaufen.
Ebenfalls vollkommen intransparent und fragwürdig gestaltete sich wenig später der Verkauf von Objekten aus dem Grundwert-Fonds der DEGI an die Allianz. Auch hier stellte sich die Frage, warum nur der Mutterkonzern und nicht ein fremder Dritter bereit war, zum Buchwert zu kaufen.


Beim DEKA-Skandal änderte sich zumindest die mangelhafte Kommunikation: Ausgelöst durch den Frankfurter Immobilienskandal wurden beim Deka-Immobilienfonds ganz klar massive Fehlbewertungen eingeräumt. Nur durch Anteilskäufe in den Eigenbestand und die Übernahme von falsch bewerteten Immobilien konnte die Deka-Bank eine Anteilsaussetzung verhindern.
Ähnliches gilt für den nächsten Fall, den Verkauf von Objekten des Fonds Euro ImmoProfil – entstanden aus der Zusammenlegung von iii-Fonds Nr. 1 und 2 – an das Mutterhaus. Nachdem die Objekte zum Buchwert übernommen worden waren, teilte die HVB ihren Aktionären lapidar mit, sie müsste fast die Hälfte des Kaufpreises von rund einer halben Milliarde Euro abschreiben.
Der zeitlich letzte Fall vor der erstmaligen Rücknahmeaussetzung durch die Deutsche Bank betraf die DIFA. Hier kam es ebenfalls zu Stützungskäufen von Anteilen am DIFA-Fonds Nummer 1 durch die Genossenschaftsorganisation. Wären die Immobilien marktgerecht bewertet gewesen, hätte die notwendige Liquidität problemlos durch Liegenschaftsverkäufe geschaffen werden können. Vor allem, weil sich die Liquiditätsverknappung wegen des kontinuierlichen Mittelabflusses schon lange vorher abgezeichnet hatte.


Alle vorstehend geschilderten Problemfälle haben eines gemeinsam: Die Immobilien in den Fonds konnten innerhalb von Monaten nicht zum gutachterlich bestätigten „Verkehrswert" am freien Markt verkauft werden, weil sie nicht marktgerecht bewertet waren. Auch zahlreiche andere Indizien – wie z.B. ein zu hoher durchschnittlicher Ertragswertfaktor - untermauerten die These von Fehlbewertungen. Folglich hätte seit Jahren über die tatsächliche Unabhängigkeit der Gutachter diskutiert werden müssen. Bis heute wurde am System der Auftragserteilung durch das Fondsmanagement jedoch nichts geändert!


Bis auf einen Fall haben also alle kleinen und großen Krisen dieser Fondsbranche in den vergangenen Jahren die gleiche Ursache.
Nur die vorübergehende Fondsschließung der beiden KanAm-Fonds waren nicht durch mögliche Fehlbewertungen ausgelöst worden. Hier lag es an Managementfehlern bei der Liquiditätssteuerung. Zu hohe Investitionsquoten ließen nur unzureichend Spielraum für mögliche Anteilsrückgaben. Unregelmäßigkeiten bei Mills, dem KanAm-Partner und Betreiber von Fondsobjekten, führten beim US-grundinvest zu plötzlichen Anteilsrücknahmen, die schließlich nicht mehr bedient werden konnten. Davon betroffen wurde auch der große Schwesterfonds KanAm grundinvest, obwohl er keine Mills-Immobilien im Bestand hatte, dafür aber ebenfalls eine extrem hohe Investitionsquote.


Der einzig glaubwürdiger Ausweg, den Vorwürfen möglicher Fehlbewertungen entgegenzutreten, ist eine Erhöhung der Transparenz. Das betrifft zum einen Objektankäufe. Um wie viel höher ist der gutachterliche Verkehrswert gegenüber dem Kaufpreis? Tunen fragwürdige Einwertungsgewinne die Fondsperformance? Wichtige Fragen, die nur zu beantworten sind, wenn sowohl der Kaufpreis als auch die Erwerbsnebenkosten und der erste Buchwert aufgezeigt werden. Zum anderen muss der Objektbestand offensichtlich sein. Wie hoch ist die Miete pro Objekt und zu welchem Verkehrswert stehen die einzelnen Immobilien in den Büchern? Ist der Ertragswertfaktor damit plausibel? Welche Liegenschaften wurden auf- beziehungsweise abgewertet? Bei gravierenden oder dem allgemeinen Marktzyklus entgegenlaufenden Buchwertveränderungen wären zudem Begründungen erforderlich.


Als vor einigen Monaten die Krise auf ihrem Höhepunkt war, kündigte der BVI stellvertretend für die gesamte Branche ein umfassend angelegtes Reformpaket an. Dazu zählte ein anfänglich leider nur sehr vage definiertes Versprechen von mehr Transparenz. So führten die Verbands- und Branchenvertreter in verschiedenen Gesprächen und Diskussionen das Informationsniveau der Berichte aus dem Hause der Deutschen Bank stets als Minimum an. Nachdem die Krisenstimmung bis zur Definition der Kriterien jedoch verflogen war, wurde nicht einmal dieses umgesetzt.


Offenbar reichen die vielen Krisen nicht, um die Bereitschaft für eine strukturelle Reform zu schaffen. Insbesondere die Transparenz wurde so gut wie überhaupt nicht verbessert.
Ebenfalls nicht ausreichend sind die angedachten Maßnahmen zur Steigerung der Unabhängigkeit von Gutachtern.
Enttäuschend ist auch die fehlende Differenzierung einzelner Fonds hinsichtlich ihrer Investitionsstrategie und den daraus resultierenden Risiken. Für den BVI besteht weiterhin nur eine einzige Kategorie 'Offene Immobilienfonds'. Wie soll da ein Anleger die völlig unterschiedlichen Investitionskonzepte und Risikoansätze verstehen?


Ansätze für Kritik gibt es also an allen Ecken und Enden. Es gibt zahlreiche Themen, an denen dringend gearbeitet werden müsste.
Eine der vorgenannten Ursachen wird in zwei, vielleicht auch drei Jahren eine erneute Krise auslösen. Ist dann nicht zufällig erneut ein idealer Zeitpunkt, seine Anteile zu verkaufen, könnte eine noch viel größere Anteilsrückgabewelle entstehen – wiederum mit verheerenden Folgen für die Anleger.


Der Bundesverband procon e.V. verweist schon seit Jahren auf die - von den Anbietern zumeist unter den Tisch gekehrten - Risiken bei Offenen Immobilienfonds.


Viel Freude bei der Vermehrung der gewonnenen Einsichten,
wünscht Ihnen Ihr Finanzscout


Klaus J. P.-Kilfitt


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Montag, 11. Dezember 2006

Gesetzliche Krankenversicherung: Beiträgserhöhung auf über 15 Prozent ?

Nach einer Meldung der Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen wird zum 1. Januar 2007 eine Anhebung der Beiträge um etwa 0,7 Prozent nötig. Denn aus der Erhöhung der Mehrwertsteuer, der Kürzung bei den versicherungsfremden Leistungen und den weiteren Auswirkungen der geplanten Gesundheitsreform rechnet man für das kommende Jahr mit einem Defizit von 6,7 Milliarden Euro.
Um „die gute medizinische Versorgung von 72 Millionen gesetzlich Krankenversicherten weiterhin stabil finanzieren" zu können, muss man „realistisch mit einem durchschnittlichen Anstieg der Beitragssätze um 0,7 Prozentpunkte" rechnen, wie die GKV-Spitzenverbände mitteilten.
Die Spitzenverbände gehen deshalb davon aus, dass sich der Beitragssatz von derzeit durchschnittlich 14,3 Prozent für das nächste Jahr auf rund 15 Prozent erhöhen wird – teurer waren die Krankenkassenbeiträge für gesetzlich Versicherte noch nie zuvor.


Auf eine gemeinsame, einvernehmliche Prognose hat sich der GKV-Schätzerkreis jedoch noch nicht einigen können, da noch ein Dissens darüber bestehe, in welcher Größenordnung sich das „Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der GKV" (GKV-WSG) finanziell auswirken werde.
Die Verwaltungsräte der einzelnen Kassen werden sich nach eigenen Angaben deshalb in den nächsten Wochen mit der Größenordnung der tatsächlichen Erhöhung auseinandersetzen. Mit Beschlüssen sei ab Mitte Dezember zu rechnen, wie es hieß.
Die Erhöhung der Mehrwertsteuer schlägt nach Prognose der Spitzenverbände mit Mehrkosten bei Arznei-, Hilfsmitteln und Fahrkosten in Höhe von knapp einer Milliarde Euro zu Buche. Durch den gekürzten Steuerzuschuss für die so genannten versicherungsfremden Leistungen kämen weitere 1,7 Milliarden Euro weniger in der Kasse.
Und die Auswirkungen des GKV-WSG werden zu einer zusätzlichen Belastung von 450 Millionen Euro führen – im Gegensatz zu der vom Bundesgesundheitsministerium erwarteten Entlastung von 1,4 Milliarden Euro.


Die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) hat darüber hinaus aus Kassenkreisen erfahren, dass große Unsicherheit herrsche, ob der von der Bundesregierung zusätzliche Steuerzuschuss von einer Milliarde Euro auch tatsächlich bewilligt werde. Denn hierzu habe es noch keine Beschlüsse, sondern lediglich eine Ankündigung gegeben.
Wie sich eine solche Erhöhung in Zahlen auswirkt, hat die Frankfurter Allgemeine Zeitung in ihrer Wochenend-Ausgabe vorgerechnet. Demnach kommen auf „Versicherte mit einem Einkommen an der Beitragsbemessungsgrenze von 3562,50 Euro" zusätzliche Kosten in Höhe von etwa 25 Euro pro Monat zu, die jedoch zur Hälfte vom Arbeitgeber getragen werden. Noch stärker dürften nach Einschätzung der FAZ die Beitragssätze hoch verschuldeter Krankenkassen ansteigen, wozu vor allem einige Ortskrankenkassen (AOKn) zu zählen seien.


