Die Garantie der Lebensversicherer wird immer kleiner
Der
Garantie- oder Rechnungszins der deutschen Lebensversicherung wird
voraussichtlich zum 1. Januar 2007 von 2,75 Prozent um 0,5 Prozentpunkte
gesenkt.
Die
Verringerung des Garantiezinses um einen halben Prozentpunkt sei
weitgehend unstrittig, meldete die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ)
am 2. des Monats nach einem Gespräch mit Norbert Heinen, dem neuen
Präsidenten der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV).
Schon länger angedacht
Diese
Vorhersage hatte bereits Gerhard Rupprecht, Vorstandsvorsitzender der
Allianz Lebensversicherungs AG , auf der Bilanzpressekonferenz des
Marktführers im März des Jahres gemacht.
Auch
die Bundesanstalt für die Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hält den
derzeitigen Rechnungszins angesichts der anhaltenden Niedrigzinsphase
für zu hoch.
Eine
noch tiefere Absenkung auf zwei Prozent ist laut FAZ zumindest im
Gespräch. Unter vier Augen haben Aktuare einen radikalen
Befreiungsschlag dieser Art schon vor der Reduzierung des
Rechnungszinses von 3,25 auf 2,75 Prozent zum 1. Januar 2004 gefordert.
DAV kann nur empfehlen
Das
Sagen haben hierbei aber weder die Versicherungsunternehmen selbst noch
die DAV. Die vereinigten Aktuare können zwar entsprechende Vorschläge
bei der BaFin machen. Und das soll auch im Herbst dieses Jahres
geschehen.
Doch
selbst die Aufsicht kann diese nur befürworten. Die Entscheidung trifft
das Bundesministerium der Finanzen in Abstimmung mit dem
Bundesministerium für Justiz.
Bundesfinanzminister hat das Sagen
Der
Bundesfinanzminister muss sogar aktiv werden und den Rechnungszins per
Verordnung zurückfahren, wenn die Umlaufrendite staatlicher Wertpapiere
dauerhaft im Keller ist.
Nach
Paragraf 65 des Versicherungsaufsichtsgesetzes muss er dabei vom
jeweiligen Zinssatz der Anleihen des Staates ausgehen, auf dessen
Währung der Versicherungsvertrag lautet. Mehr als 60 Prozent dieses
Anleihezinssatzes darf der Rechnungszins für Lebensversicherungen nicht
betragen.
Garantiezins ist eine Höchstmarke
Dabei
ist der gesetzlich festgelegte Garantiezins für die Lebensversicherung
eine Höchstmarke, die nicht über-, aber selbstverständlich
unterschritten werden darf.
Lebensversicherer,
die Schwierigkeiten haben, diesen Zins zu erwirtschaften, können ihn
also für Neuverträge ohne staatlich Beihilfe verringern. Doch aus
Wettbewerbsgründen ist der Höchstzins zu einer Art von Mindestzins
geworden.
Renditeschwund immer deutlicher
Die
Senkung des Rechnungszinses ist jedenfalls ein eindeutiges Indiz dafür,
dass die Lebensversicherer insgesamt mit ihren Kapitalanlagen weniger
Geld verdienen, was die Überschussbeteiligung natürlich auf Dauer nicht
ungeschoren lassen kann.
Der
jeweilige Rechnungszins gilt i.d.R. für Jahrzehnte und lag fast durchweg
bei 3 Prozent. Lediglich zwischen 1900 und 1941 sowie ab 1987 bis 2003
war er höher. Mit 2,75 Prozent hat er inzwischen ein historisch
niedriges Niveau erreicht.
Viel Freude bei der Vermehrung der gewonnenen Einsichten,
wünscht Ihnen Ihr Finanzscout
wünscht Ihnen Ihr Finanzscout
Klaus Kilfitt
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen
Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.