Gesetzentwurf ist ökonomisch unsinnig und verfassungsrechtlich bedenklich
Mit dem am Mittwoch im Bundeskabinett
verabschiedeten Gesetzentwurf ‘Zur Verbesserung der steuerlichen
Standortbedingungen’ schafft die Bundesregierung nach Auffassung des
Düsseldorfer Informationsbriefes ‘kapital-markt intern’
insbesondere mit dem neu einzufügenden §15b EStG ein
verfassungsrechtlich bedenkliches Zwei-Klassen-Steuerrecht. Während
durchschnittliche Steuerbürger seit dem 4. Mai nicht mehr in
Beteiligungsmodelle investieren werden, bei denen die Verlustzuweisung
10 Prozent des eingezahlten Kapitals übersteigt, weil die Verluste nur
noch mit Gewinnen aus der derselben Einkunftsquelle verrechenbar sind,
können millionenschwere Einzelinvestoren und Konzerne auf individueller
Basis weiterhin unbeschränkt Anfangsverluste geltend machen.
Betroffen sind von der Neuregelung fast alle geschlossenen Fonds, die
in Deutschland investieren. Selbst die meisten Immobilienfonds weisen
trotz niedriger Abschreibungen nicht zuletzt aufgrund der üblichen
teilweisen Fremdkapitalfinanzierung über 10 Prozent Verlustzuweisungen
auf. Neben den deutschen Immobilienfonds sind ebenso Medienfonds,
Schiffsfonds in Form des Kombimodells, Erneuerbare Energie-Fonds wie
z.B. Windkraftfonds, Leasing- und Wertpapierfonds tangiert. Nicht
betroffen sind jedoch alle Fonds, die im Ausland versteuern, wie z.B.
ausländische Immobilienfonds oder gewerbliche geprägte Auslandsfonds, zu
denen die Lebensversicherungs-Fonds gehören. In Zukunft wird also ein
erheblicher Teil des Kapitals, der bislang deutschen Projekten zugute
kam, ins Ausland fließen. Zwangsläufige Folge sind Steuerausfälle und
weiter steigende Arbeitslosenzahlen. Mit der erneut dokumentierten
Unberechenbarkeit deutscher Steuergesetzgebung wird das Vertrauen
ausländischer Investoren in den Standort Deutschland weiter schwinden.
Dieser Vertrauensverlust kann auch durch eine um ein paar Prozentpunkte
gesenkte Körperschaftssteuer nicht kompensiert werden.
Viel Freude bei der Vermehrung der gewonnenen Einsichten,
wünscht Ihnen Ihr Finanzscout
wünscht Ihnen Ihr Finanzscout
Klaus Kilfitt
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