Montag, 18. April 2005

§15b EStG schadet der Wirtschaft und vernichtet Arbeitsplätze

Die zur Finanzierung der geplanten Absenkung des Körperschaftssteuertarifes beabsichtigte Beschränkung der Verlustverrechnung bei geschlossenen Fonds, würde nach Auffassung des Düsseldorfer Informationsbriefes ‘kapital-markt intern‘ (k-mi) verheerende wirtschaftliche Folgen haben. Mit der letzten Verschärfung der Verlustverrechnung bei geschlossenen Fonds im Jahr 1999, der Einführung des sogenannten Fallstellerparagraphen 2b EStG ins Einkommensteuerrecht, ist die Arbeitslosigkeit in Deutschland – wie von ‘k-mi’ seiner Zeit prognostiziert – um 1 Mio. von 4,3 auf rund 5,2 Mio. Menschen ohne Arbeit gestiegen. Sollten die Pläne der Bundesregierung in die Tat umgesetzt werden, dürften die Auswirkungen nicht weniger verheerend sein als 1999. Für Branchen, die von der Finanzierung durch Fondsgelder abhängig sind, wie etwa die Filmproduktion, die Errichtung von Windkraftanlagen, aber auch die Immobilienbranche, würde die geplante Regelung einen schweren Schlag bedeuten und vermutlich den Verlust Tausender Arbeitsplätze nach sich ziehen. Nur wenn die mit hohen Risiken verbundene Investition in diese Wirtschaftsbereiche steuerlich aufgefangen wird, finden sich genug investitionsbereite Anleger.

Viel Freude bei der Vermehrung der gewonnenen Einsichten,
wünscht Ihnen Ihr Finanzscout

Klaus Kilfitt

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