Am 31. Januar 2014 wurde vor dem Amtsgerichts Dresden das Insolvenzverfahren über das Vermögen der INFINUS AG eröffnet. Zur Insolvenzverwalterin wurde Frau RAin Bettina Schmudde bestimmt. Als Termin für die Anmeldung der Insolvenzforderungen der Gläubiger wurde der 28. März 2014 festgesetzt.
Zugleich wurde für den
25. Februar 2014 für die Inhaber der Orderschuldverschreibungen ISIN
DE000AOEPV 14 und ISIN DE000AOEPV 63 Termin zur besonderen
Gläubigerversammlung der Anleihegläubiger bestimmt.
Gegenstand der Versammlung ist zum einen der Bericht der Insolvenzverwalterin über das Vermögen der INFINUS AG und zum anderen die Wahl eines gemeinsamen Vertreters der Anleihegläubiger im Insolvenzverfahren. Der gemeinsame Vertreter der Anleihegläubiger soll die Rechte der Anleihegläubiger wahrnehmen und diejenigen Forderungen, die den Anleihegläubigern aus den Orderschuldverschreibungen gegen die INFINUS AG zustehen, im Rahmen des Insolvenzverfahrens eigenständig anmelden. Auf Vorschlag der Insolvenzverwalterin soll hierzu Herr Rechtsanwalt Eberhard Dachs bestimmt werden.
Hinsichtlich der Teilnahme an der Gläubigerversammlung sind einige
Besonderheiten zu beachten. Teilnahmeberechtigt sind zwar alle Inhaber
einer Orderschuldverschreibung der INFINUS AG. Allerdings gelten nur
diejenigen Gläubiger auch als stimmberechtigt, die ihre
Orderschuldverschreibungen bis spätestens 21.02.2014 bei bestimmten
Hinterlegungsstellen hinterlegt haben und zu Beginn der
Gläubigerversammlung eine qualifizierte Bescheinigung über die
Hinterlegung vorlegen.
Neben dem Insolvenzverfahren gibt es auch Neuigkeiten über das
Vermögen der Verantwortlichen der INFINUS AG. Wie die Sächsische Zeitung
am vergangenen Mittwoch berichtete, wurde bei den sechs sich in
Untersuchungshaft befindenden Infinus-Managern Privatvermögen im Wert
von 14,5 Millionen Euro sichergestellt. Hierzu gehören nach einer jetzt
veröffentlichten Übersicht im Bundesanzeiger mehrere Luxus-Autos, zwei
Dutzend Gold-Barren, zahlreiche Luxusuhren und zwei Motorboote.
Für die Geschädigten bestehen mehrere Möglichkeiten den ihnen
entstanden Schaden wieder ersetzt zu bekommen. In Betracht kommen hier
sowohl Ansprüche gegen die deliktisch Handelnden als auch gegen
Anlageberater. Letzteres gilt dann, wenn die Anlageberater nicht über
die der Kapitalanlage immanenten Risiken, insbesondere das
Totalverlustrisiko und das Risiko des Renditeausfalls, aufgeklärt haben.
Viel Freude
bei der Vermehrung der gewonnenen Einsichten,
wünscht Ihnen Ihr Finanzscout
Klaus J. P.-Kilfitt
www.klaus-kilfitt.de
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Klaus J. P.-Kilfitt
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