Viel Freude bei der Vermehrung der gewonnenen Einsichten,
wünscht Ihnen Ihr Finanzscout

Klaus J. P.-Kilfitt

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Montag, 4. Dezember 2006

Frankonia: Namenswechsel Anfang vom Ende?

Mit einiger Verwunderung haben die Anleger der FrankoniaWert AG zur Kenntnis nehmen müssen, dass sich ihre Gesellschaft durch Beschluss der Hauptversammlung vom 16.08.2006 und der Eintragung im Handelsregister im Oktober 2006 in Deltoton AG umbenannt hat.

Dies geschah, wie den Anlegern in einem Rundschreiben der Deltoton aus dem November 2006 lapidar mitgeteilt wird, „ausschließlich zur Imageverbesserung" - eine Erkenntnis, die angesichts der Vielzahl negativer Berichte in den Medien nicht sonderlich überrascht.


Im gleichen Rundschreiben beeilt sich die Frankonia bzw. die Deltoton, den Anlegern zu versichern, dass die Namensänderung „keine Auswirkungen auf Ihre Beteiligung" hat. Und genau das dürfte letztlich das eigentliche Problem sein. Denn - egal, unter welchem Namen - eine atypisch stille Beteiligung bei der Frankonia ist, wie FINANZtest bereits im Mai 2001 feststellte „riskant", da die „Anleger dieses Beteiligungsmodells nicht nur an den Gewinnen, sondern auch an den Verlusten der Gesellschaft beteiligt sind". So gesehen wären Änderungen bzw. „Auswirkungen" auf die Beteiligungen sicherlich wünschenswert gewesen.


Folge der Namensänderung dürfte damit sein, dass zukünftig die einschlägigen Presseberichte nicht (mehr) mit der Deltoton in Verbindung gebracht werden - ein Schelm, der Böses dabei denkt. Es wäre nicht das erste mal, dass eine zum Problemfall gewordene Beteiligungsgesellschaft erst umbenannt und oft auch zugleich der Sitz verlegt wird (meist an den östlichen Rand der neuen Bundesländer), bevor sie schließlich klammheimlich und ohne entsprechenden Pressewirbel in die Insolvenz "entsorgt" wird.


Viel Freude bei der Vermehrung der gewonnenen Einsichten,
wünscht Ihnen Ihr Finanzscout

Klaus J. P.-Kilfitt

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DBVI Deutschlandfonds: Ausstiegschance für Anleger

Den vielen tausend Anteilsinhabern, die ihre Kommanditeinlagen in den beiden bis vor kurzem zur DBVI AG gehörenden Deutschlandfonds KG und 2. Deutschlandfonds KG fremdfinanziert haben (z.B. auch über die inzwischen durch die BaFin geschlossene Privatbank Reithinger), bietet sich eine neue juristische Perspektive zum Ausstieg aus diesen Beteiligungen. Zu dieser Einschätzung kommen Branchenexperten im Nachgang der Gesellschafterversammlungen der Deutschlandfonds vom 23. November 2006.


Demnach haben die finanzierenden Banken zwei Prozent Vermittlungsprovision an Vertriebsorganisationen dieser Fonds wie die von Frank Fleschenberg geführte Eureka Finanzmarketing GmbH bezahlt. Von diesen Provisionen floss jedoch die Hälfte an die für die finanzierenden Anleger dieser Fonds als Treuhänderin eingebundene Procurator Treuhand GmbH. „Hierbei handelt es sich offenbar um einen klassischen Fall von rechtswidriger Provisionszahlung, da diese Provisionszahlungen an die Treuhandgesellschaft den Anlegern der Deutschlandfonds im Prospekt verschwiegen wurde", erklärt Rechtsanwalt Andreas Tilp. Die Geschäftsführung der Procurator Treuhand GmbH hatte die Provisionszahlungen während der Gesellschafterversammlung öffentlich eingeräumt.


Diejenigen Anleger, die ihre Anteilskäufe unter Beteiligung der Procurator Treuhand GmbH fremdfinanziert haben, sind damit so zu stellen, als ob sie mit diesem Treuhänder bis dato nichts zu tun hatten", so Rechtsanwalt Klaus Nieding. „Hätten Anleger von dieser heimlichen Zahlung an ihren eigenen Treuhänder gewusst, wäre es zu keinem Vertrag gekommen. Ohne Vertrag wäre es zu keinem Darlehen für den Kauf der Fondsanteile gekommen. Daher sind die bisherigen Zinszahlungen aus dem Darlehensvertrag zurückzuleisten und die Anleger zugleich aus dem Darlehensvertrag zu befreien", erklärt Nieding die Rechtsfolgen für die Procurator Treuhand GmbH, auf die nun erhebliche finanzielle Belastungen zukommen dürften.


Diese Rechtsposition bezieht sich dabei vor allem auf das „Schmiergeldurteil" des Bundesgerichthof (BGH) vom 16. Januar 2001 (XI ZR 113/00), wonach „Kick-back"-Zahlungen zur Nichtigkeit des Vertrags führen.



Da laut Emissionsprospekt Schadensersatzansprüche gegen die Treuhänderin nach Ablauf einer sechsmonatigen Frist ab Kenntniserlangung (in diesem Falle also der 23.11.2006) ausgeschlossen sind, sollten betroffene Anleger diese Verjährungsproblematik berücksichtigen und schnellstmöglich geeigneten Rechtsrat einholen.


Wie auf der Gesellschafterversammlung bekannt wurde, mussten die beiden Deutschlandfonds massive Wertverluste von 50% bzw. 65% hinnehmen. Ursächlich für diese schweren Verluste sind eine Wertberichtigung der erworbenen Immobilien sowie der vollständige Rückzug der DBVI AG aus den Fonds. Ohne diesen Rückzug stünde die Solvenz der börsennotierten DBVI AG durchaus in Frage.


Die große Mehrheit der Anleger finanzierte ihre Fondsanteile über einen klassischen Bankkredit. Für diese Finanzierung erteilten Sie der Procurator Treuhand GmbH eine entsprechende Vollmacht. Zwischen dem Treuhänder und dem Treugeber (Anleger) besteht eine Treuhandabrede, die die Rechte und Pflichten des Treuhänders gegenüber dem Treugeber konkret regelt. Ein solches Treuhandverhältnis wird dadurch nachhaltig belastet, wenn Anleger nicht wissen, dass ihr Treuhänder von Dritter Seite, in diesem Fall vom Vertrieb der Deutschlandfonds, Provisionszahlungen („Kick-backs") erhält. Solche „Kick-backs" sind zwar nicht grundsätzlich ungesetzlich – sie müssen allerdings im Verkaufsprospekt des jeweiligen Fonds ausgewiesen und damit für die Anleger erkennbar sein. Das sei jedoch bei den beiden Deutschlandfonds nicht der Fall gewesen.


Erst vor wenigen Wochen hat der BGH eine Beschwerde der Stuttgarter Südwestbank AG gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 9. Zivilsenats des Stuttgarter Oberlandesgerichts vom 16. Februar 2005 zurückgewiesen (Az: XI ZR 73/05; Az des OLG-Verfahrens: 9 U 171/03).
Die Südwestbank AG wurde in einem „Kick-Back-Fall" rechtskräftig zu einem Schadenersatz in Höhe von 240.000 Euro verurteilt. Die Verheimlichung von Kick-backs sei eine „schwerwiegende Treuwidrigkeit" hieß es damals in der Urteilsbegründung des Stuttgarter Oberlandesgerichts.


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Klaus J. P.-Kilfitt

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Donnerstag, 30. November 2006

Regierung beschließt Rente mit 67

Das Bundeskabinett hat gestern das Rentenversicherungs-Altersgrenzen-Anpassungsgesetz beschlossen, mit dem im Kern das Rentenalter schrittweise von heute 65 auf künftig 67 angehoben wird.


Die Auswirkungen sind erheblich und schließen auch private Versicherungsverträge und deren Zertifizierung sowie Besteuerung ein. Für im Ausland lebende Rentner sollen Beitragszuschüsse zur Krankenversicherung entfallen.


"Die Rentenbezugsdauer hat sich in den letzten 40 Jahren im Durchschnitt um rund sieben Jahre auf nunmehr 17 Jahre erhöht", so das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) in seiner Begründung zu dem Gesetz mit dem sperrigen Namen, das die "Rente mit 67" einführen soll.


Und weitere Probleme listet das BMAS auf: "Zu wenig ältere Menschen sind am Erwerbsleben beteiligt." Außerdem werde schon bald "die Zahl junger qualifizierter Erwerbspersonen zurückgehen". Damit sieht das BMAS Gefahren für "die Wettbewerbsfähigkeit am Wirtschaftsstandort Deutschland", aber auch Risiken für die Rentenversicherung.


Ab Jahrgang 1947 geht es rauf mit dem Rentenalter


Die ist zwar mit den letzten Reformen demografiesicherer umgestaltet worden, allerdings sieht das BMAS weiteren Handlungsbedarf. Dieser wird durch die schrittweise Anhebung der Altersgrenzen auf 67 zumindest für die Regelaltersrente umgesetzt.


