Verwaltungsgericht
bestätigt Abwicklung des “Deutsche Vermögensfonds I” durch die
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Wie die Süddeutsche Zeitung vom 4.8.2005 berichten, hat die Verfügung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vom 15.6.2005 zur Schließung und Abwicklung der Deutschen Vermögensfonds I AG & Co. KG aufgrund des unerlaubten Betreibens von Finanzkommissionsgeschäften weiterhin Bestand. Dies hat das Verwaltungsgericht Frankfurt/M.
am 25.7.2005 beschlossen (1 G 1938/05 (V)). Die Geschäftsführung des
Deutschen Vermögensfonds hatte am 16.6.2005 beim Verwaltungsgericht
Widerspruch gegen die BaFin-Verfügung eingelegt und einstweiligen
Rechtsschutz im Eilverfahren beantragt. Die BaFin-Verfügung sei “rechtswidrig“, weil die Deutscher Vermögensfonds I AG & Co. KG “kein Finanzkommissionsgeschäft betreibe“, so die Antragstellerin. Das Verwaltungsgericht Frankfurt/Main wies den Antrag der Deutschen Vermögensfonds I AG & Co. KG jedoch nun als “unbegründet” zurück.
Zwar ließ die Kammer ausdrücklich offen, ob der Deutsche Vermögensfonds
I mit seinem Geschäftsmodell Finanzkommissionsgeschäfte betreibt. Das
Gericht entschied jedoch, die BaFin-Verfügung “erweist sich im
Rahmen der im Eilverfahren allein möglichen summarischen Überprüfung als
offensichtlich rechtmäßig, so daß nach dem derzeitigen Sach- und
Streitstand alles dafür spricht, daß die angefochtene Verfügung
letztlich Bestand haben wird und auch eine spätere Anfechtungsklage
voraussichtlich erfolglos bleiben wird.” Die Entscheidung ist
allerdings noch nicht rechtskräftig und wird in der nächsten Instanz vor
dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof verhandelt.
Bei dem sogenannten ‘Deutschen Vermögensfonds’ handelt es sich um ein
Anlagemodell in Form einer Kommanditgesellschaft, an der sich im
Plazierungszeitraum vom März 2004 bis April 2005 ca. 6.500 Anleger in
Form von Einmaleinlagen und/oder Rateneinlagen beteiligt haben. Nach
Auskunft der Initiatorin Deutsche Anlagen AG/Berlin wurden bislang ca.
40 Mio. Euro von Anlegern eingezahlt. Der Fonds beabsichtigte in vier
Portfolios Immobilien, Private Equity, Wertpapiere und Alternative
Investments zu investieren. Insbesondere der Bereich des
Wertpapier-Portfolios erwies sich jedoch als problematisch: Nach dem
Kreditwesengesetz sind Dienstleistungen mit Wertpapier-Investments bzw.
Finanzinstrumenten grundsätzlich erlaubnispflichtig. Nach Auffassung der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht betreibt der Deutschen
Vermögensfonds gemäß seiner Geschäftsausrichtung das
Finanzkommissionsgeschäft ohne eine entsprechende Erlaubnis. Aus diesem
Grund erfolgte am 15.6.2005 eine Abwicklungsverfügung durch die
Aufsichtsbehörde, die nun vom Verwaltungsgericht Frankfurt/M. als
grundsätzlich rechtmäßig bestätigt wurde.
Ein renommierter Düsseldorfer Brancheninformationsdienst hatte ebenso wie ein Verbraucherverband aus dem bayerischen Oberhaching bereits im vorigen Jahr auf das Risiko einer Abwicklung durch die BaFin und damit auf die Gefahr für die Anleger hingewiesen. In einer Analyse des Deutschen Vermögensfonds hatte eine Verbraucherzeitschrift im November 2004 bei diesem Angebot zur “äußersten Vorsicht” geraten: “Laut
einer schriftlichen Stellungnahme der BaFin vom 21.10.2004 betreiben
‘Fonds, die in ihrer Geschäftsausrichtung auch die Anlage in
Finanzinstrumenten vorsehen, das Finanzkommissionsgeschäft.‘ Da der
Deutsche Vermögensfonds gemäß Unternehmensgegenstand eine
Geschäftsausrichtung mit der vorwiegenden Anlage in Finanzinstrumenten
zu verfolgen beabsichtigt, wird die Frage aufgeworfen, ob somit eine
Gestaltung vorliegt, die den Aussagen des Gesellschaftsvertrages
entgegensteht, keine nach KWG genehmigungspflichtigen Dienstleistungen
zu erbringen“.
Zu klären bleibt nun vor
allem, warum offenbar ohne weitere Vorsichtsmaßnahmen bis zum April 2005
Anlegergelder eingesammelt und für Vertriebskosten ausgegeben wurden,
obwohl die Geschäftsführung des Deutschen Vermögensfonds laut eigener
Aussage seit Oktober 2004 von der Gefahr einer drohenden Abwicklung des
Fonds durch die BaFin wußte.
Viel Freude bei der Vermehrung der gewonnenen Einsichten,
wünscht Ihnen Ihr Finanzscout
wünscht Ihnen Ihr Finanzscout
Klaus J. P.-Kilfitt
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