Freitag, 14. März 2008

Göttinger Gruppe: Anleger sollen leer ausgehen

Im Insolvenzverfahren der Securenta Göttinger Immobilienanlagen und Vermögensmanagement AG, einer Gesellschaft der Göttinger Gruppe, sollen die Anleger offenbar leer ausgehen. Nach Angaben der auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei KWAG aus Bremen und Hamburg, steht der Insolvenzverwalter Peter Knöpfel auf dem Standpunkt, dass alle Anleger, die sich an der Göttinger Gruppe / Securenta AG beziehungsweise an den Tochtergesellschaften beteiligt haben, keine Forderungen im Insolvenzverfahren anmelden können.


"Er begründet das damit, dass der Anleger bei der Göttinger-Gruppe wie ein 'normaler' Geldgeber zu behandeln sei, der in einer Unternehmenskrise eben auf seine Einlage verzichten müsse", sagt KWAG-Rechtsanwalt Jan-Henning Ahrens. Dies sei schlicht und ergreifend ein Skandal: „Es kann nicht sein, dass insolvenz-rechtliche, gläubigerschützende Vorschriften zu Lasten der Anleger ausgelegt werden.“ Letztlich seien alle Anleger tatsächlich Gläubiger der Securenta AG beziehungsweise der Göttinger Gruppe und könnten deshalb Schadenersatzansprüche wegen unrichtiger Aufklärung über das Anlageprodukt verlangen.


Der Insolvenzverwalter führt laut Ahrens die Rechtssprechung zum so genannten „Eigenkapital ersetzenden Darlehen“ ins Feld. Das sind Finanzspritzen, die ein Gesellschafter seinem eigenen oder einem anderen mit ihm verbundenen Unternehmen gewährt, um es in der Krise zu stützen. Es handle sich dabei aber um einen echten unternehmerischen Vorgang, „der mit dem eigentlichen Geldanlageprodukt bei der Göttinger Gruppe/Securenta AG nun überhaupt nichts zu tun hat“.


Für Rechtsanwalt Jan-Henning Ahrens, dessen Kanzlei mehrere hundert Anleger der Göttinger Gruppe vertritt, werden dabei „Äpfel mit Birnen“ verglichen: „Es dürfte sich hier möglicherweise um eine eklatante Gesetzeslücke handeln, da die Anleger der Göttinger Gruppe zwar formal juristisch vergleichbar sind mit so genannten ‚partiarischen Darlehensgebern’, gleichwohl die Anwendung dieser Rechtssprechung dazu führen würde, dass man die Anleger ein zweites Mal im Regen stehen lässt.“


Anleger der Göttinger Gruppe würden quasi gleichgestellt mit Gesellschaftern, die in einer Krise in ihr Unternehmen Geld pumpen. Sie würden behandelt, wie ein Mitunternehmer, der über die Geschicke der Gesellschaft mitbestimmen kann, wie ein ganz normaler Gesellschafter, der unter Umständen in Kauf nehmen muss, dass sein Kapital letztlich für die Gläubigerbefriedigung drauf geht. „Diese Situation ist aber in keiner Weise mit der von Anlegern vergleichbar“, sagt Rechtsanwalt Ahrens. „Hier ist es Sache der Auslegung der gesetzlichen Vorgaben im Rahmen des Insolvenzverfahrens, dem Anleger, wenn auch nur quotal, Befriedigung zu verschaffen.“


Unabhängig von der rechtlich schwierigen Frage, ob die Auffassung des Insolvenzverwalters richtig ist, bleibe festzustellen, dass die Anleger der Göttinger Gruppe wieder Mal mit juristischen Spitzfindigkeiten aufs Glatteis geführt werden sollen. Tatsächlich habe keiner der Anleger in irgendeiner Weise beabsichtigt, Mitunternehmer der Göttinger Gruppe oder der Securenta AG zu werden: „Im Gegenteil - die Anleger wollten einfach ihr Geld anlegen, das aufgrund der blumigen Versprechungen der Securenta-Initiatoren und der für sie tätig gewordenen Vermittler nicht nur als absolut sicher dargestellt wurde, sondern vor allem als ein extrem renditeträchtiges Anlagegeschäft.“ In der Vergangenheit habe sich in einer Vielzahl von Fällen gezeigt, dass diese Versprechungen im Nachhinein nichts als Verkäufergerede gewesen sind. „Die Dummen sind wieder mal die Anleger, die Initiatoren der Anlage haben profitiert“, sagt KWAG-Rechtsanwalt Ahrens.


Alle Anleger, die sich mit der Auskunft des Insolvenzverwalters nicht zufrieden geben wollen, sollten prüfen, ob eine Feststellungsklage auf Eintragung ihrer Forderung in der Insolvenztabelle möglich ist.


Der Bundesverband verbraucherorientierter Wirtschaftsberatungs-unternehmen - procon e.V. warnt bereits seit 1996 vor den Angeboten der Göttinger Gruppe.


Viel Freude bei der Vermehrung der gewonnenen Einsichten,
wünscht Ihnen Ihr Finanzscout

Klaus J. P.-Kilfitt

www.klaus-kilfitt.de
www.klaus-kilfitt.blogspot.de

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