Dienstag, 17. Februar 2004

dubiose Angebote

Einige dubiose “Unternehmensberatungen”, wie bespw. die “V&C Unternehmensberatung GbR” werben derzeit mit der angeblichen Möglichkeit, Angestellte und pflichtversicherte Selbständige aus der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreien zu können. Dies soll ermöglicht werden durch Bestellung zum Vorstandsmitglied einer Aktiengesellschaft, welche sich wiederum der Vermögensanlage und -verwaltung der gesparten Renteversicherungsbeiträge widmet. Durch die Tätigkeit als Vorstand soll die Befreiung angeblich auch in allen weiteren, daneben bestehenden Beschäftigungsverhältnissen gelten.

Die V&C (die übrigens bezeichnenderweise keine AG ist) behauptet in diesem Zusammenhang, diese Variante entspreche der Auffassung der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) im Hinblick auf die Auslegung des §1 Satz 4 SGB VI zum Ausschluss der Rentenversicherungspflicht bei Vorstandsmitgliedern von Aktiengesellschaften.

Die BfA hat mit Schreiben vom 24.10.2003 ( www.bfa.de, hier: Aktuelles) darauf hingewiesen, daß diese Behauptung unzutreffend ist. Die Versicherungsfreiheit bezieht sich stets ausschließlich auf die Vorstandstätigkeit. Die Erstreckung auf weiteren Tätigkeiten (z.B. als Angestellter) ist rechtsmißbräuchlich.

Zusätzlich weist die BfA mit Schreiben vom 07.11.2003 (ebenfalls www.bfa.de, Aktuelles) darauf hin, daß die Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Rentenversicherung nur für die Vorstandstätigkeit sowie weitere konzernzugehörige Beschäftigungsverhältnisse gilt. Tätigkeiten außerhalb eines Konzerns unterliegen für nach dem 06.11.2003 bestellte Vorstandsmitglieder ab dem 01.01.2004 der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht.

Die Steuerberater wurden durch ihre Kammern ersucht, diesbezüglich um Rat suchende Mandanten auf diese Entwicklungen hinzuweisen.

Viel Freude bei der Vermehrung der gewonnenen Einsichten,
wünscht Ihnen Ihr Finanzscout

Klaus J. P.-Kilfitt

Private Krankenversicherer unter Druck

Die Krise an den Kapitalmärkten macht den privaten Kranken-Versicherern (PKV) zu schaffen. Nun droht auch hier eine Senkung des Garantiezinses.

Das offenbart die jüngste Bilanzanalyse für die Jahre 1991 bis 2002, die der “map-report” soeben vorge-legt hat. Nachdem sich 2001 erste Einbrüche abzeichneten, offenbaren die nun vorliegenden Geschäfts-berichte für das Wirtschaftsjahr 2002 das ganze Drama:

Am Jahresende standen nur noch knapp zwei Milliarden Euro Bewertungsreserven zu Buche (im Jahr 2000 waren es nogch stolze 8 Milliarden Euro). Erschwerend kommt hinzu, daß ein großer Teil der Reser-ven in gewerblichen Grundstücken steckt, die sich nicht so ohne weiteres realisieren lassen. “Es sieht also fast so aus, als hätte die PKV so gut wie keine verfügbaren Reserven mehr”, schätzt “map-report”-Redakteur Reinhard Klages , der die Analyse vorgenommen hat. Die PKV sei gnadenlos von der Bör-sen-Baisse erwischt worden. So hätten sich die Abschreibungen auf Kapitalanlagen 2002 auf 1,57 Milli-arden Euro erhöht und damit gegenüber 2001 mehr als vervierfacht.

