Kaum liegen die ersten Erfahrungen mit der von der deutschen
Assekuranz eigens gegründeten Auffanggesellschaft Protektor AG im Falle
Mannheimer vor, wird Kritik an dieser Form der Auffanglösung laut. Ein
Konkurssicherungsfonds würde die Kunden wesentlich besser absichern, als
es jetzt mit dem Protektor-Konzept geschieht, so die Einschätzung von
Frank Braun , Geschäftsführer des Bund der Versicherten (BdV). Der BdV
fordert seit Jahren einen solchen “Feuerwehrfonds”, nach dem Vorbild der
Bankenbranche.
Die jetzt von der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gebilligte Lösung sei im Falle von
mehreren Pleiten kein wirksames Sicherungsnetz, so der BdV. In einen
Konkurssicherungsfonds müssten hingegen alle Lebensversicherer
einzahlen, so die Vorstellung. Der Vorteil wäre: Im Insolvenzfall eines
Versicherers würden die Kunden ausgezahlt und könnten ihre Geldanlage
neu ordnen. Sie wären nicht “auf Gedeih und Verderb” an einen
ungünstigen Kapitallebensversicherungsvertrag gebunden. Der enthaltene
Versicherungsschutz, etwa von Risikolebens- oder
Berufsunfähigkeitsversicherungen, könnte in Form reiner Risikoverträge
weitergeführt werden, so die Vorstellung des BdV.
Die
Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (VZBV) kritisiert Protektor
ebenso als “nicht zukunftstauglich”. Angesichts eines
Kapitalanlagebestands in der gesamten Lebensversicherungsbranche von 560
Milliarden Euro und einer möglichen Aktienquote von 35 Prozent, sei das
nun von der Versicherungsbranche mit Protektor zur Verfügung gestellte
Kapital in Höhe von 5,6 Milliarden Euro für eine dauerhafte Lösung viel
zu mager, so die Einschätzung des Berliner Bundesverbandes.
“Man muss sich jetzt die Frage stellen, für wen es die angekündigte Sicherheit der Policen gibt”, so VZBV-Versicherungsexperte Wolfgang Scholl . Machten mehrere kleine und mittlere Versicherer schlapp, wäre relativ schnell das Kapital von Protektor aufgebraucht. Welche Policen seien aber dann eigentlich in Sicherheit, fragt Scholl zu recht.
Die
Kritikpunkte im Einzelnen:
Mit Protektor wird nur ein Zweig innerhalb
der Versicherungswirtschaft (Lebensvers.) abgesichert. Laut VZBV sollte
es eine unbegrenzt Lösung für alle Versicherungsarten geben – und, es
müsste eine klare Regelung vom Gesetzgeber geben, wie Unternehmen zu
behandeln seien, die aufgrund der Beteiligung an Protektor selbst in
finanzielle Probleme rutschen könnten. Hier müsste ein Gesetz klare
Stundungsregeln einführen.
Unmut zeigt man bei der VZBV vor allem aber
darüber, dass in keiner Weise transparent gemacht werde, wie das
Protektor-Verfahren genau ablaufe. “Konzeptionslos”, so der Vorwurf an
die Versicherer.
Einen Konkurssicherungsfonds hält Scholl dagegen nicht
für die beste Lösung. Schließlich müsse man dann wieder eine
Gesellschaft finden, welche die Risiko-Verträge übernimmt. Fazit: Auch
in der schlimmsten Krise seit ihrem Bestehen mauert die Branche, anstatt
mit offenen Karten in die (Informations)-Offensive zu gehen.
Wohl dem also, der erst gar keinen ebenso unsicheren wie renditeschwachen Lebens- oder Rentenversicherungsvertrag abgeschlossen hat.
Viel Freude bei der Vermehrung der gewonnenen Einsichten,
wünscht Ihnen Ihr Finanzscout
wünscht Ihnen Ihr Finanzscout
Klaus J. P.-Kilfitt
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