Dazu werden insbesondere der §35 SGB VI (6. Sozialgesetzbuch) und die nachfolgenden Paragrafen geändert sowie ein neuer §235 eingefügt, der die Stufen der Anhebung ab Jahrgang 1947 bis einschließlich Jahrgang 1963 beschreibt.



























































































































Anhebung der Regelaltersgrenze


GeburtsjahrAnhebung umauf Alter
19471 Monat65 und1 Monat
19482 Monate65 und2 Monate
19493 Monate65 und3 Monate
19504 Monate65 und4 Monate
19515 Monate65 und5 Monate
19526 Monate65 und6 Monate
19537 Monate65 und7 Monate
19548 Monate65 und8 Monate
19559 Monate65 und9 Monate
195610 Monate65 und10 Monate
195711 Monate65 und11 Monate
195812 Monate66
195914 Monate66 und2 Monate
196016 Monate66 und4 Monate
196118 Monate66 und6 Monate
196220 Monate66 und8 Monate
196322 Monate66 und10 Monate
ab 19642 Jahre67

 Schutzklausel gegen Rentenkürzung


Angepasst werden außerdem die Hinzuverdienstgrenzen für Bezieher von Teilrenten insbesondere nach §34 Abs.3 SGB VI. Diese steigen leicht an und beziehen sich auf die Bezugsgröße statt auf den aktuellen Rentenwert. Damit sollen die Hinzuverdienstgrenzen wieder "unmittelbar an die Lohnentwicklung gebunden" werden.


Grund dafür ist auch, dass die aktuellen Renten nicht mehr selbstverständlich der Lohnentwicklung angepasst werden. Mit Hilfe einer "Schutzklausel" im neuen §68a SGB VI werden nämlich die bereits seit einiger Zeit ausgesetzten Rentenkürzungen, die eigentlich in Anpassung an die Lohnentwicklung notwendig wären, dauerhaft festgeschrieben.


Gleichzeitig müssen unterlassene Kürzungen nachgeholt werden, und zwar durch eine Halbierung von Erhöhungen in den Jahren, in denen eigentlich eine solche vorzunehmen wäre.


Im Ausland gibt es keinen Beitragszuschuss mehr


Eine Anpassung erfolgt bei dem Krankenversicherungs-Zuschuss für freiwillig versicherte oder privat versicherte Rentner nach §106 SGB VI. Durch einen kleinen Einschub will das BMAS eine Verwaltungserleichterung erreichen, wenn Rentner im Ausland leben und dort in einer ausländischen gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind, was einen Zuschuss aus der deutschen Rentenversicherung grundsätzlich ausschließt.


Das Bundessozialgericht hatte nämlich verlangt, dass diese ausländische Krankenversicherung eine mit der deutschen Krankenkasse im Wesentlichen vergleichbare Leistung erbringen müsse. "Um Rechtsstreitigkeiten zu umgehen, wird daher diesem Personenkreis oftmals ohne weitere Prüfung ein Beitragszuschuss zur ergänzenden privaten Versicherung gewährt".


Darin erkennt das BMAS eine Ungleichbehandlung in der deutschen Krankenversicherung pflichtversicherter Rentner, die keinen Zuschuss zu einer privaten Ergänzungsversicherung bekommen können, obwohl sie diese unter Umständen im Ausland benötigen.


Nun soll kein im Ausland lebender, nach dortigen Bestimmungen pflichtversicherter Rentner mehr einen Beitragszuschuss bekommen können, eine Gleichwertigkeitsprüfung will das Ministerium damit den Sozialversicherungs-Trägern ersparen.


Grenze für Versicherungsleistung steigt um zwei Jahre


Eine wichtige Änderung wird zwar erst ab 1.1.2012 wirksam, verändert aber die Produktgestaltung und den Verkauf privater Versicherungen. Denn der §52 EStG soll so verändert werden, dass eine Förderung von Altersvorsorge-Verträgen nach §10 EStG nur möglich ist, wenn eine Auszahlung vor Alter 62 statt bisher 60 ausgeschlossen ist.


Das bedeutet konkret, dass Riester- und Basisrenten ab dem 1.1.2012 nicht mehr verkauft werden dürfen, wenn sie vor 62 eine Leistung erbringen und im Fall der Riester-Verträge auch keine Zertifizierung mehr erhalten.


Ab 2012 verkaufte Versicherungen nach Schicht 3 wie Kapitallebens- oder Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht werden ebenfalls steuerlich entsprechend anders behandelt, das heißt die hälftige Besteuerung der Erträge kann dann nur noch in Anspruch genommen werden, wenn die Auszahlung nicht vor Alter 62 erfolgt.


Altersteilzeit noch dieses Jahr vereinbaren


Das Rentenversicherungs-Altersgrenzen-Anpassungsgesetz soll am 1.1.2008 in Kraft treten. Mit der Verabschiedung durch das Bundeskabinett kann es nun in die parlamentarische Beratung, wo im Gegensatz zur Gesundheitsreform mit vergleichsweise wenig Widerstand gerechnet wird.


Laut Frankfurter Allgemeine Zeitung haben Teilnehmer der Altersteilzeit einen kurzen Aufschub gewonnen, denn der Stichtag für eine Vereinbarung lautet nun doch nicht 29. November, sondern 31. Dezember diesen Jahres.


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wünscht Ihnen Ihr Finanzscout

Klaus J. P.-Kilfitt

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Mittwoch, 29. November 2006

Lebensversicherer: keine Zinserhöhung in Sicht

Die Kapitalmarktzinsen sind leicht gestiegen und auch an den Börsen läuft es gut. Davon – so sollte man meinen – müssten auch die Besitzer von Lebens- und Rentenversicherungen profitieren. Doch weit gefehlt: Die meisten Gesellschaften denken gar nicht daran, ihre Zinsen anzupassen.


Es sei davon auszugehen, dass die Gesamtverzinsung im Markt weitgehend stabil bleibt, war aus Kreisen der Allianz Lebensversicherung zu erfahren. Derzeit verzinsen die Versicherer die Sparbeiträge im Schnitt mit 4,2 Prozent. Damit gehen die Renditen der Lebensversicherungen längst nicht so schnell wieder nach oben, wie sie nach 2001 abgesackt sind. Wegen des anhaltend niedrigen Zinsniveaus und der schlechten Börsenlage Anfang des Jahrtausends hatten die Versicherer die Verzinsungen mehrfach abgesenkt. Seit 2005 halten sich die Sätze konstant bei etwas über vier Prozent und damit nur leicht über dem Zinsniveau der Staatsanleihen von knapp unter vier Prozent. Rund 80 Prozent der Kapitalanlagen haben die Lebensversicherer in festverzinslichen Papieren angelegt, deshalb ging die Rallye am Aktienmarkt weitgehend an ihnen vorbei.


Allenfalls gleichen die Versicherer die für Januar vorgesehene Absenkung des maximalen Garantiezinses von derzeit 2,75 Prozent auf 2,25 Prozent aus. Er ist Teil der Gesamtverzinsung und wird vom Bundesfinanzministerium für die gesamte Branche festgelegt.


Im Gegensatz zur Garantieverzinsung wird die Gewinnbeteiligung als zweiter Bestandteil der gesamten Wertentwicklung jährlich neu festgelegt. Sie schwankt je nach Gewinnlage und muss der Finanzdienstleistungsaufsicht bekannt gemacht werden. Sie ist jeweils für ein Jahr verbindlich. Viele Gesellschaften warten mit der Deklaration ihrer Zinssätze gegenüber der Aufsicht bis Mitte oder gar Ende Dezember – zumindest aber bis der Marktführer eine Zahl vorgelegt hat.


Die Allianz hält sich bislang offiziell zurück. Es deutet jedoch alles darauf hin, dass der Marktführer seine Gesamtverzinsung bei 4,5 Prozent belässt – womit er immer noch über dem Branchenmittel liegen dürfte. Branchenexperten erwarten allenfalls leichte Erhöhungen bei den schwachen Marktteilnehmern. Damit sind Gesellschaften gemeint, die ohnehin nicht viel mehr zu bieten haben als sie müssen, sprich das Garantieniveau.


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Klaus J. P.-Kilfitt

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Dienstag, 28. November 2006

DBVI verabschiedet sich aus ihren Fonds

Der von Branchenexperten seit der Schließung der Privatbank Reithinger erwartete Domino-Effekt im Imperium des Klaus D. Thannhuber setzt sich offenbar weiter fort:


Die Deutsche Beamtenvorsorge Immobilienholding AG (DBVI), München, ist nach eigenen Angaben als Gesellschafterin der von ihr aufgelegten Deutschlandfonds KG und 2. Deutschlandfonds KG ausgeschieden. Das Unternehmen hielt 40 beziehungsweise 23 Prozent des Fondskapitals.


Zusätzlich hat die DBVI AG auch die Deutsche Beamtenvorsorge Leasingbeteiligungen GmbH veräußert, an der in der Rechtsform atypisch stiller Beteiligungen ebenfalls Anleger beteiligt sind


Das Abfindungsguthaben sei „mit den bisher bei der DBVI liegenden Verpflichtungen aus den Immobilienfinanzierungen der Fonds verrechnet worden“, so die Mitteilung des Unternehmens. Offenbar waren Darlehen der DBVI an dem Fondsvermögen besichert und wurden nun auf die Fonds übertragen.


Bernhard S. Maier, Pressesprecher des Unternehmens, verwies darauf, dass erst nach den Gesellschafterversammlungen am 23. November 2006 Details an die Presse gegeben würden. Bis heute hüllt sich das Unternehmen jedoch in Schweigen.


So bleibt zum Beispiel zunächst unbeantwortet, inwieweit die Höhe des Abfindungsguthabens von Dritter Seite überprüft wurde und wer der Transaktion von Seiten der Fonds die Zustimmung erteilt hat. Gleiches gilt für die Frage, warum überhaupt Darlehensverpflichtungen des Initiators DBVI an dem Fondsvermögen, das schließlich mehrheitlich den Anlegern gehört, besichert waren.


