Neben Hartz IV tritt ab 01.01.2005 nun auch die 3. Stufe der Steuerreform in Kraft.
Danach wird der Eingangssteuersatz von 16 % auf 15 % reduziert. Der Spitzensteuersatz verringert sich ab diesem Zeitpunkt von 45 % auf 42 %.
Danach wird der Eingangssteuersatz von 16 % auf 15 % reduziert. Der Spitzensteuersatz verringert sich ab diesem Zeitpunkt von 45 % auf 42 %.
Die Besteuerung von Alterseinkünften und Altersvorsorgeaufwendungen wird ebenso ab Beginn diesen Jahres neu geregelt. Es kommt zu einem schrittweisen Übergang zur nachgelagerten Besteuerung der Renten beginnend mit einem steuerpflichtigen Anteil von 50 % im Jahr 2005. Bis zum Jahr 2040 wird die vollständige Steuerpflicht erreicht werden.
Als quasi Gegenleistung werden die Beiträge zur Altersvorsorge beginnend mit 60 % in 2005 schrittweise bis zum Jahr 2025 bis zu einer Höchstgrenze von 20.000 EUR pro Jahr gänzlich steuerfrei gestellt. Da die Freistellung der Altersvorsorgebeiträge bereits im Jahr 2025 vollständig umgesetzt sein wird, die nachgelagerte Besteuerung der Alterseinkünfte dagegen erst ab 2040 vollständig greift, rechnet man mit einer erheblichen Entlastung der Bürgerinnen und Bürger.
Erträge aus Kapitallebensversicherungen sind nur noch steuerfrei,
wenn der Versicherungsvertrag vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen
wurde.
Die Erträge aus Kapitallebensversicherungen, die nach dem 31. Dezember 2004 abgeschlossen werden, unterliegen zur Hälfte der Besteuerung, wenn sie nach Vollendung des 60. Lebensjahrs des Steuerpflichtigen und mindestens zwölf Jahren seit dem Vertragsabschluss ausgezahlt werden.
Die Erträge aus Kapitallebensversicherungen, die nach dem 31. Dezember 2004 abgeschlossen werden, unterliegen zur Hälfte der Besteuerung, wenn sie nach Vollendung des 60. Lebensjahrs des Steuerpflichtigen und mindestens zwölf Jahren seit dem Vertragsabschluss ausgezahlt werden.
Zum 1. Januar 2005 wird die letzte der durch das
Kraftfahrzeugsteueränderungsgesetz geregelten Steuersatzerhöhungen für
Pkw wirksam, mit denen die Vergünstigungen für besonders
emissionsreduzierte Pkw finanziert wird. Hiervon sind etwa 12 Mio. wenig
schadstoffreduzierte Fahrzeuge betroffen. Steuerbefreiungen für
besonders emissionsreduzierte Pkw enden spätestens am 31. Dezember 2005
und werden bei erstmaliger Zulassung zum Verkehr ab dem 1. Januar 2005
nur noch für so genannte 3-Liter-Autos gewährt, deren
Kohlendioxidemissionen 90 g/km nicht übersteigen. Das bedeutet z.B.,
dass Fahrzeuge, die in die Schadstoffklasse Euro 1 fallen, ab Januar rd.
4 Euro pro 100 Kubikzentimeter Hubraum teurer werden.
Diejenigen von Ihnen, die noch “steuerehrlich” werden wollen, sollten
sich beeilen. Eine strafbefreiende Erklärung nach dem
Steueramnestiegesetz kann noch bis zum 31. März 2005 abgegeben werden.
Bei in der Zeit vom 1. Januar 2004 bis 31. Dezember 2004 bereits
abgegebenen strafbefreienden Erklärungen waren 25 % der Summe der
erklärten Einnahmen als pauschale Steuer zu entrichten. Wird die
strafbefreiende Erklärung nach dem 31. Dezember 2004, aber vor dem 31.
März 2005 abgeben, sind 35 % der Summe der erklärten Einnahmen zu
entrichten.
Da es in Zukunft ein noch deutlich engeres Netz zur umfassenden
Kontrolle der Kapitaleinkünfte durch die Verwaltung geben wird, ist zu
überdenken, ob die Möglichkeit einer noch relativ günstigen
Nacherklärung nicht in Anspruch genommen werden sollte.
Viel Freude bei der Vermehrung der gewonnenen Einsichten,
wünscht Ihnen Ihr Finanzscout
wünscht Ihnen Ihr Finanzscout
Klaus Kilfitt
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