Sonntag, 31. Dezember 2006

Deutsche Bank mit "unmoralischem Angebot"

"Sie verfügen über einen höheren Betrag, den Sie vorläufig nicht benötigen?‘‘, fragt Deutschlands größtes Kreditinstitut, die Deutsche Bank. Eine Antwort in Form eines Angebotes hat sie natürlich auch gleich parat: ,,Parken Sie Ihr Geld zu attraktiven Zinsen.‘‘
Gemeint ist das hauseigene db GeldmarktSparen, welches sich für diesen Zweck ,,hervorragend‘‘ eigne, weil es den ,,Vorteil starker Zinsen und finanzieller Flexibilität‘‘ kombiniere.


So heißt es in der Werbung. Doch sind die Versprechen gleich in mehrfacher Hinsicht übertrieben, wie eine genauere Analyse des angepriesenen Produktes zeigt.


Flexibilität: Voraussetzung für das db GeldmarktSparen ist, dass der Kunde mindestens 5.000,- Euro in diese Anlage investiert - denn für geringere Beträge bietet die Deutsche Bank das Produkt gar nicht erst an. Desweiteren muss der Sparer wissen, dass er nur über maximal 2.000,- Euro pro Monat frei verfügen kann - für höhere Beträge gilt eine dreimonatige Kündigungsfrist.
Der Kunde ist beim db GeldmarktSparen also den unflexiblen Rahmenbedingungen eines normalen Sparbuches unterworfen.
Die Deutsche Bank erlaubt lediglich dann, höhere Beträge als die 2.000,- Euro ohne vorherige Kündigung abzurufen, wenn der Anleger dieses Geld ,,in andere Sparformen und Wertpapiere in Ihr db InvestmentDepot‘‘ umschichtet.
Wesentlich flexibler wäre der clevere Sparer also auf alle Fälle schon mal mit einem völlig normalen Tagesgeld-Konto, bei dem er jederzeit von einem Tag auf den anderen ohne zusätzliche Kosten komplett an sein Geld kommt.


Zinsen: Für seine Spareinlage ab 5.000,- Euro bekommt der Deutsche-Bank-Kunde laut Werbung einen Zinssatz von 2,80 Prozent pro Jahr, ab 10.000,- Euro gibt es dann 3,05 Prozent und erst ab 25.000,- Euro 3,20 Prozent.
Hebt ein Sparer im Laufe der Zeit Geld ab und kommt somit unter die 5.000,- Euro-Grenze, erhält er für die Dauer der Unterschreitung dieses Mindestanlage-Betrags denselben Zinssatz wie für die Sparcard der Deutschen Bank - und das sind gerade einmal lächerliche 0,5 Prozent. Ein Sternchen hinter dem Wort ,,Zinssatz‘‘ verweist zudem auf Kleingedrucktes: ,,z. Zt. pro Jahr".
Der Zinssatz ist also auch noch variabel. "Zinsänderungen gemäß vertraglicher Vereinbarung in Abhängigkeit von Euribor-Änderungen.‘‘ Euribor steht für den Zinssatz, den europäische Banken untereinander beim Handel von Einlagen mit fester Laufzeit nehmen.
Für Anleger sind die von der Deutschen Bank offerierten Zinsen also alles andere als attraktiv. Liegt doch allein schon der Leitzinssatz der Europäischen Zentralbank mit 3,5 Prozent weit über dem angebotenen Zinssatz.


Zum Vergleich: Nach Angaben eines renommierten Finanzinformations-Dienstes  bieten derzeit 14 Anbieter von Tagesgeld-Konten schon ab dem ersten Euro höhere Zinsen als jene 2,80 Prozent, die der Deutsche-Bank-Kunde für Beträge ab 5.000,- Euro erhält.
11 Institute offerieren sogar mehr als 3,05 Prozent, welche die Detsche Bank erst ab 10.000,- Euro bietet - 10 der Anbieter sogar mehr als 3,20 Prozent.
Allerdings sollten Kunden sich vorher beim jeweiligen Geldhaus erkundigen, wie hoch die Einlagen im Einzelfall abgesichert sind, denn einige dieser Institute gehören ausländischen Einlagensicherungs-Fonds an. Dort sind häufig nur maximal fünfstellige Beträge abgesichert.