Ohne zusätzliche Informationen erschließt sich nicht unmittelbar, wo durch das Ausscheiden der DBVI ein Vorteil für die Fonds liegen soll. Im Gegenteil: Sie erhöhen durch die Transaktion ihr Fremdkapital und damit auch ihre laufenden Verpflichtungen für Zins- und Tilgung. Im Gegenzug entfallen lediglich zukünftige Ausschüttungen an die DBVI. Die Fonds haben aber ohnehin mit erheblichen Problemen zu kämpfen. Die Immobilien wurden zuletzt massiv abgewertet, die Vermietung einiger Objekte ist problematisch. Ausschüttungen wurden laut DBVI-Geschäftsbericht 2005 zuletzt „zu erheblichen Teilen aus der Substanz“ geleistet, also nicht durch laufende Überschüsse erwirtschaftet.


Einzig erkennbarer Vorteil für die Fonds ist, dass sie von einer eventuellen Insolvenz der DBVI weniger stark betroffen wären als zuvor. Das Unternehmen hatte im Juni 2006 den Verlust von mehr als der Hälfte des Grundkapitals mitgeteilt. Sofern nicht noch weitere DBVI-Kredite an dem Fondsvermögen besichert sind, haben Kreditgeber nun im Fall einer DBVI-Insolvenz keinen Zugriff mehr auf die Fonds-Immobilien.


Der Bundesverband procon e.V. warnt bereits seit 1999 vor den diversen Offerten aus dem Hause Thannhuber, zu welchem auch die DBVI-Gruppe gehört.


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Donnerstag, 2. November 2006

Aus für Gerlachs Transparenzratings

Der selbsternannte "Anlegerschützer" Heinz Gerlach hat am 27.10.2006 in einem Eilverfahren vor dem Landgericht Frankfurt/Main eine schwere Schlappe hinnehmen müssen.


In der Beschlussverfügung wurden ihm und dem Unternehmen Heinz Gerlach Direkter Anlegerschutz e.K., Oberursel, untersagt, „zum Zwecke des Wettbewerbs Initiatoren von Kapitalanlagen, die ihm auf dessen Aufforderung hin ihre Emissionsprospekte nicht zur Verfügung stellen, in seiner Publikation „Anlegerschutz-TRANSPARENZ-Rating, die Bewertung „??" für unzureichende Transparenz mit entsprechenden Haftungsrisiken für den Vertrieb“ abzugeben und diese Erteilung zu verbreite und/oder bei dem „Anlegerschutz-TRANSPARENZ-Rating, die Bewertung „??" für unzureichende Transparenz mit entsprechenden Haftungsrisiken für den Vertrieb“ anzudrohen.


Die einstweilige Verfügung trägt dazu bei, dass Initiatoren und Anbieter von Kapitalanlagen gegen derartige rechts- und wettbewerbswidrige Wichtigtuereien von Herrn Gerlach geschützt werden“, sagt der Münchener Rechtsanwalt Ekkehart Heberlein, Prozessbevollmächtigter des Antragstellers.


Im Sinne eines wahrhaften Verbraucherschutzes wäre es wünschenswert, wenn dem Gerlachschen Kassiersystem damit endlich einmal wirksam ein Riegel vorgeschoben wäre. Schon seit Jahren warnen zahlreiche seriöse Medien und Verbraucherschutzorganisationen, wie z. B. das Magazin Cash, kapital markt-intern, Süddeutsche Zeitung oder der Bundesverband procon e.V. vor den unseriösen Machenschaften des Scharlatans aus Oberursel. Klaus Pitter-Kilfitt, Vorstandsmitglied von procon e.V., der seinerseits bereits mehrere gerichtliche Verfügungen gegen Gerlach erwirken konnte: "Die mafiösen Methoden dieses selbsternannten Verbraucherschützers sind schon seit Langem bekannt. Die Masse der Marktteilnehmer beugt sich jedoch der Gerlachschen Schutzgelderpressung aus Angst vor Reputationsverlust und daraus resultierenden Umsatzeinbußen. Dass so etwas hierzulande über Jahre überhaupt möglich ist, ist in gewisser Weise auch ein Armutszeugnis für die Finanzbranche insgesamt."


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Freitag, 20. Oktober 2006

Gesundheitsreform: ein schlechter Kompromiss

Selten stand eine Reform unter solchem Erwartungsdruck, wie die aktuelle Gesundheitsreform, die seit Monaten – überwiegend negative – Schlagzeilen macht. Nach monatelangem Tauziehen zwischen den Zwangspartnern in der großen Koalition, soll jetzt angeblich ein tragfähiger Kompromiß gefunden worden sein.


Von nahezu allen Beteiligten war vehement ein Systemwechsel gefordert worden - herausgekommen ist nun ein Kompromiß, der eher das Gegenteil von dem bewirkt, was er eigentlich hätte bewirken sollen: Die Kosten steigen – sowohl für die Versicherten als auch für die Arbeitgeber. Allein dies ist vor dem Hintergrund der beständigen Diskussion um die Senkung der Lohnnebenkosten an Absurdität kaum mehr zu überbieten. Es ist gerade einmal ein paar Monate her, da versprach die amtierende Bundesgesundheitsministerin noch massive Senkungen der Krankenkassenbeiträge. Einen Beschäftigungseffekt, der durch niedrigere Sozialbeiträge in Aussicht gestellt worden war, wird diese Reform also sicherlich nicht auslösen. Die Kassen haben durch den Zuschlag auf den Regelbeitrag, den sie im Bedarfsfalle erheben können, nach wie vor die Möglichkeit, den gesetzliche festgelegten Beitragssatz nach oben zu drücken. Alle Kassen haben angekündigt, von dieser Möglichkeit Gebrauch machen zu wollen.


Mehr Wettbewerb unter den Kassen wollte der Gesetzgeber schaffen – das Gegenteil davon wurde jetzt beschlossen. Oppositionspolitiker und Fachleute sprechen bereits von der Abkehr von der sozialen Marktwirtschaft und von einer Renaissance des "real existierenden Sozialismus". Ein Kuriosum, unter einer Unionsgeführten Bundesregierung.


Aber wenden wir uns den Fakten des Gesundheitskompromisses zu:

Beitragssatz: Der wird künftig einheitlich für alle Kassen politisch festgesetzt. Der Beitrag für die Arbeitgeber liegt um 0,9 Punkte unter dem der Arbeitnehmer.

Gesundheitsfonds: Dorthinein fließen Beiträge der Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie Steuerzuschüsse.

Risikostrukturausgleich: Der wird im Gesundheitsfonds erledigt. Aus dem Fonds erhalten alle Kassen gleiche Pauschalen je Versichertem, korrigiert um einen Faktor für Morbidität der Versicherten der Einzelkassen.

Kleine Prämie: Die muß eine Kasse bei ihren Versicherten erheben, wenn sie mit dem Geld aus dem Fonds nicht auskommt. Die Prämie beträgt maximal ein Prozent des Einkommens; bis zu einer Prämie von acht Euro gibt es keine Einkommensprüfung.

Portabilität: In der PKV werden Alterungsrückstellungen bei Wechsel des Versicherungsunternehmens mitgegeben; Folge: Mehr Wettbewerb im Versichertenbestand.

Rückkehrrecht: Ehemals PKV-Versicherte, die nicht versichert sind, können in einen sozial gestalteten Basistarif zurückkehren; keine Gesundheitsprüfung, Kontrahierungszwang.

Neue Leistungen: Mutter-Kind-Kuren und Reha-Maßnahmen werden Pflichtleistungen; für unheilbar Kranke gibt es eine palliativmedizinische Versorgung.

Honorarreform: Der EBM wird von Punkten und floatenden Punktwerten auf feste Euro-Werte umgestellt. Der Start soll kostenneutral sein, ab 2009 übernehmen Kassen das Morbiditätsrisiko.

Welche Auswirkungen wird die beschlossene Reform haben ?

Für die Patienten:


Nach 30 Jahren ist dies das erste Gesetz, das kein Kostendämpfungsgesetz ist. Es gibt keine weiteren Leistungsausgrenzungen, keine höheren Zuzahlungen - im Gegenteil: Leistungen werden ausgeweitet. Das betrifft sinnvolle Prävention, beispielsweise bei Schutzimpfungen, die die Krankenkassen bald zwingend bezahlen müssen, wenn die Ständige Impfkommission dies empfiehlt. Das gilt für die Rehabilitation, die bislang eine Ermessensleistung der Krankenkassen ist. In den letzten Jahren haben die Kassen daran unsinnig gespart. Reha wird zur Pflichtleistung. Und das gilt auch für die Palliativmedizin: Unheilbar kranke Menschen bekommen am Lebensende einen Anspruch auf qualifizierte ärztliche und pflegerische Leistungen in ihrer häuslichen Umgebung.

Für die Versicherten:


"Es wird teurer." Diese Feststellung von Bundeskanzlerin Angela Merkel wird eine Auswirkung der Reform sein. Das erklärt den Aufstand der Gesunden in der Republik. Das ist immerhin die Mehrheit. Schon im nächsten Jahr werden die Beitragssätze vieler Kassen steigen, der Druck zur Entschuldung bis Ende 2008 wächst - und natürlich werden dies die 50 Millionen Beitragszahler spüren. Kostendämpfung geht zu Lasten der Patienten. Höhere Beiträge zur Finanzierung von Medizin für Kranke verteilt sich auf mehr Köpfe. Eines dürfte allerdings als sicher gelten: die Hoffnung darauf, daß mit einer Finanzreform die gesetzliche Krankenversicherung demographieresistent wird, geht nun endgültig gegen Null. Der Aufbau eines Kapitalstocks innerhalb der GKV wird nicht kommen. Es gibt dafür zwei Ventile, mit denen die Ausgaben für Gesundheit von den Arbeitskosten entkoppelt werden können: die kleine Gesundheitsprämie und eine allmählich wachsende Steuerfinanzierung der Krankenkassen.

