Samstag, 14. Juni 2008

Rürup-Rente doch pfändbar ?

Ein hartes BGH-Urteil erschüttert deutsche Unternehmer: Im Falle einer Firmenpleite kann der Insolvenzverwalter auf die komplette private Altersvorsorge der Selbstständigen zugreifen.


Gründlich aufgeräumt hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe mit einem Märchen, dem Unternehmer so gern Glauben schenkten. In einem Urteil vom November 2007, das vor kurzem erst veröffentlicht wurde, stellten die Richter klar, dass private Versicherungs- und Vorsorgerenten von Selbstständigen und Freiberuflern im Falle einer Insolvenz keinerlei Pfändungsschutz genießen (Az. IX ZB 99/05). Dies gelte für Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherungen sowie für die gesamte private Altersvorsorge. Auch die sogenannte Rürup-Rente sei davon betroffen, erklärt der Münchner Rechtsanwalt Johannes Fiala, obwohl diese Verträge von den Versicherungsmaklern bislang als pfändungssicher angepriesen worden seien.


Selbstständige weniger schutzbedürftig!

Auch Geschäftsführer, die von ihrem Unternehmen die Zusage für eine betriebliche Altersvorsorge haben, dürfen sich nicht länger in Sicherheit wiegen. Bei einer Unternehmenspleite habe der Insolvenzverwalter auf die Versorgungsverträge direkten Zugriff. Das Gleiche gelte sogar für Rückdeckungsversicherungen, sagt Fiala. Selbst wenn die Rückdeckungspolice an den Geschäftsführer verpfändet sei, stelle dies überhaupt kein Hindernis dar. Der Grund für das harte Urteil: Selbstständige und Freiberufler seien aufgrund ihrer höheren Erwerbschancen in geringerem Maße schutzbedürftig, fanden die Karlsruher Richter.


Viel Freude bei der Vermehrung der gewonnenen Einsichten,
wünscht Ihnen Ihr Finanzscout

Klaus J. P.-Kilfitt

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