Tipp:  Fallen Sie nicht auf Werbefloskeln wie "finanzielle Flexibilität" und "starke Zinsen" herein. Im vorliegenden Fall sind weder die Zinsen hoch, noch ist der Kunde wirklich flexibel.
Flexibler sind Sie auf jeden Fall mit einem guten Tagesgeld-Konto - und deutlich höhere Renditen sind anderweitig ebenfalls zu erreichen.


Viel Freude bei der Vermehrung der gewonnenen Einsichten,
wünscht Ihnen Ihr Finanzscout

Klaus J. P.-Kilfitt

www.klaus-kilfitt.de
www.klaus-kilfitt.blogspot.de

procontra© - kritische Informationen für aufgeklärte Verbraucher

Dienstag, 12. Dezember 2006

Offene Immobilienfonds: Nichts dazugelernt!

Heute jährt es sich zum ersten mal, dass die Deutsche Bank die Aussetzung der Anteilsrücknahme für den grundbesitz-invest vermeldete. Einen solchen Vorgang hatte es in der Geschichte der offenen Immobilienfonds nie zuvor gegeben. Verschärft wurde die massive Enttäuschung der Anleger, weil kaum jemand wusste, dass überhaupt eine gesetzliche Grundlage dafür existiert, die eine bis zwei Jahre andauernde Rücknahmeaussetzung erlaubt. Über diese – bei Investmentfonds, deren Fungibilität ja eines der wesentlichen Verkaufsargumente ist, sicherlich elementare Grundlage – wurden die Kunden nämlich so gut wie nie aufgeklärt.


Zusätzlich erregte die Gemüter, dass die Deutsche Bank quasi der "Ersttäter" war, und dass ihr Vorstandsvorsitzender Josef Ackermann ein Hilfsprogramm für den Fonds schlichtweg verweigerte – wohl, um sein Eigenkapitalverzinsungsziel von mindestens 25 Prozent auf keinen Fall zu gefährden. Mit dieser Entscheidung stürzte er die gesamte Anlageform in eine tiefe Krise.


Wer sich etwas genauer mit dem Thema 'Offene Immobilienfonds' beschäftigt hatte, wusste jedoch: Die erstmalige Aussetzung der Anteilsrücknahme war durchaus nicht der eigentliche Beginn der Krise. Sie war allenfalls die Zuspitzung einer bereits seit Jahren erkennbaren Abfolge von Problemen und bedenklichen Vorgängen.
Den ersten Fall stellte ein vor Jahren erfolgter Verkauf von Immobilien innerhalb zweier Schwesterfonds dar: Damals verkaufte die Fondstochter der HypoVereinsbank (HVB), iii-Investments, Objekte vom liquiditätsmäßig ausgebluteten Fonds Nr. 1 an den im Grunde ebenso liquiditätsschwachen Fonds Nr. 2. Kein fremder Dritter wäre bereit gewesen, sie zu den völlig utopischen Buchwerten zu kaufen.
Ebenfalls vollkommen intransparent und fragwürdig gestaltete sich wenig später der Verkauf von Objekten aus dem Grundwert-Fonds der DEGI an die Allianz. Auch hier stellte sich die Frage, warum nur der Mutterkonzern und nicht ein fremder Dritter bereit war, zum Buchwert zu kaufen.


Beim DEKA-Skandal änderte sich zumindest die mangelhafte Kommunikation: Ausgelöst durch den Frankfurter Immobilienskandal wurden beim Deka-Immobilienfonds ganz klar massive Fehlbewertungen eingeräumt. Nur durch Anteilskäufe in den Eigenbestand und die Übernahme von falsch bewerteten Immobilien konnte die Deka-Bank eine Anteilsaussetzung verhindern.
Ähnliches gilt für den nächsten Fall, den Verkauf von Objekten des Fonds Euro ImmoProfil – entstanden aus der Zusammenlegung von iii-Fonds Nr. 1 und 2 – an das Mutterhaus. Nachdem die Objekte zum Buchwert übernommen worden waren, teilte die HVB ihren Aktionären lapidar mit, sie müsste fast die Hälfte des Kaufpreises von rund einer halben Milliarde Euro abschreiben.
Der zeitlich letzte Fall vor der erstmaligen Rücknahmeaussetzung durch die Deutsche Bank betraf die DIFA. Hier kam es ebenfalls zu Stützungskäufen von Anteilen am DIFA-Fonds Nummer 1 durch die Genossenschaftsorganisation. Wären die Immobilien marktgerecht bewertet gewesen, hätte die notwendige Liquidität problemlos durch Liegenschaftsverkäufe geschaffen werden können. Vor allem, weil sich die Liquiditätsverknappung wegen des kontinuierlichen Mittelabflusses schon lange vorher abgezeichnet hatte.


