Dienstag, 26. Juni 2007

Versicherungsschutz trotz falscher Angaben?

Sie haben die Gesundheitsfragen für eine Versicherung falsch beantwortet?
Dadurch verlieren Sie nicht automatisch den Versicherungsschutz!


Die falsche Beantwortung der so genannten Gesundheitsfragen kostet nicht den Versicherungsschutz, wenn sich der Versicherte schuldlos geirrt hat. Das geht aus einem aktuellen Urteil des Saarländischen Oberlandesgerichts (OLG) Saarbrücken (Az.: 5 U 105/06-24) hervor.


Der Kläger hatte beim Abschluss seiner Berufsunfähigkeitsversicherung auf die Frage nach „Heilbehandlungen“ nicht angegeben, dass er wegen Angstzuständen psychologisch behandelt worden war. Berufsunfähig wurde der Mann aber wegen anderer Leiden. Die Versicherung wollte dennoch nicht zahlen, weil er die psychologische Behandlung verschwiegen hatte.


Dagegen hat der Mann geklagt. Seine Begründung: Der Versicherungsvertreter habe ihn nicht aufgeklärt, dass auch eine psychologische Behandlung unter den Begriff „Heilbehandlung“ falle.


Das OLG ließ sich von dieser Argumentation überzeugen. Es sei Sache des Versicherungsvertreters, einem Kunden die Fragen plausibel zu erläutern. Insbesondere dürfe er dem Versicherten nicht den Blick dafür verstellen, was anzugeben sei. Ein entsprechendes Fehlverhalten ihres Vermittlers müsse sich die Versicherung zurechnen lassen.


Viel Freude bei der Vermehrung der gewonnenen Einsichten,
wünscht Ihnen Ihr Finanzscout

Klaus J. P.-Kilfitt

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Montag, 11. Juni 2007

Sterbegeldversicherung: teuer und überflüssig

Es gibt kaum noch etwas, das man nicht versichern kann. Die Versicherungswirtschaft hat für nahezu jeden erdenklichen Schaden die passende Police parat. Sogar für die eigene Beerdigung soll man vorsorgen. Doch darauf können Sie getrost verzichten.


Seit das staatliche Sterbegeld weggefallen ist, werden Sterbegeldversicherungen angeboten. Dies sind kleine Kapitallebensversicherungen, die in der Regel eine noch schlechtere Rendite bringen als normale Kapitallebensversicherungen. Eine Sterbegeldversicherung soll den Hinterbliebenen die finanzielle Belastung einer Bestattung ersparen. Die Versicherten zahlen bis zum Tod Beiträge, maximal aber bis zum 85. Lebensjahr. Es kann auch eine abgekürzte Beitragszahlung vereinbart werden.


Die Leistung wird bei Tod fällig, teils auch spätestens zum 101. Lebensjahr. Wenn der Todesfall des Versicherten vor dem 85. Geburtstag eintritt, wird die Versicherungssumme ausgezahlt. Tritt der Todesfall erst danach ein, gibt es nur eine geringe Ablaufleistung. Dabei handelt es sich um den in der Prämie enthaltenen Sparanteil zuzüglich Zinsen.


Besondere Vorsicht ist geboten bei Sterbegeldversicherungen über diverse Senioren-Verbände, denn hierbei handelt es sich meist um Verträge von Gesellschaften mit besonders schlechter Rendite. Zudem kassieren die Verbände Provisionen und oft sogar noch die Überschussbeteiligung, warnt u.a. der Bund der Versicherten (BdV). Der Abschluss sei nicht zu empfehlen. Die Rendite dieser Verträge sei gleich Null, da der Großteil der Beiträge für den Risikoschutz verwendet werde.


Der Bundesverband procon e.V. rät, ebenso wie der BdVund andere Verbraucher-Organisationen, die Beerdigungskosten selbst anzusparen (zum Beispiel über einen Sparvertrag) und den Erben zur Verfügung zu stellen. Als Alternative empfiehlt er den Abschluss einer Risikolebensversicherung in der gewünschten Höhe.


