Donnerstag, 30. November 2006

Regierung beschließt Rente mit 67

Das Bundeskabinett hat gestern das Rentenversicherungs-Altersgrenzen-Anpassungsgesetz beschlossen, mit dem im Kern das Rentenalter schrittweise von heute 65 auf künftig 67 angehoben wird.


Die Auswirkungen sind erheblich und schließen auch private Versicherungsverträge und deren Zertifizierung sowie Besteuerung ein. Für im Ausland lebende Rentner sollen Beitragszuschüsse zur Krankenversicherung entfallen.


"Die Rentenbezugsdauer hat sich in den letzten 40 Jahren im Durchschnitt um rund sieben Jahre auf nunmehr 17 Jahre erhöht", so das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) in seiner Begründung zu dem Gesetz mit dem sperrigen Namen, das die "Rente mit 67" einführen soll.


Und weitere Probleme listet das BMAS auf: "Zu wenig ältere Menschen sind am Erwerbsleben beteiligt." Außerdem werde schon bald "die Zahl junger qualifizierter Erwerbspersonen zurückgehen". Damit sieht das BMAS Gefahren für "die Wettbewerbsfähigkeit am Wirtschaftsstandort Deutschland", aber auch Risiken für die Rentenversicherung.


Ab Jahrgang 1947 geht es rauf mit dem Rentenalter


Die ist zwar mit den letzten Reformen demografiesicherer umgestaltet worden, allerdings sieht das BMAS weiteren Handlungsbedarf. Dieser wird durch die schrittweise Anhebung der Altersgrenzen auf 67 zumindest für die Regelaltersrente umgesetzt.


Dazu werden insbesondere der §35 SGB VI (6. Sozialgesetzbuch) und die nachfolgenden Paragrafen geändert sowie ein neuer §235 eingefügt, der die Stufen der Anhebung ab Jahrgang 1947 bis einschließlich Jahrgang 1963 beschreibt.



























































































































Anhebung der Regelaltersgrenze


GeburtsjahrAnhebung umauf Alter
19471 Monat65 und1 Monat
19482 Monate65 und2 Monate
19493 Monate65 und3 Monate
19504 Monate65 und4 Monate
19515 Monate65 und5 Monate
19526 Monate65 und6 Monate
19537 Monate65 und7 Monate
19548 Monate65 und8 Monate
19559 Monate65 und9 Monate
195610 Monate65 und10 Monate
195711 Monate65 und11 Monate
195812 Monate66
195914 Monate66 und2 Monate
196016 Monate66 und4 Monate
196118 Monate66 und6 Monate
196220 Monate66 und8 Monate
196322 Monate66 und10 Monate
ab 19642 Jahre67

 Schutzklausel gegen Rentenkürzung


Angepasst werden außerdem die Hinzuverdienstgrenzen für Bezieher von Teilrenten insbesondere nach §34 Abs.3 SGB VI. Diese steigen leicht an und beziehen sich auf die Bezugsgröße statt auf den aktuellen Rentenwert. Damit sollen die Hinzuverdienstgrenzen wieder "unmittelbar an die Lohnentwicklung gebunden" werden.


Grund dafür ist auch, dass die aktuellen Renten nicht mehr selbstverständlich der Lohnentwicklung angepasst werden. Mit Hilfe einer "Schutzklausel" im neuen §68a SGB VI werden nämlich die bereits seit einiger Zeit ausgesetzten Rentenkürzungen, die eigentlich in Anpassung an die Lohnentwicklung notwendig wären, dauerhaft festgeschrieben.


Gleichzeitig müssen unterlassene Kürzungen nachgeholt werden, und zwar durch eine Halbierung von Erhöhungen in den Jahren, in denen eigentlich eine solche vorzunehmen wäre.


Im Ausland gibt es keinen Beitragszuschuss mehr


Eine Anpassung erfolgt bei dem Krankenversicherungs-Zuschuss für freiwillig versicherte oder privat versicherte Rentner nach §106 SGB VI. Durch einen kleinen Einschub will das BMAS eine Verwaltungserleichterung erreichen, wenn Rentner im Ausland leben und dort in einer ausländischen gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind, was einen Zuschuss aus der deutschen Rentenversicherung grundsätzlich ausschließt.


