Freitag, 29. April 2005

Bundesregierung plant Streichung von Steuervorteilen bei Beteiligungen

Der Bundesverband procon e.V. warnt vor übereilten Abschlüssen !

Nach einigen Tagen der Ungewißheit, in denen die Gerüchteküche bereits heftig brodelte, liegt nun der jüngste Gesetzentwurf der Bundesregierung zu sog. “Steuerstundungsmodellen” vor.

Mit diesem Gesetzesentwurf unter der Überschrift “Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der steuerlichen Standortbedingungen” (u.a. §15b EStG) zeigt die Bundesregierung auch, daß ihr die Arbeitsplätze die durch die Finanzbranche geschaffen wurden, offensichtlich egal sind. Viele Unternehmen – sei es in der Medien-, Schiffs-, Immobilien- oder Windkraftbranche – haben bereits Investitionen in Milliardenhöhe getätigt und werden nun wohl herbe Verluste hinnehmen müssen. Dies kostet selbstverständlich auch Arbeitsplätze.

Für Michael Oehme, Vorstand des ‚Verbandes Deutscher Medienfonds‘, ist gerade die gewählte Überschrift des Gesetzes ein Schlag ins Gesicht vieler mittelständischer Unternehmen. Oehme sieht als Folge eine massive Flucht der Kapitalanlagegesellschaften ins Ausland un geht ferner davon aus, daß viele Anbieter zudem gezwungen sein werden, das Verfassungsgericht anzurufen.

Nach dem neuen Entwurf dürfen Anlaufverluste nur noch in Höhe von max. 10% des investierten Kapitals mit anderen Einkünften verrechnet werden. Damit würden Steuervorteile durch Verlustzuweisungen aus Beteiligungsmodellen aller Art so gut wie völlig eliminiert.

Einen derart gravierenden Einschnitt in “steuerliche Grundrechte” gab es in der Geschichte der Bundesrepublik noch niemals.

Historisch kurz sind auch die Fristen zum Vertrauensschutz:
So sollen gemäß dem aktuellen Entwurf nur noch die Anleger “Vertrauensschutz” genießen, die bis zum 4. Mai 2005 eine Beteiligung an einem Fonds zeichnen, der bereits vor dem 18. März 2005 am Markt angeboten wurde.

Diese Übergangsfrist kann nur als Farce bezeichnet werden, denn sie bedeutet in der Praxis das sofortige Ende dieser Produktlinie, da innerhalb einer derart unverschämt kurzen Frist von nur wenigen Tagen kein Anlagemodell entsprechend angepasst werden kann.
Ebenso schädlich wie die kurzsichtige und dilettantische Vorgehensweise der Bundesregierung ist jedoch auch die panische Überreaktion der Branche !

So wird das ganze Land in den letzten Tagen von eMail- und Faxmailings förmlich überflutet, welche mit dem Hinweis darauf, daß ab dem 05.05.05 alles vorbei ist, zu “last minute”-Abschlüssen aufrufen.

Die Initiatoren dieser “Steuerspar-Mailings” übersehen dabei allerdings, daß sie sowohl ihre dadurch gewonnenen Zeichner wie auch ihre bereits bestehenden Anleger eben durch diese unüberlegten Aktionen jedweden Steuervorteils berauben, da gemäß der bereits seit dem Jahr 2001 geltenden Regelung des §2b EStG, Steuervorteile eben dann gerade nicht gewährt werden, wenn mit Ihnen geworben wurde.

Der ‚Bundesverband verbraucherorientierter Wirtschaftsberatungsunternehmen – procon e.V.‘ warnt daher nachdrücklich davor, auf solche Brandofferten einzugehen, da die Aberkennung der damit verbundenen Steuervorteile – ob nach alter (§2b EStG) oder neuer (§15b EStG) Regelung – quasi vorprogrammiert ist.

Nach Einschätzung von Klaus J. Pitter-Kilfitt, Vorstand des Bundesverbandes procon e.V. ist hinsichtlich der von der Bundesregierung beabsichtigten Neuregelung sowohl inhaltlich als auch betreffend der Übergangsfristen das letzte Wort noch nicht gesprochen. Sollte das Gesetz dennoch im Eilverfahren durch die Instanzen “geprügelt” werden, dürfte dieses letzte Wort ohnehin beim Bundesverfassungsgericht liegen, welches bereits in der Vergangenheit manch ähnlich unausgegorenen Schnellschuß im Nachhinein wieder revidiert hat.

Bevor auch Anleger sich zu einen unüberlegten Schnellschuß hinreißen lassen, sollten Sie unbedingt fachkundigen Hilfe in Anspruch nehmen.

Die Aktiven Mitglieder des ‚Förderclub procon e.V.‘ stehen Ihnen hierbei gerne mit Rat und Tat zur Seite.

Viel Freude bei der Vermehrung der gewonnenen Einsichten,
wünscht Ihnen Ihr Finanzscout.

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