Die zur Finanzierung der geplanten Absenkung des
Körperschaftssteuertarifes beabsichtigte Beschränkung der
Verlustverrechnung bei geschlossenen Fonds, würde nach Auffassung des
Düsseldorfer Informationsbriefes ‘kapital-markt intern‘ (k-mi)
verheerende wirtschaftliche Folgen haben. Mit der letzten Verschärfung
der Verlustverrechnung bei geschlossenen Fonds im Jahr 1999, der
Einführung des sogenannten Fallstellerparagraphen 2b EStG ins
Einkommensteuerrecht, ist die Arbeitslosigkeit in Deutschland – wie von
‘k-mi’ seiner Zeit prognostiziert – um 1 Mio. von 4,3 auf rund 5,2 Mio.
Menschen ohne Arbeit gestiegen. Sollten die Pläne der Bundesregierung in
die Tat umgesetzt werden, dürften die Auswirkungen nicht weniger
verheerend sein als 1999. Für Branchen, die von der Finanzierung durch
Fondsgelder abhängig sind, wie etwa die Filmproduktion, die Errichtung
von Windkraftanlagen, aber auch die Immobilienbranche, würde die
geplante Regelung einen schweren Schlag bedeuten und vermutlich den
Verlust Tausender Arbeitsplätze nach sich ziehen. Nur wenn die mit hohen
Risiken verbundene Investition in diese Wirtschaftsbereiche steuerlich
aufgefangen wird, finden sich genug investitionsbereite Anleger.
Viel Freude bei der Vermehrung der gewonnenen Einsichten,
wünscht Ihnen Ihr Finanzscout
wünscht Ihnen Ihr Finanzscout
Klaus Kilfitt
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