Für die Ärzte:


Ihre Organisationen wollen den Paradigmenwechsel, der mit dieser Reform stattfindet, noch nicht wahrhaben - auch weil der Paradigmenwechsel zaghaft vonstatten geht. Aber Tatsache ist: nach 16 Jahren gesetzlicher Budgetierung der Honorare bricht 2009 in der Vergütungssystematik für die Vertragsärzte ein neues Zeitalter an. Zeitgleich starten 2009 der Gesundheitsfonds mit der kleinen Gesundheitsprämie, der morbiditätsorientierte Risikostrukturausgleich und der Euro-EBM für die Vertragsärzte. Zornig macht die Ärzte gegenwärtig, daß dieser EBM im wesentlichen auf der Ist-Gesamtvergütung aufsetzt und damit die als unzureichend empfundene Honorierung zur Basis der Weiterentwicklung macht. Längerfristig - und weit ins nächste Jahrzehnt hineingedacht - ist aber viel wichtiger, nach welchen Regeln die Vergütungen dynamisiert werden. Wenn ab dem Jahr 2009 das Morbiditätsrisiko von den Vertragsärzten wieder auf die Krankenkassen übergeht, dann ist dies von entscheidender Bedeutung dafür, daß die erst im nächsten Jahrzehnt demographisch bedingte Zunahme von Krankheiten nicht mehr zu Lasten der Ärzte geht.


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Klaus J. P.-Kilfitt

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Samstag, 14. Oktober 2006

Deutsche Anleger Stiftung – dubiose Hintergründe

Akquisitionsplattform für unseriöse Anwaltskanzlei ?


Die Stiftung


Seit einiger Zeit mehren sich die Anfragen von verunsicherten Verbrauchern bzgl. der Deutschen Anleger Stiftung. Diese ist neuerdings äußerst aktiv auf der Suche nach "geschädigten" (?) Anlegern, die dann u.a. über bundesweite "Informationsveranstaltungen" aufgeklärt werden sollen. So werden beispielsweise den angeblich Geschädigten der VIP-Medienfonds Veranstaltungen in München, Augsburg, Berlin und Düsseldorf angeboten. Eine Reihe "Infoveranstaltung Geschädigte Falk Anleger" oder "Infoveranstaltung Geschädigte Cinerenta Anleger" findet an den selben Standorten statt. Investoren der Privatbank Reithinger können sogar aus sechs Standorten auswählen. Auch in Sachen Akzenta AG sowie zu allen bekannteren Problemfällen der Branche bot die Stiftung Informationsveranstaltungen an.


Der angebliche Zweck


Auf ihrer Website 'www.deutscheanlegerstiftung.de' beschreibt sich die Stiftung unter anderem folgendermaßen: "Die Deutsche Anleger Stiftung sieht Ihren Zweck in der Hilfe für geschädigte Kapitalanleger, die sich beispielsweise an Immobilienfonds, Medienfonds, Energiefonds, Schiffs- und Containerfonds, sowie so genannten stillen Beteiligungen beteiligt haben. Die Stiftung unterstützt alle Kapitalanleger, die Fragen zu ihrer Anlage haben." An anderer Stelle steht: "Wir sind gemeinnützig und verlangen keinerlei Entlohnung für unsere Tätigkeit. Aufnahmegebühren erheben wir nicht. Im Vordergrund steht die Nutzung unseres Portals und nicht die bloße Mitgliedschaft. Insoweit möchten wir uns von fragwürdigen Schutzvereinen etc. abgrenzen, die versuchen, aus der Not der Menschen Kapital zu schlagen. Bei uns müssen Sie keinem Verein beitreten und unnötige Vereinsgebühren bezahlen. Unsere Stiftung lebt ausschließlich von Spenden, die zweckgebunden verwendet werden. Wir vertreiben keine Kapitalanlagen, sondern wollen dem einzelnen Anleger eine Hilfestellung bieten. Wir sind eine treuhänderische Stiftung und damit absolut unabhängig."


Die Hintergründe


Wirft man auf der Website der Stiftung einen Blick ins Impressum, so sieht man sich mit äußerst dubioser Geheimniskrämerei konfrontiert: Die eigentlichen Macher der Deutschen Anleger Stiftung sind offenbar sehr um Anonymität bemüht. So findet sich hier nur der Hinweis auf eine "Treuhandgesellschaft" – interessanterweise eine offensichtlich erst kürzlich in Hannover erworbene Vorratsgesellschaft (die Sitzverlegung nach München wurde beantragt).


Da drängt sich einem förmlich die Frage auf, warum um alles in der Welt jemand, der angeblich nur redliche Absichten verfolgt, so sehr darauf bedacht ist, im Verborgenen zu bleiben – und dies in einer Branche, in welcher Transparenz das oberste Gebot ist.


Wer also sind die eigentlichen Drahtzieher hinter der Deutschen Anleger Stiftung ?


telefonische Anfrage:


Bei einer telefonischen Anfrage hat Herr Johannes Anders, einer der Stiftungsmitarbeiter, einige Hintergründe erläutert. Nach seinen Angaben seien derzeit insgesamt drei Mitarbeiter bei der Stiftung beschäftigt. Täglich gingen rund 20 telefonische Anfragen ein. Anlegern von "Problemfonds" würde angeboten, die Unterlagen zur Erstsichtung an die Stiftung zu senden. Fälle, die einer Rechtsberatung bedürfen, würden an einen Anwalt weitergegeben, der aus einer Liste geeigneter Kanzleien ausgewählt wird. Wer als Rechtsberater in dieses Netzwerk aufgenommen werden will, könne sich bei der Stiftung als Partneranwalt bewerben. Nach erfolgreicher Sichtung würde dieser in die Liste geeigneter Rechtsvertreter aufgenommen.


Wer derzeit aber auf dieser Liste alles steht, dazu wollte sich Herr Anders telefonisch nicht äußern. Diese Auskünft würde ausschließlich auf schriftliche Anfragen erteilt.


schriftliche Anfrage:


Auf die daraufhin schrftlich erbetene Stellungnahme, antwortete der damalige Vorstandsvorsitzende der Stiftung, Herr Robert Gick, höchstpersönlich. In seinem Antwortschreiben betonte er, dass nur auf ausdrücklichen Wunsch von Anlegern ein Kontakt zu Schuldnerberatungen, Verbraucherschutzverbänden, Versicherungen und Fachanwälten hergestellt werde. Eine Liste mit Anwälten, die regelmäßig mit Anlegeranfragen bedient werden, führe die Stiftung nicht.


Fraglich ist dann allerdings, wie diese Aussage des Vorstandsvorsitzenden mit dem nachfolgenden Angebot der Stiftung auf der Homepage glaubwürdig in Einklang zu bringen sein soll: "Wenn Sie als Anwalt in unserem Netzwerk mitarbeiten möchten, können Sie sich hier als Partneranwalt der Deutschen Anleger Stiftung bewerben. Nach erfolgreicher Prüfung werden Sie dann als Anwalt der Stiftung gelistet." Dort kann sich der Bewerber auch gleich ein Anmeldeformular herunterladen.


Die Frage, welche Anwälte auf dieser Liste stehen, ist also nach wie vor unbeantwortet.


Die Homepage


Ein Indiz, das in erheblichem Umfang für einen Zusammenhang zwischen der Rechtsanwaltskanzlei Thieler (www.rechtsanwalt-thieler.de) und der Deutschen Anleger Stiftung (www.deutscheanlegerstiftung.de) spricht, liefert der Vergleich der beiden Internetseiten. So unterschieden sich diese noch bis vor Kurzem im direkten Vergleich – beispielsweise die beiden Bereiche "Presse und News" – nur in Nuancen. Sowohl Layout und Struktur der Website, als auch die dort behandelten Themen waren nahezu identisch.


Diese entlarfende Ähnlichkeit ist nun offenbar auch den Machern im Hintergrund aufgefallen:


Das Design wurde teilweise verändert und auf der Website findet sich seit einigen Tagen der Hinweis: "Mit dem Wechsel an der Führungsspitze der Deutschen Anleger Stiftung hat auch unser überarbeitetes Layout Einzug gewonnen. Die Deutsche Anleger Stiftung präsentiert sich daher nun mit neuer Vorstandsvorsitzenden im "neuen Gewand."


Mit der Änderung im Layout ging ein Wechsel an der "Führungsspitze" einher: Robert Gick wurde als Vorsitzender durch Frau Christiana Franke abgelöst.


Die peinliche Ähnlichkeit der Internetauftritte war zuvor auch bereits der Redaktion von Börse online aufgefallen: In einem Artikel vom vom 20. September 2006 stellt die Redaktion unter der Überschrift "Geprellte als Geschäftsmodell" eine "Frappierende Ähnlichkeiten" hinsichtlich der Internetpräsenzen Thielers und der Stiftung sowie eine Auffälligkeit bezüglich der Münchner Adresse fest.


Die Adresse


Offizieller Sitz der Deutschen Anleger Stiftung ist ein Haus in der Pettenkoferstraße 40 in München.


