Donnerstag, 22. Oktober 2009

BGH prüft britische Lebensversicherungen

Mitte Dezember beschäftigt sich der Bundesgerichtshof (BGH) mit der Frage, ob bestimmte britische Lebensversicherungen die von ihnen beworbenen Renditen tatsächlich auch zahlen müssen. Es wird zwei Pilotverfahren geben, die über die Transparenz der Versicherungsklauseln für die Kunden Aufschluss geben sollen.
Sollte der BGH zu dem Schluss kommen, dass diese Klauseln nicht transparent genug und somit unwirksam seien, drohen den Anbietern Zahlungen in Millionenhöhe.


In einem konkreten Fall geht es um ein Ehepaar, das im Jahr 2001 einmalig 204.000 Euro an einen britischen Versicherer bezahlt hatte und dafür ab April 2002 eine monatliche Rentenzahlung in Höhe von 1700 Euro erhalten sollte. Diese Rentenzahlungen sollten sich über 18 Jahre erstrecken. Die Renditeerwartung wurde im Kleingedruckten mit 8,5% angegeben, die tatsächliche Rendite sank jedoch stetig auf zuletzt gerade einmal 0,5%.


Schon das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main und das OLG Karlsruhe hatten sich mit dem Fall beschäftigt, die entsprechenden Klagen jedoch abgewiesen. Begründung: Die in den Vertragsbedingungen genannten Leistungen waren nicht garantiert. Nun erwarten tausende betroffene Versicherungsnehmer mit Spannung das endgültige BGH-Urteil.


Britische Anbieter wie bspw. Clerical Medical (CMI) agieren bereits seit den frühen 80er-Jahren teilweise äußerst aggressiv auf dem deutschen Markt. Vielfach bedienten sie sich dabei bekannter Drückerkolonnen, wie z.B. der inzwischen insolventen B.D.F. GmbH des zwischenzeitlich zu einer 5-jährigen Freiheitsstrafe verurteilten Anlagepromotors Dr. Peter Freiherr v. Lepel.
Die Masche war einfach: Im Gegensatz zu den konservativen deutschen Anbietern, würden britische Versicherer durch innovativere Anlagestrategien angeblich höhere Renditen erzielen. Das höhere Renditen zumeist auch mit deutlich höheren Risiken einhergehen, verschwiegen Anbieter wie Vermittler dabei zumeist - warben im Gegenteil sogar oft mit angeblichen Garantien, die sich jedoch im Nachhinein weitgehend als reine Marketingtricks entpuppten.


Der Bundesverband verbraucherorientierter Wirtschaftsberatungs-unternehmen - procon e.V. warnt bereits seit Mitte der 90er-Jahre vor den überhöhten Versprechungen britischer Versicherer.


Viel Freude bei der Vermehrung der gewonnenen Einsichten,
wünscht Ihnen Ihr Finanzscout

Klaus J. P.-Kilfitt

www.klaus-kilfitt.de
www.klaus-kilfitt.blogspot.de

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