Dienstag, 5. Juli 2005

Renditeschwund bei Lebensversicherungen

Die Garantie der Lebensversicherer wird immer kleiner

Der Garantie- oder Rechnungszins der deutschen Lebensversicherung wird voraussichtlich zum 1. Januar 2007 von 2,75 Prozent um 0,5 Prozentpunkte gesenkt.
Die Verringerung des Garantiezinses um einen halben Prozentpunkt sei weitgehend unstrittig, meldete die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) am 2. des Monats nach einem Gespräch mit Norbert Heinen, dem neuen Präsidenten der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV).

Schon länger angedacht

Diese Vorhersage hatte bereits Gerhard Rupprecht, Vorstandsvorsitzender der Allianz Lebensversicherungs AG , auf der Bilanzpressekonferenz des Marktführers im März des Jahres gemacht.

Auch die Bundesanstalt für die Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hält den derzeitigen Rechnungszins angesichts der anhaltenden Niedrigzinsphase für zu hoch.
Eine noch tiefere Absenkung auf zwei Prozent ist laut FAZ zumindest im Gespräch. Unter vier Augen haben Aktuare einen radikalen Befreiungsschlag dieser Art schon vor der Reduzierung des Rechnungszinses von 3,25 auf 2,75 Prozent zum 1. Januar 2004 gefordert.

DAV kann nur empfehlen

Das Sagen haben hierbei aber weder die Versicherungsunternehmen selbst noch die DAV. Die vereinigten Aktuare können zwar entsprechende Vorschläge bei der BaFin machen. Und das soll auch im Herbst dieses Jahres geschehen.

Doch selbst die Aufsicht kann diese nur befürworten. Die Entscheidung trifft das Bundesministerium der Finanzen in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Justiz.

Bundesfinanzminister hat das Sagen

Der Bundesfinanzminister muss sogar aktiv werden und den Rechnungszins per Verordnung zurückfahren, wenn die Umlaufrendite staatlicher Wertpapiere dauerhaft im Keller ist.

Nach Paragraf 65 des Versicherungsaufsichtsgesetzes muss er dabei vom jeweiligen Zinssatz der Anleihen des Staates ausgehen, auf dessen Währung der Versicherungsvertrag lautet. Mehr als 60 Prozent dieses Anleihezinssatzes darf der Rechnungszins für Lebensversicherungen nicht betragen.

Garantiezins ist eine Höchstmarke

Dabei ist der gesetzlich festgelegte Garantiezins für die Lebensversicherung eine Höchstmarke, die nicht über-, aber selbstverständlich unterschritten werden darf.
Lebensversicherer, die Schwierigkeiten haben, diesen Zins zu erwirtschaften, können ihn also für Neuverträge ohne staatlich Beihilfe verringern. Doch aus Wettbewerbsgründen ist der Höchstzins zu einer Art von Mindestzins geworden.

Renditeschwund immer deutlicher

Die Senkung des Rechnungszinses ist jedenfalls ein eindeutiges Indiz dafür, dass die Lebensversicherer insgesamt mit ihren Kapitalanlagen weniger Geld verdienen, was die Überschussbeteiligung natürlich auf Dauer nicht ungeschoren lassen kann.

Der jeweilige Rechnungszins gilt i.d.R. für Jahrzehnte und lag fast durchweg bei 3 Prozent. Lediglich zwischen 1900 und 1941 sowie ab 1987 bis 2003 war er höher. Mit 2,75 Prozent hat er inzwischen ein historisch niedriges Niveau erreicht.


Viel Freude bei der Vermehrung der gewonnenen Einsichten,
wünscht Ihnen Ihr Finanzscout

Klaus Kilfitt


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