Montag, 28. August 2006

Mandantenakquise mit dubiosen Anschreiben

Rechtsanwaltskanzlei Thieler auf Kundenfang


Werbebriefe


In letzter Zeit erhalten immer mehr Anleger unaufgefordert Post von der Rechtsanwaltsgesellschaft Thieler. Offensichtlich werden hierfür Einträge im Handelsregister ausgewertet und gezielt möglichst viele Investoren angeschrieben. In diesen Schreiben wird werbewirksam die Behauptung aufgestellt, dass die Kanzlei angeblich von mehreren Mitgesellschaftern beauftragt worden sei, Schadensersatzansprüche zu prüfen. Die mögliche Anspruchsgrundlage wird so beschrieben, dass der Leser des Briefs an der Seriosität des Initiators und der Werthaltigkeit seiner Fondsbeteiligung zweifelt. Besonders perfide ist dann aber die geschickt suggerierte Notwendigkeit, der Anleger müsste mithelfen, die Ansprüche seiner klagenden Mitgesellschafter durchzusetzen. Dazu wird ein vorbereiteter Fragebogen verschickt, den der Anleger ausgefüllt an die Kanzlei Thieler zurücksenden soll.


Fragebogen


Auf den verschickten Fragebogen werden den Empfängern geschickt aufbereitete Fragen gestellt, die hauptsächlich auf die Gewinnung des Anlegers als Mandant ausgerichtet sind. Warum sich daraus ein Vorteil für die Mitgesellschafter ergeben soll, die Thieler & Partner angeblich bereits beauftragt haben, ist nicht ersichtlich. So wird zum Beispiel nach der Beteiligungssumme des Angeschriebenen gefragt. Ferner, ob der Anleger vorhat, gegen den Vermittler der Fondsbeteiligung gerichtlich vorzugehen. Desweiteren erkundigt sich die Kanzlei z.B. nach einer Anteilsfinanzierung und der finanzierenden Bank. Da stellt sich schon die Frage, wozu das alles gut sein soll – wenn nicht zur reinen Mandantenakquise.


Besonders dummdreist wird bei einigen Fonds (hauptsächlich Medienfonds) auch danach gefragt, ob Steuervorteile ein Motiv für die Zeichnung der Fondsbeteiligung waren. Wenn Anleger an dieser Stelle unbedarft erklären, dass bei der Zeichnung des Fonds mit Steuervorteilen geworben wurde, könnten sie sich dadurch selbst zum 2b-Fall machen und dadurch eben diese Steuervorteile verlieren.


Fazit


Vermutlich sind unter den angeschriebenen Anlegern einige dabei, die den jeweiligen Fragebogen ausgefüllt an die Kanzlei Thieler zurücksenden. Sogar vor einer Terminsetzung schreckt die Kanzlei nicht zurück. Die angegebene Begründung, die Aktion diene lediglich dazu, die Ansprüche anderer Anleger durchzusetzen, ist mehr als fragwürdig. Erkennbar geht es hier hauptsächlich darum, Anleger zu verunsichern und sie zu einer Beauftragung der Kanzlei Thieler zu bewegen.


Von einer solchen können wir vor dem Hintergrund dieser Vorgehensweise nur dringend abraten.


Einerseits kann bereits das Ausfüllen des Fragebogens für den Anleger zum Problem werden. Andererseits ist eine derartige Form der Mandantengewinnung absolut unseriös. Fraglich ist zudem, ob hier nicht ein klarer Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vorliegt. Um derart unseriöses Vorgehen zu unterbinden, wäre es wünschenswert, wenn sich andere Rechtsanwälte oder die Rechtsanwaltskammer einschalten.


Es gibt durchaus Fälle, in denen Anleger zur Sicherung von Schadensersatzansprüchen seriöse und spezialisierte Kanzleien beauftragen sollten. Thieler & Partner disqualifiziert sich aber durch derartige unseriöse Bauernfängermethoden.


Viel Freude bei der Vermehrung der gewonnenen Einsichten,
wünscht Ihnen Ihr Finanzscout

Klaus J. P.-Kilfitt

www.klaus-kilfitt.de
www.klaus-kilfitt.blogspot.de

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weitere Informationen zu den Praktiken der Kanzlei Thieler finden Sie auch hier:
http://finanzscout.wordpress.com/2006/10/14/deutsche-anleger-stiftung-dubiose-hintergrunde

2 Kommentare:

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  2. […] sowie vom 28.08.2006  => http://finanzscout.wordpress.com/2006/08/28/mandantenakquise-mit-dubiosen-anschreiben […]

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