Freitag, 17. September 2010

Teure Falschberatung durch Verbraucherzentrale

Aufgrund einer Falschberatung durch die Verbraucherzentrale lief die Kundin einer Mitfahrzentrale in einen für sie sehr kostspieligen Prozess. Die Folgen der falschen Beratung durch die Verbraucherzentrale kosten sie nun 625,- Euro.


Die Kundin einer Online-Mitfahrzentrale erhielt für eine im Internet gebuchte Mitgliedschaft eine Rechnung über 96,- Euro. Daraufhin wandte sie sich rat- und hilfesuchend an die örtliche Verbraucherzentrale. Dort riet man ihr pauschal, den Internet-Vertrag einfach nicht zu bezahlen. Ein fataler Fehler!


Denn die zwangsläufige Folge war, dass der Fall vor Gericht landete. In der mündlichen Verhandlung wurde die Sach- und Rechtslage umfassend erörtert. Infolge der eindringlichen richterlichen Hinweise erkannte die Beklagte die Forderung schließlich an und überwies den geforderten Betrag an die Mitfahrzentrale.


Insgesamt summierten sich die angefallenen Kosten für die Kundin nun auf 625,- Euro. Diese setzen sich aus den Gebühren für die kostenpflichtige Mitfahrzentrale, den Gerichtskosten, sowie den Reisekosten der Klägerpartei zusammen.


Der Geschäftsführer der klagenden Mitfahrzentrale hierzu: „Dass die Verbraucherzentralen rechtliche Beratung über teure 0900-Mehrwertdienste zum Minutentarif anbieten – und das, obwohl ihr Bundesverband über das Bundesverbraucherministerium aus Steuergeldern finanziert wird – erscheint schon absurd genug. Dass dort aber Verbrauchern ohne jegliche Detailprüfung pauschal die Nichtzahlung von Internet-Verträgen empfohlen wird, ist mehr als bedenklich. Die betreffende Kundin hätte durch seriöse Beratung und die rechtzeitige Zahlung ihrer Rechnung 529,- Euro sparen können.


Dem ist nicht viel hinzuzufügen. Das staatlich gewollt und gestützte Projekt "Verbraucherzentralen" entpuppt sich immer wieder als "gut gedacht, aber schlecht gemacht". Oder anders ausgedrückt, die Realität bleibt hinter dem eigenen Anspruch leider oft weit zurück.
Dies liegt u.a. an dem nicht selten kaum oder jedenfalls nicht ausreichend qualifizierten Personal der Verbraucherzentralen. Und so bleibt es eben in vielen Fällen bei pauschalen Standardantworten der völlig überforderten Mitarbeiter, anhand irgendwelcher "Checklisten" oder auf Basis der Publikationen der Stiftung Warentest, die sich jedoch der Ratsuchende selbst auch hätte durchlesen können.
Diese mäßige "Beratung" dann auch noch über teure 0900er-Telefonnummern anzubieten, erscheint uns allerdings nicht nur absurd, sondern ist ein aus unserer Sicht unhaltbarer Zustand, mit dem sich das zuständige Bundesverbraucherministerium dringend einmal befassen sollte.


Genau an dieser Lücke zwischen dem Anspruch von Verbrauchern und Staat einerseits und der häufig nur sehr mangelhaften Leistung der Verbraucherzentralen andererseits, setzt der Förderclub procon e.V. in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband verbraucherorientierter Wirtschaftsberatungsunternehmen - procon e.V. an, die über ihre Statuten sowie die Überwachung in der Praxis sicherstellen, dass nur ausgebildete und hochqualifizierte Berater den ratsuchenden Verbrauchern als Ansprechpartner zur Verfügung stehen.


Viel Freude bei der Vermehrung der gewonnenen Einsichten,
wünscht Ihnen Ihr Finanzscout

Klaus J. P.-Kilfitt

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