Das Bundessozialgericht hatte nämlich verlangt, dass diese ausländische Krankenversicherung eine mit der deutschen Krankenkasse im Wesentlichen vergleichbare Leistung erbringen müsse. "Um Rechtsstreitigkeiten zu umgehen, wird daher diesem Personenkreis oftmals ohne weitere Prüfung ein Beitragszuschuss zur ergänzenden privaten Versicherung gewährt".


Darin erkennt das BMAS eine Ungleichbehandlung in der deutschen Krankenversicherung pflichtversicherter Rentner, die keinen Zuschuss zu einer privaten Ergänzungsversicherung bekommen können, obwohl sie diese unter Umständen im Ausland benötigen.


Nun soll kein im Ausland lebender, nach dortigen Bestimmungen pflichtversicherter Rentner mehr einen Beitragszuschuss bekommen können, eine Gleichwertigkeitsprüfung will das Ministerium damit den Sozialversicherungs-Trägern ersparen.


Grenze für Versicherungsleistung steigt um zwei Jahre


Eine wichtige Änderung wird zwar erst ab 1.1.2012 wirksam, verändert aber die Produktgestaltung und den Verkauf privater Versicherungen. Denn der §52 EStG soll so verändert werden, dass eine Förderung von Altersvorsorge-Verträgen nach §10 EStG nur möglich ist, wenn eine Auszahlung vor Alter 62 statt bisher 60 ausgeschlossen ist.


Das bedeutet konkret, dass Riester- und Basisrenten ab dem 1.1.2012 nicht mehr verkauft werden dürfen, wenn sie vor 62 eine Leistung erbringen und im Fall der Riester-Verträge auch keine Zertifizierung mehr erhalten.


Ab 2012 verkaufte Versicherungen nach Schicht 3 wie Kapitallebens- oder Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht werden ebenfalls steuerlich entsprechend anders behandelt, das heißt die hälftige Besteuerung der Erträge kann dann nur noch in Anspruch genommen werden, wenn die Auszahlung nicht vor Alter 62 erfolgt.


Altersteilzeit noch dieses Jahr vereinbaren


Das Rentenversicherungs-Altersgrenzen-Anpassungsgesetz soll am 1.1.2008 in Kraft treten. Mit der Verabschiedung durch das Bundeskabinett kann es nun in die parlamentarische Beratung, wo im Gegensatz zur Gesundheitsreform mit vergleichsweise wenig Widerstand gerechnet wird.


Laut Frankfurter Allgemeine Zeitung haben Teilnehmer der Altersteilzeit einen kurzen Aufschub gewonnen, denn der Stichtag für eine Vereinbarung lautet nun doch nicht 29. November, sondern 31. Dezember diesen Jahres.


Viel Freude bei der Vermehrung der gewonnenen Einsichten,
wünscht Ihnen Ihr Finanzscout

Klaus J. P.-Kilfitt

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Mittwoch, 29. November 2006

Lebensversicherer: keine Zinserhöhung in Sicht

Die Kapitalmarktzinsen sind leicht gestiegen und auch an den Börsen läuft es gut. Davon – so sollte man meinen – müssten auch die Besitzer von Lebens- und Rentenversicherungen profitieren. Doch weit gefehlt: Die meisten Gesellschaften denken gar nicht daran, ihre Zinsen anzupassen.


Es sei davon auszugehen, dass die Gesamtverzinsung im Markt weitgehend stabil bleibt, war aus Kreisen der Allianz Lebensversicherung zu erfahren. Derzeit verzinsen die Versicherer die Sparbeiträge im Schnitt mit 4,2 Prozent. Damit gehen die Renditen der Lebensversicherungen längst nicht so schnell wieder nach oben, wie sie nach 2001 abgesackt sind. Wegen des anhaltend niedrigen Zinsniveaus und der schlechten Börsenlage Anfang des Jahrtausends hatten die Versicherer die Verzinsungen mehrfach abgesenkt. Seit 2005 halten sich die Sätze konstant bei etwas über vier Prozent und damit nur leicht über dem Zinsniveau der Staatsanleihen von knapp unter vier Prozent. Rund 80 Prozent der Kapitalanlagen haben die Lebensversicherer in festverzinslichen Papieren angelegt, deshalb ging die Rallye am Aktienmarkt weitgehend an ihnen vorbei.