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Klaus J. P.-Kilfitt

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Freitag, 8. Juni 2007

Göttinger Gruppe endgültig am Ende

Insolvenzverfahren eröffnet


Über das Vermögen der Securenta AG, dem Herzstück der Göttinger Gruppe, wurde gestern durch Beschluß des Amtsgerichtes Göttingen das Insolvenzverfahren eröffnet. Damit ist eingetreten, was seit langem zu erwarten war: Einer der größten Anbieter von Beteiligungssparplänen mit ca. 100.000 Betroffenen ist damit endgültig Pleite.

Die Gründung der Göttinger Gruppe reicht zurück bis in die frühen achtziger Jahre. Zuerst wurden durch die Initiatoren Ratensparpläne im Rahmen des Vermögensbildungsgesetzes (VWL) angeboten. Anleger konnten sich als stille Gesellschafter u.a. an der "Langenbahn AG" beteiligen. Im Laufe der Entwicklung des Firmenkonglomerats um die Drahtzieher Jürgen Rinnewitz und Erwin Zacharias wurden die Angebote modifiziert und über den "Pensions-Sparplan" (PSP), den "Persönlichen-Sachwertplan" bis zur "SECURENTE" weiterentwickelt. An der Grundstruktur des Angebotes hatte sich aber nichts geändert, denn es handelte sich immer wieder um eine extrem risikobehaftete, unternehmerische Beteiligung und niemals um eine sichere Geldanlage, wie es die Namensgebung suggerierte.


Der Bundesverband procon e.V. warnt bereits seit 1996 vor den Angeboten der Göttinger Gruppe. Ebenso wie auch die Verbraucherzentrale Berlin. In einer jahrelangen gerichtlichen Auseinandersetzung, die bis zum Bundesgerichtshof (BGH) ging, hatte das Unternehmen keine Mittel gescheut, ihren Kritikern diesbezüglich den Mund zu verbieten.


Gerade an Hand der Historie dieses Unternehmens müssen sich sowohl Politik als auch Justiz fragen lassen, wieso es den Initiatoren über so lange Zeit gelingen konnte, nahezu ungestört - und teilweise sogar mit deren Rückendeckung - Millionenbeträge einzusammeln, die für die Opfer der Pleite eigentlich die Altersvorsorge bilden sollten und nun verloren sind.
So promotete neben eine Vielzahl weiterer Politiker beispielsweise auch der damalige Finanzminister von Baden-Württemberg und spätere DFB-Präsident, Gerhard Mayer-Vorfelder, die Angebote der Göttinger Gruppe und ebnete diesen als damaliger Präsident des VfB Stuttgart auch den Weg, als dessen Hauptsponsor äußerst werbewirksam Millionenbeträge zu verpulfern und damit ganze Heerscharen weiterer Opfer anzulocken.
Auf Seiten der Justiz spielte hier vor Allem die Staatsanwaltschaft Braunschweig eine äußerst unrühmliche Rolle, die mehrere entsprechende Ermittlungsverfahren einstellte.


Im Zusammenhang mit dem nun eingeläuteten Insolvenzverfahren warnt der Bundesverband procon e.V., ebenso wie die meisten Verbraucherzentralen und andere, dem Anlegerschutz verpflichtete Institutionen, ganz eindringlich vor selbst ernannten "Interessengemeinschaften", welche in den nächten Tagen und Wochen sicherlich in Serienbriefen den Anlegern versprechen werden, dass gegen Zahlung eines geringen Beitrages die Möglichkeit bestehen würde, Gelder sicherzustellen.
Hinter diesen Interessengemeinschaften stehen in den meisten Fällen sogenannte "Anleger-Anwälte", denen es lediglich darum geht, auf diesem Wege Mandanten zu ködern. Bei diesem unseriösen, von procon bereits seit Langem als "Leichenfledderei" enttarnten und angeprangerten Geschäft besteht die Gefahr, dass hier noch einmal „gutes Geld schlechtem Geld hinterher geworfen wird."


Zum aktuellen Zeitpunkt ist die Einschaltung eines Rechtsanwaltes noch völlig verfrüht. Im Moment wird durch das Gericht erst einmal geprüft, ob ein Insolvenzverfahren eingeleitet und ein Insolvenzverwalter eingesetzt wird. Dieser prüft dann die Vermögenssituation und setzt sich mit den betroffenen Anlegern in Verbindung. Erst wenn geklärt ist, ob und wieviel Vermögensmasse überhaupt noch vorhanden ist, könnte die Einschaltung eines seriösen Fachanwaltes angezeigt sein.