Einige Gesellschaften hätten immerhin der Versuchung widerstanden, die Abschreibungen zu verschie-ben (wäre nach § 341b Handelsgesetzbuch erlaubt). Dadurch standen etwa bei ARAG, Concordia, Glo-bale und LVM bei Kapitalanlagen höhere Abschreibungen als Erträge zu Buche. Andere Gesellschaften hätten dagegen nach dem Strohhalm gegriffen und die Option des Paragrafen 341b gezogen. Der be-sagt: “Bei der Bewertung von Wertpapieren kann auf eine außerplanmäßige Abschreibung verzichtet werden, wenn die Wertminderungen als voraussichtlich vorübergehend eingeschätzt werden.”

Damit wurden die Probleme dieser Gesellschaften lediglich um ein Jahr verschoben: auf den Bilanzstich-tag am 31.12.2003. Die Geschäftsberichte 2003 werden zeigen, ob sich Unternehmen wie Hallesche, Inter, Victoria oder Mannheimer damit einen Gefallen getan haben.

Das Fiasko bei den Kapitalanlagen reflektiert die Nettorendite – gemessen in Prozent des mittleren Jah-resbestandes an Kapitalanlagen. Sie rutschte 2002 auf 4,54 Prozent ab (2001: 6,24 Prozent). Unterm Strich haben elf Gesellschaften 2002 für die Rückstellungen weniger als 3,5 Prozent – den aktuellen Ga-rantiezins der PKV – verdient.

Hält dieser Trend an, werden die Unternehmen nicht mehr genug Mittel zur Milderung von Beitragsan-passungen besitzen. Zudem könnte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) den Garantiezins senken. Das hätte fatale Folgen: Bei einer Absenkung auf 3,0 Prozent würden die Beiträge der Kunden zusätzlich um rund 10 Prozent steigen. Da auch das Beitrags-Wachstum (2002: Rund 6,3 Prozent) von Jahr zu Jahr mehr aus Beitragsanpassungen stammt, zeigt das die Abhängigkeit der Bran-che vom Erfolg der Kapitalanlage.

Fazit: Wenn sich die Branche nicht bald bei der Kapitalanlage stabilisiert, droht eine Spirale von Bei-tragssprüngen, bei der eine Absenkung des Garantiezinses wie ein zusätzlicher Turbo wirken würde.

Viel Freude bei der Vermehrung der gewonnenen Einsichten,
wünscht Ihnen Ihr Finanzscout

Klaus J. P.-Kilfitt

Dienstag, 20. Januar 2004

Wichtige Veränderungen ab 1. Januar 2004

Weniger Vorsorge-Aufwendungen absetzbar
Laufende Beiträge zu Kapital-Lebens-Versicherungen und Renten-Versicherungen mit Kapital-wahlrecht sind ab 2004 nicht mehr zu 100 Prozent als Sonderausgaben absetzbar, sondern nur noch zu 88 Prozent.
Diese Verschlechterung der bisherigen Regelung (nach § 10 Absatz 1 Nr. 2 EStG) bedeutet insbesondere für Selbständige und Beamte, dass weniger Vorsorge-Aufwendungen steuerlich geltend gemacht werden können.

Subventionen bei vielen Finanzprodukten gekürzt
Für Arbeitnehmer macht sich dies meist nicht negativ bemerkbar, da sie ihre Vorsorgepauschalen bereits mit Beiträgen zur Sozial-Versicherung komplett ausgeschöpft haben und Beiträge für private Versicherungen daher oft überhaupt nicht absetzen können.
Weitere Sparbeschlüsse sind im Haushalts-Begleitgesetz 2004 versteckt. Davon sind auch Verträge für Finanzprodukte betroffen:
Wohnungsbau-Prämie: Für Bausparverträge gibt es durchweg nur noch 8,8 Prozent (bisher: zehn Prozent) des geförderten Höchstbetrages von 512 Euro pro Jahr als Prämie. Das sind rund 45 Euro Wohnungsbau-Prämie pro Jahr (bisher: 51,20 Euro). Betroffen sind auch laufende Verträge.

