Freitag, 29. Juli 2005

Lebensversicherung: Zahlen müssen auf den Tisch !

Der Beitrag der Kapital-Lebensversicherung wird für die Kapitalanlage (Sparanteil), das Todesfallrisiko und die Kosten für Vertrieb und Verwaltung genutzt. Wie die Aufspaltung im Detail aussieht, gilt bislang als Geschäftsgeheimnis.

Das dürfte sich bis spätestens 2008 ändern. Denn das Grundsatzurteil des Bundes-Verfassungsgerichts zur Transparenz bei der Überschuss-Beteiligung enthält auch Hinweise, künftig für mehr Transparenz bei der Verwendung des Beitrages zu sorgen.

Dies ergibt sich schon aus dem höheren Transparenzgebot für den Schlussüberschuss, der auf Basis der Prämienzahlungen zu einem Vermögenswert führt, den die Kunden derzeit überhaupt nicht nachvollziehen könnten. Soll hier mehr Transparenz kommen, muss erst einmal Transparenz bei der Beitragsverwendung vorhanden sein.

Gefordert haben die Karlsruher Richter, Abschluss- und laufende Verwaltungskosten sowie die Risiko-Kosten für die eigentliche Versicherungs-Leistung zu benennen.
Praktiziert würden so genannte Querverrechnungen, insbesondere die Verrechnung der durch Prämienkalkulation nicht gedeckten Kosten mit Überschüssen, die etwa aufgrund günstigerer Risiko- und Kapitalergebnisse entstehen. Diese Ergebnisse gehen bisher nicht in die Ermittlung der Überschüsse ein.

Das Gericht hat dem Gesetzgeber daher im Wortlaut des Urteils gegen die Gothaer Lebensversicherung (Az.: 1 BvR 80/95) empfohlen, den Wettbewerb in der Lebensversicherung zu verbessern, indem “ergänzende Informationen, etwa über Abschluss- und Verwaltungskosten sowie über Möglichkeiten der Querverrechnung und sonstige Konditionen der weiteren Abwicklung des Versicherungsvertrags” vorgeschrieben werden.

Bislang gilt die Beitragsaufteilung als Geschäftsgeheimnis. Lediglich der Allfinanz-Marktinformationsdienst map-report hatte vor längerer Zeit einmal eine Berechnung angestellt, die jedoch seinerzeit kaum Nachfrage ausgelöst hatte.

Ergebnis: Im günstigsten Fall gehen 70 Prozent der Prämie auf das Konto für die Altersvorsorge (Sparanteil), im schlechtesten Fall nur 55 Prozent.

Als Beispiel hatte eine gemischte Kapital-Lebensversicherung auf das Endalter von 63 Jahren für einen Mann (Alter 35, Raucher) gedient, der eine garantierte Versicherungssumme von 46.000 DM wählt (damals noch mit einem veranschlagten rechnungszins von 4 Prozent kalkuliert) und die Beiträge jährlich im voraus bezahlt.
Eine ähnliche deutliche Aufteilung könnte nun in Zukunft vom Gesetzgeber gefordert werden, wobei die Kosten noch nach Abschluss- und Verwaltungs-Aufwendungen aufgeteilt werden dürften. Dass solche sensiblen Daten auch für Rentenversicherungen kommen, gilt unter Fachleuten als sicher.

Hier mangelt es besonders stark an Transparenz“, sagt Manfred Poweleit, Chefredakteur des map-report. Grund: Diese Vertragsvariante spielt im Verkauf erst seit 1990 eine nennenswerte Rolle und somit seien kaum messbare Ablaufleistungen verfügbar.

Dieser Umstand werde aktuell häufig im Vertrieb vernachlässigt. So zeigt auch das neu installierte Vorsorge-Barometer von Clerical Medical dass die fondsgebundene Lebens-/Rentenversicherung von 16,6 Prozent der Deutschen zwischen 14 und 70 Jahren als Instrument der Altersvorsorge akzeptiert werde. Fast 30 Prozent setzen auf Immobilien und 18,8 Prozent der Befragten favorisieren trotz Streichung des Steuerprivilegs und wiederholter Herabsetzung des Rechnungszinses noch immer die klassische Lebensversicherung. Die Untersuchung wurde von der GfK Gesellschaft für Konsum-, Markt- und Absatzforschung AG vorgenommen. Dazu waren im Juni 2005 knapp 1.000 Männer und Frauen ab 14 Jahren aus dem gesamten Bundesgebiet befragt worden.

Viel Freude bei der Vermehrung der gewonnenen Einsichten,
wünscht Ihnen Ihr Finanzscout

Klaus J. P.-Kilfitt

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.