Alle vorstehend geschilderten Problemfälle haben eines gemeinsam: Die Immobilien in den Fonds konnten innerhalb von Monaten nicht zum gutachterlich bestätigten „Verkehrswert" am freien Markt verkauft werden, weil sie nicht marktgerecht bewertet waren. Auch zahlreiche andere Indizien – wie z.B. ein zu hoher durchschnittlicher Ertragswertfaktor - untermauerten die These von Fehlbewertungen. Folglich hätte seit Jahren über die tatsächliche Unabhängigkeit der Gutachter diskutiert werden müssen. Bis heute wurde am System der Auftragserteilung durch das Fondsmanagement jedoch nichts geändert!


Bis auf einen Fall haben also alle kleinen und großen Krisen dieser Fondsbranche in den vergangenen Jahren die gleiche Ursache.
Nur die vorübergehende Fondsschließung der beiden KanAm-Fonds waren nicht durch mögliche Fehlbewertungen ausgelöst worden. Hier lag es an Managementfehlern bei der Liquiditätssteuerung. Zu hohe Investitionsquoten ließen nur unzureichend Spielraum für mögliche Anteilsrückgaben. Unregelmäßigkeiten bei Mills, dem KanAm-Partner und Betreiber von Fondsobjekten, führten beim US-grundinvest zu plötzlichen Anteilsrücknahmen, die schließlich nicht mehr bedient werden konnten. Davon betroffen wurde auch der große Schwesterfonds KanAm grundinvest, obwohl er keine Mills-Immobilien im Bestand hatte, dafür aber ebenfalls eine extrem hohe Investitionsquote.


Der einzig glaubwürdiger Ausweg, den Vorwürfen möglicher Fehlbewertungen entgegenzutreten, ist eine Erhöhung der Transparenz. Das betrifft zum einen Objektankäufe. Um wie viel höher ist der gutachterliche Verkehrswert gegenüber dem Kaufpreis? Tunen fragwürdige Einwertungsgewinne die Fondsperformance? Wichtige Fragen, die nur zu beantworten sind, wenn sowohl der Kaufpreis als auch die Erwerbsnebenkosten und der erste Buchwert aufgezeigt werden. Zum anderen muss der Objektbestand offensichtlich sein. Wie hoch ist die Miete pro Objekt und zu welchem Verkehrswert stehen die einzelnen Immobilien in den Büchern? Ist der Ertragswertfaktor damit plausibel? Welche Liegenschaften wurden auf- beziehungsweise abgewertet? Bei gravierenden oder dem allgemeinen Marktzyklus entgegenlaufenden Buchwertveränderungen wären zudem Begründungen erforderlich.


Als vor einigen Monaten die Krise auf ihrem Höhepunkt war, kündigte der BVI stellvertretend für die gesamte Branche ein umfassend angelegtes Reformpaket an. Dazu zählte ein anfänglich leider nur sehr vage definiertes Versprechen von mehr Transparenz. So führten die Verbands- und Branchenvertreter in verschiedenen Gesprächen und Diskussionen das Informationsniveau der Berichte aus dem Hause der Deutschen Bank stets als Minimum an. Nachdem die Krisenstimmung bis zur Definition der Kriterien jedoch verflogen war, wurde nicht einmal dieses umgesetzt.


Offenbar reichen die vielen Krisen nicht, um die Bereitschaft für eine strukturelle Reform zu schaffen. Insbesondere die Transparenz wurde so gut wie überhaupt nicht verbessert.
Ebenfalls nicht ausreichend sind die angedachten Maßnahmen zur Steigerung der Unabhängigkeit von Gutachtern.
Enttäuschend ist auch die fehlende Differenzierung einzelner Fonds hinsichtlich ihrer Investitionsstrategie und den daraus resultierenden Risiken. Für den BVI besteht weiterhin nur eine einzige Kategorie 'Offene Immobilienfonds'. Wie soll da ein Anleger die völlig unterschiedlichen Investitionskonzepte und Risikoansätze verstehen?