Diese Immobilie war um 1900 von einem Münchner Ehepaar als Wohltätigkeits-Stiftung für arme und obdachlose Münchner der Stadt vermacht worden. Die Süddeutsche Zeitung berichtete im Juli 2004, dass der Rechtsanwalt Volker Thieler seit 2001 über eine erbbaurechtliche Konstruktion der alleinige Vermieter dieses Anwesens sei. Kernthema des SZ-Artikels mit dem Titel "Ein seltsamer Eigenbedarf" sind Kündigungen, die Thieler mit angeblichem Eigenbedarf begründete sowie fragwürdige Mieterhöhungen. Nach Recherchen von Börse Online sei am Hauseingang auch der Name "D. Thieler" angebracht.


strafrechtliche Ermittlungen


Ein Artikel der Berliner TAZ, in dem ebenfalls Thielers Name genannt wird, beschäftigte sich im Jahr 2003 mit dem Thema Entmietung. In dem Beitrag mit der Überschrift "Wieder einen rausgeklagt" wird über fragwürdige Kündigungsmethoden gegen sozial schwache Mieter berichtet. Eine Veranstaltung des Münchner Mieterbeirats habe dem Beitrag zufolge ergeben, dass in vielen Fällen immer wieder eine Rechtanwaltskanzlei mit den Kündigungen beauftragt wurde, deren Münchner Büroleiter Herr Volker Thieler gewesen sei. Nach der Weiterleitung der auf der Veranstaltung gesammelten Unterlagen an die Staatsanwaltschaft seien Hausdurchsuchungen durch die Kripo unter anderem in der Kanzlei Thieler durchgeführt sowie Ermittlungen unter anderem wegen des Vorwurfs systematischer Entmietung, versuchten Betruges, Nötigung und Anstiftung zur Falschaussage eingeleitet worden. Nach Auskunft von Oberstaatsanwalt Anton Winkler von der zuständigen Staatsanwaltschaft München I dauern diese Ermittlungen derzeit noch an.


Fazit:


Laut eigener Aussage will sich die Deutsche Anleger Stiftung "ganz gezielt von Schutzvereinen und Anlegerinitiativen abgrenzen, die in letzter Zeit wie Pilze aus dem Boden schießen". In dieser Aussage ist durchaus ein Körnchen Wahrheit, weil in der Tat immer mehr Vereine und Stiftungen für geschädigte Anleger um selbige werben. Nicht selten ist das Motiv aber nicht eine Form "praktizierten Verbraucherschutzes", wie es vertrauensbildende Begrifflichkeiten wie "Verein" oder "Stiftung" erwarten lassen, sondern vielmehr zumindest indirekt die Akquisition lukrativer Mandate für die Kanzleien einschlägig bekannter, sog. "Anlageanwälte".


Die Deutsche Anleger Stiftung offeriert auf ihrer Internetseite die Aufnahme als Partneranwalt in eine Liste. Allerdings wird diese Aufstellung weder auf telefonische noch auf schriftliche Anfrage zur Verfügung gestellt. So lässt sich nicht feststellen, ob dort neben der Kanzlei Thieler (und vielleicht einigen befreundeten Anwaltskollegen) überhaupt weitere Rechtsanwälte "gelistet" sind.


Auf die Stiftung, die ihre Gemeinnützigkeit zum Wohle von Anlegern derart betont, wirft diese Intransparenz ein überaus schlechtes Licht. Darüber hinaus sollten sich hilfesuchende Anleger angesichts von Presseberichten, in denen der Name Thieler in Verbindung mit staatsanwaltlichen Ermittlungen unter anderem wegen Betrugs-, Nötigungs- und Entmietungsvorwürfen fällt, überlegen, wem sie ihr Vertrauen schenken.


Viel Freude bei der Vermehrung der gewonnenen Einsichten,
wünscht Ihnen Ihr Finanzscout

Klaus J. P.-Kilfitt

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weitere Informationen zu den Praktiken der Kanzlei Thieler finden Sie auch hier:
http://finanzscout.wordpress.com/2006/08/28/mandantenakquise-mit-dubiosen-anschreiben

Freitag, 15. September 2006

Endgültiges Aus für Reithinger Bank

Die Bundesanstalt für die Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am gestrigen Donnerstag, den 14. September 2006 beim Amtsgericht Konstanz die Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen die Privatbank Reithinger beantragt.
Im Vorfeld hatte die Geschäftsleitung der Bank der Bankenaufsicht die Überschuldung des Instituts selbst angezeigt. Unter anderem war das Institut nicht mehr in der Lage, sämtliche Einlagen an seine Kunden zurückzuzahlen.


Im Zusammenhang mit dem Insolvenzantrag hat die BaFin auch den Entschädigungsfall festgestellt. Damit liegen nun die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vor, dass die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) die Anleger entschädigen kann.


Bevor die EdB Geld an die Kunden auszahlen kann, muss sie jedoch die Namen der Anleger feststellen und ermitteln, wie hoch deren jeweilige Forderungen sind. Es ist derzeit noch nicht absehbar, wie lange das Entschädigungsverfahren durch die  EdB dauern wird.


Der Bundesverband procon e.V. hatte bereits seit längerem vor einem Engagement bei diesem Bankhaus und den übrigen Gesellschaften der Thannhuber-Gruppe (DBVI, MAF, CAF, Schrannenhalle, u.v.a.m.) gewarnt. Deren Initiator, der niederbayerische Immobilien-Unternehmer Klaus Thannhuber hat mit diversen dubiosen Beteiligungsmodellen über Jahre hinweg einen dreistelligen Millionenbetrag, hauptsächlich von Kleinsparern, eingesammelt. Gute Dienste leistete ihm dabei sein alter Freund, der ehem. Fußball-Manager Frank Fleschenberg, der einerseits durch seine zahlreichen Promi-Kontakte und medienwirksamen Charity-Golfturniere (Eagles) stets für gute Presse und medialen Rückenwind sorgte, andererseits mit seiner berüchtigten Kloppertruppe Eureka Finanzmarketing für den Vertrieb der Thannhuber-Produkte verantwortlich war.


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Montag, 28. August 2006

Mandantenakquise mit dubiosen Anschreiben

Rechtsanwaltskanzlei Thieler auf Kundenfang


Werbebriefe


In letzter Zeit erhalten immer mehr Anleger unaufgefordert Post von der Rechtsanwaltsgesellschaft Thieler. Offensichtlich werden hierfür Einträge im Handelsregister ausgewertet und gezielt möglichst viele Investoren angeschrieben. In diesen Schreiben wird werbewirksam die Behauptung aufgestellt, dass die Kanzlei angeblich von mehreren Mitgesellschaftern beauftragt worden sei, Schadensersatzansprüche zu prüfen. Die mögliche Anspruchsgrundlage wird so beschrieben, dass der Leser des Briefs an der Seriosität des Initiators und der Werthaltigkeit seiner Fondsbeteiligung zweifelt. Besonders perfide ist dann aber die geschickt suggerierte Notwendigkeit, der Anleger müsste mithelfen, die Ansprüche seiner klagenden Mitgesellschafter durchzusetzen. Dazu wird ein vorbereiteter Fragebogen verschickt, den der Anleger ausgefüllt an die Kanzlei Thieler zurücksenden soll.


Fragebogen


Auf den verschickten Fragebogen werden den Empfängern geschickt aufbereitete Fragen gestellt, die hauptsächlich auf die Gewinnung des Anlegers als Mandant ausgerichtet sind. Warum sich daraus ein Vorteil für die Mitgesellschafter ergeben soll, die Thieler & Partner angeblich bereits beauftragt haben, ist nicht ersichtlich. So wird zum Beispiel nach der Beteiligungssumme des Angeschriebenen gefragt. Ferner, ob der Anleger vorhat, gegen den Vermittler der Fondsbeteiligung gerichtlich vorzugehen. Desweiteren erkundigt sich die Kanzlei z.B. nach einer Anteilsfinanzierung und der finanzierenden Bank. Da stellt sich schon die Frage, wozu das alles gut sein soll – wenn nicht zur reinen Mandantenakquise.


Besonders dummdreist wird bei einigen Fonds (hauptsächlich Medienfonds) auch danach gefragt, ob Steuervorteile ein Motiv für die Zeichnung der Fondsbeteiligung waren. Wenn Anleger an dieser Stelle unbedarft erklären, dass bei der Zeichnung des Fonds mit Steuervorteilen geworben wurde, könnten sie sich dadurch selbst zum 2b-Fall machen und dadurch eben diese Steuervorteile verlieren.


Fazit


Vermutlich sind unter den angeschriebenen Anlegern einige dabei, die den jeweiligen Fragebogen ausgefüllt an die Kanzlei Thieler zurücksenden. Sogar vor einer Terminsetzung schreckt die Kanzlei nicht zurück. Die angegebene Begründung, die Aktion diene lediglich dazu, die Ansprüche anderer Anleger durchzusetzen, ist mehr als fragwürdig. Erkennbar geht es hier hauptsächlich darum, Anleger zu verunsichern und sie zu einer Beauftragung der Kanzlei Thieler zu bewegen.


Von einer solchen können wir vor dem Hintergrund dieser Vorgehensweise nur dringend abraten.


Einerseits kann bereits das Ausfüllen des Fragebogens für den Anleger zum Problem werden. Andererseits ist eine derartige Form der Mandantengewinnung absolut unseriös. Fraglich ist zudem, ob hier nicht ein klarer Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vorliegt. Um derart unseriöses Vorgehen zu unterbinden, wäre es wünschenswert, wenn sich andere Rechtsanwälte oder die Rechtsanwaltskammer einschalten.


Es gibt durchaus Fälle, in denen Anleger zur Sicherung von Schadensersatzansprüchen seriöse und spezialisierte Kanzleien beauftragen sollten. Thieler & Partner disqualifiziert sich aber durch derartige unseriöse Bauernfängermethoden.