Produktivkapital weniger gefördert
Arbeitnehmer-Sparzulage: Wer als Arbeitnehmer vermögenswirksame Leistungen in einen Bausparvertrag oder Aktienfonds einzahlt, erhält Arbeitnehmer-Sparzulage. Voraussetzung: Das zu versteuernde Jahreseinkommen liegt bei höchstens 17.900 Euro (Ehepaare das Doppelte). Betroffen sind jedoch nur Verträge, die ab 2004 abgeschlossen werden:
  • Bausparen: Die Zulage beträgt neun Prozent (bisher: zehn Prozent) für Einzahlungen bis 470 Euro pro Jahr (bisher: 480 Euro), also maximal 42,30 Euro pro Jahr (bisher: 48 Euro).
  • Aktienfonds: Die Zulage beträgt 18 Prozent (bisher: 20 Prozent) auf Einzahlungen bis 400 Euro (bisher: 408 Euro), also maximal 72 Euro pro Jahr (bisher: 81,60 Euro). In den neuen Bundesländern gelten bis Ende 2004 Sonderregelungen: Hier gibt es 22,5 Prozent Zulage (bisher 25 Prozent).
Sparer-Freibetrag kontrollieren
Auch der Sparer-Freibetrag wurde wieder einmal verändert. Er beträgt nunmehr 1.370 Euro pro Person (Ehepaare das Doppelte). Da der Werbungskosten-Pauschbetrag für Kapitalerträge unverändert bei 51 Euro pro Person bleibt, sind nun Kapitalerträge bis zu 1.421 Euro pro Person von der Kapitalertragssteuer befreit (bisher: 1.601 Euro).
Ist der erlaubte Freibetrag niedriger als bisher, passen Finanzinstitute den bisherigen Freibetrag automatisch nach unten an. Ansonsten muss der Kunde selbst aktiv werden. Ausnahme: Bei Konten, die nicht in Deutschland geführt werden (z.B. Investmentkonten von Fidelity, JPMorgan Fleming, Franklin Templeton oder DWS Luxemburg), ist weiterhin kein Freistellungsauftrag nötig.

Änderungen auch für Selbständige und Freiberufler
Selbständige und Freiberufler haben sich in der Unternehmens-Führung ebenfalls auf steuerliche Änderungen (meist Einbußen oder Mehraufwand) einzustellen. Dazu gehören:
  • Bewirtungskosten: Wer Geschäftspartner zum Essen einlädt, kann nur noch 70 Prozent absetzen (bisher: 80 Prozent).
  • Werbegeschenke: Geschenke an Kunden werden nur noch bis 35 Euro pro Kunde als Betriebs-Ausgabe anerkannt (bisher: 40 Euro).
  • Vorsteuer bei Dienstwagen: Wer ab 2004 einen Dienstwagen kauft, kann die Mehrwertsteuer aus Kaufpreis und laufenden Kosten wieder voll als Vorsteuer abziehen. Dafür werden auf 80 Prozent des privaten Nutzungs-Anteils wieder 16 Prozent Mehrwertsteuer aufgeschlagen.
  • Vorsteuer in Reisekosten: Aus Pauschalen für Verpflegung und Kilometerleistung darf keine Vorsteuer abgezogen werden. Sehr wohl aber aus Reisekosten, die mit Quittung nachgewiesen werden. Wer nach Verpflegungs-Pauschale abrechnet, sollte also dennoch Restaurant-Belege sammeln: Die Mehrwertsteuer ist als Vorsteuer abziehbar.
  • Vorschriften für Rechnungen: Neben traditionell erforderlichen Angaben ist nun eine fortlaufende Rechnungs-Nummer nötig, um den Anspruch auf Vorsteuer nicht zu verlieren (Schonfrist: bis 1. Juli 2004). Ausnahme: Rechnungen bis 100 Euro.
Übrigens: Statt Angabe der Steuer-Nummer ist in Rechnungen auch die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (Umsatzsteuer-ID) erlaubt. Die lässt sich sehr schnell und formlos beim Bundesamt für Finanzen beantragen.

