Der Beitrag der Kapital-Lebensversicherung wird für
die Kapitalanlage (Sparanteil), das Todesfallrisiko und die Kosten für
Vertrieb und Verwaltung genutzt. Wie die Aufspaltung im Detail aussieht,
gilt bislang als Geschäftsgeheimnis.
Das dürfte sich bis spätestens 2008 ändern. Denn das Grundsatzurteil des Bundes-Verfassungsgerichts
zur Transparenz bei der Überschuss-Beteiligung enthält auch Hinweise,
künftig für mehr Transparenz bei der Verwendung des Beitrages zu sorgen.
Dies ergibt sich schon aus dem höheren
Transparenzgebot für den Schlussüberschuss, der auf Basis der
Prämienzahlungen zu einem Vermögenswert führt, den die Kunden derzeit
überhaupt nicht nachvollziehen könnten. Soll hier mehr Transparenz
kommen, muss erst einmal Transparenz bei der Beitragsverwendung
vorhanden sein.
Gefordert haben die Karlsruher Richter, Abschluss-
und laufende Verwaltungskosten sowie die Risiko-Kosten für die
eigentliche Versicherungs-Leistung zu benennen.
Praktiziert würden so genannte Querverrechnungen,
insbesondere die Verrechnung der durch Prämienkalkulation nicht
gedeckten Kosten mit Überschüssen, die etwa aufgrund günstigerer Risiko-
und Kapitalergebnisse entstehen. Diese Ergebnisse gehen bisher nicht in
die Ermittlung der Überschüsse ein.
Das Gericht hat dem Gesetzgeber daher im Wortlaut des Urteils gegen die Gothaer Lebensversicherung (Az.: 1 BvR 80/95) empfohlen, den Wettbewerb in der Lebensversicherung zu verbessern, indem “ergänzende
Informationen, etwa über Abschluss- und Verwaltungskosten sowie über
Möglichkeiten der Querverrechnung und sonstige Konditionen der weiteren
Abwicklung des Versicherungsvertrags” vorgeschrieben werden.
Bislang gilt die Beitragsaufteilung als Geschäftsgeheimnis. Lediglich der Allfinanz-Marktinformationsdienst map-report hatte vor längerer Zeit einmal eine Berechnung angestellt, die jedoch seinerzeit kaum Nachfrage ausgelöst hatte.
Ergebnis: Im günstigsten Fall gehen 70 Prozent der
Prämie auf das Konto für die Altersvorsorge (Sparanteil), im
schlechtesten Fall nur 55 Prozent.
Als Beispiel hatte eine gemischte
Kapital-Lebensversicherung auf das Endalter von 63 Jahren für einen Mann
(Alter 35, Raucher) gedient, der eine garantierte Versicherungssumme
von 46.000 DM wählt (damals noch mit einem veranschlagten rechnungszins
von 4 Prozent kalkuliert) und die Beiträge jährlich im voraus bezahlt.
Eine ähnliche deutliche Aufteilung könnte nun in
Zukunft vom Gesetzgeber gefordert werden, wobei die Kosten noch nach
Abschluss- und Verwaltungs-Aufwendungen aufgeteilt werden dürften. Dass
solche sensiblen Daten auch für Rentenversicherungen kommen, gilt unter
Fachleuten als sicher.
“Hier mangelt es besonders stark an Transparenz“, sagt Manfred Poweleit,
Chefredakteur des map-report. Grund: Diese Vertragsvariante spielt im
Verkauf erst seit 1990 eine nennenswerte Rolle und somit seien kaum
messbare Ablaufleistungen verfügbar.
Dieser Umstand werde aktuell häufig im Vertrieb vernachlässigt. So zeigt auch das neu installierte Vorsorge-Barometer von Clerical Medical
dass die fondsgebundene Lebens-/Rentenversicherung von 16,6 Prozent der
Deutschen zwischen 14 und 70 Jahren als Instrument der Altersvorsorge
akzeptiert werde. Fast 30 Prozent setzen auf Immobilien und 18,8 Prozent
der Befragten favorisieren trotz Streichung des Steuerprivilegs und
wiederholter Herabsetzung des Rechnungszinses noch immer die klassische
Lebensversicherung. Die Untersuchung
wurde von der GfK Gesellschaft für Konsum-, Markt- und Absatzforschung
AG vorgenommen. Dazu waren im Juni 2005 knapp 1.000 Männer und Frauen ab
14 Jahren aus dem gesamten Bundesgebiet befragt worden.
Viel Freude bei der Vermehrung der gewonnenen Einsichten,
wünscht Ihnen Ihr Finanzscout
wünscht Ihnen Ihr Finanzscout
Klaus J. P.-Kilfitt
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