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Klaus J. P.-Kilfitt

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weitere Informationen zu den Praktiken der Kanzlei Thieler finden Sie auch hier:
http://finanzscout.wordpress.com/2006/10/14/deutsche-anleger-stiftung-dubiose-hintergrunde

Freitag, 25. August 2006

Göttinger Gruppe vor dem Ende

Die berüchtigte Göttinger Gruppe hat bei Sparern mehr als eine Milliarde Euro eingesammelt. Davon dürfte nicht mehr viel übrig sein: Der Konzern ist am Rand der Zahlungsunfähigkeit.


Der Finanzkonzern Göttinger Gruppe gerät immer stärker in finanzielle Not. Jetzt hat die Volksbank Göttingen das Geschäftskonto der Securenta AG, dem Hauptunternehmen der Anlagefirma, fristlos gekündigt.


Dies geht aus einem Schreiben der Bank hervor, das der Süddeutschen Zeitung vorliegt. Die Bank begründete den Schritt mit zahlreichen Pfändungen, für die kein Guthaben mehr auf dem Konto vorhanden sei. Mehrere Rechtsanwälte berichteten außerdem, dass die Göttinger Gruppe inzwischen Immobilien verkauft, um Gläubiger befriedigen zu können.


Gut eine Milliarde Euro
Das Unternehmen war in den neunziger Jahren der größte Anbieter von so genannten atypisch stillen Beteiligungen in Deutschland. Nach früheren Angaben hat die Anlagefirma bei mehr als 100.000 Sparern gut eine Milliarde Euro eingesammelt. Von dem Geld dürfte aber nicht mehr viel übrig sein.


Aus dem Schreiben der Volksbank Göttingen geht hervor, dass das Konto der Anlagefirma nach einer Auszahlung von etwa 158.000 Euro an zwei Anwälte Anfang Juni kein Guthaben mehr aufwies. Allein aus dem Zeitraum vom 16. Juni bis 14. Juli seien aber 437 weitere Pfändungen mit einem Volumen von mehr als 4,6 Millionen Euro aufgelaufen. "Dies zeigt, dass die Göttinger Gruppe inzwischen dicht an der Zahlungsunfähigkeit ist", sagte der Göttinger Rechtsanwalt Jürgen Machunsky.


In den vergangenen Monaten hatten Anwälte bereits von stockenden Zahlungen der Anlagefirma berichtet. Der Grund: Nachdem der Bundesgerichtshof in mehreren Grundsatzurteilen zu Gunsten der Kunden der Göttinger Gruppe entschieden hatte, haben zahlreiche Anleger mit Erfolg auf Schadensersatz geklagt oder Vergleiche erstritten.


Über Risiken nicht aufgeklärt
Im Kern geht es dabei um das frühere Hauptprodukt der Gruppe, die "Securente". Dabei werden die Anleger durch Raten- oder Einmalzahlungen zu Gesellschaftern von Unternehmen, an deren Gewinn oder Verlust sie beteiligt sind. Die Vermittler der Göttinger Gruppe hatten über die hohen Risiken dieses Anlagemodells aber nicht aufgeklärt. Das Unternehmen hatte allein einen dreistelligen Millionenbetrag für eine Beteiligung an dem Fußballclub Tennis Borussia Berlin und den Kauf der von der Finanzaufsicht geschlossenen Partin-Bank verpulvert.


Nach Angaben von Machunsky war die Bankverbindung bei der Volksbank das zentrale Geschäftskonto des Unternehmens. Andere Göttinger Banken wollen mit der Firma offenbar auch nichts mehr zu tun haben. Nach Informationen der SZ hat die Göttinger Gruppe nun ein Treuhandkonto bei der Kreissparkasse Eichsfeld in Thüringen eingerichtet - wohl auch, um Pfändungen zu erschweren. Treuhänder ist ein Göttinger Rechtsanwalt, der früher für die Securenta AG tätig war. Über dieses Konto werden nun per Lastschrift die monatlichen Ratenzahlungen der Anleger eingezogen.


Staatsanwalt soll eingreifen
Machunsky vermutet, dass noch mehrere 10.000 Anleger dem Unternehmen Geld anvertrauen, "obwohl das Kapital offensichtlich nicht investiert wird, sondern für laufende Kosten und juristische Auseinandersetzungen draufgeht". Ähnlich äußerte sich der Berliner Rechtsanwalt Christian Röhlke: "Das Geld fließt weiter in das große Loch."


Die Göttinger Firma ging auf die Vorwürfe in einer Erklärung nicht näher ein. Man unterhalte zu "verschiedenen Bankinstituten" Geschäftsbeziehungen, hieß es. Zum Thema Verkauf des letzten "Tafelsilbers" erklärte eine Unternehmenssprecherin: Die Securenta AG optimiere schon seit einigen Jahren ihr Immobilien-Portfolio.


Securenta-Vorstand, Jürgen Rinnewitz, der als Drahtzieher in der Gruppe gilt, wollte mit der SZ nicht reden. Der Staatsanwaltschaft Braunschweig liegt seit 2004 eine Strafanzeige vor, in der dem Unternehmen Insolvenzverschleppung vorgeworfen wird. Die Behörde hat bislang nicht eingegriffen. "Dafür", meint Volker Pietsch, Chef des Deutschen Instituts für Anlegerschutz, "wäre es aber höchste Zeit".


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Mittwoch, 23. August 2006

Volksverarschung Bausparen

Bausparen lohnt sich nicht!

Seit über 10 Jahren analysiere ich Tarife aller Bausparkassen - das Ergebnis ist immer das Geiche: Unter dem Strich ist die Bausparfinanzierung so ziemlich die teuerste aller denkbaren Finanzierungsmöglichkeiten.


Nehmen wir heute mal den aktuellen Tarif "BHW Dispo maXX" von der BHW Bausparkasse genauer unter die Lupe. Mit dem Werbezins von 1,9 Prozent erlebt der Bauherr sein blaues Wunder.

Die zum Postbank-Konzern gehörende BHW Bausparkasse bietet unter der Bezeichnung "Dispo maXX" einen flexiblen Bauspartarif an, der dem Kunden alle Verwendungsmöglichkeiten offen halten soll. Je nach Zielsetzung verspricht die Bausparkasse den Vertragsinhabern entweder - sofern ein Immobilienerwerb geplant ist - äußerst günstiges Baugeld oder hohe Renditen, wenn lediglich Geld angespart werden soll.


Günstiges Bauspardarlehen
Aktuell wirbt die BHW Bausparkasse für den "Dispo maXX" vor allem mit dem Hinweis auf den günstigen Zins des Bauspardarlehens. "Ab sofort können Sie sich Ihr Bauspardarlehen schon ab sensationellen 1,9 Prozent* sichern", heißt es auf der Homepage und in Werbeschreiben. Zudem scheint der Kredit zum Dumpingpreis auch schnell verfügbar zu sein - so suggerieren zumindest Werbeaussagen wie "Schnell zum Baugeld - ohne festes Mindestsparguthaben" und "Wahlzuteilung: Bauspardarlehen kurzfristig abrufbar". Bauherren sollten die Versprechungen des Baufinanzierers aber skeptisch betrachten.


Wahl des Darlehenszinssatzes
Beim "Dispo maXX" handelt es sich um einen sehr flexibel einsetzbaren Bauspartarif. Die verschiedenen Wahloptionen machen es möglich, dass der Vertrag sowohl an die Ansprüche zukünftiger Bauherren mit unterschiedlichem Planungshorizont als auch an den Bedarf von Sparern, die mit ihren Einzahlungen lediglich die staatliche Förderung durch Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulage nutzen wollen, angepasst werden kann. Und das auch noch nach Vertragsabschluss, wenn sich Kundenpläne nachträglich verändern.
Allerdings gibt es soviel Freiheit nicht zum Nulltarif. Zwar muss der Bausparer für Vorteile, die er beansprucht, keine speziellen Gebühren berappen. Er zahlt seinen Preis aber durch Nachteile bei bestimmten vertraglichen Leistungen.
Denn die Bausparfinanzierung basiert traditionell auf dem Prinzip des Gebens und Nehmens. So kommt an das günstige Bauspardarlehen nur heran, wer der Bausparkasse als Sparer zuvor sein Vertragsguthaben über Jahre zum Niedrigzins überlassen hat. Dispo-maXX-Sparer erhalten einen Anlagezins von lächerlichen einem Prozent pro Jahr. Viele Banken und Sparkassen bieten bei langfristigen Sparverträgen derzeit wesentlich mehr.


Welchen Kredit der Kunde bekommt und für wie lange, entscheidet sich vor allem mit der Wahl des Darlehenszinssatzes. Wer auf den Werbezins von 1,9 Prozent fliegt, erlebt schnell sein "blaues Wunder". Ein Beispiel: In sieben Jahren soll eine Umbaumaßnahme finanziert und dafür monatlich 250 Euro in den Vertrag eingezahlt werden. Je nach Darlehenszins sieht die Rechnung sehr unterschiedlich aus: Wählt der Bauherr die teuerste Kreditvariante mit einem Nominalzins von 3,75 Prozent, zahlt ihm die Bausparkasse nach sieben Jahren einen Betrag von 49.000 Euro aus. Davon gibt es 27 783 Euro als Darlehen mit einem Effektivzins von 4,05 Prozent.


