Dienstag, 2. Januar 2007

Falschberatung durch Banken

 Wie Banken ihre Kunden mit teils erpresserischen Methoden über den Tisch ziehen


 Banken müssen Bausparverträge und Versicherungen verkaufen, denn vom klassischen Bankgeschäft allein kann heute kein Kreditinstitut mehr leben, so dass mit allen Mitteln versucht wird, Provisionserträge zu generieren. Dabei gehen viele Institute bzw. deren Mitarbeiter, die durch hausinterne Vorgaben teilweise massiv unter Verkaufsdruck stehen, mittlerweile vielfach ebenso unseriös vor, wie einige der berüchtigten Drückervertriebe.


 Besonders einfallsreich war ein Mitarbeiter einer Volks- und Raiffeisenbank:
Ein Kunde hatte bereits einen kleinen Bausparvertrag bei der Schwäbisch Hall abgeschlossen um seine "Vermögenswirksamen Leistungen" einzahlen zu können. Mittlerweile hatte er bereits ein kleines Guthaben auf seinem Bausparvertrag angesammelt.
Dies weckte offenbar die Gier des Bankmitarbeiters, schnell viel Provision zu verdienen. Er überredete den Kunden, den Bausparvertrag auf 200.000,-- € zu erhöhen. Der Kunde unterschrieb und die Abschlussgebühr wurde sofort von seinem bereits vorhandenen Bausparguthaben abgebucht.
Auf Nachfrage des Vereins für Existenzsicherung e.V. wurde von der Raiffeisenbank mitgeteilt, dass der Kunde ein Haus bauen wollte und deshalb die Erhöhung durchgeführt wurde. Bei dem Kunden handelt es sich allerdings um einen indonesischen Koch mit 3 Kindern. Dieser wird wohl niemals in der Lage sein, sich in Deutschland ein Haus zu bauen. Nebenbei wurden ihm auch noch mehrere Lebensversicherungen verkauft.


Bei einer weiteren Kundin wurde ein festgeschriebenes Darlehen durch die Raiffeisenbank gekündigt, obwohl keine Rückstände vorhanden waren. Die Kündigung wurde damit begründet, dass durch eine Baufinanzierung des Ehemannes durch eine andere Bank ein zu hohes Risiko vorhanden sei.
Obwohl die Kündigung durch die Bank ohne Verschulden des Kreditnehmers erfolgte, verlangte die Raiffeisenbank eine Vorfälligkeitsentschädigung. Nachdem sich die Kundin dagegen wehrte, wurde ihr von der Raiffeisenbank eine Frist gesetzt, bis zu dieser die Darlehensablösung incl. der Vorfälligkeitsentschädigung zu erfolgen hat. Sollte der Termin nicht eingehalten werden, würde die Kreditkündigung in die Schufa eingetragen und die Kundin somit als kreditunwürdig abgestempelt. Auf Druck dieser "Erpressung" wurde das Darlehen abgelöst.


Auf derartige unseriöse und erpresserische Vorgehensweisen stößt man selbstverständlich nicht nur bei Raiffeisenbanken und der Bausparkasse Schwäbisch Hall, sondern auch auf anderen Instituten. Bei derartigen Fällen handelt es sich mindestens um eine gravierende Falschberatung. Betroffene sollten derartige Fälle unbedingt von einem spezialisierten Rechtsanwalt ihres Vertrauens prüfen lassen.


Viel Freude bei der Vermehrung der gewonnenen Einsichten,
wünscht Ihnen Ihr Finanzscout

Klaus J. P.-Kilfitt

www.klaus-kilfitt.de
www.klaus-kilfitt.blogspot.de

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