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Klaus J. P.-Kilfitt

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Nachtrag vom 11.06.2007

Wie heute bekannt wurde, hatte die Göttinger Gruppe bereits am letzten Donnerstag, den 06.06.2007 Insolvenzantrag beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg gestellt, da die Gruppe den Hauptsitz ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit nach Berlin verlegt hatte. Somit dürfte sich das am Freitag vom Amtsgericht Göttingen eröffnete Insolvenzverfahren erledigt haben.


In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Securenta Göttinger Immobilienanlagen und Vermögensmanagement Aktiengesellschaft, Pacelliallee 19-21, 14195 Berlin, ist gemäß § 21 InsO am 08.06.2007 um 13.00 Uhr angeordnet worden: vorläufige Insolvenzverwaltung; vorläufiger Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Rolf Rattunde, Kurfürstendamm 212, 10719 Berlin. Verfügungen d. Schuldner/in sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Untersagung und Einstellung der Zwangsvollstreckung ins bewegliche Vermögen.
AZ: 36s IN 2619/07
Berlin, 8. Juni 2007
Amtsgericht Charlottenburg

Samstag, 2. Juni 2007

Göttinger Gruppe: Haftbefehle gegen Manager

Die Justiz geht laut einem Zeitungsbericht mit Haftbefehlen en masse gegen Manager der zur Göttinger Gruppe gehörenden Securenta AG vor. Viele Anleger hatten mit deren Altersvorsorgeplänen Verluste erlitten. In den Haftbefehlen vom Fließband wirft das Gericht in Göttingen den Managern u.a. Insolvenzverschleppung und Strafvereitelung vor.

Das Vollstreckungsgericht im Amtsgericht Göttingen hat bis zum 21. Mai 137 Haftbefehle gegen führende Manager als gesetzliche Vertreter der Göttinger Gruppe erlassen, nachdem sie Vollstreckungsmaßnahmen vereitelt beziehungsweise verschleppt haben sollen.


Die Süddeutschen Zeitung beruft sich auf ein Schreiben des Gerichts, das dem Blatt vorliege. Inzwischen soll sich die Zahl der Haftbefehle auf 170 erhöht haben. Mehrere hundert weitere sollen folgen, hieß es.


Die Göttinger Gruppe war in den neunziger Jahren der größte Anbieter von so genannten atypischen stillen Beteiligungen in Deutschland. Nach früheren Angaben hat der Finanzkonzern bei mehr als 100.000 Sparern gut eine Milliarde Euro eingesammelt.


Die Haftbefehle richten sich nach Informationen der SZ u.a. gegen Jürgen Rinnewitz und Marina Götz als gesetzliche Vertreter und Vorstandsmitglieder der Securenta AG, dem Herzstück der Göttinger Gruppe. Das Unternehmen hatte Unternehmensbeteiligungen angeboten, die den Anlegern größtenteils nur Verluste brachten. Auch wurden die Kunden über die hohen Risiken dieses Anlagemodells nicht ausreichend aufgeklärt.


Die Haftbefehle habe das Gericht erlassen, um die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung über die aktuellen Vermögensverhältnisse der Securenta zu erzwingen. Rinnewitz und Götz halten sich nach Informationen der SZ nicht mehr in Göttingen auf. Die Firmenzentrale in Göttingen - dort läuft ein Anrufbeantworter - werde zum Verkauf angeboten.


Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte im Frühjahr 2005 den Anlegern, die im Streit mit der Göttinger Gruppe lagen, den Rücken gestärkt. Danach konnten Anleger auf Rückzahlung ihrer Gelder pochen. Tausende klagten gegen Securenta. Dadurch war das Volumen der Rückforderungen so stark angeschwollen, dass Rechtsanwälte in den letzten Monaten immer wieder von Zahlungsproblemen der Göttinger Gruppe berichtet hatten.

Der Bundesverband procon e.V. warnt bereits seit 1996 vor den Angeboten der Göttinger Gruppe.


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Klaus J. P.-Kilfitt

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