Allenfalls gleichen die Versicherer die für Januar vorgesehene Absenkung des maximalen Garantiezinses von derzeit 2,75 Prozent auf 2,25 Prozent aus. Er ist Teil der Gesamtverzinsung und wird vom Bundesfinanzministerium für die gesamte Branche festgelegt.


Im Gegensatz zur Garantieverzinsung wird die Gewinnbeteiligung als zweiter Bestandteil der gesamten Wertentwicklung jährlich neu festgelegt. Sie schwankt je nach Gewinnlage und muss der Finanzdienstleistungsaufsicht bekannt gemacht werden. Sie ist jeweils für ein Jahr verbindlich. Viele Gesellschaften warten mit der Deklaration ihrer Zinssätze gegenüber der Aufsicht bis Mitte oder gar Ende Dezember – zumindest aber bis der Marktführer eine Zahl vorgelegt hat.


Die Allianz hält sich bislang offiziell zurück. Es deutet jedoch alles darauf hin, dass der Marktführer seine Gesamtverzinsung bei 4,5 Prozent belässt – womit er immer noch über dem Branchenmittel liegen dürfte. Branchenexperten erwarten allenfalls leichte Erhöhungen bei den schwachen Marktteilnehmern. Damit sind Gesellschaften gemeint, die ohnehin nicht viel mehr zu bieten haben als sie müssen, sprich das Garantieniveau.


Viel Freude bei der Vermehrung der gewonnenen Einsichten,
wünscht Ihnen Ihr Finanzscout

Klaus J. P.-Kilfitt

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Dienstag, 28. November 2006

DBVI verabschiedet sich aus ihren Fonds

Der von Branchenexperten seit der Schließung der Privatbank Reithinger erwartete Domino-Effekt im Imperium des Klaus D. Thannhuber setzt sich offenbar weiter fort:


Die Deutsche Beamtenvorsorge Immobilienholding AG (DBVI), München, ist nach eigenen Angaben als Gesellschafterin der von ihr aufgelegten Deutschlandfonds KG und 2. Deutschlandfonds KG ausgeschieden. Das Unternehmen hielt 40 beziehungsweise 23 Prozent des Fondskapitals.


Zusätzlich hat die DBVI AG auch die Deutsche Beamtenvorsorge Leasingbeteiligungen GmbH veräußert, an der in der Rechtsform atypisch stiller Beteiligungen ebenfalls Anleger beteiligt sind


Das Abfindungsguthaben sei „mit den bisher bei der DBVI liegenden Verpflichtungen aus den Immobilienfinanzierungen der Fonds verrechnet worden“, so die Mitteilung des Unternehmens. Offenbar waren Darlehen der DBVI an dem Fondsvermögen besichert und wurden nun auf die Fonds übertragen.


Bernhard S. Maier, Pressesprecher des Unternehmens, verwies darauf, dass erst nach den Gesellschafterversammlungen am 23. November 2006 Details an die Presse gegeben würden. Bis heute hüllt sich das Unternehmen jedoch in Schweigen.


So bleibt zum Beispiel zunächst unbeantwortet, inwieweit die Höhe des Abfindungsguthabens von Dritter Seite überprüft wurde und wer der Transaktion von Seiten der Fonds die Zustimmung erteilt hat. Gleiches gilt für die Frage, warum überhaupt Darlehensverpflichtungen des Initiators DBVI an dem Fondsvermögen, das schließlich mehrheitlich den Anlegern gehört, besichert waren.


