wünscht Ihnen Ihr Finanzscout
Donnerstag, 12. November 2009
Dubai-Investments: Krise und Fiskus enteignen Anleger
wünscht Ihnen Ihr Finanzscout
Donnerstag, 22. Oktober 2009
BGH prüft britische Lebensversicherungen
Mitte Dezember beschäftigt sich der Bundesgerichtshof (BGH) mit der Frage, ob bestimmte britische Lebensversicherungen die von ihnen beworbenen Renditen tatsächlich auch zahlen müssen. Es wird zwei Pilotverfahren geben, die über die Transparenz der Versicherungsklauseln für die Kunden Aufschluss geben sollen.
Sollte der BGH zu dem Schluss kommen, dass diese Klauseln nicht transparent genug und somit unwirksam seien, drohen den Anbietern Zahlungen in Millionenhöhe.
In einem konkreten Fall geht es um ein Ehepaar, das im Jahr 2001 einmalig 204.000 Euro an einen britischen Versicherer bezahlt hatte und dafür ab April 2002 eine monatliche Rentenzahlung in Höhe von 1700 Euro erhalten sollte. Diese Rentenzahlungen sollten sich über 18 Jahre erstrecken. Die Renditeerwartung wurde im Kleingedruckten mit 8,5% angegeben, die tatsächliche Rendite sank jedoch stetig auf zuletzt gerade einmal 0,5%.
Schon das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main und das OLG Karlsruhe hatten sich mit dem Fall beschäftigt, die entsprechenden Klagen jedoch abgewiesen. Begründung: Die in den Vertragsbedingungen genannten Leistungen waren nicht garantiert. Nun erwarten tausende betroffene Versicherungsnehmer mit Spannung das endgültige BGH-Urteil.
Britische Anbieter wie bspw. Clerical Medical (CMI) agieren bereits seit den frühen 80er-Jahren teilweise äußerst aggressiv auf dem deutschen Markt. Vielfach bedienten sie sich dabei bekannter Drückerkolonnen, wie z.B. der inzwischen insolventen B.D.F. GmbH des zwischenzeitlich zu einer 5-jährigen Freiheitsstrafe verurteilten Anlagepromotors Dr. Peter Freiherr v. Lepel.
Die Masche war einfach: Im Gegensatz zu den konservativen deutschen Anbietern, würden britische Versicherer durch innovativere Anlagestrategien angeblich höhere Renditen erzielen. Das höhere Renditen zumeist auch mit deutlich höheren Risiken einhergehen, verschwiegen Anbieter wie Vermittler dabei zumeist - warben im Gegenteil sogar oft mit angeblichen Garantien, die sich jedoch im Nachhinein weitgehend als reine Marketingtricks entpuppten.
Der Bundesverband verbraucherorientierter Wirtschaftsberatungs-unternehmen - procon e.V. warnt bereits seit Mitte der 90er-Jahre vor den überhöhten Versprechungen britischer Versicherer.
Viel Freude bei der Vermehrung der gewonnenen Einsichten,
wünscht Ihnen Ihr Finanzscout
Klaus J. P.-Kilfitt
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procontra© - kritische Informationen für aufgeklärte Verbraucher
Freitag, 16. Oktober 2009
Abgeltungssteuer und Freistellungsaufräge
Auf der Jagd nach den besten Konditionen häufen sich bei vielen Anlegern die Bankverbindungen. Da gilt es, den Überblick über die hinterlegten Freistellungsaufträge zu behalten.
Doch was passiert eigentlich, wenn die Summe aller Freistellungsaufträge über der Höchstgrenze liegt ?
Ein neues Tagesgeldkonto ist schnell eröffnet. Anbieter anklicken, Antragsformular ausfüllen, ausdrucken und samt Post-ID an die entsprechende Bank schicken. Bevor aber die Zinserträge fließen, muss ein weiterer Freistellungsauftrag ausgefüllt werden. Anleger, die auf diversen Banken über ein Termingeldkonto verfügen, sollten hier gut organisiert sein. Wer über mehrere Bankverbindungen verfügt, sollte schriftlich festhalten, welcher Bank er was erteilt hat.
Zusammengerechnet dürfen die Freistellungsaufträge 801 Euro (Ehepaare 1.602 Euro), nicht überschreiten. So hoch ist die Grenze des seit 2009 geltenden Sparerpauschbetrags, der die alte Regelung aus Sparerfreibetrag und Werbungskostenpauschale ersetzt.
