Montag, 24. Januar 2005

Volksverarschung mit dem Bundesadler

Das von der Assekuranz gebetsmühlenartig kolportierte Argument der angeblichen Steuerersparnis bei Lebens- und Rentenversicherungen ist reine Augenwischerei.

Wer im letzten Jahr auf Druck von Versicherungen, ihren Vertretern oder Banken und Sparkassen noch schnell “wegen der Steuern” eine Kapital-Lebensversicherung abgeschlossen hat, sollte diesen Vertrag schleunigst auflösen. Das rät die Verbraucherzentrale Hamburg. Der Ausstieg gehe jetzt noch ohne großen finanziellen Schaden.

Die Gründe der Verbraucherzentrale für ihre Empfehlung:

“Verträge, die bis Ende 2004 abgeschlossen wurden, gilt zwar noch das ‘Steuerprivileg’ (steuerfreie Auszahlung der Zinsen). Das hat aber ohnehin nur für diejenigen Bedeutung, deren Zinseinkünfte über dem jährlichen Freibetrag von 1.421 Euro im Jahr liegen (was erst der Fall ist, wenn man rund 45.000 Euro auf z.B. Sparbüchern, Sparbriefen oder als Festgeld angelegt hat). Andere – deutlich bessere – Sparformen sind somit bis zu dieser Grenze ebenfalls ‘steuerfrei’.

Die Kapital-Lebens- und private Rentenversicherung sind in der Regel keine empfehlenswerten Sparformen fürs Alter. Hohe versteckte Abschlusskosten, die die ersten zwei bis drei Jahresprämien vollständig auffressen, bewirken, daß jeder Kunde mit seiner Unterschrift erst einmal ein paar Hundert oder gar Tausend Euro ins Minus rutscht.

Das Abbruch- (und damit Verlust-)risiko ist hoch. Rund 50% aller Verträge werden aus guten oder jedenfalls triftigen Gründen vor dem eigentlichen Ablauf gekündigt – kein Wunder bei Laufzeiten von 30, 40 oder 50 Jahren und immer selteneren geraden Lebenswegen vieler Verbraucher. Der dann gezahlte Rückkaufswert ist in der Regel geringer als die Summe der Einzahlungen – eine Folge der Kostenverrechnung in den Anfangsjahren.
Weitere 30% der Verträge werden irgendwann beitragsfrei gestellt.

Die Rendite ist – auch für Durchhalter (nur jeder 5. Kunde !) – äußerst mager für einen Vertrag mit solch langer Laufzeit. Ein weit verbreiteter Irrtum: „2,75 % (garantierte) Rendite plus Überschüsse sei doch gar nicht so schlecht !“ denken viele. Aber: Der Garantiezins bezieht sich nur auf den Sparanteil in der Prämie (= Prämie minus Kosten minus evtl. Risikoanteil), also bei 100,- Euro monatlicher Prämienzahlung auf vielleicht nur 70,- oder 80,- Euro !

Die Gesamtrendite liegt somit meist nur bei 1% oder 2% p.a., selten bei 4% oder darüber.
Die Verbraucherzentrale rät zu einer besseren Vorsorge:

“Wer den Risikoschutz einer Lebensversicherung braucht, sollte lieber eine reine Risiko-Lebensversicherung abschließen, die kostet wenig. Wer dann noch Geld zum Sparen übrig hat, sollte in Etappen sparen.“

Tipp der Verbraucherzentrale Hamburg: 

“So kommen Sie aus falschen Lebensversicherungsverträgen heraus:
Binnen 14 Tagen nach Erhalt der Police und den vollständigen Vertragsunterlagen können Sie ohne Begründung dem Vertrag widersprechen.
Sehr häufig sind die Informationspflichten verletzt oder die Belehrung über den Widerspruch ist nicht deutlich, z.B. wenn sie im Konvolut der übersandten Vertragsunterlagen untergeht (BGH IV ZR 58/03 v. 28.1.2004). Dann können Sie noch ein Jahr nach Zahlung der ersten Prämie widersprechen.
Jederzeit können Sie durch Kündigung oder Nicht-Zahlung des Beitrags den Vertrag beenden – bloß, dass dann u.U. die bezahlten Beiträge futsch sind. Das kann dennoch Sinn machen, weil man seinem schlechten Geld nicht noch Gutes hinter her werfen sollte!

So gehen Sie vor:
Gehen Sie zu Ihrem Geldinstitut und lassen Sie so viele Beiträge wie möglich zurückbuchen (geht ohne Problem für 6 Wochen rückwirkend).
Lassen Sie sich von objektiven Beratern über andere, bessere Formen der Geldanlage fürs Alter beraten – diese überprüfen auch den aktuellen Versicherungsvertrag.”