Viel Freude bei der Vermehrung der gewonnenen Einsichten,
wünscht Ihnen Ihr Finanzscout

Klaus J. P.-Kilfitt

Dienstag, 21. Oktober 2003

Verbraucherverbände warnen vor Abschluß von Lebens- und Rentenversicherungen

Die Verbraucherzentralen Hamburg, Hessen, Sachsen und der Bund der Versicherten warnen Verbraucher davor, sich wegen der Hinweise auf die künftige Besteuerung neuer Kapitallebensversicherungs- und Rentenversicherungsverträge zum Abschluss von Verträgen verleiten zu lassen, um sich vermeintliche Steuervorteile zu sichern. Auch mit den jetzigen Steuervorteilen sei die Kapitalversicherung ein schlechter Sparvertrag und eine unzureichende Versicherung, meinen die Genannten.

Die wirtschaftlichen Nachteile der Kapitallebensversicherung lägen insbesondere in deren Intransparenz sowie den hohen versteckten Abschluss- und Verwaltungskosten begründet, die bei Abschluss bereits enorme Verluste verursachen, welche für die Verbraucher allerdings erst bei einem vorzeitigen Ausstieg erkennbar werden.

Immerhin werde nahezu jeder zweite Vertrag vorzeitig gekündigt. Zudem sei es nicht sinnvoll, Geldanlage und Versicherungsschutz miteinander zu verknüpfen.

Hintergrund der Warnung sind die Pläne von Bundesfinanzminister Eichel, das Steuerprivileg der Kapitallebensversicherung zu beseitigen und wie bei anderen Geldanlageprodukten eine nachgelagerte Besteuerung vorzusehen, denn Kapitallebensversicherungsverträge seien Geldanlage- und nicht Versicherungsverträge.

Bereits Mitte 1999 hatte Finanzminister Eichel angekündigt, Erträge aus Kapitalversicherungen besteuern zu wollen. Daraufhin schwärmten Heerscharen von Versicherungsvermittlern aus und schwatzten den Verbrauchern mit dem Argument der drohenden Besteuerung kurzfristig Millionen neuer Kapitallebensversicherungsverträge auf. Den unüberlegten Abschluss bereuten viele Verbraucher später und kamen nur mit großer Mühe oder hohen Verlusten wieder aus den Verträgen heraus.

Hierzu darf es nicht wieder kommen !

Viel Freude bei der Vermehrung der gewonnenen Einsichten,
wünscht Ihnen Ihr Finanzscout

Klaus J. P.-Kilfitt

Samstag, 20. September 2003

Offene Immobilienfonds sind nicht rentabel

Von einer nachhaltigen Entwicklung offener Immobilienfonds kann keine Rede sein. Eine Studie der BCA bestätigt nun die bereits seit Jahren von procon e.V. vertretene Haltung zur mangelnden Rentabilität offener Immobilienfonds. Demnach liegen die Renditeobergrenzen für überwiegend in Deutschland anlegende offene Fonds bei gerade einmal 3 – 4 %. In absehbarer Zukunft seien sogar negative Renditen zu erwarten, weil die bisherigen Performancestützen im Ausland wie beispielsweise London und Amsterdam anhaltend schwächer werden.

Die ständig steigenden Leerstandsquoten drohen negative Performancezahlen zu produzieren – mit der Folge massiver Mittelabflüsse. Daneben stellt auch die Vermietung selbst ein Risiko dar: Die Untersuchung der Laufzeitstrukturen ergibt nach BCA-Angaben, daß bei vier der insgesamt 24 offenen Immobilienfonds auf dem deutschen Markt rund 30 Prozent der Mietverträge innerhalb der nächsten drei Jahre auslaufen. Da die Objekte voraussichtlich nur zu geringerem Niveau weiter vermietet werden können, sind sinkende Renditen sehr wahrscheinlich.