Ansätze für Kritik gibt es also an allen Ecken und Enden. Es gibt zahlreiche Themen, an denen dringend gearbeitet werden müsste.
Eine der vorgenannten Ursachen wird in zwei, vielleicht auch drei Jahren eine erneute Krise auslösen. Ist dann nicht zufällig erneut ein idealer Zeitpunkt, seine Anteile zu verkaufen, könnte eine noch viel größere Anteilsrückgabewelle entstehen – wiederum mit verheerenden Folgen für die Anleger.


Der Bundesverband procon e.V. verweist schon seit Jahren auf die - von den Anbietern zumeist unter den Tisch gekehrten - Risiken bei Offenen Immobilienfonds.


Viel Freude bei der Vermehrung der gewonnenen Einsichten,
wünscht Ihnen Ihr Finanzscout


Klaus J. P.-Kilfitt


www.klaus-kilfitt.de
www.klaus-kilfitt.blogspot.de


procontra© - kritische Informationen für aufgeklärte Verbraucher


 

Montag, 11. Dezember 2006

Gesetzliche Krankenversicherung: Beiträgserhöhung auf über 15 Prozent ?

Nach einer Meldung der Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen wird zum 1. Januar 2007 eine Anhebung der Beiträge um etwa 0,7 Prozent nötig. Denn aus der Erhöhung der Mehrwertsteuer, der Kürzung bei den versicherungsfremden Leistungen und den weiteren Auswirkungen der geplanten Gesundheitsreform rechnet man für das kommende Jahr mit einem Defizit von 6,7 Milliarden Euro.
Um „die gute medizinische Versorgung von 72 Millionen gesetzlich Krankenversicherten weiterhin stabil finanzieren" zu können, muss man „realistisch mit einem durchschnittlichen Anstieg der Beitragssätze um 0,7 Prozentpunkte" rechnen, wie die GKV-Spitzenverbände mitteilten.
Die Spitzenverbände gehen deshalb davon aus, dass sich der Beitragssatz von derzeit durchschnittlich 14,3 Prozent für das nächste Jahr auf rund 15 Prozent erhöhen wird – teurer waren die Krankenkassenbeiträge für gesetzlich Versicherte noch nie zuvor.


Auf eine gemeinsame, einvernehmliche Prognose hat sich der GKV-Schätzerkreis jedoch noch nicht einigen können, da noch ein Dissens darüber bestehe, in welcher Größenordnung sich das „Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der GKV" (GKV-WSG) finanziell auswirken werde.
Die Verwaltungsräte der einzelnen Kassen werden sich nach eigenen Angaben deshalb in den nächsten Wochen mit der Größenordnung der tatsächlichen Erhöhung auseinandersetzen. Mit Beschlüssen sei ab Mitte Dezember zu rechnen, wie es hieß.
Die Erhöhung der Mehrwertsteuer schlägt nach Prognose der Spitzenverbände mit Mehrkosten bei Arznei-, Hilfsmitteln und Fahrkosten in Höhe von knapp einer Milliarde Euro zu Buche. Durch den gekürzten Steuerzuschuss für die so genannten versicherungsfremden Leistungen kämen weitere 1,7 Milliarden Euro weniger in der Kasse.
Und die Auswirkungen des GKV-WSG werden zu einer zusätzlichen Belastung von 450 Millionen Euro führen – im Gegensatz zu der vom Bundesgesundheitsministerium erwarteten Entlastung von 1,4 Milliarden Euro.


Die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) hat darüber hinaus aus Kassenkreisen erfahren, dass große Unsicherheit herrsche, ob der von der Bundesregierung zusätzliche Steuerzuschuss von einer Milliarde Euro auch tatsächlich bewilligt werde. Denn hierzu habe es noch keine Beschlüsse, sondern lediglich eine Ankündigung gegeben.
Wie sich eine solche Erhöhung in Zahlen auswirkt, hat die Frankfurter Allgemeine Zeitung in ihrer Wochenend-Ausgabe vorgerechnet. Demnach kommen auf „Versicherte mit einem Einkommen an der Beitragsbemessungsgrenze von 3562,50 Euro" zusätzliche Kosten in Höhe von etwa 25 Euro pro Monat zu, die jedoch zur Hälfte vom Arbeitgeber getragen werden. Noch stärker dürften nach Einschätzung der FAZ die Beitragssätze hoch verschuldeter Krankenkassen ansteigen, wozu vor allem einige Ortskrankenkassen (AOKn) zu zählen seien.