Viel Freude bei der Vermehrung der gewonnenen Einsichten,
wünscht Ihnen Ihr Finanzscout


Klaus Kilfitt

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Montag, 3. Januar 2005

Wichtige Veränderungen ab 1. Januar 2005

Neben Hartz IV tritt ab 01.01.2005 nun auch die 3. Stufe der Steuerreform in Kraft.
Danach wird der Eingangssteuersatz von 16 % auf 15 % reduziert. Der Spitzensteuersatz verringert sich ab diesem Zeitpunkt von 45 % auf 42 %.

Die Besteuerung von Alterseinkünften und Altersvorsorgeaufwendungen wird ebenso ab Beginn diesen Jahres neu geregelt. Es kommt zu einem schrittweisen Übergang zur nachgelagerten Besteuerung der Renten beginnend mit einem steuerpflichtigen Anteil von 50 % im Jahr 2005. Bis zum Jahr 2040 wird die vollständige Steuerpflicht erreicht werden.
Als quasi Gegenleistung werden die Beiträge zur Altersvorsorge beginnend mit 60 % in 2005 schrittweise bis zum Jahr 2025 bis zu einer Höchstgrenze von 20.000 EUR pro Jahr gänzlich steuerfrei gestellt. Da die Freistellung der Altersvorsorgebeiträge bereits im Jahr 2025 vollständig umgesetzt sein wird, die nachgelagerte Besteuerung der Alterseinkünfte dagegen erst ab 2040 vollständig greift, rechnet man mit einer erheblichen Entlastung der Bürgerinnen und Bürger.

Erträge aus Kapitallebensversicherungen sind nur noch steuerfrei, wenn der Versicherungsvertrag vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurde.
Die Erträge aus Kapitallebensversicherungen, die nach dem 31. Dezember 2004 abgeschlossen werden, unterliegen zur Hälfte der Besteuerung, wenn sie nach Vollendung des 60. Lebensjahrs des Steuerpflichtigen und mindestens zwölf Jahren seit dem Vertragsabschluss ausgezahlt werden.

Zum 1. Januar 2005 wird die letzte der durch das Kraftfahrzeugsteueränderungsgesetz geregelten Steuersatzerhöhungen für Pkw wirksam, mit denen die Vergünstigungen für besonders emissionsreduzierte Pkw finanziert wird. Hiervon sind etwa 12 Mio. wenig schadstoffreduzierte Fahrzeuge betroffen. Steuerbefreiungen für besonders emissionsreduzierte Pkw enden spätestens am 31. Dezember 2005 und werden bei erstmaliger Zulassung zum Verkehr ab dem 1. Januar 2005 nur noch für so genannte 3-Liter-Autos gewährt, deren Kohlendioxidemissionen 90 g/km nicht übersteigen. Das bedeutet z.B., dass Fahrzeuge, die in die Schadstoffklasse Euro 1 fallen, ab Januar rd. 4 Euro pro 100 Kubikzentimeter Hubraum teurer werden.

Diejenigen von Ihnen, die noch “steuerehrlich” werden wollen, sollten sich beeilen. Eine strafbefreiende Erklärung nach dem Steueramnestiegesetz kann noch bis zum 31. März 2005 abgegeben werden. Bei in der Zeit vom 1. Januar 2004 bis 31. Dezember 2004 bereits abgegebenen strafbefreienden Erklärungen waren 25 % der Summe der erklärten Einnahmen als pauschale Steuer zu entrichten. Wird die strafbefreiende Erklärung nach dem 31. Dezember 2004, aber vor dem 31. März 2005 abgeben, sind 35 % der Summe der erklärten Einnahmen zu entrichten.

Da es in Zukunft ein noch deutlich engeres Netz zur umfassenden Kontrolle der Kapitaleinkünfte durch die Verwaltung geben wird, ist zu überdenken, ob die Möglichkeit einer noch relativ günstigen Nacherklärung nicht in Anspruch genommen werden sollte.

Viel Freude bei der Vermehrung der gewonnenen Einsichten,
wünscht Ihnen Ihr Finanzscout

Klaus Kilfitt

Mittwoch, 24. November 2004

Rürup-Rente kaum akzeptiert

Der Rürup-Rente droht das gleiche Schicksal wie der Riester-Rente: Kaum Akzeptanz in der Bevölkerung. Rund einen Monat vor Einführung der Rürup-Rente sprachen sich in einer repräsentativen Umfrage des Bielefelder Meinungsforschungsinstituts TNS Emnid lediglich 20,7% der Befragten für diese neue Rente aus. Etwa 57% der Befragten sehen darin einen Nachteil, daß sich angesparte Beträge nicht vererben oder übertragen lassen.