Ohne zusätzliche Informationen erschließt sich nicht unmittelbar, wo durch das Ausscheiden der DBVI ein Vorteil für die Fonds liegen soll. Im Gegenteil: Sie erhöhen durch die Transaktion ihr Fremdkapital und damit auch ihre laufenden Verpflichtungen für Zins- und Tilgung. Im Gegenzug entfallen lediglich zukünftige Ausschüttungen an die DBVI. Die Fonds haben aber ohnehin mit erheblichen Problemen zu kämpfen. Die Immobilien wurden zuletzt massiv abgewertet, die Vermietung einiger Objekte ist problematisch. Ausschüttungen wurden laut DBVI-Geschäftsbericht 2005 zuletzt „zu erheblichen Teilen aus der Substanz“ geleistet, also nicht durch laufende Überschüsse erwirtschaftet.


Einzig erkennbarer Vorteil für die Fonds ist, dass sie von einer eventuellen Insolvenz der DBVI weniger stark betroffen wären als zuvor. Das Unternehmen hatte im Juni 2006 den Verlust von mehr als der Hälfte des Grundkapitals mitgeteilt. Sofern nicht noch weitere DBVI-Kredite an dem Fondsvermögen besichert sind, haben Kreditgeber nun im Fall einer DBVI-Insolvenz keinen Zugriff mehr auf die Fonds-Immobilien.


Der Bundesverband procon e.V. warnt bereits seit 1999 vor den diversen Offerten aus dem Hause Thannhuber, zu welchem auch die DBVI-Gruppe gehört.


Viel Freude bei der Vermehrung der gewonnenen Einsichten,
wünscht Ihnen Ihr Finanzscout

Klaus J. P.-Kilfitt

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Donnerstag, 2. November 2006

Aus für Gerlachs Transparenzratings

Der selbsternannte "Anlegerschützer" Heinz Gerlach hat am 27.10.2006 in einem Eilverfahren vor dem Landgericht Frankfurt/Main eine schwere Schlappe hinnehmen müssen.


In der Beschlussverfügung wurden ihm und dem Unternehmen Heinz Gerlach Direkter Anlegerschutz e.K., Oberursel, untersagt, „zum Zwecke des Wettbewerbs Initiatoren von Kapitalanlagen, die ihm auf dessen Aufforderung hin ihre Emissionsprospekte nicht zur Verfügung stellen, in seiner Publikation „Anlegerschutz-TRANSPARENZ-Rating, die Bewertung „??" für unzureichende Transparenz mit entsprechenden Haftungsrisiken für den Vertrieb“ abzugeben und diese Erteilung zu verbreite und/oder bei dem „Anlegerschutz-TRANSPARENZ-Rating, die Bewertung „??" für unzureichende Transparenz mit entsprechenden Haftungsrisiken für den Vertrieb“ anzudrohen.


Die einstweilige Verfügung trägt dazu bei, dass Initiatoren und Anbieter von Kapitalanlagen gegen derartige rechts- und wettbewerbswidrige Wichtigtuereien von Herrn Gerlach geschützt werden“, sagt der Münchener Rechtsanwalt Ekkehart Heberlein, Prozessbevollmächtigter des Antragstellers.


Im Sinne eines wahrhaften Verbraucherschutzes wäre es wünschenswert, wenn dem Gerlachschen Kassiersystem damit endlich einmal wirksam ein Riegel vorgeschoben wäre. Schon seit Jahren warnen zahlreiche seriöse Medien und Verbraucherschutzorganisationen, wie z. B. das Magazin Cash, kapital markt-intern, Süddeutsche Zeitung oder der Bundesverband procon e.V. vor den unseriösen Machenschaften des Scharlatans aus Oberursel. Klaus Pitter-Kilfitt, Vorstandsmitglied von procon e.V., der seinerseits bereits mehrere gerichtliche Verfügungen gegen Gerlach erwirken konnte: "Die mafiösen Methoden dieses selbsternannten Verbraucherschützers sind schon seit Langem bekannt. Die Masse der Marktteilnehmer beugt sich jedoch der Gerlachschen Schutzgelderpressung aus Angst vor Reputationsverlust und daraus resultierenden Umsatzeinbußen. Dass so etwas hierzulande über Jahre überhaupt möglich ist, ist in gewisser Weise auch ein Armutszeugnis für die Finanzbranche insgesamt."


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