Viel Freude bei der Vermehrung der gewonnenen Einsichten,
wünscht Ihnen Ihr Finanzscout

Klaus J. P.-Kilfitt

www.klaus-kilfitt.de
www.klaus-kilfitt.blogspot.de

procontra© - kritische Informationen für aufgeklärte Verbraucher

Montag, 4. Dezember 2006

Frankonia: Namenswechsel Anfang vom Ende?

Mit einiger Verwunderung haben die Anleger der FrankoniaWert AG zur Kenntnis nehmen müssen, dass sich ihre Gesellschaft durch Beschluss der Hauptversammlung vom 16.08.2006 und der Eintragung im Handelsregister im Oktober 2006 in Deltoton AG umbenannt hat.

Dies geschah, wie den Anlegern in einem Rundschreiben der Deltoton aus dem November 2006 lapidar mitgeteilt wird, „ausschließlich zur Imageverbesserung" - eine Erkenntnis, die angesichts der Vielzahl negativer Berichte in den Medien nicht sonderlich überrascht.


Im gleichen Rundschreiben beeilt sich die Frankonia bzw. die Deltoton, den Anlegern zu versichern, dass die Namensänderung „keine Auswirkungen auf Ihre Beteiligung" hat. Und genau das dürfte letztlich das eigentliche Problem sein. Denn - egal, unter welchem Namen - eine atypisch stille Beteiligung bei der Frankonia ist, wie FINANZtest bereits im Mai 2001 feststellte „riskant", da die „Anleger dieses Beteiligungsmodells nicht nur an den Gewinnen, sondern auch an den Verlusten der Gesellschaft beteiligt sind". So gesehen wären Änderungen bzw. „Auswirkungen" auf die Beteiligungen sicherlich wünschenswert gewesen.


Folge der Namensänderung dürfte damit sein, dass zukünftig die einschlägigen Presseberichte nicht (mehr) mit der Deltoton in Verbindung gebracht werden - ein Schelm, der Böses dabei denkt. Es wäre nicht das erste mal, dass eine zum Problemfall gewordene Beteiligungsgesellschaft erst umbenannt und oft auch zugleich der Sitz verlegt wird (meist an den östlichen Rand der neuen Bundesländer), bevor sie schließlich klammheimlich und ohne entsprechenden Pressewirbel in die Insolvenz "entsorgt" wird.


Viel Freude bei der Vermehrung der gewonnenen Einsichten,
wünscht Ihnen Ihr Finanzscout

Klaus J. P.-Kilfitt

www.klaus-kilfitt.de
www.klaus-kilfitt.blogspot.de

procontra© - kritische Informationen für aufgeklärte Verbraucher

DBVI Deutschlandfonds: Ausstiegschance für Anleger

Den vielen tausend Anteilsinhabern, die ihre Kommanditeinlagen in den beiden bis vor kurzem zur DBVI AG gehörenden Deutschlandfonds KG und 2. Deutschlandfonds KG fremdfinanziert haben (z.B. auch über die inzwischen durch die BaFin geschlossene Privatbank Reithinger), bietet sich eine neue juristische Perspektive zum Ausstieg aus diesen Beteiligungen. Zu dieser Einschätzung kommen Branchenexperten im Nachgang der Gesellschafterversammlungen der Deutschlandfonds vom 23. November 2006.


Demnach haben die finanzierenden Banken zwei Prozent Vermittlungsprovision an Vertriebsorganisationen dieser Fonds wie die von Frank Fleschenberg geführte Eureka Finanzmarketing GmbH bezahlt. Von diesen Provisionen floss jedoch die Hälfte an die für die finanzierenden Anleger dieser Fonds als Treuhänderin eingebundene Procurator Treuhand GmbH. „Hierbei handelt es sich offenbar um einen klassischen Fall von rechtswidriger Provisionszahlung, da diese Provisionszahlungen an die Treuhandgesellschaft den Anlegern der Deutschlandfonds im Prospekt verschwiegen wurde", erklärt Rechtsanwalt Andreas Tilp. Die Geschäftsführung der Procurator Treuhand GmbH hatte die Provisionszahlungen während der Gesellschafterversammlung öffentlich eingeräumt.