Besonders groß ist die Ablehnung der Rürup-Rente bei Arbeitnehmern zwischen 30 und 59 Jahren. In dieser Altersgruppe lehnten 60% der Befragten das Produkt ab. Die größte Zustimmung mit 25% kommt aus der Altersgruppe der über 60-Jährigen. Für die Umfrage waren 1005 Bundesbürger repräsentativ befragt worden.

Viel Freude bei der Vermehrung der gewonnenen Einsichten,
wünscht Ihnen Ihr Finanzscout

Klaus J. P.-Kilfitt

Sonntag, 21. November 2004

Renditeschwund auch bei Rentenversicherungen

Auch Bestandskunden sind von Renditeschwund betroffen !

Die steigende Lebenserwartung verteuert nicht nur den Abschluss neuer Verträge bei privaten Rentenversicherungen. Auch auf den Bestand von rund 17,9 Millionen Altverträgen schlägt die neue Sterbetafel ab 2005 durch. Die Policen produzieren oft rechnerische Verluste, weil die Renten drei bis sechs Jahre länger gezahlt werden müssen, als in der letzten Sterbetafel von 1994 geschätzt. Folge: Die Sparguthaben werden geringer verzinst und laufende Privatrenten geschmälert, sagt Kurt Wolfsdorf, Vorstandschef der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV), Köln, in der sich die Versicherungs-Mathematiker zusammengeschlossen haben.

Zusätzlich müssten die Versicherer – verteilt über mehrere Jahre – weitere versicherungstechnische Rückstellungen bilden. Wolfsdorf rechnet mit vier Milliarden Euro Aufstockungsbedarf. Nicht wenige Gesellschaften dürften sich schwer tun, die Nachreservierung zeitnah vorzunehmen, weil ihre Finanzpolster nach den mageren Jahren am Kapitalmarkt weitgehend aufgezehrt sind. Doch auf Geduld der Wirtschaftsprüfer können die Versicherer diesmal nicht hoffen. 1994 hatten sie acht Jahre Zeit eingeräumt bekommen, die damals neue Sterbetafel umzusetzen. Diesmal dürfte zumindest ein großer Teil des Betrages sofort fällig und bilanzwirksam werden, zumal auch die Aufsichtsbehörde BaFin, Bonn, zur Eile mahnt.

Finanzschwache Gesellschaften werden bei laufenden Privatrenten-Verträgen 2005 nur noch den Garantiezins ausschütten können. Diese unangenehme Wahrheit sorgt für erhebliches Störfeuer im Vertriebs-Endspurt 2004. Zudem geraten Vermittler in Haftungsgefahr, wenn Versicherer jetzt noch Policen nach alter Sterbetafel anbieten und die entsprechenden Warnhinweise “vergessen”.

Viel Freude bei der Vermehrung der gewonnenen Einsichten,
wünscht Ihnen Ihr Finanzscout

Klaus J. P.-Kilfitt

Freitag, 8. Oktober 2004

Steuerminderndes Disagio vor dem Aus

Immobilienkäufer könnte eine böse Überraschung erwarten. Das bei Immobilienfinanzierungen übliche Damnum (Disagio) dürfte nach dem Wortlaut eines Gesetzentwurfes für den neuen Paragraf 11 Abs. 2 Einkommensteuergesetz (EStG) nur dann noch steuerlich geltend gemacht werden, wenn die Zinsbindungsfrist des Darlehens fünf Jahre beträgt. “Wegen der derzeit niedrigen Zinsen haben jedoch die meisten Immobilienkäufer die Zinsbindung für zehn Jahre oder länger festgeschrieben”, so Jürgen Michael Schick, Vizepräsident des Immobilienverbandes Deutschland (IVD). “Häufig wurde dabei ein Damnum vereinbart”. Da das von SPD und Grünen formulierte Gesetz, das demnächst im Bundestag eingebracht werden soll, rückwirkend ab dem 1. Januar 2004 in Kraft treten soll, wären auch alle Anleger betroffen, die in diesem Jahr Kreditverträge mit einem Disagio abgeschlossen haben.