Und wenn man darüber liegt ?
Entscheidend ist die tatsächliche Summe aller Kapitalerträge. Diese wird per Datenabgleich durch das Bundeszentralamt für Steuern ermittelt. Mit anderen Worten: Ist lediglich das Volumen der Freistellungsaufträge zu hoch, nicht aber die Höhe der freigestellten Guthabenzinsen, dann hat der Steuerzahler nichts zu befürchten.
Also Entwarnung? Keineswegs, denn sobald der Kleinanleger mehr kassiert als erlaubt und dies in der Steuererklärung verschweigt, droht unangenehme Post vom zuständigen Finanzamt.
Neben der dann fälligen Steuernachzahlung wird der säumige Steuerzahler aufgefordert, die Freistellungsanträge zu berichtigen. Für die Änderung der Beträge dürfen die Kreditinstitute laut Bundesgerichtshof (Aktenzeichen: XI ZR 269/96) jedoch keine Gebühren verlangen.
Und im umgekehrten Falle ?
Versäumt es der Steuerzahler beim Kreditinstitut einen Freistellungsauftrag einzureichen, wird die Abgeltungsteuer erst einmal an den Fiskus abgeführt.
Der Steuerpflichtige hat in diesem Fall aber die Möglichkeit, sich die zu Unrecht bzw. zu viel abgeführten Steuer im Rahmen der Steuererklärung erstatten zu lassen. Hierfür gibt es das Beiblatt "Einkünfte aus Kapitalvermögen".
Viel Freude bei der Vermehrung der gewonnenen Einsichten,
wünscht Ihnen Ihr Finanzscout
Klaus J. P.-Kilfitt
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Montag, 14. September 2009
Wirtschaftsforscher erwarten hohe Inflation
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Klaus Kilfitt
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Freitag, 4. September 2009
Liechtenstein lüftet Bankgeheimnis bei Steuerstrafverdacht
Nach Belgien (18. Mai 2009), den Bermudas (3. Juli 2009), Zypern (24. Juli 2009) und Gibraltar (13. August 2009) hat am 2. September 2009 auch Liechtenstein ein Abkommen über den Informationsaustausch mit Deutschland unterschrieben. Alle Länder wollen Zugang zu Informationen gewähren, die zur Durchführung des deutschen Steuerrechts erforderlich sind, einschließlich Bankinformationen.
Allerdings hilft Liechtenstein den deutschen Steuerfahndern nur, wenn ein Steuerstrafverfahren eingeleitet ist oder der Verdacht auf eine Steuerstraftat besteht. Die anderen Länder gewähren dagegen uneingeschränkt Auskünfte.
In Steuerstrafsachen darf Deutschland auch für zurückliegende Zeiträume um Informationen ersuchen. Alle Abkommen müssen noch von den Unterzeichnerländern und der Bundesrepublik ratifiziert werden, ehe sie in Kraft treten.
Mit der Unterschrift Liechtensteins ist Bundesfinanzminister Peer Steinbrück seinem Ziel, sämtliche Steueroasen systematisch auszutrocknen, ein großes Stück näher gekommen. Zumal auch Österreich und die Schweiz bereits signalisiert haben, in dieser Frage künftig kooperieren zu wollen.
Mit den Eidgenossen werden derzeit die Details des neuen Abkommens verhandelt und bei unserem südlichen Nachbarn Österreich hat der Nationalrat gerade erst auf der eigens anberaumten Sondersitzung vom 1. September das sog. "Amtshilfedurchführungsgesetz" verabschiedet. Ein darauf basierendes, neues Doppelbesteuerungsabkommen mit der BRD steht zwar noch aus, wird allerdings mit einiger Sicherheit kurzfristig geschlossen, da sich Österreichs Finanzminister Josef Pröll zum Ziel gesetzt hat, dass die Alpenrepublik noch vor dem G-20-Treffen in Pittsburgh am 24. und 25. September 2009 von der grauen Liste der OECD-Steueroasen gestrichen wird. Dafür sind jedoch Abkommen mit mind. 12 OECD-Staaten notwendig.