Effektive Maßnahmen zur Vermeidung bzw. zumindest Eingrenzung einer derartigen Negativ-Entwicklung, wie sie solide konzipierte und verwaltete geschlossene Immobilien- oder Mischfonds ergreifen können, oder bereits ergriffen haben, sind bei offenen Fonds systemimmanent nicht möglich. Damit wird einmal mehr deutlich, dass es auch und gerade bei der – für den mittel- und langfristigen Vermögensaufbau grundsätzlich empfehlenswerten – Investition in Sachwerte, auf die Auswahl der richtigen Produkte mit einem flexiblen und nachhaltig tragfähigen Konzept ankommt.

Wieder einmal bestätigt daher die Entwicklung der Märkte die bereits seit Jahren von procon progagierte Strategie hinsichtlich der für einen kontinuierlich verlaufenden Vermögenszuwachs geeigneten Produkte.

Viel Freude bei der Vermehrung der gewonnenen Einsichten,
wünscht Ihnen Ihr Finanzscout

Klaus J. P.-Kilfitt

Sonntag, 24. August 2003

SCHENKUNGS-/ERBSCHAFTSSTEUER: Risiko bei Gemeinschafts-Konten

Die Finanzämter gehen jetzt verstärkt dazu über, Gemeinschaftskonten von Eheleuten und Lebensgemeinschaften unter die Lupe zu nehmen – denn richtet ein Ehe-/Lebenspartner mit eigenem Geldvermögen zu Gunsten seines Partners ein sog. ‘Oder-Konto’ ein, stellt dies zu 50 Prozent eine Schenkung dar. Ein ‘Oder-Konto’ ist ein Gemeinschaftskonto, bei dem beide Partner Kontoinhaber sind. Wer hier nicht die Freibeträge beachtet, wird schnell zur Zahlung von Schenkungssteuer aufgefordert. Dies wird vor allem bei Ehe-/Lebenspartnern mit unterschiedlichen Einkommen zum Problem, da sich der monatliche Differenzbetrag über die Jahre hinweg zu beachtlichen Summen aufaddiert, welche rüher oder später die geltenden Freigrenzen überschreiten.

Damit reagiert die Finanzverwaltung auf ein Urteil des Hessischen Finanzgerichtes. Das Gericht hatte über folgenden Sachverhalt zu entscheiden: Der Ehemann der Klägerin hatte ein Oder-Konto errichtet und ein Guthaben eingezahlt. Das Finanzamt sah eine freigiebige Zuwendung, also eine Schenkung, zu Gunsten der Ehefrau. Die Ehefrau wurde zur Kasse gebeten. Das Finanzgericht gab dem Finanzamt Recht. Nach Auffassung des Gerichtes liegt eine Schenkung vom Ehemann an die Ehefrau vor, weil die Ehefrau über 50 Prozent des Kontoguthabens frei verfügen kann.

Bei Gemeinschaftskonten, die als so genannte Oder-Konten errichtet werden, kann jeder der Inhaber allein über das auf dem Konto ausgewiesene Guthaben verfügen. Die Kontoinhaber sind im Verhältnis zur Bank Gesamtgläubiger. Das bedeutet, dass beide Kontoinhaber auch einzeln berechtigt sind, die volle Leistung zu fordern. Dies gilt nur im Verhältnis zur Bank, also im so genannten Außenverhältnis. Davon muss jedoch das Innenverhältnis unterschieden werden: Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sieht hier vor, dass die Kontoinhaber zu gleichen Teilen über das Guthaben verfügen können (§ 430 BGB). Daher ist im vorliegenden Fall die Ehefrau in Höhe des hälftigen Guthabens bereichert worden. Sie hat eine Schenkung erhalten und musste Schenkungsteuer zahlen.