Viel Freude bei der Vermehrung der gewonnenen Einsichten,
wünscht Ihnen Ihr Finanzscout

Klaus J. P.-Kilfitt

Freitag, 28. Mai 2004

Geld für die Ex

Wenn ein Mann stirbt, ist seine Ehefrau – falls er eine Lebensversicherung besaß –finanziell abgesichert. Doch manchmal hat die Exfrau Vorrang, meint das Landgericht München I. Denn bei Tod eines Versicherten steht die Leistung dem Bezugsberechtigten zu. Niemand anderes habe Anspruch, selbst wenn dies testamentarisch vorgesehen sei (Aktenzeichen: 25 O 15565/03). Ein Mann hatte auf Anraten seines Steuerberaters 1980 eine Lebensversicherung abgeschlossen, ohne sich den Antrag durchzulesen. Als Bezugsberechtigte wurde die Ehefrau eingetragen. Im später übermittelten Versicherungsschein stand kein Hinweis auf die Bezugsberechtigung. Nach der Scheidung heiratete der Mann erneut und setzte in seinem Testament die neue Ehefrau als Alleinerbin ein. Nach seinem Tod informierte die Witwe den Versicherer, wohin er die mehr als 100.000 Euro überweisen solle. Zu Ihrem Erstaunen wollte der Versicherer jedoch nur an die frühere Ehefrau als Bezugsberechtigte zahlen. Das Landgericht bestätigte: Nicht die Witwe, sondern die frühere Ehefrau sei bezugsberechtigt. Dies habe der Mann seinerzeit durch seine Unterschrift wirksam bestimmt. Eine Korrektur habe es niemals gegeben. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass er den Antrag blind unterschrieben habe. Der Versicherer sei nicht verpflichtet, die Bezugsberechtigung zu dokumentieren, meint das Gericht. Das ist zwar nicht sehr kundenfreundlich, sei aber rechtlich nicht zu beanstanden. Die Exfrau erhält also den vollen Betrag, die Witwe aber keinesfalls – wie von ihr gefordert – Schadenersatz in gleicher Höhe vom Versicherer. Damit wurden frühere Urteile des Oberlandesgerichts Köln und des Oberlandesgerichts Frankfurt/Main in ähnlichen Fällen bestätigt.

Viel Freude bei der Vermehrung der gewonnenen Einsichten,
wünscht Ihnen Ihr Finanzscout

Klaus J. P.-Kilfitt

Montag, 10. Mai 2004

erweiterte Widerufsmöglichkeit bei Lebensversicherungen

Bei fehlender Belehrung 1 Jahr Widerruf möglich!

Wurde der Kunde nicht ausreichend deutlich über sein 14-tägiges Rücktrittsrecht informiert, so kann er innerhalb eines vollen Jahres von seinem Lebensversicherungsantrag zurücktreten.

Dies entschied kürzlich der Bundesgerichtshof (BGH) (Aktenzeichen: IV ZR 58/03).

Ein Kunde hatte knapp ein Jahr nach Abschluss seiner Lebensversicherung im Fernsehen einen kritischen Bericht über Lebensversicherungen gesehen und daraufhin Widerspruch gegen seinen Vertrag eingelegt, mit der Begründung, die vorgeschriebene Aufklärungspflicht sei verletzt worden, weil insbesondere die Unterlagen zur Überschussermittlung und -verteilung äußerst dürftig gewesen seien und nicht den gesetzlichen Anforderungen nach § 10a Versicherungsaufsichtsgesetz genügten.

Der Versicherer, die VGH Provinzial Lebensversicherung, akzeptierte dies nicht und argumentierte, der Kunde sei sehr wohl darüber belehrt worden, dass der Vertrag auf Grundlage der mit der Police übersandten Unterlagen als abgeschlossen gelte, wenn der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang dieser Unterlagen widerspreche. Der Widerspruch sei also weit verspätet.

Das sah der BGH anders: Das gesetzliche Widerspruchsrecht sei nicht erfüllt, wenn es lediglich in etwas fetteren Lettern als der übrige Vertragstext abgedruckt wird. Vor allem fehlte es am Hinweis, dass der Widerspruch rechtzeitig abgesendet werden müsse, um nicht zu verfallen. Zudem gehe die Belehrung im “Konvolut der übersandten Vertragsunterlagen nahezu unter”.

Dies bedeutet in der Folge: Die Widerspruchsfrist habe im konkreten Fall noch nicht wirksam begonnen und der Kunde könne auch noch ein knappes Jahr später vom Vertrag zurücktreten, da dieser – trotz gezahlter Beiträge – nicht zustande gekommen sei.

VGH musste die bereits bezahlten Beiträge zurückerstatten – zuzüglich 6,14 % Verzugszinsen ab dem Zeitpunkt der ersten Abmahnung!

Viel Freude bei der Vermehrung der gewonnenen Einsichten,
wünscht Ihnen Ihr Finanzscout

Klaus J. P.-Kilfitt