Viel Freude bei der Vermehrung der gewonnenen Einsichten,
wünscht Ihnen Ihr Finanzscout
Klaus J. P.-Kilfitt
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Donnerstag, 3. September 2009
Vorsicht Falle: Kredite "ohne Schufa"
Auch im zweiten Quartal diesen Jahres hat die Überschuldung der privaten Haushalte zugenommen. Dies ist – auch volkswirtschaftlich – eine bedrohliche Entwicklung, aber ein idealer Nährboden für unseriöse Kredit-Vermittler. Allein zwischen April und Juni 2009 wurden über 31.000 Privatinsolvenzen registriert. Nach Angaben der Wirtschaftsauskunftei Bürgel ist das ein Anstieg um 1,75 Prozent gegenüber dem Vorquartal – und eine baldige Trendwende ist nicht in Sicht.
In scheinbar ausweglose Situationen geraten, lassen sich überschuldete Bürger häufig von den verlockenden Werbesprüchen auf Videotext-Seiten oder in Google-Anzeigen blenden. Die Lockangebote der teilweise kriminellen Anbieter finden sich leider auch auf zahllosen Seiten seriöser Internetdienste. "10.000 Euro sofort und unbürokratisch" – wer solchen Versprechungen vertraut, erlebt nicht selten sein blaues Wunder.
Die Masche ist nicht neu, sorgt aber immer noch jedes Jahr für Schäden in dreistelliger Millionenhöhe. Hinter diesen Angeboten verstecken sich häufig dubiose Vermittler, die primär überflüssige, teure und nicht selten auch betrügerische Finanzprodukte verkaufen wollen. Folge: Statt einer Kreditzusage hat der geneppte Schuldner schnell weitere – oft horrende – Kosten am Hals. Kredite ohne Bonitätsprüfung gibt es eben einfach nicht, denn keine Bank hat Geld zu verschenken.
Wer einen Kredit benötigt, sollte deshalb ausschließlich bei seriösen Instituten anfragen. Laut Ratenkredit-Index verlangen deutsche Banken derzeit für ein Darlehen mit 36 Monaten Laufzeit durchschnittlich 8,31 Prozent p.a. Top-Anbieter liegen mit ihren Angeboten oft auch noch deutlich darunter.
Dubiose Vermittler nutzen dagegen die finanzielle Notlage überschuldeter Verbraucher schamlos aus. Beliebte Masche: Bevor es überhaupt zu einer Kreditzusage kommt, werden den Antragsteller bereits saftige Bearbeitungsgebühren oder Vermittlungsprovisionen berechnet. Besonders dreiste Anbieter kassieren bereits für die bloße Zustellung der Kreditunterlagen per Nachnahme mehrere hundert Euro.
Auch von einer schnellen Bearbeitung ist dann in der Praxis meist keine Rede mehr. Stattdessen werden klamme Antragsteller oft wochenlang hingehalten und die Kreditzusage an den Abschluss diverser überflüssiger Versicherungen, Spar- oder Bausparverträge geknüpft. Doch selbst, wenn man sich diese aufschwatzen lässt, ist die Chance, ohne Bonitätsprüfung an einen Kredit zu kommen, so gut wie aussichtslos. Das belegt eine von der Schufa in Auftrag gegebenen Studie: Die Wahrscheinlichkeit, einen solchen Kredit zu erhalten, liegt bei unter zwei Prozent. Der Schaden durch unseriöse Kredit-Vermittler wird nach Schätzungen der Schufa mit jährlich rund 150 Millionen Euro beziffert.
Opfer von Kredit-Betrügern sollten sich umgehend an die nächste Schuldnerberatungsstelle oder die örtliche Verbraucherzentrale wenden. Dort können Juristen die geschlossenen Verträge eingehend prüfen und ggf. anfechten. Schwierig wird es allerdings, wenn der Anbieter seinen Sitz im Ausland hat. Viele Kreditvermittler operieren aus Spanien, der Schweiz oder Österreich. Ist die Firma dort nicht mehr auffindbar, sind die Aussichten, verlorenes Geld zurück zu erlangen, verschwindend gering.
TIPP: Um gar nicht erst in die Falle zu tappen: Immer, wenn Sie erst einmal zahlen sollen, bevor irgend eine Leistung erbracht wird – Finger weg !
Viel Freude bei der Vermehrung der gewonnenen Einsichten,
wünscht Ihnen Ihr Finanzscout
Klaus J. P.-Kilfitt
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procontra© - kritische Informationen für aufgeklärte Verbraucher
Dienstag, 11. August 2009
Staatsverschuldung über 1,6 Billionen Euro
Die deutsche Staatsverschuldung stößt damit in eine neue Dimension vor und erreicht einen Negativrekord in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland.
wünscht Ihnen Ihr Finanzscout