Der Wettbewerb ist hart:
Jedes Jahr drängen rund 5.000 junge Rechtsanwälte auf den Markt. Die
miesesten Vertreter ihrer Zunft praktizieren dann meist entweder im
Familienrecht, wo juristischer Sachverstand eher sekundär ist, oder
spezialisieren sich auf die Finanzbranche. Denn da die Anwaltskammern es
unverständlicherweise bislang nicht für nötig erachtet haben, dieses
komplexe Rechtsgebiet durch klare Zugangsvoraussetzungen (Fachanwalt) zu
regeln, sind dort die qualitativen Hürden niedrig und es ist mit wenig
Aufwand und juristischem Fachwissen noch viel Geld zu verdienen.
Kritiker bezeichnen diese selbsternannten “Anlegerschutz-Anwälte” oft
treffend als “Leichenfledderer”, denn bei ihren Mandanten handelt es
sich größtenteils um bereits einmal geschädigte Anleger, denen nun ein
zweites Mal “das Fell über die Ohren gezogen” wird.
Umso schlimmer, daß diese widerwärtige Vorgehensweise unter dem Deckmäntelchen des “Verbraucherschutzes” praktiziert wird und somit wirklich im Sinne der Verbraucher agierenden Institutionen zusätzlich die Arbeit erschwert.
Meiden Sie daher möglichst Anwälte, die sich bereits plakativ als “Anlageanwalt” etc. bezeichnen, ohne sich durch irgend eine verifizierbare Zusatzausbildung (Bank- oder Finanzfachwirt o.ä.) besondere Kenntnisse auf diesem Rechtsgebiet erworben zu haben. procon-Mitglieder sollten daher unbedingt die Möglichkeit der kostenlosen Beratung durch den Verein nutzen, bevor Sie schlechtem Geld weiteres gutes hinterher werfen, indem Sie den falschen Anwalt konsultieren.
Viel Freude bei der Vermehrung der gewonnenen Einsichten,
wünscht Ihnen Ihr Finanzscout
Klaus J. P.-Kilfitt
www.klaus-kilfitt.de
www.klaus-kilfitt.blogspot.de
www.foerderclub-procon.de/news
procontra© – kritische Informationen für aufgeklärte Verbraucher
Umso schlimmer, daß diese widerwärtige Vorgehensweise unter dem Deckmäntelchen des “Verbraucherschutzes” praktiziert wird und somit wirklich im Sinne der Verbraucher agierenden Institutionen zusätzlich die Arbeit erschwert.
Meiden Sie daher möglichst Anwälte, die sich bereits plakativ als “Anlageanwalt” etc. bezeichnen, ohne sich durch irgend eine verifizierbare Zusatzausbildung (Bank- oder Finanzfachwirt o.ä.) besondere Kenntnisse auf diesem Rechtsgebiet erworben zu haben. procon-Mitglieder sollten daher unbedingt die Möglichkeit der kostenlosen Beratung durch den Verein nutzen, bevor Sie schlechtem Geld weiteres gutes hinterher werfen, indem Sie den falschen Anwalt konsultieren.
Viel Freude bei der Vermehrung der gewonnenen Einsichten,
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Klaus J. P.-Kilfitt
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Sehen Sie auch den aktuellen TV-Beitrag zu diesem Thema:
(ZDF, Frontal vom 4. Oktober 2005)
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