Nimmt der Kunde die Werbung beim Wort und kreuzt er im Vertrag die Niedrigzinsvariante mit 1,9 Prozent an, sieht die Rechnung völlig anders aus: Zum Dumping-Effektivzins von 2,28 Prozent fließen hier trotz gleicher Ansparleistung nur 13.633 Euro - also weniger als die Hälfte - an Kreditmitteln auf sein Baukonto, zusammen mit dem Sparguthaben 35.000 Euro. Außerdem währt der Zinsvorteil nur recht kurz, denn schon nach fünf Jahren und neun Monaten muss die Schuld bei Wahl des Standardtilgungssatzes von sechs Promille der Vertragssumme getilgt sein. Bei Wahl der teureren Variante kann sich der Bauherr dagegen neun Jahre und fünf Monate Zeit lassen.


Deutliche Leistungsunterschiede offenbart auch der Blick auf den Zeitraum, der unter Standardbedingungen bis zur Zuteilung eines Bausparvertrages vergeht. Bei Einzahlung der Regelsparrate von drei Promille der Vertragssumme wird die Zuteilung erst nach 13 Jahren erreicht - volle drei Jahre später als bei Wahl des 3,75 Prozent-Kreditzinses. Und das kostet den Bausparer jede Menge Geld in Form von Zinsverlusten gegenüber möglichen Alternativanlagen.


Flexibilität hat ihren Preis
Trotz aller Flexibilität kann die BHW Bausparkasse mit dem Tarif "Dispo maXX" die traditionelle Bauspar-Arithmetik nicht ausschalten. Auch hier gilt: Wer als Bausparer einerseits bestimmte Vorteile genießen will, muss andererseits mehr Vorleistungen erbringen oder Leistungseinschränkungen hinnehmen.
Konkret: Bausparer bezahlen den Schaufensterzins von nominal 1,9 Prozent im Vergleich zu teureren Tarifvarianten mit einer längeren Wartezeit bis zur Zuteilung, einem geringeren Darlehensanspruch und hohen Tilgungsraten. Und zwar je nach Ausgangslage in unterschiedlicher Kombination.
Außerdem gilt wie bei jeder Bausparfinanzierung auch hier: Der Zins des Bausparkredits spiegelt keinesfalls die kompletten Kosten der Finanzierung wider. Denn hierzu gehören ebenfalls die in der Ansparphase im Vergleich zu Alternativanlagen erlittenen Zinseinbußen. Wird das Baugeld sofort benötigt, kommen zusätzlich die Kosten einer langjährigen Zwischenfinanzierung des Bausparvertrags dazu.


Fazit:
Bauherren sollten sich weder von der Lockvogel-Werbung der BHW noch durch ähnliche Versprechen anderer Anbieter blenden lassen und vor einem Abschluss unbedingt Alternativfinanzierungen prüfen - am besten mit Hilfe eines unabhängigen Beraters.


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Klaus J. P.-Kilfitt

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Volksverarschung Bausparen

Bausparen lohnt sich nicht!

Seit über 10 Jahren analysiere ich Tarife aller Bausparkassen – das Ergebnis ist immer das Geiche: Unter dem Strich ist die Bausparfinanzierung so ziemlich die teuerste aller denkbaren Finanzierungsmöglichkeiten.

Nehmen wir heute mal den aktuellen Tarif “BHW Dispo maXX” von der BHW Bausparkasse genauer unter die Lupe. Mit dem Werbezins von 1,9 Prozent erlebt der Bauherr sein blaues Wunder.

Die zum Postbank-Konzern gehörende BHW Bausparkasse bietet unter der Bezeichnung “Dispo maXX” einen flexiblen Bauspartarif an, der dem Kunden alle Verwendungsmöglichkeiten offen halten soll. Je nach Zielsetzung verspricht die Bausparkasse den Vertragsinhabern entweder – sofern ein Immobilienerwerb geplant ist – äußerst günstiges Baugeld oder hohe Renditen, wenn lediglich Geld angespart werden soll.

Günstiges Bauspardarlehen
Aktuell wirbt die BHW Bausparkasse für den “Dispo maXX” vor allem mit dem Hinweis auf den günstigen Zins des Bauspardarlehens. “Ab sofort können Sie sich Ihr Bauspardarlehen schon ab sensationellen 1,9 Prozent* sichern“, heißt es auf der Homepage und in Werbeschreiben. Zudem scheint der Kredit zum Dumpingpreis auch schnell verfügbar zu sein – so suggerieren zumindest Werbeaussagen wie “Schnell zum Baugeld – ohne festes Mindestsparguthaben” und “Wahlzuteilung: Bauspardarlehen kurzfristig abrufbar“. Bauherren sollten die Versprechungen des Baufinanzierers aber skeptisch betrachten.

Wahl des Darlehenszinssatzes
Beim “Dispo maXX” handelt es sich um einen sehr flexibel einsetzbaren Bauspartarif. Die verschiedenen Wahloptionen machen es möglich, dass der Vertrag sowohl an die Ansprüche zukünftiger Bauherren mit unterschiedlichem Planungshorizont als auch an den Bedarf von Sparern, die mit ihren Einzahlungen lediglich die staatliche Förderung durch Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulage nutzen wollen, angepasst werden kann. Und das auch noch nach Vertragsabschluss, wenn sich Kundenpläne nachträglich verändern.

Allerdings gibt es soviel Freiheit nicht zum Nulltarif. Zwar muss der Bausparer für Vorteile, die er beansprucht, keine speziellen Gebühren berappen. Er zahlt seinen Preis aber durch Nachteile bei bestimmten vertraglichen Leistungen.

Denn die Bausparfinanzierung basiert traditionell auf dem Prinzip des Gebens und Nehmens. So kommt an das günstige Bauspardarlehen nur heran, wer der Bausparkasse als Sparer zuvor sein Vertragsguthaben über Jahre zum Niedrigzins überlassen hat. Dispo-maXX-Sparer erhalten einen Anlagezins von lächerlichen einem Prozent pro Jahr. Viele Banken und Sparkassen bieten bei langfristigen Sparverträgen derzeit wesentlich mehr.

Welchen Kredit der Kunde bekommt und für wie lange, entscheidet sich vor allem mit der Wahl des Darlehenszinssatzes. Wer auf den Werbezins von 1,9 Prozent fliegt, erlebt schnell sein “blaues Wunder”. Ein Beispiel: In sieben Jahren soll eine Umbaumaßnahme finanziert und dafür monatlich 250 Euro in den Vertrag eingezahlt werden. Je nach Darlehenszins sieht die Rechnung sehr unterschiedlich aus: Wählt der Bauherr die teuerste Kreditvariante mit einem Nominalzins von 3,75 Prozent, zahlt ihm die Bausparkasse nach sieben Jahren einen Betrag von 49.000 Euro aus. Davon gibt es 27 783 Euro als Darlehen mit einem Effektivzins von 4,05 Prozent.

Nimmt der Kunde die Werbung beim Wort und kreuzt er im Vertrag die Niedrigzinsvariante mit 1,9 Prozent an, sieht die Rechnung völlig anders aus: Zum Dumping-Effektivzins von 2,28 Prozent fließen hier trotz gleicher Ansparleistung nur 13.633 Euro – also weniger als die Hälfte – an Kreditmitteln auf sein Baukonto, zusammen mit dem Sparguthaben 35.000 Euro. Außerdem währt der Zinsvorteil nur recht kurz, denn schon nach fünf Jahren und neun Monaten muss die Schuld bei Wahl des Standardtilgungssatzes von sechs Promille der Vertragssumme getilgt sein. Bei Wahl der teureren Variante kann sich der Bauherr dagegen neun Jahre und fünf Monate Zeit lassen.

Deutliche Leistungsunterschiede offenbart auch der Blick auf den Zeitraum, der unter Standardbedingungen bis zur Zuteilung eines Bausparvertrages vergeht. Bei Einzahlung der Regelsparrate von drei Promille der Vertragssumme wird die Zuteilung erst nach 13 Jahren erreicht – volle drei Jahre später als bei Wahl des 3,75 Prozent-Kreditzinses. Und das kostet den Bausparer jede Menge Geld in Form von Zinsverlusten gegenüber möglichen Alternativanlagen.

Flexibilität hat ihren Preis
Trotz aller Flexibilität kann die BHW Bausparkasse mit dem Tarif “Dispo maXX” die traditionelle Bauspar-Arithmetik nicht ausschalten. Auch hier gilt: Wer als Bausparer einerseits bestimmte Vorteile genießen will, muss andererseits mehr Vorleistungen erbringen oder Leistungseinschränkungen hinnehmen.

Konkret: Bausparer bezahlen den Schaufensterzins von nominal 1,9 Prozent im Vergleich zu teureren Tarifvarianten mit einer längeren Wartezeit bis zur Zuteilung, einem geringeren Darlehensanspruch und hohen Tilgungsraten. Und zwar je nach Ausgangslage in unterschiedlicher Kombination.

Außerdem gilt wie bei jeder Bausparfinanzierung auch hier: Der Zins des Bausparkredits spiegelt keinesfalls die kompletten Kosten der Finanzierung wider. Denn hierzu gehören ebenfalls die in der Ansparphase im Vergleich zu Alternativanlagen erlittenen Zinseinbußen. Wird das Baugeld sofort benötigt, kommen zusätzlich die Kosten einer langjährigen Zwischenfinanzierung des Bausparvertrags dazu.

Fazit: Bauherren sollten sich weder von der Lockvogel-Werbung der BHW noch durch ähnliche Versprechen anderer Anbieter blenden lassen und vor einem Abschluss unbedingt Alternativfinanzierungen prüfen – am besten mit Hilfe eines unabhängigen Beraters.

Viel Freude bei der Vermehrung der gewonnenen Einsichten,
wünscht Ihnen Ihr Finanzscout

Klaus J. P.-Kilfitt
www.klaus-kilfitt.de

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