Völlig abstrus wird nun die Situation, wenn der eine Partner dem anderen – nachdem er die Problematik dieser Situation erkannt hat – die “Schenkung” wieder zurückerstattet. Das Finanzamt geht in diesem Falle nämlich nicht (wie man mit gesundem Menschenverstand vielleicht annehmen würde) von einer steuervermeidenden “Rückabwicklung” der Schenkung aus, sondern von einer “Rückschenkung” – mit dem Effekt, dass nun sogar ein zweites Mal Schenkungssteuer anfällt ! Ähnlich verhält es sich im Todesfall eines der beiden Kontoinhaber: Neben der einmal angefallenen Schenkungsteuer droht im diesem Falle noch zusätzlich die Erbschaftssteuer. Sollte also z.B. die Ehefrau im o.g. Falle kurz nach Errichtung des Oder-Kontos versterben, würde die zuvor geschenkte Hälfte an den Ehemann zurückfallen. Der Ehemann müsste hier also den Rückfall des hälftigen Guthabens aus dem Oder-Konto versteuern, obwohl es im Wesentlichen von ihm selbst stammt !

Strategie zur Problemlösung
 
Wie kann nun die Folge der Entstehung von Schenkungsteuer vermieden werden? Zu-nächst droht keine Gefahr, wenn die Beträge unter den schenkungssteuerlichen Freibeträgen liegen. Zwischen Ehegatten beträgt der persönliche Steuerfreibetrag 307.000 Euro. Dieser Freibetrag kann alle zehn Jahre aufs Neue ausgeschöpft werden. Problematisch wird es aber dann, wenn Partner einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft ein Oder-Konto errichten. Hier wird nur ein Freibetrag von 5.200 Euro gewährt. Werden die Freibeträge überschritten, sollten die Beteiligten eine vom BGB abweichende Vereinbarung treffen. Diese Vereinbarung müsste klar stellen, dass die Kontoinhaber nicht eine hälftige Aufteilung des Kontoguthabens wünschen, sondern zum Beispiel eine entsprechend den vorgenommenen Einzahlungen. Der „neue“ Kontoinhaber sollte bei Abhebungen zum Ausgleich gegenüber dem „alten“ Kontoinhaber verpflichtet sein. Damit eine derartige Vereinbarung auch Beweiskraft hat, sollte sie schriftlich abgefasst werden. Außerdem sollte geprüft werden, ob nicht der beabsichtigte Zweck durch eine schlichte Kontovollmacht erreicht werden kann, ohne dass der Ehegatte/Lebenspartner gleich Kontoinhaber wird. Unproblematisch ist die Errichtung eines Gemeinschaftskontos nach Auffassung in der Literatur dann, wenn es sich um ein Gehaltskonto handelt, von dem der gemeinsame Unterhalt bestritten wird.

Fazit: Konsultieren Sie sich grundsätzlich vor Errichtung eines Gemeinschaftskontos ihren Steuerberater, oder schreiben Sie an office@fc-procon.de

Viel Freude bei der Vermehrung der gewonnenen Einsichten,
wünscht Ihnen Ihr Finanzscout

Klaus J. P.-Kilfitt

Dienstag, 19. August 2003

Riester gescheitert

Nach Angaben des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA) wurden im ersten Halbjahr 2003 mehr Verträge zur staatlich geförderten Riester-Rente gekündigt als neu abgeschlossen.

Seit Januar diesen Jahres wurden über 300.000 Riester-Verträge aufgelöst und lediglich 200.000 Verträge neu abgeschlossen – in Minus von 100.000 Policen. Somit erklärte das DIA wohl zurecht: “Die Riester-Reform ist gescheitert.”

Es scheint also, als ob die Bevölkerung die riesige Volksverarschung der Regierung Schröder durchschaut hat und ihr Geld lieber in sinnvollere Sparformen investiert, anstatt es in den dunklen Kanälen dubioser Versicherungskonzerne versickern zu lassen.

Viel Freude bei der Vermehrung der gewonnenen Einsichten,
wünscht Ihnen Ihr Finanzscout

Klaus J. P-Kilfitt