Donnerstag, 12. November 2009

Dubai-Investments: Krise und Fiskus enteignen Anleger

Der Bundesverband verbraucherorientierter Wirtschaftsberatungsunternehmen – procon e.V. warnt schon seit Jahren vor “Kapitalanlagen” in Dubai bzw. den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) insgesamt.

Selbst in Zeiten, in denen die Wirtschaft dort noch boomte und die Bäume wie in den Märchen von 1001 Nacht in den Himmel zu wachsen schienen, war Dubai bereits Tummelplatz und Eldorado für Abzocker aller Art. Beliebte Zielgruppe: Deutsche Anleger. Diese kamen in Scharen um ihr sauer verdientes Geld im wahrsten Wortsinne, in der arabischen Wüste “in den Sand zu setzen” – nicht zuletzt aufgrund eines – auf dem Ende 2008 ausgelaufenen Doppelbesteuerungsabkommen (BDA) zwischen der BRD und den VAE basierenden – verlockenden Steuerprivilegs für deutsche Steuerbürger.

Doch mit der Wirtschafts- und Finanzkrise ist auch im Morgenland die Euphorie der Ernüchterung gewichen. Wo noch vor wenigen Monaten das Leben pulsierte und ein Wolkenkratzer nach dem anderen aus dem Wüstensand gestampft wurde, ragen nun Bauruinen und stillstehende Kräne anklagend in den Himmel. Rund 80 Prozent der Stadtentwicklung wurden von der Regierung bis auf weiteres auf Eis gelegt. Die Immobilienpreise sind im Durchschnitt um über 50 Prozent gefallen – die Börse in Dubai um über 60 Prozent.

Und nun auch das noch: Nachdem noch zu Weihnachten des vorigen Jahres (23.12.2008) vom Bundesfinanzministerium (BMF) ebenso freudig wie offenbar voreilig mitgeteilt wurde, man habe sich mit den VAE auf ein neues Doppelbesteuerungsabkommen geeinigt, übernahm nun das Bayerische Staatsministerium der Finanzen die Initiative: Mit der Unterzeichnung eines neuen DBA sei nach derzeitigem Kenntnisstand in nächster Zeit nicht zu rechnen. Daher sei im Verhältnis zu den VAE bis auf weiteres von einem sogenannten “abkommenslosen Zustand” auszugehen.

Abkommensloser Zustand – dies bedeutet schlicht und einfach, dass es im bilateralen Verhältnis zwischen der BRD und den Vereinigten Arabischen Emirate keine abkommensrechtliche Vermeidung der Doppelbesteuerung von Einkommen und Vermögen gibt.Dies führt bei in der BRD steuerpflichtigen Privatpersonen mit Wirkung zum 1.1.2009 automatisch zur uneingeschränkten Steuerpflicht aller Einkünfte aus derartigen “Märchenland”-Investments in Deutschland (Besteuerung des Welteinkommens am Steuersitz). Unklar bleibt darüber hinaus auch die Frage nach der Abzugsfähigkeit bzw. Limitierung von Eigentümerlasten und/oder Werbungskosten aus derartigen Investitionen.

Fazit: Evtl. doch noch anfallende Gewinne sind hierzulande voll steuerpflichtig – anfallende Verluste können hingegen aller Voraussicht nach nicht steuermindernd angesetzt werden.
Und was lernen wir daraus? Nicht alle Märchen haben ein Happy End.

Viel Freude bei der Vermehrung der gewonnenen Einsichten,
wünscht Ihnen Ihr Finanzscout

Klaus Kilfitt