Diejenigen Anleger, die ihre Anteilskäufe unter Beteiligung der Procurator Treuhand GmbH fremdfinanziert haben, sind damit so zu stellen, als ob sie mit diesem Treuhänder bis dato nichts zu tun hatten", so Rechtsanwalt Klaus Nieding. „Hätten Anleger von dieser heimlichen Zahlung an ihren eigenen Treuhänder gewusst, wäre es zu keinem Vertrag gekommen. Ohne Vertrag wäre es zu keinem Darlehen für den Kauf der Fondsanteile gekommen. Daher sind die bisherigen Zinszahlungen aus dem Darlehensvertrag zurückzuleisten und die Anleger zugleich aus dem Darlehensvertrag zu befreien", erklärt Nieding die Rechtsfolgen für die Procurator Treuhand GmbH, auf die nun erhebliche finanzielle Belastungen zukommen dürften.


Diese Rechtsposition bezieht sich dabei vor allem auf das „Schmiergeldurteil" des Bundesgerichthof (BGH) vom 16. Januar 2001 (XI ZR 113/00), wonach „Kick-back"-Zahlungen zur Nichtigkeit des Vertrags führen.



Da laut Emissionsprospekt Schadensersatzansprüche gegen die Treuhänderin nach Ablauf einer sechsmonatigen Frist ab Kenntniserlangung (in diesem Falle also der 23.11.2006) ausgeschlossen sind, sollten betroffene Anleger diese Verjährungsproblematik berücksichtigen und schnellstmöglich geeigneten Rechtsrat einholen.


Wie auf der Gesellschafterversammlung bekannt wurde, mussten die beiden Deutschlandfonds massive Wertverluste von 50% bzw. 65% hinnehmen. Ursächlich für diese schweren Verluste sind eine Wertberichtigung der erworbenen Immobilien sowie der vollständige Rückzug der DBVI AG aus den Fonds. Ohne diesen Rückzug stünde die Solvenz der börsennotierten DBVI AG durchaus in Frage.


Die große Mehrheit der Anleger finanzierte ihre Fondsanteile über einen klassischen Bankkredit. Für diese Finanzierung erteilten Sie der Procurator Treuhand GmbH eine entsprechende Vollmacht. Zwischen dem Treuhänder und dem Treugeber (Anleger) besteht eine Treuhandabrede, die die Rechte und Pflichten des Treuhänders gegenüber dem Treugeber konkret regelt. Ein solches Treuhandverhältnis wird dadurch nachhaltig belastet, wenn Anleger nicht wissen, dass ihr Treuhänder von Dritter Seite, in diesem Fall vom Vertrieb der Deutschlandfonds, Provisionszahlungen („Kick-backs") erhält. Solche „Kick-backs" sind zwar nicht grundsätzlich ungesetzlich – sie müssen allerdings im Verkaufsprospekt des jeweiligen Fonds ausgewiesen und damit für die Anleger erkennbar sein. Das sei jedoch bei den beiden Deutschlandfonds nicht der Fall gewesen.


Erst vor wenigen Wochen hat der BGH eine Beschwerde der Stuttgarter Südwestbank AG gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 9. Zivilsenats des Stuttgarter Oberlandesgerichts vom 16. Februar 2005 zurückgewiesen (Az: XI ZR 73/05; Az des OLG-Verfahrens: 9 U 171/03).
Die Südwestbank AG wurde in einem „Kick-Back-Fall" rechtskräftig zu einem Schadenersatz in Höhe von 240.000 Euro verurteilt. Die Verheimlichung von Kick-backs sei eine „schwerwiegende Treuwidrigkeit" hieß es damals in der Urteilsbegründung des Stuttgarter Oberlandesgerichts.


Viel Freude bei der Vermehrung der gewonnenen Einsichten,
wünscht Ihnen Ihr Finanzscout

Klaus J. P.-Kilfitt

www.klaus-kilfitt.de
www.klaus-kilfitt.blogspot.de

procontra© - kritische Informationen für aufgeklärte Verbraucher