Der Bundesverband verbraucherorientierter Wirtschaftsberatungsunternehmen – procon e.V. warnt schon seit Jahren vor “Kapitalanlagen” in Dubai bzw. den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) insgesamt.
Selbst in Zeiten, in denen die Wirtschaft dort noch boomte und die
Bäume wie in den Märchen von 1001 Nacht in den Himmel zu wachsen
schienen, war Dubai bereits Tummelplatz und Eldorado für Abzocker aller
Art. Beliebte Zielgruppe: Deutsche Anleger. Diese kamen in Scharen um
ihr sauer verdientes Geld im wahrsten Wortsinne, in der arabischen Wüste
“in den Sand zu setzen” – nicht zuletzt aufgrund eines – auf dem Ende
2008 ausgelaufenen Doppelbesteuerungsabkommen (BDA) zwischen der BRD und
den VAE basierenden – verlockenden Steuerprivilegs für deutsche
Steuerbürger.
Doch mit der Wirtschafts- und Finanzkrise ist auch im Morgenland die
Euphorie der Ernüchterung gewichen. Wo noch vor wenigen Monaten das
Leben pulsierte und ein Wolkenkratzer nach dem anderen aus dem
Wüstensand gestampft wurde, ragen nun Bauruinen und stillstehende Kräne
anklagend in den Himmel. Rund 80 Prozent der Stadtentwicklung wurden von
der Regierung bis auf weiteres auf Eis gelegt. Die Immobilienpreise
sind im Durchschnitt um über 50 Prozent gefallen – die Börse in Dubai um
über 60 Prozent.
Und nun auch das noch: Nachdem noch zu Weihnachten des vorigen Jahres (23.12.2008) vom Bundesfinanzministerium
(BMF) ebenso freudig wie offenbar voreilig mitgeteilt wurde, man habe
sich mit den VAE auf ein neues Doppelbesteuerungsabkommen geeinigt,
übernahm nun das Bayerische Staatsministerium der Finanzen
die Initiative: Mit der Unterzeichnung eines neuen DBA sei nach
derzeitigem Kenntnisstand in nächster Zeit nicht zu rechnen. Daher sei
im Verhältnis zu den VAE bis auf weiteres von einem sogenannten
“abkommenslosen Zustand” auszugehen.
Abkommensloser Zustand – dies bedeutet schlicht und einfach, dass es im
bilateralen Verhältnis zwischen der BRD und den Vereinigten Arabischen
Emirate keine abkommensrechtliche Vermeidung der Doppelbesteuerung von
Einkommen und Vermögen gibt.Dies führt bei in der BRD steuerpflichtigen Privatpersonen mit Wirkung zum 1.1.2009 automatisch zur uneingeschränkten Steuerpflicht
aller Einkünfte aus derartigen “Märchenland”-Investments in Deutschland
(Besteuerung des Welteinkommens am Steuersitz). Unklar bleibt darüber
hinaus auch die Frage nach der Abzugsfähigkeit bzw. Limitierung von
Eigentümerlasten und/oder Werbungskosten aus derartigen Investitionen.
Fazit: Evtl. doch noch anfallende Gewinne sind hierzulande voll
steuerpflichtig – anfallende Verluste können hingegen aller Voraussicht
nach nicht steuermindernd angesetzt werden.
Und was lernen wir daraus? Nicht alle Märchen haben ein Happy End.
Viel Freude bei der Vermehrung der gewonnenen Einsichten,
wünscht Ihnen Ihr Finanzscout
wünscht Ihnen Ihr Finanzscout
Klaus Kilfitt
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